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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 870692 mal)

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Offline RR-E-ft

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #540 am: 08. Juni 2013, 02:11:50 »
Der CEO teilte mir mit, dass alles bekannt und berücksichtigt sei.

Die Verpflichtung zur Zahlung der EEG- Umlage dem Grunde nach habe nie zur Diskussion gestanden, nur käme es darauf an, dass gegenüber dem richtigen Verpflichteten abgerechnet werde. Man habe ÜNB eine vertragliche Regelung angeboten, um den Streit gütlich zu beenden. Letztere Aussagen decken sich mit früheren Stellungnahmen. Im Übrigen bestand weitestgehend Übereinstimmung bei der Bewertung. Er wies darauf hin, dass alle Verbindlichkeiten erfüllt werden, weiter zu besorgende künftige Verbindlichkeiten von den einzelnen Kommanditgesellschaften selbst erfüllt werden könnten.

Ich habe kurz geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Kristek,

danke für Ihre weitere Nachricht.

Ich erkenne Ihre Positionierung an, meine jedoch, Sie hätten sich dann wohl konsequent vollständig von dem bisherigen Konzept der "Nutzenergie"- Belieferung der Kunden abwenden sollen.

Denn es kann denknotwendig  entweder nur  mk energy Letztverbraucher mit Strom beliefern (nämlich den Contractor) oder aber die Care Energy- Kunden selbst sind die Letztverbraucher des gelieferten Stroms.

Beide Varianten sind (wie die Entscheiung des OLG Frankfurt/ M. zeigt) vorstellbar,
aber jedenfalls nur jeweils eine davon rechtlich und tatsächlich realisierbar,
in dem Sinne, dass die eine Variante die andere jeweils zwingend ausschließt.

Sie müssen also m. E. sagen, welche der beiden möglichen Varianten nur tatsächlich realisiert wird.
Denn diese Entscheidung liegt m. E. allein bei Ihnen und diese notwendige Entscheidung muss grundsätzlich getroffen sein,
bevor der entsprechende Vorgang tatsächlich realisiert wird.

Aus dem Interview mit Benjamin Reuter entstand jedenfalls für mich der Eindruck, dass mk energy zum einen nach EEG- geförderten Strom bezieht (Ausgleichszahlungen durch Netzbetreiber, deren Kosten schlussendlich über die EEG- Umlage auf alle Stromlieferanten umgelegt werden) und dass aber auch der Stromlieferant, der Letztverbraucher mit Strom beliefert,
in Bezug auf die selben Strommengen dann auch noch das Grünstromprivileg in Anspruch nehmen möchte, was m. E. nicht geht.

Dieser Eindruck ist bei mir auch noch nicht völlig ausgeräumt.

Ich wünsche Ihnen ein entspanntes und erholsames Wochenende.


Freundliche Grüße


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
« Letzte Änderung: 08. Juni 2013, 02:22:48 von RR-E-ft »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #541 am: 08. Juni 2013, 15:12:42 »
Herr Rechtsanwalt,

zunächst meine ehrliche Hochachtung dafür, daß Sie Ihr Fachwissen und Ihre kostbare Zeit als Fachanwalt immer wieder dem Forum und auch einem Herrn Kristek unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie gehören damit sicherlich zu einer löblichen Minderheit innerhalb Ihrer Zunft.


Allerdings frage ich mich, was Sie mit Ihren Schreiben an Herrn Kristek beabsichtigen wollten :)?

Herr Kristek ist mutmaßlich bisher entweder juristisch sehr schlecht (das wäre dann wohl ein Fall von harter "Beratungsresistenz", den Sie vermutlich auch nicht heilen..) oder aber ganz vorzüglich beraten (es soll ja Anwälte geben, die auch Mandate mit unterirdisch schlechten Aussichtschancen annehmen, solange der Mandant zahlt..).


