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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 871402 mal)

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Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #600 am: 08. Juli 2013, 13:27:45 »
Auch die Netzentgelte bestehen aus verbrauchsabhängen und nicht verbrauchsabhängigen Komponenten.

Beispiel:
http://www.e-dis.de/media/Uebersicht_Netzentgelte_Strom_der_EDIS_AG_20130101.pdf

18 € pro Jahr und 8,42 ct/kWh zuzgl. Umlagen und Konzessionsabgabe etc. sowie MWSt. für Entnahme ohne Leistungsmessung. Hinzu kommt noch Messstellenbetreib, Messung und Abrechnung mit jährlichen Entgelte 2,52, 10,56 und 10,32 € pro JAhr zzgl. MWSt.

Da wird für CE nicht viel bleiben, zumal sie auch weiterhin die EEG-Umlage erheben und abführen müss(t)en. Geklärt wäre dann aber von wem.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #601 am: 08. Juli 2013, 13:30:29 »
Geklärt wäre dann aber von wem.

Tatsächlich ;)?

Wie bereits erwähnt - Letztverbraucher-Status nach der Niederspannungsanschlussverordnung muss nicht gleich Letztverbraucher-Status i.S. des EEG sein - wird im hier im Thread zitierten Contracting-Urteil des OLG Frankfurt ja angeschnitten.


Care Energy wird sich vermutlich weiter darauf berufen, daß die mk-energy keine Letztverbraucher mit Strom beliefert (sondern nur die mk-grid, und daß diese durch die "Umwandlung" des bezogenen Stroms in Nutzenergie diesen nicht "letztverbrauche"), die mk-grid wiederum Nutzenergie ausschließlich an die mk-power verkaufe und die mk-power den Endkunden nicht mit Strom, sondern ausschließlich mit Nutzenergie beliefere = keine EEG-Umlagepflicht für irgendein Unternehmen in der Kette aus Sicht von Care Energy.

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #602 am: 08. Juli 2013, 14:42:47 »
Meinen Sie es wird ganz ohne Letzverbraucher im Sinne des EEG gehen?
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #603 am: 08. Juli 2013, 14:56:20 »
Nein.

Care Energy hingegen wohl schon :).


Das OLG Frankfurt hat offenbar festgestellt, daß derjenige, der bezogenen Strom verbraucht, um daraus ein neues Energie-"Produkt" zum Weiterverkauf herzustellen ("Nutzenergie = Licht, Wärme, Kälte..", wie von CE beworben), Letztverbraucher i.S. des EEG sein kann bzw. ist - das wurde von fachanwaltlicher Seite ja hier im Thread bereits mehrfach schön erläutert.

Im Fall der mk-group wäre das dann wohl die mk-grid. Damit würde die mk-energy einen Letztverbraucher i.S. des EEG (nämlich die mk-grid) beliefern und schwupps - da hätten wir die Pflicht zur EEG-Umlage (bei der mk-energy).


In dem derzeit vor dem LG Hamburg laufenden Verfahren (Urteil für 25.07. erwartet) seitens Amprion & Co. wegen ausstehender EEG-Zahlungen soll sich die vorsitzende Richterin ja Pressemeldungen zufolge und auch laut Angabe von CE selbst ( vgl. http://www.presseportal.de/pm/80959/2478592/fehlende-rechtssicherheit-in-deutschland-gerichte-und-anwaelte-legen-gleiches-gesetz-in ) bereits früh dahingehend geäußert haben, daß sich Care Energy lieber in voller Höhe mit der Klägerin vergleiche, da die Richterin der Ansicht sei, daß ein Unternehmen der mk-group in jedem Fall umlagepflichtig sei (und zwar am ehesten die Beklagte mk-energy als Lieferant der mk-grid, welche ihrerseits den von mk-energy gelieferten Strom bei der "Nutzenergieumwandlung" letztverbrauche - im Sinne des EEG -).

Darauf hat sich Care Energy offenbar nicht eingelassen, wohl weil man, wie angekündigt, notfalls mit der Angelegenheit in weitere Instanzen will (unabhängig davon wäre aber wohl ein zu Ungunsten der mk-energy ergehendes Urteil gegen Sicherungsleistung seitens der Klägerin vorläufig vollstreckbar - an der Stelle würde sich dann die Frage stellen, inwieweit bei der mk-group tatsächlich adäquate Reserven für diesen Fall gebildet wurden).


Im Übrigen beruft man sich offenbar auf Gerichtsurteile aus der Vergangenheit, wo es aber in Bezug auf Care Energy um die Letztverbraucherfrage i.S. der Niederspannungsverordnung ging. Demnach sei die mk-grid nicht Letztverbraucher und konnte daher wohl auch nicht wie beabsichtigten an den Entnahmestellen "einziehen" - diese durften und mussten wohl seitens der Verbindungsnetzbetreiber weiter auf den Endkunden geführt werden.

