http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-versendet-Richtigstellung-von-Falschaussagen-an-alle-BDEW-Mitglieder-2448004Strafbewährte Unterlassungserklärung an den BDEW wegen zahlreicher Falschaussagen gegenüber seinen Mitgliedern über "Care-Energy" zugestellt
Klingt merkwürdig bis abenteuerlich.
Strafbewährte Unterlassungserklärungen gibt es nicht, sondern allenfalls strafbewehrte Unterlassungserklärungen (vgl. BGH, Urt. v. 17.09.09 Az. I ZR 217/07). Bevor eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung jemandem als Empfänger
zugestellt werden kann, muss sie regelmäßig zunächst vom Absender abgegeben worden sein.
Wenn CE dem BDEW eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt haben wollte, hätte wohl
CE gegenüber dem BDEW zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen, um diese sodann dem BDEW zustellen zu können.
Was Anlass und Inhalt einer von CE etwaig abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung sein könnte, ist nicht ersichtlich.
"Zudem haben wir dem BDEW eine strafbewährte Unterlassungserklärung zukommen lassen, um eine öffentliche Wiederholung der Falschaussagen und eine weitere Verbreitung der Publikation zu verhindern.
Wir behalten uns ausdrücklich weitere juristische Schritte, beispielsweise Schadensersatz vor, unabhängig von der Abgabe der strafbewährten Unterlassungserklärung durch den BDEW.
Möglicherweise will man zum Ausdruck bringen, dass CE sich vorbehalten hat, Schadensersatz an den BDEW zu zahlen.
Die Presseerklärung erscheint nicht weniger transparent und verständlich als die Vertragsunterlagen und die Argumentation des Unternehmens.
Ob etwaig CE dem BDEW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
abverlangt hat, dürfte wohl auch vollkommen belanglos sein.
"In China ist (k)ein Sack Reis umgefallen."sagte Milan Robert Kauderwelsch abschließend und lud dann noch zu Windbäutel ein.