Meine persönliche Deutung der Lage ist diese, daß Herr Kristek 2012 die "innovative" Idee gehabt haben mag, das Konzept des Nutzenergie-(Schein)-Contractings auf Haushaltsverbraucher anzuwenden und dadurch bestimmte gesetzliche Abgaben / Umlagen vermeintlich legal jedenfalls reduzieren zu können.

Ein Direktmarketing-Vertriebsapparat, den manch einer als Schneeballsystem bezeichnen möge, sollte schnell einen immensen Kundenstamm bringen, was ja offenbar auch geglückt ist.

Parallel hat die Firmengruppe als Sponsor diverser Veranstaltungen sowie durch sicherlich kostspielige Werbepartnerschaften (Beispiel HSV) und durch karitative Maßnahmen (Beispiel Suppenküche in Hamburg, Beispiel Sozialtarif) aufwendige Anstrengungen unternommen, um für eigene Marke ein positives Öffentlichkeitsbewusstsein zu etablieren. Ich unterstelle Herrn Kristek sogar tatsächlich eine gewisse "ehrliche soziale Ader", wobei es nach meinem Dafürhalten allerdings komplett uneigennütziges Handeln weder in der Wirtschaft, noch im Privatleben gibt.


Mittlerweile mag man sich aber mit dem "Gesamtkonstrukt" - d.h. Einnahmenlage vs. Ausgaben für den Vertrieb, notwendige Rückstellungen für die der eigenen "innovativen Rechtsauslegung" geschuldeten laufenden Rechtsstreitigkeiten, Ausgaben für das "luxuriöse" Marketing und karitative Zwecken - möglicherweise verkalkuliert haben, es sei denn, es gäbe in der Unternehmensgruppe Finanzreserven- oder Zuflüsse, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Eben dies ist mangels (rechtswidrig) noch nicht vorgelegter rückliegender Abschlüsse aber wohl auch für keinen Außenstehenden nachprüfbar.



Aktuell ist Herr Kristek übrigens laut Bekundungen auf Facebook zusammen mit Mitstreitern bepackt mit Dieselgeneratoren unterwegs in die ostdeutschen Hochwassergebiete, um dort vor Ort Hilfe zu leisten.

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #542 am: 08. Juni 2013, 16:23:17 »
Der CEO teilte mir mit, dass alles bekannt und berücksichtigt sei.

....

Das bestätigt meine geäußerte Einschätzung. 
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Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #543 am: 09. Juni 2013, 12:14:18 »
Aus der Auskunft der Creditreform:


[..]

Martin Richard Kristek, geb. 25.04.1972
22393 Hamburg, **


[..]

Crefonummer Name / Adresse / Status / Beteiligteneigenschaft / beteiligt seit / ausgeschieden / Anteil

2151228732 mk-group Clearing- und Abwicklungsstelle Energie e.V.
Dessauer Str. 2-4 LH G
20457 Hamburg

Vorsitzender

Krediturteil*** Kredite werden nicht abgesprochen. Eine Geschäftsverbindung gilt als zulässig.(31)
Kreditlimit in EUR 2.500,00


2290236625 Euroenergie AG
24768 Rendsburg, Helgoländer Str. 35-49

* aufgelöst *
Es liegen Informationen zu Insolvenzverfahren vor.

Vorstand 15.03.2006
Aktionär 15.03.2006 Anteil 100,00 %


2151487209 mk-group Holding GmbH
20457 Hamburg, Dessauer Str. 2-4

Gesellschafter 15.10.2009 200.000 EUR
Geschäftsführer 10.12.2009


7230336343 CPS Combined Power Systems GmbH
20457 Hamburg, Dessauer Str. 2-4

Gesellschafter 07.02.2012 25.000 EUR
Geschäftsführer 19.03.2012


2151432456 NMG NewMediaGroup GmbH
20457 Hamburg, Dessauer Str. 2-4

Gesellschafter 16.09.2011 12.750 EUR
Geschäftsführer 05.10.2011


2151426265 Martin Kristek -MK Grid-
20457 Hamburg, Dessauer Str. 2-4

* eingestellt / ruhend *

[..]
**:
Privatanschrift von mir entfernt.

***:
Wegen der Formatierung des Postings auf Facebook (wohl copy & pasted aus der Crefo) unklar auf welche (juristische) Person sich die Kreditwürdigkeitseinschätzung bezieht. Aus demselben Grund keine Garantie auf Vollständigkeit!



Zusatzinformationen

Anmerkungen

Die wirtschaftliche Haupttätigkeit besteht in folgenden Gesellschaften:

mk-group Holding GmbH
mk-power GmbH & Co. KG
mk-energy GmbH & Co. KG
mk-grid GmbH & Co. KG

Die Unternehmensgruppe ist bisher seiner Bilanzveröffentlichungspflicht für 2011 nicht nachgekommen. Creditreform Hamburg steht mit der Unternehmensleitung und dem Steuerberater in engem Austausch, um schnellstmöglich Jahresabschlüsse zu erhalten. Diese sind für Mitte Juni 2013 avisiert.

Für 2011 und 2012 liegen Informationen zu Umsätzen und Mitarbeitern vor. Weitere Finanzzahlen für 2011/2012/2013 sind derzeit nicht bekannt. Wir erwarten kurzfristig weitere Angaben vom Unternehmen und werden sie [sic!] bei bonitätsrelevanten Änderungen per Nachtrag umgehend informieren.

Creditreform Hamburg liegen derzeit keine negativen Zahlungsinformationen vor.

Die Unternehmensgruppe (bzw. mk-energy GmbH & Co KG) sieht sich nach eigenen Angaben nicht in der Pflicht, die so genannte EEG-Abgabe zu entrichten. Dazu laufende gerichtliche Verfahren stehen laut Unternehmensgruppe vor einem Abschluss.

Zu der Frage, ob und in welcher Höhe daraus Forderungen resultieren könnten die eine Gefährdung des Geschäftsmodells nach sich ziehen würden, gibt es derzeit keine klare Informationslage.
« Letzte Änderung: 09. Juni 2013, 13:02:35 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #544 am: 09. Juni 2013, 20:29:10 »
Erste Bilder der Hochwasserhilfe vor Ort in Ostdeutschland durch Kristek und Mitstreiter sind jetzt auf Facebook zu finden:

https://www.facebook.com/media/set/?set=a.662190853796536.1073741837.178103735538586&type=1
« Letzte Änderung: 09. Juni 2013, 23:12:18 von SabbelMR »

Offline DieAdmin

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #545 am: 10. Juni 2013, 17:26:49 »

Greentec Awards: Macher stemmen sich gegen Online-Voting

Zitat
....
Neben dem DFR wurde auch in der Kategorie “Energie” der Sieger des Online-Votings, Care Energy, ausgeschlossen. Dieser Stromanbieter sieht sich anhaltender Kritik seitens Behörden und Verbänden ausgesetzt.
...
http://www.freiewelt.net/blog-5544/greentec-awards%3A-macher-stemmen-sich-gegen-online-voting.html

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #546 am: 11. Juni 2013, 02:32:21 »
Die Preise für das angekündigte Gas "Wärme aus Gaslieferung"-Angebot wurden für ausgewählte PLZ auf https://www.facebook.com/CareEnergy gepostet; für ein individuelles Angebot für den eigenen Wohnort möge man das Kontaktformular auf der Homepage verwenden, heißt es.

Im Vergleich zu anderen Angeboten ohne preisverfälschenden Bonuszahlungen, Vorauskasse u. dgl. kann man die exemplarisch genannten Preise als definitiv im untersten Segment befindlich bezeichnen, jedoch auf den ersten Blick realistisch und nicht "fragwürdig billig" wie der unverändert seit Ende 2011 augelobte Strom "Nutzenergie aus Strom"-Preis.


