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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911363 mal)

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Offline GPKE-Xperte

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #660 am: 19. Juli 2013, 14:57:04 »
Aber wenn selbst diese mickrige Summe nur teilweise bezahlt wird, dann kann jeder seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen...

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #661 am: 19. Juli 2013, 15:26:55 »
Und heute wird das nächste Stadtwerk mit einer einstweiligen Verfügung überzogen, diesmal die Stadtwerke Gera. Auch hier wurden bislang keine weiteren Details dazu bekannt gemacht.


Allerdings gibt es mittlerweile einen Kommentar einer Facebook-Userin betreffs der Stadtwerke Hanau:

Ina P****-N**** Hallo, auch ich bekam heute Post von den Stadtwerken Hanau. Auf meine Frage hin warum? "Care Energie" hätte im Juni nicht Netzbetreiberkosten gezahlt. [..]

Wohlgemerkt - ist so auf Facebook als Kommentar hinterlassen worden und ohne Weiteres freilich nicht auf den Wahrheitsgehalt verifizierbar.


Unstrittig dürfte allerdings sein, daß die erwähnten Verteilnetzbetreiber die offenbar gekündigten Netznutzungsvertäge nicht grundlos gekündigt haben können (entsprechend dem geltenden Energierecht) - wenngleich Care Energy der Ansicht sein mag, daß die angegebenen Gründe (welcher Natur auch immer) unzutreffend wären und sich dies angeblich auch bereits durch einstweilige Verfügungen im Einzelfall (vorläufig) bestätigt lassen hat (über die es aber wie gesagt bei Widerspruch durch den jeweiligen Antragsgegner auch zur mündlichen Verhandlung mit unklarem Ausgang kommen kann).
« Letzte Änderung: 19. Juli 2013, 15:31:20 von SabbelMR »

Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #662 am: 19. Juli 2013, 15:30:58 »
Zitat
Ina P****-N**** Hallo, auch ich bekam heute Post von den Stadtwerken Hanau. Auf meine Frage hin warum? "Care Energie" hätte im Juni nicht Netzbetreiberkosten gezahlt. [..]

Es ergibt keinen Sinn, dass das jetzt schon irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht, wenn die Netzkosten für den vorangegangenen Monat nicht bezahlt wurden. Da befindet man sich im normalen Mahnverfahren, solange alle Edifactnachrichten halbwegs pünktlich verschickt wurden, aber man kündigt nicht einfach den Lieferantenrahmenvertrag. Das wird andere Gründe haben.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #663 am: 19. Juli 2013, 15:33:22 »
Richtig. Ein Lieferantenrahmenvertrag wird nicht und darf auch gar nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden.

Daß dann anschließend von zwei Parteien beide glauben im Recht zu sein, liegt in der Sache der Natur und werden am Ende gegebenenfalls Gerichte klären. Irgendwelche einstweilige Verfügungen helfen Care Energy nur (vorläufig), sofern die Gerichte den Anträgen (zunächst) folgen und gegen die ergangenen Verfügungen nicht Widerspruch erhoben wird.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #664 am: 19. Juli 2013, 15:38:37 »
Ordnungsgelder von insgesamt 10.000€ für die versäumten Bilanzen seit 2009 für ein Unternehmen, was mittlerweile Umsätze im dreistelligen Millionenbereich hat. Wo bleibt da der Anreiz ?

Das habe ich mich auch bereits gefragt.

Ordnungsgelder in dieser Höhe drohen Ottonormalbürger bereits für weitaus "kleineren Mist".

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #665 am: 19. Juli 2013, 15:49:55 »
Aber wenn selbst diese mickrige Summe nur teilweise bezahlt wird, dann kann jeder seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen...

Sie zweifeln also an der Liquidität von Care Energy?

Ich sehe da im Moment jede Menge Ausgaben für Marketing und Juristerei ;).


Der große Hammer könnte allerdings am 25.07. kommen (Urteil LG Hamburg in Sachen EEG) - aber Herr Kristek hat ja mehrfach betont, hinreichend Rücklagen gebildet zu haben. Dann ist doch alles gut ;).

Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #666 am: 22. Juli 2013, 16:24:37 »
Bundesamt korrigiert: Care hat Fälliges bezahlt

http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/bundesamt-korrigiert-care-hat-faelliges-bezahlt.html

Zitat
Care Energy fordert jetzt nach eigenen Angaben vom BfJ eine öffentliche Entschuldigung und "prüft" eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Amtsleitung und Pressestelle.

Gruß

NN

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #667 am: 22. Juli 2013, 23:55:45 »
Ein neuer Artikel zu Care Energy auf klimaretter.info:


Martin Kristek ist ein Kapitalist, wie er im Buche steht. Er verkauft grüne Energie und ein – vermeintlich – reines Gewissen. [..] Verbraucherzentralen und Bundesnetzagentur monieren Kristeks Geschäftsgebaren. Da kommt dem Sportwagen-Freund eine Stippvisite beim Klimacamp in der Lausitz gerade recht für grüne Selbstinszenierung.

[..]


Weiter gehts hier: Link
« Letzte Änderung: 23. Juli 2013, 01:17:24 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #668 am: 23. Juli 2013, 10:32:18 »
Zitat
Sein Lächeln entblößt mehrere falsche Zähne.

Das nenn ich doch mal echten Qualitätsjournalismus.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #669 am: 23. Juli 2013, 19:46:54 »
Nochmals zur Situation in Hanau - die Lokalpresse hat auch berichtet:

Discount-Strom abgedreht: Hanauer MK-Energy-Kunden werden zwangsweise von Stadtwerken versorgt

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #670 am: 24. Juli 2013, 14:56:33 »
Soderle ... Kalender sagt heute ist der 24.07.

Mal schauen, ob es morgen etwas aus Richtung LG Hamburg in Sachen Care Energy zu hören gibt..

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #671 am: 25. Juli 2013, 14:09:41 »
E voilà:

Pressemeldung: mk-energy legt Berufung gegen Urteil des LG Hamburg im Verfahren mk-energy - Amprion ein "Urteil widerspricht inhaltlich 5 rechtskräftigen Landgerichtsurteilen"


"Wir werden in diesem und allen vergleichbaren Verfahren eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof herbeiführen. Entsprechend gehen wir gegen die heutige Entscheidung des Landgerichts Hamburg bezüglich einer Rechnung zur EEG-Umlage in Höhe von 453.046,83 Euro in Berufung. Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof werden wir weiterhin alle aus unserer Sicht falsch an uns gestellten Rechnungen zurückweisen." erklärte Martin Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der mk-group Holding GmbH anlässlich der Urteilsverkündung im Verfahren mk-energy / Amprion. "Da das Urteil des LG Hamburgs fünf Urteilen anderer Landgerichte widerspricht, ist die Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof als letzte Instanz unumgänglich. 5 verschiedene Landgerichte haben uns verurteilt nicht Letztverbraucher im Sinne des Gesetzes zu sein (u.a. LG Konstanz, Urteil vom 13.4.2012; LG Mühlhausen, Urteil vom 19.4.2012; LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.3.2012), nun verurteilt uns das LG Hamburg dazu Letztverbraucher zu sein und entsprechende Zahlungen zu leisten. Dies werden wir so nicht hinnehmen, wir sind auf eine lange juristische Auseinandersetzung auf Grund dieser absurden Rechtsunsicherheit eingestellt. Entsprechend hat die heutige Entscheidung des LG Hamburg auf Grund der anstehenden Berufung keine Auswirkung auf andere Verfahren mit anderen Netzbetreibern, die voraussichtlich ebenfalls erst durch den Bundesgerichtshof abschließend einheitlich geklärt werden."

[..]

Hintergründe des Verfahrens:

Der Rechtsstreit

Im Verfahren geht es um eine Rechnung, welche die Amprion an die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG gestellt hat. Die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG beliefert die mk-grid, die nach herrschender Rechtsprechung nicht Letztverbraucher ist, weshalb die mk-group die Rechnung zurück gewiesen hat. Grundsätzlich muss, unabhängig von der Art der Belieferung, der Empfänger einer Rechnung der EEG-Umlage das Unternehmen sein, das den Letztverbraucher beliefert.

Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 453.046,83 Euro. Weitere Rechnungen an Unternehmen der mk-group sind von diesem Urteil nicht betroffen, es resultieren keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Amprion kann trotz der Berufung, die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG einlegen wird, die Zahlung der 453.046,83 Euro fordern, wenn sie diese Summe bei Gericht als Sicherheit hinterlegt. Alternativ wird die mk-group auf Anforderung die Rechnungssumme auf einem Treuhandkonto hinterlegen. [..]

[..]

Die Unternehmen der mk-group haben ihre Geschäftsprozesse pflichtgemäß der herrschenden Rechtsprechung angepasst, nach der kein Unternehmen der mk-group Letztverbraucherstatus hat. Das heutige Urteil des LG Hamburg steht inhaltlich gegen die 5 Urteile anderer Landgerichte und wird entsprechend juristisch angefochten, da es unmöglich ist, gleichzeitig Letztverbraucher und Nicht-Letztverbraucher zu sein. Die Situation ist bis zur letztinstanzlichen Klärung der Letztverbraucherfrage für die Unternehmen der mk-group wie für die Übertragungsnetzbetreiber unbefriedigend. [..]


..und wieder verwechselt Kristek den Letztverbraucherstatus im Sinne der NAV / den GPKE (dieser und nur dieser war Gegenstand der Rechtsstreite mit verschiedenen Verteilnetzbetreibern, auf die sich Kristek bezieht) mit dem Letztverbraucherstatus im Sinne des EEG.

Siehe hierzu auch Urteil des OLG Frankfurt**, das wohl eher die "geltende Rechtssprechung" darstellen dürfte.



PS:

Interessant wäre, ob das Gericht durch Anerkennung der Rechnung des ÜNB Amprion - neben der Feststellung, daß mk-energy als Lieferant eines Letztverbrauchers i.S. des EEG umlagepflichtig sei - gleichzeitig mk-energy auch das Grünstromprivileg für den zugrundeliegenden Zeitraum aberkannt hat oder nicht.

Diesbezüglich gab es ja auch fundamentale Mißverständnisse seitens Care Energy (Stichwort Doppelvermarktungsverbot uvm.).

Hierfür müsste man - in Angesicht der Tatsache, daß die Forderung offenbar seitens des Gerichts in voller Höhe anerkannt wurde (vgl. Pressemitteilung Care Energy) - in Erfahrung bringen, welche Berechnung (EEG-Umlage mit oder ohne Grünstromprivileg) Amprion bei Rechnungslegung und Klage zugrunde gelegt hatte.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2013, 14:48:19 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #672 am: 25. Juli 2013, 14:24:43 »
**):
Zur Erinnerung - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.04.2012 (Az. 21 U 41/11):


[..]

12
Soweit die Beklagte sodann noch anführt, sie sei nicht als Anschlussnutzer im Sinne von § 1 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (im Folgenden NAV) anzusehen, erschließt sich die Relevanz dieses Vorbringens nicht, da es vorliegend um die Frage geht, ob die Beklagte Letztverbraucher im Sinne der hier relevanten Gesetze (Anm.: EEG / KWKG) ist, und nicht ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der NAV Gegenstand des hier zu entscheidenden Rechtsstreits ist. Zwar ist gemäß § 1 Nr. 3 NAV Anschlussnutzer jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt. Entsprechend liegt mit der Eigenschaft der Beklagten als Letztverbraucher eine Voraussetzung für ihre Einordnung als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung vor. Ob die weiteren Voraussetzungen ebenfalls gegeben sind, bedarf hier aber ebenso wenig einer näheren Erörterung wie die Frage, ob neben der Beklagten etwa auch deren Kunden als Anschlussnutzer im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung anzusehen sind. Im Übrigen kann die Beklagte ebenso aus § 21 NAV oder § 16 Abs. 4 iVm § 8 Abs. 1 NAV kein überzeugendes Argument für ihre Einordnung als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des EEG oder des KWKG herleiten. Sofern nämlich die Beklagte als Anschlussnutzer anzusehen sein sollte und ihr hierdurch rechtliche Verpflichtungen aus der NAV entstehen sollten, resultierte hieraus nur ihre Obliegenheit, durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit ihren Kunden sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen Dritten gegenüber nachkommen kann. Sollte es die Beklagte versäumt haben, derartige, in ihrem Interesse liegende Handlungsmöglichkeiten vertraglich sichergestellt zu haben, ginge dies zu ihren Lasten und könnte zu keiner derart geänderten rechtlichen Einordnung der Beklagten führen, dass diese nicht als Letztverbraucher im Sinne des EEG oder des KWKG einzuordnen ist. [..]
« Letzte Änderung: 25. Juli 2013, 14:47:34 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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« Letzte Änderung: 25. Juli 2013, 21:08:50 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #674 am: 26. Juli 2013, 04:49:42 »
Aufschlussreich aus dem Handelsblatt-Artikel - Zitat:


Amprion dagegen pocht auf sein Recht. „Auch im Fall der Berufung durch die Gegenseite werden wir die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung betreiben“, sagte ein Unternehmenssprecher dem Handelsblatt. Das Vorgehen wegen der Forderungen seit Januar werde noch abgestimmt.

Bei dem Gerichtsstreit in Hamburg ging es nur um einen Bruchteil des Betrages, der wirklich auf dem Spiel steht. Die 453.046,83 Euro beziehen sich auf die EEG-Umlage, die Care Energy allein in den Monaten September bis Dezember 2012 nicht an Amprion zahlte. Die Summe, die seitdem auflief, ist um ein Vielfaches größer.

 

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