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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 870684 mal)

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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #585 am: 03. Juli 2013, 21:38:43 »
Danke Netznutzer!


Sollte an der Aussage Ihres Netzbetreibers etwas dran sein, kann dies doch nur zur Konsequenz haben, daß die mk-group mittelfristig nicht mehr liefern / durchleiten könnte.


Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Verteilnetzbetreiber hinnehmen würden, mit zigtausenden Privatkunden von Care Energy (und wenn es auch nur Neukunden beträfe) Netznutzungsentgelte selbst abrechnen zu müssen - schließlich ein in der Praxis bisher äußerst unüblicher Vorgang.


Es stellt sich ferner auch die Frage, wie es zu der von Ihrem Netzbetreiber umrissenen Situation gekommen sein soll. Sollten die Verteilnetzbetreiber um Ihre Netznutzungsentgelte fürchten, so stünde es ihnen über die einschlägigen Netznutzungsverträge frei, Care Energy die Netznutzung zu verweigern, sofern Care Energy der Aufforderung, entweder Vorkasse zu leisten oder behelfsweise eine belastbare Bonitätsauskunft beizubringen, nicht nachkäme. So hatte es auch Herr Kristek seinerzeit in der Pressekonferenz betont.

Warum Care Energy wiederum ein Interesse haben sollte, die Begleichung der NN-Entgelte auf den Endkunden abzuwälzen, erschließt sich mir nicht. Wie von RR-E-ft bereits angemerkt würde dadurch das Produkt auch meiner Meinung nach für Neukunden so gut wie unvermarktbar, die rechtliche Situation für Bestandskunden aufgrund bestehender Verträge mal dahingestellt.


Summa summarum - merkwürdige Sache; man darf gespannt sein, was womöglich hinter der Aussage Ihres Verteilnetzbetreibers steckt und da noch kommen mag..

Offline SabbelMR

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« Letzte Änderung: 05. Juli 2013, 16:18:06 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #587 am: 07. Juli 2013, 17:54:46 »
Gepostet heute Mittag von Care Energy auf Facebook:


Empfänger: Verteilnetzbetreiber

[..]

Dementsprechend haben wir uns entschieden unsere derzeit rund 300.000 Kunden von der "Netznutzung durch den Lieferanten" auf "Netznutzung durch den Letztverbraucher" umzustellen [..].

[..]

Die betreffenden Verteilnetzbetriebe werden daher in den nächsten Tagen eine netzbetreiberspezifische Bestandsliste erhalten, mit dem Ersuchen in Vollmacht des Letztverbrauchers, unverzüglich die Übersendung des Netznutzungsvertrages für die "Netznutzung durch den Letztverbraucher" samt aktuellem Preisblatt zu veranlassen, so wie dies im § 20 Abs 1a EnWG und § 24 Abs 1 und 2 StromNZV geregelt und festgelegt wurde.
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 12:37:09 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #588 am: 07. Juli 2013, 18:08:40 »
Und weiter:


Care-Energy beantragte und das Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Stefan R.* wegen unlauteren Methoden.

Care-Energy beantragte und das Landgericht Memmingen erlässt einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Bad Wörishofen wegen unlauteren Methoden.

Care-Energy beantragte und das Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen HFO Energy GmbH** wegen unlauteren Methoden.

*: Wohl (Ex-?) Vertriebler von CE und Initiator (?) der Diskussionsgruppe http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert

**: Offenbar konkurrierender Energiemakler, der wohl unter anderem versucht hatte, Care Energy-Vertriebler öffentlich "abzuwerben", vgl. http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:www.hfo-energy.de/news.php%3Fn%3D28&strip=1
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 12:39:49 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #589 am: 07. Juli 2013, 18:34:41 »
Und abschließend legen uns Martin Richard Kristek und Care Energy via Facebook heute noch die biblische Bergpredigt ans Herz:


Care Energy hat einen Link via Martin Richard Kristek geteilt.

Das Wort zum Sonntag: Die Bergpredigt (Mt 5,1-7,29)


Prosit!