Nur sagt wie erwähnt das Urteil des OLG Frankfurt wohl sinngemäß genau dazu, daß dies für die Letztverbraucherfrage i.S. des EEG nicht von Belang sein muss..
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 15:17:29 von SabbelMR »

Offline Stromfraß

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #604 am: 08. Juli 2013, 15:13:51 »
Was Care Energy gerne möchte, ist das eine, dass das EEG aber überhaupt so interpretierbar ist, dass man sich darüber vor Gericht streiten muss, ist das andere.
Aber so ist es nun mal mit Gesetzen. Kaum ein Gesetz ist so "wasserdicht", dass es nicht doch Lücken und Schlupflöcher geben würde.
Manche Gesetze sind so "löchrig", dass sie nicht mal die Unterschrift des Bundespräsidenten bekommen.
Auf jeden Fall wird nach und nach immer deutlicher, warum CE so sagenhaft günstige Preise anbieten kann: z.B. unter Umgehung der EEG-Umlage.
Da könnte manch anderer Energieversorger, wenn er statt Strom "Nutzenergie" anbietet, auch mit etwa 20 Ct./kWh ins Geschäft kommen.

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #605 am: 08. Juli 2013, 15:18:49 »
Ich kann in der neuesten Aktion keinen Ansatz erkennen, der in Hinblick auf die Vemeidung von EEG-Umlagezahlungen zielführend sein könnte. Es mutet wie ein Katz und Mausspiel an. Die Verteilnetzbetreiber werden jetzt mal schön beschäftigt und es vergeht dabei weitere Zeit mit evtl. noch unklareren jedoch auf jeden Fall veränderten Vertragsverhältnissen. Die Übertragungsnetzbetreiber, die die EEG-Umlage einfordern, sind von der Aktion allerdings überhaupt nicht betroffen. Die Kunden sind ja offenbar eine eingeschworene Gemeinschaft und werden sich wohl nicht durch solche Kleinigkeiten verunsichern lassen.  ;)
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #606 am: 08. Juli 2013, 15:24:12 »
Da könnte manch anderer Energieversorger, wenn er statt Strom "Nutzenergie" anbietet, auch mit etwa 20 Ct./kWh ins Geschäft kommen.

Sollte Care Energy tatsächlich gerichtlich, notfalls in höheren Instanzen, mit seiner "innovativen Interpretation" des EEG "durchkommen", wird der Gesetzgeber sicherlich die Gesetzeslücke schnellstmöglich schließen, um dieses Treiben zu Beenden und Nachahmer zu vermeiden.


So oder so läuft Care Energy also die Zeit davon - aber dann wäre ja da noch die geplante (wenngleich sicher unrealistische) 80%ige :D Eigenerzeugung beim Kunden, mit der nach Ansicht von CE die EEG-Umlage auf jene 80% schon mal wegfiele. Aber auch dies trifft wohl nicht zu, da die Anlagen gemäß Konzept wohl CE gehören sollen, CE aber den Strom nicht selbst verbraucht, sondern verkauft.



Die Kunden sind ja offenbar eine eingeschworene Gemeinschaft und werden sich wohl nicht durch solche Kleinigkeiten verunsichern lassen.  ;)

Die noch verbliebenen Vertriebspartner vielleicht ;)..

Kunden hingegen, die schon einmal vom Grundversorger weggewechselt haben, sind ja bekanntermaßen zu einem erheblichen Anteil höchst "wieder-wechselwillig" und kündigen schnell, wenn es ihnen "zu blöd wird". Die ordentlichen Kündigungsfristen bei Care Energy sind sehr kurz (vielleicht bereut man das gerade in diesem Moment :D).
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 15:32:34 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #607 am: 08. Juli 2013, 15:40:44 »
In dem Zusammenhang des PV-Vebrauchs durch dritte, der ja bei den CE-Modulen vorliegen könnte, hat das BMU ein Rechsgutachten erstellt.

http://www.erneuerbare-energien.de/unser-service/mediathek/downloads/detailansicht/artikel/juristisches-gutachten-zu-rechtsfragen-des-eigenverbrauchs-und-des-direktverbrauchs-von-strom-durch-dritte-aus-photovoltaikanlagen/?tx_ttnews[backPid]=98&cHash=d067e624142f563f2f2b68f9023fafaa
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #608 am: 08. Juli 2013, 15:46:36 »
Ein interessanter Link, danke dafür!


Aber mal allgemein:

Wieviel der nicht VDE- und Netzbetreiber-konformen Minijoule-Module mag CE wohl bisher realistisch bundesweit aufgestellt haben? 10 - 15 :D?

Dürfte alles noch in einem Rahmen sein, wo die Steuer- und Abgabenfragen vernachlässigbar sind. Und noch weit von der angestrebten 80%-Vor-Ort-Erzeugung entfernt ;).

Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #609 am: 08. Juli 2013, 16:25:17 »
__
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 16:30:49 von Agnitio »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #610 am: 08. Juli 2013, 16:28:41 »
Bitte keine ganzen Texte mehr von Facebook übernehmen - hatten wir auf der letzten Seite gerade erst das Thema :).

