... wenn man also die richtige Konzessionsabgabe von 2,79 Cent (wie von SabbelMR 2 recherchiert wurde), sowie die volle EEG-Umlage (und auch Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage, wie auf alle im Preis enthaltenen Steuern und Umlagen) annimmt, sind wir schon bei 23,15 Cent.
Naja - das ist allein Care Energy's Angelegenheit, wieviel EEG-Umlage sie dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber schulden.
Kein Stromlieferant ist verpflichtet, die EEG-Umlage an den Kunden weiterzugeben. Praktisch macht es aber jeder.
Wenn Care Energy dem Kunden explizit die Lieferung von Energie zu einem Netto-Preis von EEX-Tagespreis + 1 Cent Tradingfee + 3,28 Cent anbietet, muss Care Energy sehen, wie sie mit diesem Preis hinkommen. Selbst dann, wenn Care Energy höhere Gestehungskosten entstehen. Für den Kunden kann ja nur relevant sein, welcher Abnahmepreis mit Care Energy vereinbart wurde.
Abgesehen davon kann die Gewährung des Grünstromprivilegs (also der um 2 Cent / kWh reduzierten EEG-Umlage) ja jährlich neu bei den Übertragungsnetzbetreibern, denen auch die EEG-Umlage geschuldet wird, beantragt werden. Stichpunkt ist der 30. September des Vorjahres, vgl.
§ 39 EEG.
Für 2012 hatte Care Energy, jedenfalls gegenüber dem ÜNB Amprion, offenbar nicht die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs angezeigt und auch keine Strom-Herkunftsnachweise erbracht. Wiederum hatte Care Energy auch erst Anfang 2012 die Belieferung von Endkunden aufgenommen..
Mag sein sein, daß Care Energy hingegen für 2013 die entsprechenden Anzeigen rechtzeitig vorgenommen hat und ihr Stromeinkauf auch den Voraussetzungen für die Gewährung des Grünstromprivilegs entspricht.
Das kann nur Care Energy selbst wissen.
Ist aber, wie gesagt, deren Bier, ob dem so ist oder nicht. Care Energy und nicht der Kunde ist Schuldner der EEG-Umlage.
Wie kann aber CE eigentlich immernur von 3,28 EEG-Umlage netto ausgehen? Ist das tatsächlich schon amtlich, dass darauf keine Umsatzsteuer zu zahlen ist? Kann doch nicht sein, oder?
Natürlich ist daran nichts amtlich. Amtlich ist, daß die Übertragungsnetzbetreiber keine Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage erheben müssen, wenn sie diese den Stromlieferanten berechnen.
Daß ein Stromlieferant hingegen auf den Gesamt-Energiepreis, wie er dem Kunden berechnet wird, mit allen seinen Bestandteilen die Umsatzsteuer abführen muss, ist hingegen auch amtlich.
Aber auch hier:
Problem von Care Energy. Der Unternehmer schuldet ja die Umsatzsteuer, nicht der Kunde.
Und muss CE das in Anspruch genommene Grünsstromprivileg nicht mit einer festgelegten Frist vorab anmelden, um es überhaupt anwenden zu dürfen? Muss CE dazu nicht auch als Stromhändler angemeldet sein? CE wendet somit für sich das Privileg an, Grünstrom zu verkaufen, behauptet aber andereseits gar keinen Strom zu verkaufen, sondern nur Energie in Form von Licht, lux, lumen oder was auch immer
Das widerspricht sich doch!
Daß die mk-energy Stromlieferant sei hat Care Energy nie bestritten. Nur eben keiner, der Letztverbraucher beliefere - und deswegen auch nicht §5-anzeigepflichtig und auch nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet. Der einzige Kunde sei ja die mk-grid, welche auch die Kundenanlagen betreibt und darauf Nutzenergie produziert. Diese wiederum würde von der mk-power an den Endkunden verkauft.
Dem Spuk hat das noch nicht rechtskräftige Urteil des LG Hamburg ja vorerst ein Ende gesetzt..