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #590 am: 07. Juli 2013, 22:02:29 »
Eine Umstellung der Netzunutzung auf den "Letztverbraucher" erfordet ja zumindest erstmal festzustellen, wer Letztverbraucher ist.  Ob das der Nutzer der "Nutzenergie" oder eine Firma aus Kristeks Firmengeflecht sein soll, hätte unterschiedliche Konsequenzen. Wäre es die Nutzer der "Nutzenergie" wäre das eine einseitige Vertagsänderung.  Der Zahl nach sollen sie es wohl sein.
Grundsätzlich kann schon der Letztverbraucher eigene Netznutzungsverträge abschließen und erhält dafür separate Abrechnungen ohne dafür "INVOIC" zu benötigen. In der Praxis kenne ich es nur für leistungsgemessene Abnahmestellen. Die EEG-Umlage müsste dennoch der Stromhändler und nicht der Netzbetreiber erheben und abführen

« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 10:21:58 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #591 am: 07. Juli 2013, 22:33:58 »
Man mag das Gefühl haben, Care Energy versuche mit allen Mitteln zu bekräftigen, daß eben der Nutzenergie-Kunde die Letzverbrauchereigenschaft innehabe und nicht die mk-grid, die die rein gedankliche Wandlung des durch die mk-energy an die mk-grid gelieferten Stroms in Nutzenergie vornimmt, welche über die mk-power dann an den Kunden weiterverkauft wird.

Immerhin rückt das Urteil des LG Hamburg über die nicht geleisteten EEG-Zahlungen immer näher (Urteilsverkündung wird nach derzeitigem Stand für den 25. (?) Juli erwartet).


Wie hier im Forum bereits von fachanwaltlicher Seite dargelegt, müsste nämlich der mk-grid nach derzeitiger Rechtsprechung des OLG Frankfurt wohl recht sicher Letztverbrauchereigenschaft im Sinne des EEG attestiert werden, wenn sie den gelieferten Strom (auch nur "virtuell") verbraucht, um daraus ein neues Produkt (Nutzenergie) zu erzeugen.

Da die mk-energy im Firmengeflecht wohl nur die mk-grid als Stromkunden hat, und wohl nur zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet ist, sodenn sie Letztverbraucher mit Strom beliefert, ist die Frage, wer in dem Konstrukt Letztverbraucher im Sinne des EEG ist, nicht unerheblich.


Allerdings sagt die einschlägige OLG-Rechtssprechung wohl auch, daß der Letztverbraucherstatus nach dem EEG sowie der Letztverbraucherstatus nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zwei verschiedene paar Schuhe sind, sodaß sich wohl Letztverbraucher i.S. des EEG und Letztverbraucher i.S. der NAV durchaus unterscheiden können.

Mit dem aktuellen Bestreben, im Namen der Nutzenergiekunden eigenständige Netznutzungsverträge mit den Verteilnetzbetreibern (VNBs) zu schließen (die weitreichenden Vollmachten in den AGB machen es offenbar möglich) untermauert Care Energy allenfalls nochmal, wer Letztverbraucher i.S. der NAV ist, was aber wie gesagt für EEG-Fragen nicht erheblich sein muss.


Am Rande:

Senkt sich für die Bestandskunden, die zukünftig nach Plan von Care Energy selbst ihre Netznutzungsentgelte (einschl. Konzessionsabgaben und Entgelte für Zähler / Messung / Abrechnung) an die VNB entrichten sollen, eigentlich der Nutzenergie- und Grundpreis um die entsprechenden Beträge?

Wenn nicht, würde ich eine große Kündigungswelle unter den Bestandskunden prognostizieren (falls die VNB sich möglicherweise sowieso mehrheitlich nicht auf das aktuelle Ansinnen von Care Energy nicht einlassen).



Anderer Gedanke:

Mehrere Verteilnetzbetreiber hatten bereits vorletzten Monat mehr oder minder öffentlich angekündigt, von Care Energy zukünftig Vorauskasse / Sicherheit auf die Netznutzungsentgelte oder eine belastbare Bonitätsauskunft zu verlangen (im Rahmen der Regelungen in den einschlägigen Netznutzungsverträgen, nach denen ansonsten im berechtigten Fall die weitere Netznutzung verweigert werden darf).

Mag daher der Wind wehen?



Interessant auch die Frage, wie die CE-Vertriebler dieses beabsichtigte Konstrukt zukünftig potentiellen Neukunden "verkaufen" wollen?

Zufälligerweise hat Martin Kristek in einer mutmaßlichen E-Mail an die Vertriebler, welche auf http://www.facebook.com/groups/careenergyforumunzensiert veröffentlicht wurde, bereits vor einigen Tagen quasi angeordnet, die Strom"Nutzenergie aus Strom"-Neukundenaquise für diesen Monat "runterzufahren" und sich stattdessen auf das Bestandskundenmanagement sowie u.a. auf das neue Erdgas"Wärme aus Erdgas"-Produkt zu konzentrieren - wobei Care Energy bei Letzerem ja offenbar nur als Vermittler für die PGNiG Sales & Trading / PST (die hatten Xool übernommen) fungiert; Interessenten könnten wohl genausogut online über https://www.pstoptimus.de/ oder Vertriebler der PST direkt bei der PST Kunde werden..