Einen Gasversorgerwechsel insbesondere weit vor Beginn der Heizperiode sollte aber nur einleiten, wer Vertrauen in die Solvenz des gewählten Versorgers hat - ganz grundsätzlich gesprochen. Schließlich erfolgt bei Gas um die jetzige Jahreszeit ja in Form der Abschläge eine Vorauszahlung auf Leistungen, die von Endverbrauchern i.d.R. zum überwiegenden Teil erst in der Zukunft - nämlich ab Anfang der Vorwinterzeit - in Anspruch genommen werden.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2013, 03:14:18 von SabbelMR »

Offline SabbelMR

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #547 am: 11. Juni 2013, 02:48:19 »
« Letzte Änderung: 11. Juni 2013, 03:17:11 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #548 am: 11. Juni 2013, 07:35:48 »
...

Im Vergleich zu anderen Angeboten ohne preisverfälschenden Bonuszahlungen, Vorauskasse u. dgl. kann man die exemplarisch genannten Preise als definitiv im untersten Segment befindlich bezeichnen, jedoch auf den ersten Blick realistisch und nicht "fragwürdig billig" wie der unverändert seit Ende 2011 augelobte Strom "Nutzenergie aus Strom"-Preis.
...

Der Gaspreis enthält ja auch (noch) nicht so viele Aufschläge und Umlagen, die zu innovativer Auslegung Gelegenheit böten.
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Offline Stromfraß

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #549 am: 11. Juni 2013, 08:13:44 »
Zitat
Der Gaspreis enthält ja auch (noch) nicht so viele Aufschläge und Umlagen, die zu innovativer Auslegung Gelegenheit böten.
Eigentlich verwunderlich - da ließe sich doch noch so mancher Cent holen.

Offline RR-E-ft

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Die Care Energy- Wahrheit
« Antwort #550 am: 11. Juni 2013, 14:21:34 »
care energy postet auf fb weiter:

Zitat
Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG als Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als technischen Contractor mit Strom und Gas. Diese wandelt durch verschiedene technische Geräte den Strom und das Gas in Licht, Kraft, Wärme und Kälte um und liefert dies zur mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG, welche die gesamte Energiedienstleistung also Nutzenergielieferung eine Fülle von Energie- und Servicedienstleistungen an unseren Kunden liefert. Mit dieser mk-power hat unser Kunde einen Energiedienstleistungsvertrag.

mk energy wurde vor dem LG Hamburg auf Zahlung der EEG- Umlage verklagt.

Nach Aussage des CEO beliefert die beklagte  mk- energy nur einen einzigen Kunden mit Strom, nämlich mk- grid.
Es kommt deshalb entscheidend darauf an, ob dieser einzige Stromkunde den Strom tatsächlich selbst verbraucht oder aber an irgendeinen Dritten weiterliefert.

Die Parteien eines Rechtsstreits haben sich zum Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären, § 138 Abs. 1 ZPO.
Ein Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht kann einen Betrugsstrafbarkeit im Hinblick auf einen zu besorgenden Prozessbetrug begründen.

Wie es sich im konkreten Fall tatsächlich verhält, kann wohl  schlussendlich nur Care Energy bzw. der CEO wissen, da es sich um  interne Geschäftsvorgänge innerhalb der Unternehmensgruppe handeln soll.

In einem solchen Fall kann eine Partei, die nur über das Wissen von den zugrunde liegenden Tatsachen Kenntnis haben kann, eine gesteigerte Darlegungs- und Beweislast treffen.

Das Gericht kann nur dann zu einer zutreffenden rechtlichen  Würdigung eines Lebenssachverhalts gelangen, wenn der Tatsachenstoff der Wahrheitspflicht entsprechend vorgetragen wurde.

Dem erkennenden Gericht muss aus dem geschilderten Sachverhalt ersichtlich werden, ob der [einzige] mit Strom belieferte Kunde  [mk-grid] den gelieferten Strom vollständig verbraucht oder diesen jedenfalls an Dritte weiterliefert.

Entsprechend der immer wieder verlautbarten Care Energy- Wahrheit müsste dem erkennenden Gericht deshalb zum Sachverhalt wohl wahrheitsgemäß mitgeteilt werden,
dass der einzige Stromkunde der Beklagten den gelieferten Strom nicht an Dritte weiterliefert, sondern vollständig verbraucht.

