Jedenfalls ist die Aussage von Care Energy auf deren Facebook-Seite:
[..] Wieder einmal ein Versuch Kunden aber auch Care-Energy vorsätzlich zu schädigen, welcher glücklicher Weise kläglich scheitert, denn sich gegen einen Beschluß speziell einen Gerichtsbeschluß einer Einstweiligen Verfügung zu stellen kostet bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monaten Ordnungshaft und es wird uns ein Vergnügen sein, das Gericht über diesen Verstoß zu informieren. [..]
..schon mal wieder nur halb richtig.
Einstweilige Verfügungen werden auf Antrag vom zuständigen Gericht erlassen, wenn die notwendigen, nicht sonderlich hoch gesteckten Voraussetzungen gemäß ZPO gegeben sind. Zu einer genaueren Prüfung der Sache kommt es erst, wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen die ergangene einstweilige Verfügung einlegt, und zwar im Zuge der dann durchzuführenden und mit Urteil abzuschließenden mündlichen Verhandlung.
Da davon auszugehen ist, daß die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und die Hanau Netz GmbH die Option eines Widerspruchs gegen die wohl ergangenen einstweiligen Verfügungen gründlich prüfen werden, ist noch lange nicht gesagt, daß die einstweiligen Verfügungen so "stehen bleiben".
Mit welcher Begründung die beiden genannten Verteilnetzbetreiber mutmaßlich Care Energy Lieferantenrahmenverträge aufgekündigt haben, wäre interessant zu erfahren. Bereits im Mai hatten mehrere Verteilnetzbetreiber ja offenbar
verlauten lassen, zukünftig Care Energy Vorkasse zur Bedingung zu machen - nach den gängigen Lieferantenrahmenverträgen wohl rechtens, soweit Care Energy nicht eine "belastbare Bonitätsauskunft" vorlegt.