Der Verdacht drängt sich auf, daß der "Endspurt" im EEG-Verfahren vor dem LG Hamburg, die geplante "Abwälzung" der Netznutzungsverträge auf die Endkunden sowie die offenbar geänderten Vertriebsschwerpunkte zusammenhängen mögen.


Hier die erwähnte, auf Facebook veröffentlichte mutmaßliche Rund-E-Mail an den Außendienst auszugsweise:

Schönen guten Tag,

[..]

Nehmen wir uns dieses Monat 07 gemeinsam zum Ziel, weniger Neukunden zu akquirieren [..] viel lieber wäre mir persönlich nun [..] unsere Geschäftsbereiche

Erdgas
Geräteshop
Care-Energy Plug & Save Photovoltaik

auszubauen und mit Kundenservice beim Kunden zu punkten.

[..]

Mit freundlichen Grüßen
Martin Richard Kristek
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 12:42:52 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #592 am: 07. Juli 2013, 23:14:51 »
Und nochmal zum Thema PGNiG Sales & Trading / PST, deren Erdgasprodukt Care Energy nun vertreiben will:

Die polnische PGNiG-Gruppe steht unter Kritik wegen Schiefergas-Bohrungen, zu gut Deutsch Fracking, vgl.: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa_cee/1378759/Polnische-PGNiG-plant-SchiefergasBohrungen


Abgesehen davon, daß die ursprüngliche Ankündigung von Care Energy, man würde Ökogas liefern, sowieso vom Tisch ist - wie passt der Vertrieb der PST-Gasprodukte unter diesem Gesichtspunkt noch zum selbst auferlegten Slogan "Energieversorger der Energiewende"?

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #593 am: 08. Juli 2013, 08:05:38 »
Der BDEW informiert:

Zitat
Care-Energy mk-power kündigt Umstellung auf Netznutzung durch den Letztverbraucher an

Die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG ("mk-power"), die in Deutschland auch unter der Marke "Care-Energy" auftritt, hat am 3. Juli 2013 in einem Schreiben an Verteilnetzbetreiber in Deutschland angekündigt, dass sie in den nächsten Tagen in Vollmacht ihrer Kunden netzbetreiberspezifische Bestandslisten an die Verteilnetzbetreiber senden wird, in denen sie unverzüglich um Übersendung eines Netznutzungsvertrages für die Netznutzung durch die jeweils in der Liste genannten Letztverbraucher bitten will. Der BDEW weist darauf hin, dass Verteilnetzbetreiber, die diese Aufforderung erhalten, das Recht haben, sich die Berechtigung der mk-power durch Vorlage einer hinreichend konkreten Vollmacht für jeden einzelnen Letztverbraucher nachweisen zu lassen. Die Bundesnetzagentur stimmt dieser Einschätzung des BDEW zu und hält ein solches Verlangen nach Vorlage einer Vollmacht in jedem Einzelfall für zulässig.
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #594 am: 08. Juli 2013, 08:18:37 »
[..] Der BDEW weist darauf hin, dass Verteilnetzbetreiber, die diese Aufforderung erhalten, das Recht haben, sich die Berechtigung der mk-power durch Vorlage einer hinreichend konkreten Vollmacht für jeden einzelnen Letztverbraucher nachweisen zu lassen. Die Bundesnetzagentur stimmt dieser Einschätzung des BDEW zu und hält ein solches Verlangen nach Vorlage einer Vollmacht in jedem Einzelfall für zulässig.

Nun werden sich die Geister wohl daran scheiden, ob die von den Bestandskunden auf dem Auftragsformular ( vgl. http://www.care-energy-online.de/informationsmaterial/ce_informationspackage_jan-2013.pdf , Seite 15 ) sowie möglicherweise darüber hinaus über die AGB-EDL ( aktuelle Fassung vgl. http://www.care-energy-online.de/index.php/homepage/agb/agb-energiedienstleistung.html ) erteilten Vollmachten hinreichend und zulässig sind.


Sollte Care Energy jeden Bestandskunden auffordern müssen, nun noch weitere Vollmachten abzugeben oder zusätzliche Verträge zu unterzeichnen, dürfte es eher Kündigungen hageln. Allein das Prinzip der doppelten Abschläge und Abrechnung (an Care Energy einerseits, an den Verteilnetzbetreiber andererseits), auf das die aktuellen Bestrebungen wohl hinausliefen, wird wohl viele Bestands- sowie potentielle Neukunden (die man im Bereich "Nutzenergie aus Strom" aber offenbar aktuell sowieso nicht mehr so gerne will, vgl. vorherige Seite) nicht gerade begeistern.

Zumal es zu der sich aufdrängenden Frage, ob sich der Nutzenergie-Preis für die Bestandskunden eigentlich um die Entgelte der Netznutzung, Messung / Abrechnung und Konzessionsabgabe verringert, wenn diese zukünftig durch die Endkunden selbst an die Verteilnetzbetreiber entrichtet werden sollen, noch keine Information zu geben scheint.



Nachtrag:

Care Energy schreibt gerade auf Facebook:

[User] Werden dann diese Kosten oder Gebühren vom Endkundenpreis 19.90 Cent (brutto) abgezogen?

Care Energy Natürlich die sind ja inkludiert in den 19,90 und in allen Preisen anderer Anbieter.
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 12:15:27 von SabbelMR »

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #595 am: 08. Juli 2013, 12:05:25 »
Die Netzentgelte unterscheiden sich in den verschiedenen Netzgebieten erheblich voneinander, schon die Höhe der Konzessionsabgaben, die in den Netzentgelten enthalten ist, unterscheidet sich teils deutlich.

Dies macht die Preiskalkulation für bundesweit tätige Anbieter schwierig, wenn sie überall den gleichen Preis anbieten.
In Gebieten mit hohen Netzentgelten sind ist die Vertriebsmarge geringer als in Netzgebieten mit geringen Netzentgelten.
Schließlich entwickeln sich die Netzenetgelte auch nicht in allen Netzgebieten einheitlich.

Dieses Geschäftsmodell einheitlicher all-inclusive- Strompreise in verschiedenen Netzgebieten mit unterschiedlichen Netznutzungsentgelten kann deshalb womöglich nicht aufgehen.

Schneidet man die Leistung Netznutzung aus der Leistung Strombelieferung raus, so generiert das neue Produkt "reine Stromlieferung" wohl überall die gleiche Vertriebsmarge, ist deshalb für den Lieferanten weit besser kalkulierbar.

Ein Kunde, der mit seinem Stromlieferanten eine gängige All-inclusive- Belieferung vereinbart hat, ist regelmäßig nicht damit einverstanden, dass der Lieferant zukünftig nur noch den Strom liefert, die Netznutzung vom Kunden zukünftig eigenständig mit dem Netzbetreiber vertraglich und abrechnungstechnisch abgewickelt werden soll.

Auch dem Stromlieferanten etwaig erteilte Vollmachten deuten nicht auf ein solches Einverständnis hin, insbesondere wenn ein all-inclusive- Preis vereinbart wurde, der die Kosten der Netznutzung mit umfasst. Der Kunde, der dies wollte, hätte schon keinen all-inclusive Preis vereinbart oder zumindest nur einen Preis, in welchem die Leistung Strombelieferung und die Leistung Netznutzung gesondert ausgewiesen wurden.

Schneidet man aus einem bisher einheitlichen all-inclusive- Strompreis überall die unterscheidlich hohen Netznutzungsentgelte heraus, bleiben deshalb überall unterschiedlich hohe Strompreise einer reinen Strombelieferung übrig.

Der Stromlieferant, der laufende Vertragsverhältnisse entspechend umstellen wollte, könnte dann nicht mehr einen einheitlichen Preis benennen, zu dem dann die reine Strombelieferung für alle Kunden fortgesetzt werden sollte. Schließlich darf der Lieferant durch eine solche Umstellung grundsätzlich jedenfalls nicht seine Vertriebsmarge im konkreten Liefer- und Vertragsverhältnis erhöhen.   

Es ist wohl nicht anzunehmen, dass bei einer Umstellung den Kunden alles so transparent dargelegt wird, dass eine Erhöhung der Vertriebsmarge im konkreten Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist. 
 
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 13:33:45 von RR-E-ft »

Offline DieAdmin

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #596 am: 08. Juli 2013, 12:08:51 »
@SabbelMR,

es ist unnötig, komplette Pinnwandeinträge von der FB-Seite hier ins Forum zu kopieren. Man kann, wenn man aus einen Eintrag zitiert, direkt zu dem FB-Eintrag verlinken. (Das Direktlink sollte man bekommen, wenn man auf den Zeitstempel eines Beitrags klickt.)