Offline bb

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #611 am: 08. Juli 2013, 16:32:42 »
Care-Energy beantragte und das Landgericht Memmingen erlässt einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Bad Wörishofen wegen unlauteren Methoden.

Das ist Az. 31 O 543/13 vom 25.04.2013, also nicht mehr so ganz taufrisch. Es ging wohl um Äußerungen hinsichtlich der Kundenbetreuung und Preisgestaltung von Care. Widerspruch durch die Stadtwerke wurde eingelegt und die mündl. Verhandlung findet Anfang September statt.

Offline EviSell

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #612 am: 10. Juli 2013, 16:13:02 »
Neu Fundstücke zu CE
Care Energy plant ungewöhnliche Neuerungen für Stromkunden
http://www.welt.de/newsticker/news2/article117903038/Care-Energy-plant-ungewoehnliche-Neuerungen-fuer-Stromkunden.html

Care Energy: Stürzt der Ökostrom-Discounter Kunden ins Vertragschaos?
http://green.wiwo.de/care-energy-riskiert-der-okostrom-discounter-ein-vertragschaos/

Care Energy: Ungewöhnliche Neuerungen für Stromkunden
http://www.dtoday.de/startseite/wirtschaft_artikel,-Care-Energy-Ungewoehnliche-Neuerungen-fuer-Stromkunden-_arid,266938.html

Auch das Handelsblatt berichtet wieder über CE : "Chaostage bei Care Energy".
http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/stromanbieter-im-zwielicht-chaos-tage-bei-care-energy/8477128.html


Die CE-kritische Gruppe auf FB musste sich umbenennen und heißt jetzt "Kehrenergie". Bis auf weiteres leider nicht mehr offen einlesbar. Neueintritte gehen nur über eine Einladung via Mail

Das noch ergänzt:

mk-Gruppe weiter aktiv in Sachen EEG
http://www.hoech-partner.de/blog/2013/07/09/mk-gruppe-weiter-aktiv-in-sachen-eeg/
« Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 16:48:10 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #613 am: 10. Juli 2013, 17:10:09 »
Zum HB- Artikel: http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/stromanbieter-im-zwielicht-vorwurf-vorspiegelung-falscher-tatsachen/8477128-3.html


Werden tatsächlich zwischen allen Kunden und den Netzbetreibern entgeltpflichtige Netznutzungsverträge abgeschlossen, vermöge derer die Kunden Schuldner in Bezug auf die Netznutzungsentgelte werden, ändert sich an der neuen Schuld der Kunden gegenüber den Netzbetreibern auch dann nichts, wenn  MK Sorglos Dein Zahlungsweiterleiter GmbH & Co.KG diese neu begründete Schuld der Kunden gegenüber den Netzbetreibern im Auftrag der Kunden begleicht. Durch entsprechende neue Vertragsgestaltungen wird der Lieferant von der Verpflichtung frei, selbst Netznutzentgelte an die Netzbetreiber zu zahlen, ist dann selbst nicht mehr Schuldner der Netznutzungsentgelte, sondern schuldet allenfalls noch den Kunden die Weiterleitung deren Zahlungen auf die Netznutzungsentgelte an die Netzbetreiber.

Was womöglich nicht bedacht wurde:

Rechnen jedoch die Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte direkt mit den Kunden ab, erhält der Lieferant  keinerlei Abrechnungen der Netzbetreiber mehr, hat folglich auch keine Grundlage mehr für die eigene  Abrechnung der Energielieferungen gegenüber den Kunden. Schließlich ist der Lieferant auch nicht Messtellenbetreiber.... Folglich müsste der Lieferant wohl die Daten der Messeinrichtungen gesondert erheben. Die Ablesungen sind jedoch mit Kostenaufwand verbunden. Schließlich können die Verbrauchsermittlungen nicht mehr automatisch bzw. EDV- gestützt aus den Abrechnungen der Netzbetreiber in die Abrechnungen des Lieferanten gegenüber den Kunden übernommen werden.

Wegen der Unwägbarkeiten und des Riesenaufwandes, den der Lieferant ggf. betreiben muss, um dabei überhaupt noch seine eigenen Leistungen gegenüber den Kunden abrechnen zu können, ist man fast geneigt zu sagen, dass dieses Geschäftsmodell wohl auch nicht aufgehen kann.   
« Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 18:03:25 von RR-E-ft »

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #614 am: 10. Juli 2013, 17:55:39 »
Und was ist, wenn "MK Sorglos Dein Zahlungsweiterleiter GmbH & Co.KG" die ggf. neu begründete Schuld der Kunden gegenüber den VNB im Auftrag der Kunden begleichen soll, diese Beträge vom Kunden auch kassiert, aber nicht an die VNB weiterleitet ? 

Besteht für die Kunden insofern das Risiko einer 'Doppel-Inanspruchnahme', insbesondere im Fall einer Insolvenz von "MK Sorglos“ ?
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