Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 870686 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #570 am: 23. Juni 2013, 21:42:12 »

Offline Stromfraß

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #571 am: 24. Juni 2013, 19:54:57 »
Naja, viel Neues gibt es nicht.
Was mich stutzig macht:
Zitat
Die mk-energy weigert sich, die Umlage an drei der vier großen Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen.
Was ist mit den Zahlungen an den vierten Übertragungsnetzbetreiber?

Zitat
Die Aussage Kristeks widerspricht den Aussagen des Care Energy-Anwalts, der stets von einer Ablehnung der Zahlung der gesamten EEG-Umlage redet.

Wenn man eine Zahlung der EEG-Umlage ganz oder teilweise ablehnt, sollten doch Geschäftsführer und Anwalt ihre Argumentation gleich gestalten!

Offline egn

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #572 am: 03. Juli 2013, 10:26:58 »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #573 am: 03. Juli 2013, 13:01:08 »
Care Energy geht in die Offensive!

Interessant .. der Anteil des Endkunden-Strompreises, der auf die EEG-Umlage entfällt, sei also nach Ansicht der Hamburger Juristen nicht umsatzsteuerpflichtig?

Was meinen unsere Forenjuristen dazu?

Offline bolli

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #574 am: 03. Juli 2013, 14:11:58 »
Da können wir mal sehen, was wir an CE haben. DIE gehen für uns in die "Bütt" und klären die Dinge. Zu denen müssen wir unbedingt wechseln. Schließlich wollen die uns nur Gutes.  ;)

Komisch nur, dass sie zu ihren eigentlichen Problemen nichts sagen und anscheinend da kein Geld für Rechtsgutachten haben (außer es reicht die Auskunft des Firmenanwaltes, dass die Vorgehensweise so o.k. sei).

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #575 am: 03. Juli 2013, 14:16:09 »
Die "eigentlichen Probleme" dürften Care Energy bald einholen - Urteil des LG Hamburg zu der Klage des ÜNB Amprion wegen der eingestellten EEG-Umlage-Zahlungen wird Ende des Monats erwartet..


Sollte das Urteil so ausfallen, wie es aufgrund der in der Presse wiedergegebenen Äußerung der vorsitzenden Richterin möglicherweise zu erwarten ist, mag es von Care Energy eine Pressemitteilung mit großem "Trara" und der Ankündigung, bis vor den BGH zu ziehen, geben - jedoch sind solche Urteile üblicherweise gegen Sicherheitsleistung zunächst vollstreckbar.

Laut Herrn Kristek bestehen ja aber ausreichende Rücklagen für alle erdenklichen Fälle.
« Letzte Änderung: 03. Juli 2013, 14:29:38 von SabbelMR »

Offline energienetz

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #576 am: 03. Juli 2013, 14:32:29 »
Vermutlich ist den Juristen hier im Forum eine Antwort zu dumm. Denn jedem (ausser den Care-Anwälten) dürfte klar sein, dass auf den Strom Mehrwertsteuer vom Versorger erhoben werden muss, und zwar auf den gesamten Strompreis mit allem, was drin ist (Netzentgelte, Stromsteuer, EEG, usw). Die Vorstellung, dass auf jeden Kostenbestandteil des Versorgers die Mehrwertsteuer getrennt geprüft werden könnte, darauf kommen auch nur die Juristen von Care, von denen wir ja schon einiges gewöhnt sind.

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #577 am: 03. Juli 2013, 15:48:08 »
Keine Frage ist dumm genug:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18360.msg101829.html#msg101829

Eine Stellungnahme von Anwälten ist nicht bekannt, sondern eine Verlautbarung der Unternehmensgruppe, wie diese eine vorliegende Stellungnahme von Anwälten wohl selbst verstanden haben will.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #578 am: 03. Juli 2013, 16:11:26 »
Danke für den Verweis auf den Parallelthread, Herr Rechtsanwalt!


Also offenbar wieder nur viel "heiße Luft" seitens Care Energy.

Damit ist die Ankündigung..

"Care-Energy [..] wird daher unverzüglich die betreffenden Versorger anwaltlich abmahnen, auffodern die zuviel erhobenen angeblichen Mehrwertsteuern an die Kunden zurückzuerstatten, oder eben ohne weiterer Abmahnung die Klage einreichen [..]

..wohl auch in einem anderen Licht zu sehen.


Man darf gespannt abwarten, ob dieser Ankündigung tatsächliche Abmahungen oder, wie ebenfalls angekündigt, sogar Klagen folgen werden.


PS:

Da war ja auch noch die jüngste Ankündigung einer Klage auf "zweistelligen Millionenbetrag an Schadenersatz" durch Care Energy - vgl. http://www.presseportal.de/pm/80959/mk-group-holding-gmbh - gegen einen öffentlich nicht benannten Beklagten wegen Verbreitung von "Fehlinformationen" und daraus wohl abgeleiteter Schadenersatzpflicht wegen "Eingriff in den Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB)".



Eine Stellungnahme von Anwälten ist nicht bekannt, sondern eine Verlautbarung der Unternehmensgruppe, wie diese eine vorliegende Stellungnahme von Anwälten wohl selbst verstanden haben will.

Ein wichtiger Punkt.

Care Energy spricht von einem anwaltlichen "Rechtsgutachten" und dessen "vorläufiges Ergebnis". Interessant wäre doch, würde Care Energy das anwaltliche Rechtsgutachten nach etwaiger Fertigstellung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, insbesondere mit Hinblick darauf, welche "renommierte Hamburger Anwaltskanzlei" sich eigentlich (standesrechtlich noch vertretbar?) für diese "innovativen Rechtsauslegungen" der mk-group "hergibt" bzw. ob nicht vielmehr die "Innovation" in der Rechtsauslegung eher dem möglichen "Rosinenpicken" durch Care Energy in den Aussagen der beauftragten Anwälte geschuldet ist, wie von Ihnen angedeutet.

