Danke für den Verweis auf den Parallelthread, Herr Rechtsanwalt!
Also offenbar wieder nur viel "heiße Luft" seitens Care Energy.
Damit ist die
Ankündigung..
"Care-Energy [..] wird daher unverzüglich die betreffenden Versorger anwaltlich abmahnen, auffodern die zuviel erhobenen angeblichen Mehrwertsteuern an die Kunden zurückzuerstatten, oder eben ohne weiterer Abmahnung die Klage einreichen [..]
..wohl auch in einem anderen Licht zu sehen.
Man darf gespannt abwarten, ob dieser Ankündigung tatsächliche Abmahungen oder, wie ebenfalls angekündigt, sogar Klagen folgen werden.
PS:Da war ja auch noch die jüngste
Ankündigung einer Klage auf "zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz" durch Care Energy - vgl.
http://www.presseportal.de/pm/80959/mk-group-holding-gmbh - gegen einen öffentlich nicht benannten Beklagten wegen Verbreitung von "Fehlinformationen" und daraus wohl abgeleiteter Schadenersatzpflicht wegen "Eingriff in den Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB)".
Eine Stellungnahme von Anwälten ist nicht bekannt, sondern eine Verlautbarung der Unternehmensgruppe, wie diese eine vorliegende Stellungnahme von Anwälten wohl selbst verstanden haben will.
Ein wichtiger Punkt.
Care Energy spricht von einem anwaltlichen "Rechtsgutachten" und dessen "vorläufiges Ergebnis". Interessant wäre doch, würde Care Energy das anwaltliche Rechtsgutachten nach etwaiger Fertigstellung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, insbesondere mit Hinblick darauf, welche "renommierte Hamburger Anwaltskanzlei" sich eigentlich (standesrechtlich noch vertretbar?) für diese "innovativen Rechtsauslegungen" der mk-group "hergibt" bzw. ob nicht vielmehr die "Innovation" in der Rechtsauslegung eher dem möglichen "Rosinenpicken" durch Care Energy in den Aussagen der beauftragten Anwälte geschuldet ist, wie von Ihnen angedeutet.
( So oder so wird jedoch wahrscheinlich das wohl bald zu erwartende Urteil des LG Hamburg betreffs der Klage vom ÜNB Amprion vorläufig etwas "Erdung" in die "innovativen Rechtauslegungen" der mk-group bringen )
Begründen handwerklich grob mangelhafte oder jedenfalls "waghalsige", durch externe Rechtsanwälte gefertigte Rechtsgutachten eigentlich mögliche Schadenersatzpflichten, wenn diese beispielsweise in Gerichtsprozessen zum Einsatz kommen sollen oder die Grundlage von Pressemitteilungen darstellen, die geeignet sind, ihrerseits Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche seitens Mitbewerbern wegen z.B. geschäftsschädigender Äußerungen auszulösen?