Mk energy als Beklagte darf der Klage m.E. nicht mit dem Betreiten entgegentreten, der mit Strom belieferte Kunde [die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG] würde den gelieferten Strom nicht verbrauchen, sondern an Dritte liefern, wenn dies dem praktizierten internen Geschäftsablauf bei Care Energy widerspricht.

Wofür der mit Strom belieferte Kunde [mk- grid] den gelieferte Strom verbraucht, kann offen bleiben, weil die Entscheidung des Rechtsstreits nicht davon abhängt bzw. abhängen kann.
Schließlich haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom liefern, regelmäßig schon keine Kenntnis davon, wofür bzw. wodurch ihre Kunden den gelieferten Strom verbrauchen.
Vorliegend verhält es sich wegen der (behaupteten) internen Geschäftsvorgänge jedoch anders.

Dem erkennenden Gericht muss deshalb nicht unbedingt der vollständige Care Energy-  Sachverhalt unterbreitet werden, der darin bestehen soll,
dass die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG als technischer Contractor durch verschiedene technische Geräte den Strom in Licht, Kraft, Wärme und Kälte umwandelt, dadurch den gelieferten Strom vollständig verbraucht  und deshalb ausschließlich die dabei erzeugten Umwandlungsprodukte  sodann an mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG liefert.

Das Gericht kann den von den Parteien den der prozessualen Wahrheitspflicht entsprechend unterbreiteten Lebenssachverhalt (Tatsachenstoff) nur rechtlich würdigen.

Und dabei kommt wohl nur eine rechtliche Würdigung in Betracht, wenn nach dem unterbreiteten Tatsachenstoff der mit Strom belieferte Kunde den gelieferten Strom nicht an Dritte weiter liefert, sondern selbst verbraucht:

Erzeugt der Stromkunde mk-grid als technischer Contractor tatsächlich aus dem gelieferten Strom Nutzenergie, die er an mk-power liefert, und verbraucht er deshalb den gelieferten Strom dabei vollständig, so handelt es sich bei mk-grid nach der bestehenden Rechtsprechung des OLG Frankfurt/M. um einen Letztverbraucher im Sinne des EEG (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 13.03.12 und 25.04.12 Az. 21 U 41/11). Beliefert mk energy aber einen Letztverbraucher im Sinne des EEG mit Strom, so ist mk energy deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG gesetzlich zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet (vgl. § 37 Abs. 5 EEG), welche gem. § 3 AusglMechV berechnet und veröffentlicht wurde.

Für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Verringerung der EEG- Umlage trüge die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast, wenn sie sich darauf beruft.



« Letzte Änderung: 11. Juni 2013, 15:41:27 von RR-E-ft »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #551 am: 11. Juni 2013, 14:51:29 »
Als Contractor könnte man aber evtl. nach §40/41 EEG von der EEG-Umlage befreit werden können. Ich hatte ja schon einmal einen Contractor, der Wärme und Kälte liefert, aus einer entprechenden Liste der befreiten Unternehmen herausgesucht.

Relativ aktuell dazu:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/ausgenommen-von-der-eeg-umlage-warum-verbraucher-mehr-fuer-strom-zahlen-muessen-12177325.html

Hier z.B. sind befreite Unternehmen aufgelistet:
http://www.cicero.de/kapital/diese-unternehmen-sind-von-der-oeko-strom-umlage-befreit/53249
« Letzte Änderung: 11. Juni 2013, 14:59:48 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

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Re: Die Care Energy- Wahrheit
« Antwort #552 am: 11. Juni 2013, 15:38:12 »
Für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Verringerung der EEG- Umlage trüge die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast, wenn sie sich darauf beruft.

In der durch Care Energy publik gemachten Diskussion hat man sich hinsichtlich der Verringerung der EEG- Umlage ersichtlich nur auf das Grünstromprivileg berufen.