Inwieweit usergenerierter Content (Kommentare) kopiert werden darf, ist sicherlich eine strittige Frage, (die gern an anderer Stelle hier im Forum diskutiert werden kann), aber zumindest sollte man den Username anonymisieren.

« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 12:58:31 von Evitel2004 »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #597 am: 08. Juli 2013, 12:14:18 »
@ Evitel2004

Danke für die Hinweise - wird in Zukunft beachtet (und die bereits geposteten Zitate nachträglich gekürzt)! Kenne mich mit Facebook nicht gut aus, die Möglichkeit der Direktverlinkung von einzelnen Beiträgen war mir nicht bekannt.

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #598 am: 08. Juli 2013, 12:54:01 »
Es ist wohl nicht anzunehmen, dass bei einer Umstellung den Kunden alles so transparent dargelegt wird, dass eine Erhöhung der Vertriebsmarge im konkreten Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist.

Der Bestandskunde wird wohl mindestens erwarten, daß sein zukünftiger kWh-Preis bei Care Energy (für die Nutzenergielieferung exklusive Netznutzungsentgelt) + die an den Verteilnetzbetreiber verbrauchsabhängig zu zahlenden Netznutzungsentgelte einschl. Konzessionsangabe etc. pro kWh im individuellen Fall den bisherigen "all inclusive"-Preis von 19,90 Ct./kWh nicht überschreitet. So hat es Care Energy ja auch sinngemäß auf Facebook zugesagt - wird ja eine lustige Rechnerei werden..

Weiterhin sind da ja noch die pro Jahr bzw. Ereignis vom VNB (also im Wesentlichen verbrauchsunabhängig) berechneten Entgelte für Zählernutzung sowie Messung / Abrechnung, weswegen Care Energy wohl ferner das mutmaßlich auch in Zukunft geforderte monatliche Grundentgelt für jeden Bestandskunden individuell (bzw. jedenfalls für alle Kunden eines Netzgebiets) so anpassen müsste, daß dieses zusammen mit den zusätzlich monatlich im Mittel an den VNB zu zahlenden verbrauchsunabhängigen Nutzungsentgelten das bisherige "all inclusive"-Grundentgelt von 6,99€ / Monat nicht überschreitet. Eine noch lustigere Rechnerei!


Fraglich bleibt, wieviele Bestandskunden sich die Umstellung überhaupt gefallen lassen - da die ordentliche Kündigungsfrist bei Care Energy kurz ist, stellt sich hier praktisch gar nicht die Frage nach Sonderkündigungsrechten; im Zweifel ist man auch so schnell aus dem Vertrag "raus".

Ferner werden möglicherweise diverse Verteilnetzbetreiber die von den Bestandskunden gegenüber Care Energy erteilten Vollmachten nicht für den Abschluss eigenständiger Netznutzungsverträge oder auch nur das Angebot dieser gelten lassen.


Da muss man sich doch fragen, wozu der ganze Aufwand, die gestiftete Verwirrung und das Risiko, Bestandskunden zu verlieren? Hier mag jeder selbst zuende denken :).
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 13:14:37 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #599 am: 08. Juli 2013, 13:19:59 »
PS:

Nachtrag von CE auf Facebook (auszugsweise):


[User] [..] Also bekommt jetzt der Kunde künftig zwei Rechnungen? Eine vom Netzbetreiber und eine von Care Energy?

Care Energy Nicht unbedingt, wir können dies auch gemeinsam abrechnen - ganz wie der Kunde dies wünscht - [..]


Ich weiß, daß dieses Modell in Österreich, wo wohl tatsächlich technisch stets separate Verträge über Stromlieferung einerseits und Netznutzung andererseits durch den Endkunden geschlossen werden, gängig ist ("Verrechnungsmodell").

Die deutschen Verteilnetzbetreiber allerdings werden sich sicherlich aus administrativer Sicht "freuen". Erst die (hierzulande für Privatkunden unübliche, aber laut Netzagentur wohl legitime - s.o. -) Forderung nach Umstellung auf "Netznutzungsvertrag mit Endkunde", gleichzeitig aber doch weiterhin auf Wunsch Netznutzungs-Rechnungsstellung an Care Energy?
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 13:27:47 von SabbelMR »

 

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