( So oder so wird jedoch wahrscheinlich das wohl bald zu erwartende Urteil des LG Hamburg betreffs der Klage vom ÜNB Amprion vorläufig etwas "Erdung" in die "innovativen Rechtauslegungen" der mk-group bringen )


Begründen handwerklich grob mangelhafte oder jedenfalls "waghalsige", durch externe Rechtsanwälte gefertigte Rechtsgutachten eigentlich mögliche Schadenersatzpflichten, wenn diese beispielsweise in Gerichtsprozessen zum Einsatz kommen sollen oder die Grundlage von Pressemitteilungen darstellen, die geeignet sind, ihrerseits Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche seitens Mitbewerbern wegen z.B. geschäftsschädigender Äußerungen auszulösen?
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 12:26:18 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #579 am: 03. Juli 2013, 16:57:51 »
Und noch etwas Aktuelles von der Wiwo:

Wiwo Green, 03.07.2013: Care Energy - Neuer Ärger für den Ökostrom-Discounter


Die Hamburger bezeichnen sich als Energiedienstleister und sehen sich deshalb nicht verpflichtet, die derzeit vorgeschriebene Umlage von rund 5,3 Cent pro Kilowattstunde an die Übertragungsnetzbetreiber zu bezahlen.

Stattdessen will das Unternehmen eine freiwillige Abgabe von zwei Cent weitergeben. Dieser reduzierte EEG-Betrag ergibt sich aus verschiedenen Vergünstigungen, die Care Energy für sich in Anspruch nimmt (u.a. das Grünstromprivileg).

[..]

„Die TransnetBW stellt wie jedem anderen Energieversorgungsunternehmen selbstverständlich auch Care Energy die EEG-Umlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Rechnung und erwartet, dass diese beglichen wird. Andernfalls wird auch die TransnetBW weitere Schritte prüfen.“

[..]

Vorerst wird man bei Transnet in Stuttgart aber wohl das Urteil des Landgerichts Hamburg abwarten. Das soll am 25. Juli fallen. Dass das Urteil den Fall Care Energy beendet, ist allerdings unwahrscheinlich. Denn Care Energy beharrt weiterhin darauf, dass man als Energiedienstleister nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sei. Zur Not will man diese Begründung auch in der nächsten Instanz verfechten.

[..]

Klarheit könnte am Ende am ehesten der Streit mit der Bundesnetzagentur bringen. [..] Denn die Behörde sieht Care Energy als Umlage-pflichtigen Stromversorger.

[..]

Bei der Agentur in Bonn will man sich mit der Prüfung des Widerspruches Zeit lassen. Sollte man diesen nicht akzeptieren, werde man den Fall an die Staatsanwaltschaft (sic!) in Düsseldorf übergeben, heißt es dort.
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 12:36:47 von SabbelMR »

Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #580 am: 03. Juli 2013, 17:27:04 »
Gerade lese ich, dass künftig alle 300.000 Kunden dieses Vereins die Netznutzung mit dem Netzbetreibern direkt abwickeln sollen. Das kann ja witzig werden.

Gruß

NN

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #581 am: 03. Juli 2013, 17:34:39 »
Aha. :o

Und auf welcher rechtlichen Grundlage soll das bitte möglich sein?



PS:

Verweigern erste Verteilnetzbetreiber etwa mittlerweile, wie öffentlich angekündigt, der mk-group die Durchleitung ohne Vorkasse oder belastbare Bonitätsauskunft ;)?
« Letzte Änderung: 03. Juli 2013, 17:40:30 von SabbelMR »

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #582 am: 03. Juli 2013, 17:49:17 »
Schwer vorstellbar, dass sich die bestehenden Verträge, wenn sie denn die Lieferung von Nutzenergie zum Gegenstand haben, dahingehend anpassen lassen.
Bisher dachte man, Netz und Verbrauchsgeräte seien an mk-grid übertragen, dass diese aus Strom Nutzenergie erzeugen kann, wobei die Kunden selbst das Netz wohl gar nicht nutzen können.

Reine Stromlieferungsverträge exclusive Netznutzung, bei denen die Kunden zusätzlich die Netznutzung mit ihrem Netzbetreiber vereinbaren müssen, sind grundsätzlich machbar.
In Österreich wird es wohl so praktiziert.  Fraglich, ob sich überhaupt Kunden auf solche neuen Verträge einlassen wollen. Die Kunden werden für solche exklusiven Stromlieferungen, die für sie mit weiterem Aufwand verbunden sind, sicher weit geringere Strompreise zahlen wollen.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #583 am: 03. Juli 2013, 17:53:16 »
Die Kunden werden für solche exklusiven Stromlieferungen, die für sie mit weiterem Aufwand verbunden sind, sicher weit geringere Strompreise zahlen wollen.

..und manch Verteilnetzbetreiber sich auf derlei im Privatkundengeschäft möglicherweise gar nicht einlassen, wie es bereits in der Anfangszeit der StromNutzenergielieferung durch Care Energy in Bezug auf die versuchte "Umschreibung" der Entnahmestellen bei den VNB auf die mk-grid der Fall war.


@ Netznutzer

Was war denn die Quelle dieser Information?

Offline Netznutzer

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #584 am: 03. Juli 2013, 21:17:15 »
@ sabbelmr

E-Mail an Netzbetreiber

Ich bin mal gespannt, wie die Privatleute INVOIC abwickeln wollen.

Gruß

NN

 

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