In dem in Wiwo green veröffentlichten Interview gab der CEO sinngemäß an, die Strombezugskosten würden sich deshalb so ausgesprochen günstig gestalten [Börsenpreise wie für Graustrom], weil es sich um direktvermarkteten Ökostrom handeln soll, der durch Zahlungen der Netzbetreiber subventioniert sei, deren Kosten über das EEG auf alle Stromlieferanten (bzw. deren Kunden) umgelegt werden.

Wenn aber schon der Input beim Strombezug nach EEG gefördert wird, wird der Output bei der Stromabgabe an Letztverbraucher wohl nicht nochmals nach EEG (durch das sog. Grünstromprivileg) förderbar sein, vgl. § 56 EEG.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2013, 15:45:14 von RR-E-ft »

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #553 am: 11. Juni 2013, 15:50:39 »
Momentan wird über das Grünstromprivileg argumentiert, ich habe das aber schon als eine Fall-Back-Position gesehen.

Eine Excel-Liste der befreiten Unternehmen gibt es auch vom BAFA. Ich habe die zwar jetzt, aber den Link nicht mehr parat.

Zitat
Wärme und Kälteversorgung:

926.   Energie Food Town GbR    01   47228   Duisburg   Nordrhein-Westfalen   3530   Wärme- und Kälteversorgung
927.   Energie- und Medienver- sorgung Sandhofer Straße GmbH & Co. KG   01   68305   Mannheim   Baden-Württemberg   3530   Wärme- und Kälteversorgung
928.   FAMIS Energieservice GmbH    01   66424   Homburg   Saarland   3530   Wärme- und Kälteversorgung
929.   Flughafen Stuttgart Energie GmbH   01   70629   Stuttgart   Baden-Württemberg   3530   Wärme- und Kälteversorgung
930.   Geothermie Unterhaching GmbH & Co. KG   01   82008   Unterhaching   Bayern   3530   Wärme- und Kälteversorgung
931.   InfraTec Duisburg GmbH    01   47138   Duisburg   Nordrhein-Westfalen   3530   Wärme- und Kälteversorgung
932.   MVV EDL Regional GmbH NL Nord-West   01   45734   Reken   Nordrhein-Westfalen   3530   Wärme- und Kälteversorgung
933.   ThyssenKrupp Xervon Utilities GmbH   01   50769   Köln   Nordrhein-Westfalen   3530   Wärme- und Kälteversorgung
934.   ThyssenKrupp Xervon Utilities GmbH   01   85126   Münchsmünster   Bayern   3530   Wärme- und Kälteversorgung
935.   Unitherm Baruth GmbH    01   15837   Baruth   Brandenburg   3530   Wärme- und Kälteversorgung

