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Pressemeldung: mk-energy legt Berufung gegen Urteil des LG Hamburg im Verfahren mk-energy - Amprion ein "Urteil widerspricht inhaltlich 5 rechtskräftigen Landgerichtsurteilen""Wir werden in diesem und allen vergleichbaren Verfahren eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof herbeiführen. Entsprechend gehen wir gegen die heutige Entscheidung des Landgerichts Hamburg bezüglich einer Rechnung zur EEG-Umlage in Höhe von 453.046,83 Euro in Berufung. Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof werden wir weiterhin alle aus unserer Sicht falsch an uns gestellten Rechnungen zurückweisen." erklärte Martin Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der mk-group Holding GmbH anlässlich der Urteilsverkündung im Verfahren mk-energy / Amprion. "Da das Urteil des LG Hamburgs fünf Urteilen anderer Landgerichte widerspricht, ist die Herbeiführung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof als letzte Instanz unumgänglich. 5 verschiedene Landgerichte haben uns verurteilt nicht Letztverbraucher im Sinne des Gesetzes zu sein (u.a. LG Konstanz, Urteil vom 13.4.2012; LG Mühlhausen, Urteil vom 19.4.2012; LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.3.2012), nun verurteilt uns das LG Hamburg dazu Letztverbraucher zu sein und entsprechende Zahlungen zu leisten. Dies werden wir so nicht hinnehmen, wir sind auf eine lange juristische Auseinandersetzung auf Grund dieser absurden Rechtsunsicherheit eingestellt. Entsprechend hat die heutige Entscheidung des LG Hamburg auf Grund der anstehenden Berufung keine Auswirkung auf andere Verfahren mit anderen Netzbetreibern, die voraussichtlich ebenfalls erst durch den Bundesgerichtshof abschließend einheitlich geklärt werden."
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Hintergründe des Verfahrens:
Der Rechtsstreit
Im Verfahren geht es um eine Rechnung, welche die Amprion an die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG gestellt hat. Die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG beliefert die mk-grid, die nach herrschender Rechtsprechung nicht Letztverbraucher ist, weshalb die mk-group die Rechnung zurück gewiesen hat. Grundsätzlich muss, unabhängig von der Art der Belieferung, der Empfänger einer Rechnung der EEG-Umlage das Unternehmen sein, das den Letztverbraucher beliefert.
Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 453.046,83 Euro. Weitere Rechnungen an Unternehmen der mk-group sind von diesem Urteil nicht betroffen, es resultieren keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Amprion kann trotz der Berufung, die mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co. KG einlegen wird, die Zahlung der 453.046,83 Euro fordern, wenn sie diese Summe bei Gericht als Sicherheit hinterlegt. Alternativ wird die mk-group auf Anforderung die Rechnungssumme auf einem Treuhandkonto hinterlegen. [..]
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Die Unternehmen der mk-group haben ihre Geschäftsprozesse pflichtgemäß der herrschenden Rechtsprechung angepasst, nach der kein Unternehmen der mk-group Letztverbraucherstatus hat. Das heutige Urteil des LG Hamburg steht inhaltlich gegen die 5 Urteile anderer Landgerichte und wird entsprechend juristisch angefochten, da es unmöglich ist, gleichzeitig Letztverbraucher und Nicht-Letztverbraucher zu sein. Die Situation ist bis zur letztinstanzlichen Klärung der Letztverbraucherfrage für die Unternehmen der mk-group wie für die Übertragungsnetzbetreiber unbefriedigend. [..]
..und wieder verwechselt Kristek den Letztverbraucherstatus im Sinne der NAV / den GPKE (dieser und nur dieser war Gegenstand der Rechtsstreite mit verschiedenen Verteilnetzbetreibern, auf die sich Kristek bezieht) mit dem Letztverbraucherstatus im Sinne des EEG.
Siehe hierzu auch Urteil des OLG Frankfurt**, das wohl eher die "geltende Rechtssprechung" darstellen dürfte.
PS:Interessant wäre, ob das Gericht durch Anerkennung der Rechnung des ÜNB Amprion - neben der Feststellung, daß mk-energy als Lieferant eines Letztverbrauchers
i.S. des EEG umlagepflichtig sei - gleichzeitig mk-energy auch das Grünstromprivileg für den zugrundeliegenden Zeitraum aberkannt hat oder nicht.
Diesbezüglich gab es ja auch fundamentale Mißverständnisse seitens Care Energy (Stichwort Doppelvermarktungsverbot uvm.).
Hierfür müsste man - in Angesicht der Tatsache, daß die Forderung offenbar seitens des Gerichts in voller Höhe anerkannt wurde (vgl. Pressemitteilung Care Energy) - in Erfahrung bringen, welche Berechnung (EEG-Umlage mit oder ohne Grünstromprivileg) Amprion bei Rechnungslegung und Klage zugrunde gelegt hatte.