Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 911495 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #435 am: 22. Mai 2013, 13:22:12 »

Die Pakete mit Licht , Kraft, Wärme und Kälte werden dann mit eigenen LKWs zum Haushaltkunden gebracht.
Da in den Paketen Energie ist,  kommt MRK nicht am Energiewirtschaftsgesetz § 5 vorbei.

Nein, da träfe das EnWG nicht zu, denn laut Begriffsbestimmung des Enwg wird unter Energie nur

Zitat
Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden

verstanden. Hier würde der Trick wohl schon greifen können, ob es allergings was nutzt bezweifle ich, denn letztendlich will man ja ganz offenkundig die EEG-Umlagezahlung und evtl. auch Stromsteuerzahlung ganz vermeiden oder weitestgehdend reduzieren. Dass sie sich ihrer Sache nicht sicher sind, zeigt die Beanspruchung des (ganz offenbar auch nicht zustehenden) Grünstromprivilegs. Wenn man schon über den Letztverbrauchertrick keine EEG-Umlage zu zahlen bräuchte, dann bräuchte man das Grünstromprivileg gar nicht heranzuziehen. 
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 13:49:00 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Agnitio

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 109
  • Karma: +1/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #436 am: 22. Mai 2013, 13:49:01 »

Die EEG Umlage sehe ich so:
Wenn ein Marktteilnehmer ausfällt, warum auch immer, muss ich das mit bezahlen, denn ich bin nicht bei CE.
Die Umlage wird zum 15.10. jedes Jahres festgesetzt.
Ich glaube monatlich (unverzüglich) muss die Verbrauchsmeldung erfolgen (an Übertragungsnetzbetreiber) und bis Ende Mai die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres. Im September erfolgt dann die Berechnung nach dem Ausgleichsmechanismus.
Das sehe ich so: Es musste mehr Geld ausgegeben werden und das wird dann am 15.10. mit aufgeschlagen. (weil zB. Marktteilnehmer
ausgefallen sind oder mehr Betriebe von der EEG Umlage befreit wurden)
Das lässt sich leicht nachlesen. Man muss nur den Willen dazu haben, um das zu verstehen.

Das ist auf jeden Fall so. Die ÜNBs werden sicher nicht draufzahlen. Alles was an Kosten für die Vermarktung des Stroms entsteht wird verrechnet. Sollte das Grünstromprivileg oder die verminderte EEG-Umlage von CE irgendwie durchgesetzt werden, wäre es eine direkte Schädigung, bei einem negativen Gerichtsurteil(+evtl. Insolvenz) fließen die Folgekosten indirekt ein.. Somit schädigt die Care-Energy den Steuerzahler/Stromverbraucher, egal wie es ausgeht.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #437 am: 22. Mai 2013, 14:03:20 »
... will man ja ganz offenkundig die EEG-Umlagezahlung und evtl. auch Stromsteuerzahlung ganz vermeiden oder weitestgehend reduzieren. Dass sie sich ihrer Sache nicht sicher sind, zeigt die Beanspruchung des (ganz offenbar auch nicht zustehenden) Grünstromprivilegs. Wenn man schon über den Letztverbrauchertrick keine EEG-Umlage zu zahlen bräuchte, dann bräuchte man das Grünstromprivileg gar nicht heranzuziehen.

Aktuell hat Kristek sich wohl insbesondere auf die Beanspruchung des Grünstromprivilegs festgelegt  -  vgl. Aussagen PK am 15.05. und Statements am 21.05.: falscher Rechnungsadressat und zu hohe Forderungen sowie behauptete Rückstellungsbildung.

Allein die ursprüngliche "Vermeidungsstrategie" weiter zu verfolgen, könnte für ihn auch zu gefährlich werden, denn die Rechtsprechungstendenz der Gerichte ist ja klar ersichtlich. Und hatte dieser CEO mit 180 Grad Kehrtwendungen in der Argumentation schon jemals große Probleme?
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 14:19:52 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #438 am: 22. Mai 2013, 14:54:43 »
http://de.wikipedia.org/wiki/Care-Energy