Energieverteilung und Energieversorgung:
898.   EnergieNord GmbH & Co. KG    01   64521   Groß-Gerau   Hessen   3510   Elektrizitätsversorgung
899.   EnergieNord GmbH & Co. KG    02   76185   Karlsruhe   Baden-Württemberg   3510   Elektrizitätsversorgung
900.   EnergieNord GmbH & Co. KG    03   55543   Bad Kreuznach   Rheinland-Pfalz   3510   Elektrizitätsversorgung
901.   EnergieNord GmbH & Co. KG    04   66424   Homburg   Saarland   3510   Elektrizitätsversorgung
902.   Facility Service GmbH    01   74072   Heilbronn   Baden-Württemberg   3510   Elektrizitätsversorgung
903.   IntelligentPower GmbH & Co. KG    01   64646   Heppenheim   Hessen   3510   Elektrizitätsversorgung
904.   IntelligentPower GmbH & Co. KG    02   27572   Bremerhaven   Bremen   3510   Elektrizitätsversorgung
905.   IntelligentPower GmbH & Co. KG    03   27568   Bremerhaven   Bremen   3510   Elektrizitätsversorgung
906.   IntelligentPower GmbH & Co. KG    04   87435   Kempten   Bayern   3510   Elektrizitätsversorgung
907.   Klinik EnergieVersorgungs-Service GmbH   01   69115   Heidelberg   Baden-Württemberg   3510   Elektrizitätsversorgung
908.   STEAG New Energies GmbH    01   66113   Saarbrücken   Saarland   3510   Elektrizitätsversorgung
909.   BKD Biokraftwerk Delitzsch GmbH   01   04509   Delitzsch   Sachsen   3511   Elektrizitätserzeugung
910.   Infraserv GmbH & Co. Höchst KG    01   65926   Frankfurt   Hessen   3511   Elektrizitätserzeugung
911.   Infraserv GmbH & Co. Höchst KG    02   56235   Ransbach-Baumbach   Rheinland-Pfalz   3511   Elektrizitätserzeugung
912.   Kraftwerk Obernburg GmbH    01   63784   Obernburg   Bayern   3511   Elektrizitätserzeugung
913.   Naturin Viscofan GmbH    01   69469   Weinheim   Baden-Württemberg   3511   Elektrizitätserzeugung
914.   Bitburger Braugruppe GmbH    01   54634   Bitburg   Rheinland-Pfalz   3513   Elektrizitätsverteilung
915.   Flughafen Energie und Wasser GmbH   01   12435   Berlin   Berlin   3513   Elektrizitätsverteilung
916.   Flughafen Energie und Wasser GmbH   02   12521   Berlin   Berlin   3513   Elektrizitätsverteilung
917.   Hochtief Energy Management GmbH   01   30419   Hannover   Niedersachsen   3513   Elektrizitätsverteilung
918.   Hochtief Energy Management GmbH   02   22529   Hamburg   Hamburg   3513   Elektrizitätsverteilung
919.   Hochtief Energy Management GmbH   03   65451   Kelsterbach   Hessen   3513   Elektrizitätsverteilung
920.   Hochtief Energy Management GmbH   04   60590   Frankfurt   Hessen   3513   Elektrizitätsverteilung
921.   Hochtief Energy Management GmbH   05   86156   Augsburg   Bayern   3513   Elektrizitätsverteilung
922.   InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG   02   85126   Münchsmünster   Bayern   3513   Elektrizitätsverteilung
923.   Infraserv GmbH & Co. Knapsack KG   01   50354   Hürth   Nordrhein-Westfalen   3513   Elektrizitätsverteilung
924.   Universitätsenergie Göttingen GmbH   01   37075   Göttingen   Niedersachsen   3513   Elektrizitätsverteilung


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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #554 am: 11. Juni 2013, 16:26:33 »
In erster Linie soll sich die Beklagte damit verteidigen, sie sei nicht gem. § 37 Abs. 2 EEG nicht zur Zahlung verpflichtet, sondern ein anderes Unternehmen der Unternehmensgruppe.

Diese Frage  entscheidet sich gem. § 37 Abs. 2 EEG indes allein danach, ob die Beklagte mk-energy einen Stromkunden beliefert, der den gelieferten Strom verbraucht oder an Dritte liefert.
Dies wiederum hängt allein vom internen Geschäftsmodell ab. Sieht dieses interne Geschäftsmodell vor, dass der von der Beklagten mk energy belieferte  Kunde den gelieferten Strom nicht an Dritte weiterleitet (weiterveräußert), sondern selbst (durch Energieumwandlung) verbraucht, so beliefert die Beklagte mk- energy schon aus eigener Sicht einen Letztverbraucher und ist deshalb gem. §§ 37 Abs. 2, 49 EEG gesetzlich Verpflichteter.

Die Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs und die Nichtordnungsgemäßheit der Abrechnung der EEG- Umlage wegen dessen Nichtberücksichtigung erscheint demgegenüber als eine Hilfsverteidigung für den Fall, dass das Gericht erkennt, dass die Beklagte mk energy gem. § 37 Abs. 2 EEG dem Grunde nach zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet ist.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2013, 19:32:03 von RR-E-ft »

 

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