Noch einmal zur Klarstellung:
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall waren Dienstleister im Rahmen eines Sherpavertrages
sowohl für die EnerGen Süd
als auch für die EGNW. Für die EGNW sind sie immer noch der Dinstleister. Das Verhältnis ist ausgeprochen positiv.
Beide Genossenschaften waren also Mandanten des
gleichen Dienstleisters mit entsprechend strikter Trennung der Datenverarbeitung. Schwäbisch Hall hat der EGNW, eben wegen dieses Mandantenschutzes, auch nie die Energiemengen offengelegt, die durch die EnerGen Süd an die Mitglieder der EGNW geliefert und abgerechnet worden waren.
Die EnerGen Süd war
nie Dienstleister der EGNW. Sie war in einer Partnerschaft (nicht in einem schriftlichen Vertrag vereinbart)
eigenverantwortlich Lieferant für die Mitglieder, die mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen sind. In dieser Zeit bestanden keinerlei Lieferverhältnisse zwischen den von der EnerGen Süd belieferten Mitgliedern und der EGNW.
Jeder Kunde hatte ein Lieferverhältnis ausschließlich mit der EnerGen Süd. Er hat von dort eine Lieferbestätigung bekommen, seine Abschläge wurden von dort in die Kassen der EnerGen Süd abgebucht und auch die Abrechnungen erfolgten im Namen der EnerGen Süd. Eine erkleckliche Anzahl sogenannter Selbstzahler hat die Abschläge eigenhändig an die EnerGen Süd überwiesen.
Niemand hat sich gegen diese Form der Belieferung gewehrt. Alle Belieferten haben von den sehr günstigen Bedingungen profitiert.Nicht profitiert hat die EGNW, denn sie hat keinen Cent der (nicht schriftlich vereinbarten) Provisionen erhalten. Diesen Schaden wird die EGNW anzumelden haben.
Der, am 01.10.11 für Gas und am 01.01.12 für Strom, erfolgte Eintritt in die Belieferung der eigenen Mitglieder durch die EGNW selbst entsprach dem Beschluss der Generalversammlung der EGNW am 26.08.2011. Es hat sich nie ein Mitglied gegen die Eigenbelieferung gewehrt.
Wäre die EnerGen Süd nicht in die Insolvenz gegangen, hätte es die heutigen Diskussionen nie gegeben. Die EnerGen Süd ist in die Insolvenz gegangen, weil sie ihre Preise nicht richtig kalkuliert hatte. Davon haben alle profitiert, die durch die EnerGen Süd beliefert worden sind, also auch die Mitglieder der EGNW.
Jedem steht der Weg zu einem Gericht offen. Bisher ist keine entsprechende Klage bekannt geworden.
Ein Mitglied der EGNW müsste also zuerst dagegen klagen, dass ihn seine Genossenschaft damals an die EnerGen Süd vermittelt hat. Es müsste darlegen, dass dies gegen seinen Willen geschehen ist. Ebenso warum es sich damals nicht sofort gewehrt, sondern vielmehr mit den günstigen Konditionen der EnerGen Süd durchaus einverstanden gewesen ist. Außerdem müsste es seinen entstandenen Schaden beziffern (
) und dem Gericht klarmachen, dass dafür die EGNW verantwortlich zu machen ist.
Das Mitglied müsste außerdem dagegen klagen, dass die EGNW es zu den genannten Daten in die direkte Belieferung genommen hat. Es müsste dem Gericht klar machen, dass es damit keinesfalls einverstanden war und dass es einen Schaden erlitten hat.
Damit wird auch hoffentlich deutlich, dass der Fall der feindlichen Übernahme aller Kunden der EGNW durch die FirstCon GmbH aus völlig anderem Holz geschnitzt ist. Dieser nun vom Landgericht Hannover zerrissenen "Kooperation" hat keine Generalversammlung der EGNW und auch kein einzelnes Mitglied vorher zugestimmt. Die Mehrheit des Aufsichtsrates hat dem Vorstand - sofort nach Kenntnis des Vertragstextes (05.06.12) und noch gerade rechtzeitig vorher - die Unterzeichnung des Vertrages ohne Zustimmung des Aufsichtsrates untersagt.
Der Vorstand hat trotzdem unterschrieben (06.06.12) und wird dafür belangt werden. Das LG Hannover hat, in der mündlichen Verhandlung am 20.11.12 genau diesen Fakt herausgestellt.
Langer Rede kurzer Sinn: Warum geht kein Mitglied der EGNW den oben beschriebenen Weg einer Klage gegen die eigene Genossenschaft?
Die derzeit verantwortlichen Organe der EGNW und die Genossenschaft als Ganzes leiden unter diesen Diskussionen und deren Folgen. Dabei ist die Mannschaft guten Mutes und erfolgreich dabei, die von 3 Vorständen hinterlassenen Trümmer wegzuräumen und einen guten Weg in eine erfolgreiche Zukunft einzuschlagen. Das gestrige Urteil macht dies zwar deutlich leichter, aber jeder der
ehremamtlich tätigen Gremienmitglieder leistet einen Vollzeitjob zusätzlich.
Die Generalversammlung am 13.10.12 hat nicht gesagt, macht Schluss und knipst das Licht aus, nicht gesagt, überlasst den Rest den Krähen (niederdeutsch Kreyen).
Wer von den ständig über die EGNW herziehenden oberschlauen Postern hat denn jemals als Mitglied einen Handschlag für seine Genossenschaft getan?
Die EGNW ist wohl zulange versucht, sich als Anbieter unter hunderten anderen Anbietern erfolgreich zu mausern. Sie ist nun dabei, wieder eine Genossenschaft zu werden und Ihre Mitglieder im Rahmen einer solidarischen Gemeinschaft mit Energie zu beliefern, der Gründungsgedanke steht also wieder im Zentrum alles Handelns.
Mit große Sicherheit werden die Messer schon gewetzt und man wird mit allen möglichen Frechheiten und Unterstellungen gegen mich selbst über meine Argumentation herfallen. Sollte es in der vorweihnachtlichen Stimmung anders sein, mich würde es sehr freuen. Wenn es allerdings so weitergehen sollte wie bisher, wird dies ohne ein Wort von mir geschehen.
Ich habe meinen Teil dazu beigetragen, dass die EGNW überlebt und eine Zukunftchance behält. Insofern war das gestrige Urteil für mich persönlich auch das schönste Weihnachtsgeschenk.
Allen frohe Festtage und einen guten Rutsch nach 2013!