Wer es immer noch nicht verstanden hat, dass der gewaltige Anstieg der EEG-Umlage erst durch die Änderung der Berechnungsmethode (Einführung AusglMechV) hervorgerufen wurde, sollte sich die treibenden Zusammenhänge nochmal in Ruhe zu Gemüte führen.
@Wolfgang_AW, Sie werden doch nicht ernsthaft annehmen, dass solche einseitigen Quellen der Aufklärung der Verbraucher dienen. Das ist eine knallharte eigennützige Interessenvertretung. Die Fehler des EEG sind bekannt, wer sich aber politisch und ideologisch als Wolf im Schafpelz verkaufen möchte, hat sich geschnitten. Aufgeklärte Verbraucher fallen darauf nicht mehr herein.
Es belustigt, wie Sie sich als allein seelig "Aufgeklärter" gerieren.
Kommen Sie doch zur Sache!!!! Nehmen Sie Stellung zu dem
INHALT des Artikels!
Nochmal für Sie: Im Jahr 2000 betrug die EEG-Umlage = 0,2 Ct/kwh, im Jahr 2008 = 1,12 Ctkwh, 2009= 1,13 Ct/kwh spielte also bei den Strompreissteigerungen der
acht Jahre, wie ich sie oben angeführt habe eine geringe Rolle.
Zitat aus o.a. Artikel:
"Die Grundidee des EEGs, das 2000 in Kraft trat, ist der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien, sowie dass jeder Bürger Investitionssicherheit für seine Anlageninvestition in eigene Kleinkraftwerke erhält, in Form von festen Einspeisevergütungen. Die Summe aller ausbezahlten Vergütungsauszahlungen an die Betreiber sind die eigentlichen EEG-Kosten. Bis 2009 verkaufte jeder Stromlieferant - vom großen Versorger bis zum kleinen kommunalen Stadtwerk - eine definierte EEG-Strommenge in seinem jeweiligen Strom-Portfolio zu regulärem Preis mit, die er zuvor zum Preis der Durchschnittsvergütung an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bezahlt hat. Die verbleibenden Mehrkosten der ausbezahlten Vergütungen wurden als EEG-Umlage umgelegt auf alle Stromverbraucher, bei denen nur wenige energieintensive Betriebe ausgenommen waren. Die Entwicklung der EEG-Umlage entsprach in ihrem Verlauf bis 2009 der Entwicklung der tatsächlichen EEG-Kosten und stieg moderat gemäß des Zubaus."
Dann in 2009, als die EE langsam aber sicher immer schneller in die Puschen kamen, als die die Politik und vor allem die alte Stromindustrie sich das hat träumen lassen, ändert man industriebeflissen die Berechnungsmethode ("Rösler sei Dank") und drückt jeden queersitzenden Industrief..z dem Verbraucher aufs Auge.
Was passiert? Die EEG-Umlage steigt, natürlich nur für den nipri-Verbraucher, sprunghaft an: im Jahr 2010 auf 2,05 Ct/kwh, 2011 = 3,53 Ct/kwh, 2012 = 3,59 und wie bekannt in 2013 auf 5,28 Ct/kwh, damit auch die Strompreise entsprechend, während die sinkenden Börsenstrompreise genutzt werden, um höhere Gewinne einzusacken.
Auch hier nochmal nur für Sie: Das ist nicht dem ursprünglichen EEG geschuldet, sondern den Umständen, wie sie in dem oben verlinkten Artikel beschrieben sind.
Zitat aus o.a. Artikel:
"Simple Logik zeigt bereits, dass der medial pausenlos verbreitete 1:1 Zusammenhang zwischen dem Zubau von Solarstromanlagen und dem exponentiellen Wachstum der EEG-Umlage rein aufgrund der ausbezahlten Vergütungssummen nicht sein kann. Wie soll es mathematisch möglich sein, dass neue Solarstromanlagen, deren Vergütungstarife in den letzten drei Jahren um mehr als sechzig Prozent gesenkt wurden, die gleichzeitig immer mehr selbst verbrauchen, statt einspeisen und deren Anlagenzubau um etwa fünfzig Prozent eingebrochen ist, zu einem weiter exponentiellen Wachstum der EEG-Umlage führen? Es gibt eine einfache Antwort: Gar nicht! Die Wahrheit ist: Selbst, wenn so gut wie keine neuen EEG-Anlagen mehr errichtet würden, würde die EEG-Umlage weiterhin steil ansteigen. Dies ist möglich durch eine Aneinanderreihung von Gegenüberstellungen in der EEG-Umlagenberechnung, die die Situation jeweils elegant zu Ungunsten der Erneuerbaren Energien verzerrt."
Sollte die Politik nicht in der Lage sein, diese Fehler zu beseitigen, hoffe ich, ein Verfassungsgericht wird darüber bald entscheiden. Früher oder später landen diese Grundfehler ohnehin dort.
Was die Rechtsprechung anbelangt, möchte ich Sie doch darauf aufmerksam machen,
dass der EuGH in einem Urteil entschieden hat, dass das Stromeinspeisegesetz nicht gegen eurpäisches Recht verstößt.Wie Sie wissen, ist das Stromeinspeisegesetz der Vorläufer des EEG 2000.
Anders mag es aussehen, was die die ganzen schwarzgelben industriepolitischen "Anbauten" zu Lasten des Verbrauchers anbelangt. Das sind massive Subventionen, was ja auch die EU nach der Wahl in einem Beihilfeverfahren klären will.
Nun bin ich gespannt auf Ihre substantielle Kritik an dem Inhalt des Artikel, wo dargelegt wird, dass die neue Umlagenberechnung sich zu Ungunsten der EE auswirkt.
Butter bei die Fische Herr Plus, was ist konkret völlig einseitig und nur von eigennützigen Interessen geprägt?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW