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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911396 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #750 am: 31. Juli 2013, 22:43:18 »
Nochmals zur Mehr-/Mindermengenabrechnung:


§ 13 Abs. 3 StromNZV sagt hierzu:

Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung. Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen Lieferanten und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber. Der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen berechnet für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Dieser Preis ist auf der jeweiligen Internetseite des Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen zu veröffentlichen.


Der Netzbetreiber kann also die Mehr- / Mindermengenabrechnung gegenüber Kunde oder Lieferant vornehmen.

Sinnvoll erscheint natürlich die direkte Abrechnung gegenüber dem Lieferanten.


Wenn nun aber - wie am Beispiel des verlinkten Preisblattes eines Verteilnetzbetreibers - das Ergebnis der Mehr- / Mindermengenabrechnung ausdrücklich als Bestandteil der Netzzugangskosten erklärt wird, und der Letztverbraucher wiederum mit diesem Verteilnetzbetrieb die Netznutzungskosten selbst auf Basis eines eigenständigen Netznutzungsvertrags abrechnen soll..

..dann trüge der Letztverbraucher meiner Auffassung nach automatisch das finanzielle Risiko des Mehr- / Mindermengenausgleichs mit. Der Verteilnetzbetrieb könnte sich im Zweifel am Letztverbraucher auf Basis des geschlossenen eigenständigen Netznutzungsvertrags schadlos halten, wenn das Ergebnis der Mehr- / Mindermengenabrechnung durch entsprechendes Preisblatt als zu den Netzzugangskosten gehörend vereinbart wurde.



PS:

Nimmt man das andere von mir beispielhaft verlinkte Netznutzungs-Preisblatt (anderer Verteilnetzbetrieb) zur Hand, so findet auch dort der Punkt "Vergütung und Entgelt bei Mengenabweichungen" Erwähnung.

Mit anderen Worten: Wird offenbar auch hier ausdrücklich zu den Netznutzungsentgelten gezählt und wäre im Fall von Mindermengen wohl im Zweifel vom Letztverbraucher, der einen eigenständigen Netznutzungsvertrag geschlossen hat, auf Basis des gültigen Preisblatts i.V.m. §13 Abs. 3 StromNZV theoretisch einforderbar, soweit nichts abweichend geregelt wurde..
« Letzte Änderung: 31. Juli 2013, 23:13:43 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #751 am: 31. Juli 2013, 22:44:43 »
Zwar wird dort auch eine Grundgebühr mit angegeben, jedoch ist nicht ersichtlich, ob diese einmalig/ jährlich/ quartalsweise/ monatlich/ täglich oder stündlich anfällt.

Erstmal erheben ja nur Behörden Gebühren ;). Wenn schon, dann "Grundpreis" bitte, lieber Herr Kristek & Konsorten.

Zweitens könnte jetzt wohl schon der erste willige Abmahner mit entsprechendem Bildschirmfoto loslegen, wenn ich Sie richtig verstanden habe..

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #752 am: 31. Juli 2013, 23:20:26 »
Vielleicht versteht ein durchschnittlicher Verbraucher es so, dass es sich beim regionalen Netzbetreiber um die mk- grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG handelt, eben jenen legendären Netzbetrieb, der schon einmal nach dem Reaktorunfall in Fukushima die Durchleitung von Atomstrom untersagte. Denn dieser Netzbetrieb soll ja wohl örtlich an der Energieversorgung des Kunden auch mitwirken/ beteiligt sein.   

http://www.presseportal.de/pm/80959/2006712/hamburger-elektrizitaetsnetzbetrieb-untersagt-atomstrom-den-netzzugang

Zitat
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsnetzbetreiber, jedem Energieversorger einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten, kann sich nach Auffassung des Geschäftsführers der mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co. KG, Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek, dieser diskriminierungsfreie Zugang jedoch nur auf die wirtschaftliche Diskriminierungsfreiheit beschränken. Somit bleibt es einem verantwortungsbewussten Elektrizitätsnetzbetrieb unbenommen, im Sinne der öffentlichen Sicherheit den Netzzugang zu untersagen.

:D :D :D

Schrieb der Senator h.c., Assoz. Prof. Martin Richard Kristek .. und nach wie vor leitet die mk-grid an der EEX eingekauften Strom (jedenfalls "gedanklich") durch - garantiert nicht atomstromfrei!

Ob ich dem Strom nachher wie Care Energy ein RECS-Herkunftszertifikat "überbügele" (wodurch sich der "Stromsee" derzeit keinen Deut grüner färbt bei dem Überangebot der ausländischen Zertifikate) ist dabei komplett wurscht - in dem Moment, wo ich an der EEX, die ausschließlich Graustrom handelt, einkaufe - was Care Energy ja gemäß eigener Angaben unbestritten tut - kaufe ich (unter anderem) unvermeidlich (!) direkt von Atomkraftwerk-Betreibern.


Überhaupt eine köstliche Formulierung - "untersagt Atomstrom den Netzzugang".

Wie hat der Atomstrom diese Ankündigung denn seinerzeit aufgenommen? Hat der Atomstrom dagegen geklagt?

Weiß jemand, ob es Interviews der Fachpresse mit dem Atomstrom aus jener Zeit gab 8)?



PS:

Wenn Care Energy doch nicht ein Realsatireprojekt der Zeitschrift "Titanic" ist, dann ist Martin Kristek mindestens Günter Wallraff undercover (an dieser Stelle meine Hochachtung an die Maskenbildner!), der in diesem einmaligrn Projekt die zynischen Zustände in der Energiewirtschaft für seinen nächsten Film aufdeckt!

Warten Sie noch ein Weilchen, liebe Mitschreiber - alsbald gibts sicher die große Auflösung der Geschichte :).
« Letzte Änderung: 31. Juli 2013, 23:30:47 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #753 am: 31. Juli 2013, 23:35:44 »
Zum Abschluss des Abends noch wirklich weise Worte von Care Energy:


[..] Und zwei Rechnungen bedeuten in diesem Fall doppelte Sicherheit, denn bei den letzten Großinsolvenzen zweiter Energieversorger, hat der Kunde Netzgeld und Energiegeld verloren. Hätten diese schon damals einen eigenen Netznutzungsvertrag gehabt, hätten die Kunden um 40% weniger Geld verloren.

8)

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #754 am: 01. August 2013, 01:24:21 »
Da per PN nachgefragt, hier die Beispielrechnung zum neuen Preismodell für einen weiteren Ort.


Beispielrechnung für 94496 Ortenburg:

Grundlage:

Preisblätter Netzentgelte Strom bayernwerk AG

Netznutzung (alles Netto):

Arbeitspreis: 6,32 Ct. / kWh
Konzessionsabgabe laut https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/Netz/Stromnetz/Netzzugang/Geltende_Netzentgelte/Konzessionsabgabesaetze/EBY_KA_Stze_20111005.pdf : 1,32 Ct. / kWh
Grundpreis + Messung + Messstellenbetrieb + Abrechnung: insg. 42,60€ / Jahr

KWKG-Umlage: 0,126 Ct. / kWh
§19-Umlage: 0,329 Ct. / kWh
Offshore-Umlage: 0,250 Ct. / kWh

Macht bei 2.500 kWh / Jahr also Netznutzungskosten und Abgaben/Umlagen (außer EEG) in Höhe von:

2500 kWh* (6,32 + 1,32 + 0,126 + 0,329 + 0,25 Ct./kWh) = 208,63€
+ 42,60€ verbrauchsunabhängige Entgelte
= 251,23€

Bzw. pro kWh 10,05 Ct. (251,23€ / 2500 kWh) netto bzw. 11,96 Ct. brutto.



Energiepreis neues CE-Modell gem. Pressemitteilung, durchschnittliche Schätzung auf Annahme EEX Phelix Day Base von 4,00 ct. / kWh:

EEX Phelix Day Base: 4,00 Ct. / kWh (Annahme)
+ 1 Ct. / kWh "Tradingfee"
+ 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer
= 7,05 Ct. netto zzgl. 1,34 Ct. Umsatzsteuer

+ 5,28 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises)

= 13,67 Ct. / kWh inkl. Umsatzsteuer (außer auf EEG-Umlage)


..macht:

13,67 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 11,96 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 25,63 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.


bzw.


Tagespreis (?) CE lt. Facebook bzw. Homepage, Stand 31.07.2013:

11,94 Ct. brutto an Care Energy (einschl. EEG)
+ 11,96 Ct. brutto für Netznutzung und Abgaben/Umlagen (außer EEG)
= 23,90 Ct. / kWh Gesamtkosten..


..zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt (für Privatkunden) an Care Energy.



Der auf Facebook für den 31.07.2013 veröffentlichte Preis widerspricht allerdings der Pressemitteilung, da man mit der EEX Phelix Day Base vom 31.07.2013 i.H.v. 33,91€ / MWh, d.h. 3,391 Ct. / kWh auf einen Preis (gem. Pressemitteilung) von 3,391 Ct. Phelix Day Base + 1 Ct. / kWh "Tradingfee" + 2,05 Ct. / kWh Stromsteuer = 6,44 Ct. netto zzgl. 1,22 Ct. Umsatzsteuer + 5,277 Ct. / kWh EEG-Umlage (laut CE umsatzsteuerbefreiter Anteil des Energiepreises) = 12,94 Ct. brutto (und nicht 11,94 Ct.) käme.

Damit betrügen die Gesamtkosten für den 31.07.2013:

12,94 Ct. brutto an Care Energy + 11,96 Ct. brutto an den Netzbetreiber = 24,90 Ct. / kWh (zzgl. 6,99€ / mtl. Grundentgelt für Privatkunden)
« Letzte Änderung: 01. August 2013, 01:47:39 von SabbelMR »

Offline Ben

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #755 am: 01. August 2013, 12:40:06 »
Care Energy hat jetzt die Unterlagen veröffentlicht.

http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #756 am: 01. August 2013, 12:52:51 »
Schon die gelieferte Nutzenergie wird ja nicht gemessen, sondern allenfalls der für deren Erzeugung eingesetzte Strom.
Bei den Stromzählern wird es sich oft nicht um smart meter, sondern noch um alte Ferraris- Zähler handeln.

Wenn der Kunde in den Urlaub verreist ist, vlt. sogar die Hauptsicherung rausgeschraubt hat, verbraucht er in dieser Zeit keinen Strom.
Wenn der alte Ferraris- Zähler nur einmal im Jahr abgelesen wird, ist nicht ersichtlich, wann innerhalb des Ablesejahres welche Strommengen tatsächlich verbraucht bzw. umgewandelt  wurden.

Fraglich, wie man dann die im Gesamtjahr verbrauchten/ umgewandelten  Strommengen den variablen Strompreisen einzelner Tage zuordnen will. 

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #757 am: 01. August 2013, 13:19:13 »
Fährt man denn mit dem neuen Preismodell immer noch auf der Schiene (Schein-)Contracting? Der Beschreibung auf er Hompepage nach ja wohl schon. Nötig wäre es ja nicht mehr, denn man will ja die volle EEG-Umlage und die volle Stromsteuer erheben, nur keine Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage.

In einer Presserklärung war ja die Messung über smart meter erwähnt. Bei fehlender Lastgangmessung, die im Allgemeinen ja auch teuerer ist, würde sicher das Standardlastprofil zugunde gelegt.
« Letzte Änderung: 01. August 2013, 13:50:27 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #758 am: 01. August 2013, 14:53:37 »
Eben - das mit dem Smart Meter (im Professional-Tarif) ist ein riesengroßer Witz, da Care Energy trotzdem fahrplanseitig nach SLP einspeisen muss. Wie sie schon sagen, ist Smart Meter eben noch nicht gleich Lastgangmessung.

Dafür will man den Kunden stundengenau abrechnen - was immer man davon hat.


Wie die Kunden im Real-Tarif tagesgenau abgerechnet werden sollen, ist mir auch noch ein Rätsel.

Vermutlich wird der Jahresverbrauch am Ende auf 1/365tel runtergebrochen? Geht ja kaum anders, wenn nicht der Kunde täglich 0:00 seinen Zählerstand melden sollte..
« Letzte Änderung: 01. August 2013, 23:35:36 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #759 am: 01. August 2013, 14:58:56 »


Dafür will man den Kunden stundengenau abrechnen - was immer man davon hat.




Naja, ich gehe mal davon aus, dass  Energie im verbraucherstärkeren Winterhalbjahr teuer ist als im Sommer. Da wird der Preis am Ende höhe sein, als man es jetzt vorrechnet.

http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/Stundenkontrakte%20Chart%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-chart/2013-08-02/PHELIX/200/1y
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Ben

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #760 am: 01. August 2013, 17:37:11 »
Care Energy senkt den Preis noch am selben Tag auf 11,40 Cent/kWh.

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #761 am: 01. August 2013, 21:07:38 »
Care Energy senkt den Preis noch am selben Tag auf 11,40 Cent/kWh.

Da senkt niemand den Preis. Da wird nur ein Preis angezeigt, der sich auf  der Basis des Börsenpreises aktuell berechnet. Morgen steht da sicher wieder was anderes. Das hat auch nichts mit dem Preis zu tun, der am Ende zu zahlen ist.  Naja, nichts ist vielleicht übertrieben aber es sit halt eine Momentaufnahme. Zusammengerechnet wird am Schluss.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #762 am: 01. August 2013, 21:54:47 »
Naja, ich gehe mal davon aus, dass  Energie im verbraucherstärkeren Winterhalbjahr teuer ist als im Sommer. Da wird der Preis am Ende höhe sein, als man es jetzt vorrechnet.

Das ist schon klar, aber darauf wollte ich auch nicht hinaus :).


Sondern:

Was bringt die stundengenaue (!) Abrechnung der Kunden im Professional-Tarif, wenn im Fahrplan doch trotz allem nach Standardlastprofil eingespeist werden muss, weil eben Smart Meter ungleich Lastgangmessung?

Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #763 am: 01. August 2013, 22:03:55 »
Das bringt nichts.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #764 am: 01. August 2013, 22:53:36 »
Eben :).

Für den Kunden mag es ja ggf. nützlich sein, wenn denn Care Energy die Nutzenergie tatsächlich auf Basis des Smart-Meters stundengenau abrechnet. So könnte man energieintensiven Verbrauch in "billigere" Zeiten verschieben.


Care Energy muss hingegen trotzdem den Fahrplan nach SLP fahren. Das das finanzielle Risiko aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung des Netzbetreibers im Übrigen durch einen eigenständigen Netznutzungsvertrag mit auf den Kunden abgewälzt sein könnte, hatten wir ja bereits besprochen.


Überdies wäre dann noch die Frage - 19,99€ (statt 6,99€) Grundpreis pro Monat an Care Energy für den Professional-Tarif mit Smartmeter bei Privatkunden. Das Smartmeter baut angeblich der Messstellenbetreiber im Auftrag von Care Energy ein (Aussage auf Facebook).

Schön und gut. Wenn dies denn so klappt, ergeben sich aber auch möglicherweise höhere Netzkosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für den Letztverbraucher, jedenfalls bei Preisblättern von Verteilnetzbetrieben, wo Smart Meter (und ggf. deren Fernablesemöglichkeit) schon separat ausgepreist sind. Wohl zusätzlich zu dem Grundpreis-Aufschlag bei Care Energy..
« Letzte Änderung: 01. August 2013, 23:33:35 von SabbelMR »

 

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