Zitat
Kritik

Preispolitik

Der extrem niedrige Arbeitspreis je kWh wird als nicht kostendeckend kritisiert.[5] Die Darstellung der Preisbestandteile wiesen mehrere Fehler auf, so wurde die Mehrwertsteuer mit 16% angenommen und die reduzierte EEG Umlage mit 2 ct/kWh (anstelle von 3,277 ct/kWh) angegeben. Ob Care-Energy tatsächlich in den Genuss des Grünstromprivilegs kommt, ist allerdings fraglich,[6] da nach Unternehmensangaben der Strom an der Börse eingekauft und mittels EECS zertifiziert wird.[7] Auf einer Pressekonferenz wurden zudem von Care-Energy der Energiehandel, das Grünstromprivileg und der Energiebezug der Ökostromanbieter Greenpeace Energy und Lichtblick nicht korrekt dargestellt.[4]

Vertragsgestaltung

Die weitläufige Vollmacht für kompletten Energiebezug ("Licht, Kraft, Wärme und Kälte"[8]) des Vertragsnehmers, welcher in den AGB zum Stromliefervertrag verankert ist, ist unüblich und wird als Risiko kritisiert.[9] Durch die ungewöhliche Rechtskonstruktion und Einbindung verschiedener Firmen aus der mk-group in die Belieferung entsteht (laut einem Rechtsgutachten, welches der Bundesnetzagentur vorliegt) eine Situation, die die lückenlose Grundversorgung im Insolvenzfall gefährdet.[10]

EEG Zahlungen

Durch die Verschachtelung mehrerer Unternehmen der MK-Firmengruppe in die Stromlieferung und die Fehlinterpretation vom Grünstromprivileg (§ 39 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012)[11] gibt es Unstimmigkeiten in der Zahlung der EEG-Umlage, ein einstelliger Millionenbetrag steht aktuell (Mai 2013) offen.[4] Weiterhin erfolgte im Mai 2013 eine Abmahnung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wegen wettberbswidriger Werbung.[12] Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2013 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da Care-Energy versucht, sich der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu entziehen.[13] Dieses Vorgehen stellt einen diametralen Gegensatz zur Unternehmensdarstellung dar: CE positioniert sich als innovatives Energiewendeunternehmen mit den sozialsten Methoden am Strommmarkt, will sich aber nur teilweise bzw. garnicht am Solidarsystem EEG beteiligen. Durch die schwammigen Angaben in der Pressekonferenz[4] und das Zurückweisen von Forderungen werden in Medienberichten vermehrt Parallelen zu insolventen Billigstromabietern wie Teldafax und Flexstrom gezogen.

Interessant, was Alles schon bei Wikipedia zu finden ist.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 15:00:31 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #439 am: 22. Mai 2013, 15:06:05 »
Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..
Von welcher der vielen Firmen mit mk-Beginn reden Sie ? Laut der gestrigen Frontal-21-Sendung hat das Bundesamt für Justiz für die Jahre 2009 und 2010 Ordnungsgelder wegen der nicht vorliegenden Bilanzen der mk-Holding festgesetzt. Demzufolge dürfte also für die mk-Holding keine Bilanz für 2010 vorliegen. Herr K. rechtfertigte das übrigens damit, dass er lieber ein Bußgeld zahle und später eine "richtige" Blilanz vorlege, als das er fristgerecht eine Bilanz vorlege, die er aber später korrigieren müsse. Merkwürdig: Wie machen das wohl andere Firmen und vor allem, was gibt es wohl heute noch für 2009 zu korrigieren ?

Offline Agnitio

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 109
  • Karma: +1/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #440 am: 22. Mai 2013, 16:38:59 »
Mit welcher Begründung ist denn die Bilanz des Geschäftsjahres 2011 immer noch nicht veröffentlicht? Die 2010er ist ja nicht Ernst zu nehmen..
Von welcher der vielen Firmen mit mk-Beginn reden Sie ? Laut der gestrigen Frontal-21-Sendung hat das Bundesamt für Justiz für die Jahre 2009 und 2010 Ordnungsgelder wegen der nicht vorliegenden Bilanzen der mk-Holding festgesetzt. Demzufolge dürfte also für die mk-Holding keine Bilanz für 2010 vorliegen. Herr K. rechtfertigte das übrigens damit, dass er lieber ein Bußgeld zahle und später eine "richtige" Blilanz vorlege, als das er fristgerecht eine Bilanz vorlege, die er aber später korrigieren müsse. Merkwürdig: Wie machen das wohl andere Firmen und vor allem, was gibt es wohl heute noch für 2009 zu korrigieren ?

Auf mich macht MK den Eindruck des Kapitäns der Titanic, der das Ruder fest in der Hand hält, während das Schiff immer tiefer sinkt. MK mit seinem Aufklärungsreporter FF hat meiner (absolut subjektiven) Meinung nach das Gesamtkonstrukt Energiemarkt, sowie auch die heutige Aufgeklärtheit der Menschen inkl. Shitstorms und Co unterschätzt und verhält sich immer mehr wie der kleine, trotzige Junge, der an seiner (sicherlich auf irgendeine Art und Weise) innovativen Idee festhält, aber ihr längst nicht mehr gewachsen ist. Sollten die Verfahren der ÜNB und der BNetzA gegen CE laufen, sind sie am Ende. Traurig dabei ist, dass danach der Ruf nach noch mehr Regulierung und noch detaillierteren Gesetzen laut werden wird, um das zukünftig nicht mehr zu ermöglichen..

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #441 am: 22. Mai 2013, 16:41:00 »
Die Bilanzen vor 2010 können wohl vernachlässigt werden. Da die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 ja angeblich noch nicht vorliegen, stellt sich für mich die Frage, wie der CEO Kristek zu der Erkenntnis kommt, dass die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebes gegeben ist!?

Auszug aus der Nachricht des BDEW an alle Mitglieder/Netzbetreiber:
Zitat
Der BDEW hat darüber hinaus angeregt, gleichzeitig zu prüfen, ob das Unternehmen die notwendige Zuverlässigkeit nach Paragraph 5 EnWG besitzt, insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung vorliegt.

Kommt die Bundesnetzagentur ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 5 Satz 4 EnWG in diesem "Fall" endlich einmal rechtzeitig nach ?  :-\
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 16:45:00 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline energienetz

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 352
  • Karma: +5/-3
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher.de
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #442 am: 22. Mai 2013, 17:38:50 »
Im Fall Flexstrom brauchte die Netzagentur nachweislich volle acht Jahre, bis sie auf unsere Bitte um Überprüfung hin vom 10. November 2005 schließlich am 12.4.2013 nachkommen wollte....(Zitat aus unserem Schreiben vom 10. November 2005: Ich möchte Sie bitten, der Firma Flexstrom die Belieferung von Haushaltskunden zu untersagen. ...Wir sind der Meinung, dass die Firma Flexstrom die für eine Belieferung von Haushaltskunden erforderliche wirtschaftliche Zuverlässigkeit nicht gewährleistet....Anlage: Kalkulation Flexstrom).

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #443 am: 22. Mai 2013, 17:47:19 »
Im Fall Flexstrom brauchte die Netzagentur nachweislich volle acht Jahre, bis sie auf unsere Bitte um Überprüfung hin vom 10. November 2005 schließlich am 12.4.2013 nachkommen wollte

Möglicherweise nachweislich nur sieben Jahre, fünf Monate und zwei Tage. ;)
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 17:52:26 von RR-E-ft »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #444 am: 22. Mai 2013, 18:07:42 »
Was für ein Fortschritt  -  bei CE hat der 'Papiertiger' Bundesnetzagentur jetzt ja nur rd. 1 Jahr benötigt, bis man endlich aufgewacht ist.  ::)

Dabei sind die Parallelen markant: Die mk-group kann keine testierten Bilanzen der Jahre 2011 und 2012 vorweisen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit darzulegen (vgl. § 5 Satz 3 EnWG). Flexstrom konnte ebenfalls keine testierten Bilanzen vorlegen, hat aber bis zum letzten Tag behauptet, dass Gewinne erwirtschaftet werden.  :o
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #445 am: 22. Mai 2013, 21:13:40 »
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-versendet-Richtigstellung-von-Falschaussagen-an-alle-BDEW-Mitglieder-2448004

Zitat
"Wir haben kein Interesse an einer weiteren öffentlichen Diskussion der Falschaussagen des BDEW. Dies ist weder das Kerngeschäft unseres Unternehmens noch der durch den Verband betriebenen Interessensvertretung", so Martin Richard Kristek abschließend.

Mit Herausgabe einer solchen Pressemitteilung verbreitet sich die Kunde von den Ungereimtheiten allerdings eher schneller als ohne.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 21:27:29 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #446 am: 22. Mai 2013, 21:54:36 »
Ob es diese "Strafbewährte Unterlassungserklärung an den BDEW" überhaupt gibt  -  oder ist das wieder mal nur viel 'heiße Luft' ?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline energienetz

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 352
  • Karma: +5/-3
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher.de
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #447 am: 22. Mai 2013, 22:05:15 »
CE geht laut eigenem Bekunden rechtlich vor gegen: BDEW, Bundesnetzagentur, ZDF, Handelsblatt, den Bund der Energieverbraucher e.V.

Man erinnert sich an andere Firmen, die versuchten, unbequeme Äußerungen auf dem Rechtsweg zu verhindern (wie wir selbst mehrfach erleben durften).

 
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 22:09:45 von energienetz »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #448 am: 22. Mai 2013, 22:18:19 »
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Care-Energy-versendet-Richtigstellung-von-Falschaussagen-an-alle-BDEW-Mitglieder-2448004

Zitat
Strafbewährte Unterlassungserklärung an den BDEW wegen zahlreicher Falschaussagen gegenüber seinen Mitgliedern über "Care-Energy" zugestellt

Klingt merkwürdig bis abenteuerlich.

Strafbewährte Unterlassungserklärungen gibt es nicht, sondern allenfalls strafbewehrte Unterlassungserklärungen (vgl. BGH, Urt. v. 17.09.09 Az.  I ZR 217/07). Bevor eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung jemandem als Empfänger zugestellt werden kann, muss sie regelmäßig zunächst vom Absender abgegeben worden sein.

Wenn CE dem BDEW eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt haben wollte, hätte wohl CE gegenüber dem BDEW zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen, um diese sodann dem BDEW zustellen zu können.
Was Anlass und Inhalt einer von CE etwaig abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung sein könnte, ist nicht ersichtlich.

Zitat
"Zudem haben wir dem BDEW eine strafbewährte Unterlassungserklärung zukommen lassen, um eine öffentliche Wiederholung der Falschaussagen und eine weitere Verbreitung der Publikation zu verhindern.
Wir behalten uns ausdrücklich weitere juristische Schritte, beispielsweise Schadensersatz vor, unabhängig von der Abgabe der strafbewährten Unterlassungserklärung durch den BDEW.

Möglicherweise will man zum Ausdruck bringen, dass CE sich vorbehalten hat, Schadensersatz an den BDEW zu zahlen.
Die Presseerklärung erscheint nicht weniger transparent und verständlich als die Vertragsunterlagen und die Argumentation des Unternehmens.

Ob etwaig CE dem BDEW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abverlangt hat, dürfte wohl auch vollkommen  belanglos sein.   "In China ist (k)ein Sack Reis umgefallen."sagte Milan Robert Kauderwelsch abschließend und lud dann noch zu Windbäutel ein.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 23:09:11 von RR-E-ft »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: Versorger Care Energy
« Antwort #449 am: 23. Mai 2013, 09:34:24 »
Wenn CE öffentlich verbreitet, man habe jermandem eine "strafbewährte Unterlassungerklärung zugestellt", klingt das allenfalls komisch bis befremdlich.
Die Meldung wird wohl auch offensichtlich falsch sein:

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein gegenseitiger Vertrag mit Vertragsstrafeversprechen.
Ein entsprechender Vertrag kommt wie jeder andere Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB.
Möglicherweise möchte CE öffentlich bekunden, den Abschluss eines solchen Vertrages anerboten zu haben.
Es bleibt indes schon offen, was ggf. konkret Inhalt eines solchen Vertragsangebotes bzw. des anerbotenen Vertrages sein soll.
Ohne Annahmeerklärung wurde ein entsprechender Vertrag über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung jedenfalls nicht wirksam abgeschlossen und ist somit überhaupt nicht existent.
Wie man etwas überhaupt nicht Existentes ggf. zugestellt haben will, erscheint nicht nachvollziehbar.

Derjenige, der von einer solchen "Ente" betroffen ist, kann deshalb wie folgt reagieren:

"Uns ist keine strafbewährte Unterlassungserklärung bekannt. Uns wurde eine solche auch nicht zugestellt."

 
« Letzte Änderung: 23. Mai 2013, 09:44:11 von RR-E-ft »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz