Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungserinnerung der besonderen Art  (Gelesen 37798 mal)

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Offline EGNW Geschädigter

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #30 am: 08. November 2012, 16:08:17 »
Also,
ich kann jetzt die frohe Botschaft verkünden, daß ich die vollständigen Unterlagen von einem netten Mitblogger erhalten habe. Dafür hier noch einmal meinen verbindlichsten Dank.
Nein, es war nicht Herr Röttges. Er hat mir in durchaus höflicher Form mitgeteilt, ich könne von ihm keine Hilfe erwarten. Die Chance, sein ramponiertes Image etwas aufzupolieren, ist damit vertan.
Dank auch an angeljustus. Diese AGB ist vom 1.10.11 und ich hätte sie im Notfall auch verwendet, es ist nur so, daß die strittige Zeit vor dem 1.10. liegt. Das hätte die Schlichtungsstelle wohl beanstandet.
Ich werde die geforderten Unterlagen noch diese Woche abschicken. Die Schlichter wollen u.a. wissen, was ich erreichen will. Ganz einfach, ich will feststellen lassen, daß die EGNW mein einziger Vertragspartner ist, die Süd es nie gewesen ist oder die Nord mich zumindest darüber getäuscht hat, woraus dann folgt, daß die Nord mir die vollständige Abrechnung für die gesamte Bezugszeit von Gas schuldet.
Die Sache ist nicht unkompliziert. Hoffentlich nehmen sich die Schlichter die nötige Zeit und arbeiten sorgfältig.
Natürlich habe ich, wie khh ganz richtig erwähnt, auch das zitierte Schreiben bei meinem ersten Antrag schon mitgeschickt, darüberhinaus noch einen screenshot der EGNW (WIR beliefern Sie mit Gas und Strom) und die von Herrn Röttges im Blog irgendwo gemachte Aussage zu dem ominösen "Handschlagvertrag" mit der Süd.
Ich bin kein Jurist und weiß, auf welch krummen Pfaden sich diese oft bewegen. Für einen klaren Menschenverstand aber ist die Sache eindeutig. Ich wage die Vorhersage, daß wenn die Rechtsprechung eines Tages feststellt, daß die Bezieher von Energie sich allein an die EGNW halten können, diese wohl am Ende sein könnte. Ich drücke mich bewußt vorsichtig aus.
Ich werde vom Ergebnis der Schlichtung berichten. Bis dann spätestens und Dank an alle.

Offline Didakt

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #31 am: 09. November 2012, 16:54:18 »
Hi, Herr Roettges,

gerade stelle ich fest, dass Sie online im Forum sind.
Sie sind sicherlich nicht über meine Mitteilung überrascht, dass ich immer noch keinen Entschuldigungsbrief von der EGNW für die besagte dreiste, unrechtmäßige Zahlungsaufforderung erhalten habe.

Ich möchte Sie aber nicht mehr mit meiner Beschwerde bedrängen, weil ich zufällig nach einem Blick auf die Web-Site der Anstalt gesehen habe, dass dort nach dem bekannten schnelllebigen Bäumchen-Wechsel-Spiel der Name eines neuen Oberaufsehers der Anstalt auf dem Aushängeschild (Impressum) steht. Es ist doch richtig, dass Sie diesen Posten vorher bekleidet haben, oder irre ich da?
Insofern verstehe ich jetzt auch, dass Sie „den Kanal vollhaben“! Wie das denn? Den Büttel aus verständlichem Frust hingeworfen, oder sind Sie gegangen worden? Wie dem auch sei, als Folge davon erfahren Sie hierdurch auch von mir die nötige Entlastung. Ich werde Sie demnach mit meinen Problemen mit der Anstalt nicht mehr konfrontieren. :)

Ihnen persönlich wünsche ich eine gute Zeit in der Zukunft.

Freundliche Grüße

@ angeljustus

Sie schreiben:
Zitat
Aber wie war das noch, der Käpt´n verlässt doch kein sinkendes Schiff............. 


Anscheinend doch!

Offline khh

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #32 am: 09. November 2012, 17:22:25 »
Off-Topic

@ Didakt,

Ihr ironischer Beitrag (oder was soll das sein?) ist gründlich misslungen:  J. Roettges war nach meiner Erinnerung niemals AR-Vors. der EGNW !   ::)
« Letzte Änderung: 09. November 2012, 17:36:33 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: Off Topic
« Antwort #33 am: 09. November 2012, 18:11:07 »
Off-Topic

Miisslungen? Da ist schon was dran! ;D ;D. Ich verstehe eben auch nicht, weshalb man mir "solches" geschrieben hat! Aber "ER" kann ja wohl nichts für den Terror. Deshalb sagte ich "Adieu". Ich möchte nicht in gleicher Weise fortfahren. ;)


Offline Energietourist

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #34 am: 10. November 2012, 12:21:23 »
@khh
ja,ja, der nette Herr Röttges. Er behauptet ja immer, dass er mit allem nichts zu tun hatte und erst ab 2011 in den Aufsichtsrat kam.
Fragen sie ihn doch mal, ob er 2007 sogar mal Vorstandsvorsitzender der EGNW war und davor auch schon im Aufsichtsrat war!

Offline khh

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Re: Off-Topic
« Antwort #35 am: 10. November 2012, 12:56:02 »
@ Energietourist, schon klar, aber "Oberaufseher" war er m.W. nicht.   ;)

In groben Zügen ist mir die "Erfolgsgeschichte" der Energiegenossenschaft Nordwest durchaus bekannt:
- 2006 in Delmenhorst gegründet, hat man 4 Jahre nichts hinbekommen, außer sich ständig heftigst gestritten;
- ab 2010 für bis zu ca. 1 1/2 Jahre die großartige "Handschlag-Belieferung" durch den "Partner" EnerGen Süd eG;
- ab Herbst 2011 für ein 3/4 Jahr (Gas) bzw. für ein 1/2 Jahr (Strom) die "eigenständige" Belieferung, bei Strom nur mit Hilfe der FirstCon als CO-Lieferant;
- seit 01.07.12 steht man vor einem riesigen Scherbenhaufen u. einem ungeklärten Vertrags-Chaos mit womöglich erheblichen Schadensersatzrisiken etc.
Und das "I-Tüpfelchen" oben drauf: In dieser Zeit hat man die Eintrittsgelder der Genossen sowie (bisher) annähernd die Hälfte der Geschäftsguthaben "verbrannt".  ::) :o >:(  Trotzdem will man unermüdlich weitermachen - Hut ab vor soviel Idealismus (oder "Traumtänzerei"?) !  ???  ;D
So, jetzt ist der Frust raus.
« Letzte Änderung: 10. November 2012, 13:34:25 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #36 am: 10. November 2012, 17:11:13 »
Off Topic

@ Energietourist und khh,

zum besseren Verständnis noch "Ein kurzes Wort zum Sonntag" .

Nehmen Sie wirklich an, ich wüsste nicht, wer in 2011/12 de jure Aufsichtsratsvorsitzender der Anstalt war. Es steht doch auf den Briefbögen der EGNW. Meine oben stehende Mitteilung an den bislang faktisch tätigen Oberaufseher mag Ihnen unverständlich, wegen mir auch misslungen, richtigerweise aber durchaus ironisch erscheinen. Nur aus meiner Sicht hat sie inhaltlich ihre Bewandtnis und erfüllt auch den damit verbundenen Zweck, eingedenk der seltsamen Mitteilungen und Aktionen die ich nach meinem kompletten Ausstieg aus der Anstalt seit 01.01.2012 ertragen musste. All dies ist hier im Forum nachzulesen. Dabei habe ich immer versucht, in diesen Dingen in schriftlicher Form sehr sachlich eine Klärung mit der EGNW herbeizuführen. Ohne Erfolg, weil ohne Beantwortung!

Ich habe hier im Forum an verschiedenen Stellen auch mehrmals erklärt, mich zum „Komplex EGNW“ nicht mehr äußern zu wollen, im Prinzip aus welchem Anlass auch. Irgendwann platzt einem jedoch der Kragen, wenn man immer wieder grundlos, wie jüngst, von der Anstalt belästigt wird! Aber ich bin zur der Einsicht gekommen, diesem Schwachsinn nicht weiter in gleicher Weise zu begegnen. Jetzt ist endgültig Schluss damit.

Und was den „Oberaufseher“ angeht, das hat schon seine Richtigkeit. Der war zu jeder Zeit bislang der maßgebliche Strippenzieher! Aber jetzt wird alles anders und besser. Jetzt hat die Anstalt den Namen eines Intellektuellen als ihren Aufsichtsratsvorsitzenden auf ihr Firmenschild geschrieben. Ab sofort wird das Energiegeschäft wissenschaftlich, literarisch, journalistisch analysiert und danach gehandhabt.

Was sind Intellektuelle, fragt sich nun der Strom- und Gasbezieher? Ich zitiere: "Intellektuelle sind in der Tat Leute, die die Macht des gesprochenen und geschriebenen Wortes handhaben, und ihre Eigentümlichkeit, die sie von anderen Leuten, die das gleiche tun, unterscheidet, ist das Fehlen einer direkten Verantwortlichkeit für praktische Dinge." Na, wer sagt’s denn! Nun ist der Erfolg vorprogrammiert. Daran glaub‘ ich nur nicht. :)
« Letzte Änderung: 10. November 2012, 17:14:47 von Didakt »

Offline Christian Guhl

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #37 am: 11. Dezember 2012, 09:38:00 »
Jetzt wird es spannend ! Die EGNW teilt heute  mit :
"Das Landgericht Hannover hat ausgeurteilt, dass die FirstCon GmbH keine Rechte aus dem Kooperationsvertrag herleiten kann.  Der Kooperationsvertrag vom 06.06.2012 ist nicht rechtsgültig!
Wir sehen uns veranlasst, alle Kunden mit ungekündigten Vertragsbeziehungen zur EGNW darauf hinzuweisen, dass Zahlungen aufgrund  von Energielieferungen an die FirstCon GmbH die Gefahr einer Doppelzahlung mit sich bringen. Der Vorstand prüft gerade, ob die FirstCon verpflichtet ist, die erhaltenen Kundenzahlungen an die EGNW abzuführen."
Falls nichts mehr da ist, was abgeführt werden könnte, will die EGNW dann etwa noch einmal bei den Kunden abkassieren ?

Offline s.lange

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #38 am: 11. Dezember 2012, 10:55:18 »
Das macht doch Sinn, denn irgendwie muss ja Geld in die Kasse. Vor allem weil jetzt unangenehme Mitglieder aus dem internen Bereich einfach ausgeschlossen werden und ihnen Nahe gelegt wird bitte Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.

Offline EGNW Geschädigter

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #39 am: 11. Dezember 2012, 12:41:53 »
In dem Schreiben der EGNW steht:
Hier wirkt die Insolvenz der EnerGen Süd nach. Mitglieder versuchen durch Einbehalte, Rücklastschriften und Verrechnungen die Schäden auszugleichen, die ihnen durch die Insolvenz der EnerGen Süd entstanden sind. Die EGNW war nie Zahlungsempfänger und  die Gelder befinden sich nicht in ihrem Besitz. 
Forderungen aus EGNW Rechnungen stehen der EGNW uneingeschränkt zu. Noch wird in jedem einzelnen Fall eine gütliche Einigung gesucht.


Wie sieht nun diese gütliche Einigung in jedem einzelnen Fall aus?
Ich habe die EGNW gebeten, auf ihre Forderung zu verzichten, bis die von mir angerufene Schlichtungsstelle ihr Urteil fällt. Als Antwort bekam ich eine Woche später die letzte Mahnung mit Fristsetzung, danach würde die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.
Es war wohl dumm von mir, bezahlt zu haben, wenn auch unter Vorbehalt.
Ich hätte besser auf die gütliche Einigung pochen sollen!?

Sowie mir der Schlichterspruch aus Berlin vorliegt, werde ich hier berichten.

Offline khh

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #40 am: 11. Dezember 2012, 13:24:35 »
Jetzt wird es spannend ! Die EGNW teilt heute mit: "Das Landgericht Hannover hat ausgeurteilt, dass die FirstCon GmbH keine Rechte aus dem Kooperationsvertrag herleiten kann.  Der Kooperationsvertrag vom 06.06.2012 ist nicht rechtsgültig! ..."
Spannend ist auch, wie man selbst Rechte aus dem "Handschlag-Kooperationsvertrag" mit der EnerGen Süd herleiten will - konkret: wie will man ab 01.10.2011 für Gas und ab 01.01.2012 für Strom der Vertragspartner der Mitglieder geworden sein?
Oder hat ein Mitglied von EnerGen Süd eine Kündigung der (angeblichen) Verträge erhalten bzw. der EGNW einen Auftrag zur Gasbelieferung ab 01.10.2011 oder zur Strombelieferung ab 01.01.2012 erteilt?


Zitat von: EGNW Geschädigter
In dem Schreiben der EGNW steht: Hier wirkt die Insolvenz der EnerGen Süd nach. Mitglieder versuchen durch Einbehalte, Rücklastschriften und Verrechnungen die Schäden auszugleichen, die ihnen durch die Insolvenz der EnerGen Süd entstanden sind. Die EGNW war nie Zahlungsempfänger und  die Gelder befinden sich nicht in ihrem Besitz.
Letzteres stimmt. Nur, wie will man um zu leistenden Schadensersatz herumkommen? 
Oder will man mit den entstandenen Schäden ursächlich gar nichts zu tun haben ??  ::) 
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2012, 13:40:34 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline bolli

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #41 am: 11. Dezember 2012, 13:57:35 »
Hier dürfte sich die Katze in den berühmten eigenen Schwanz beißen. Entweder war die Energen Süd wie auch Schwäbisch Hall Dienstleister für die EGNW, dann muss sich letztere auch die Zahlungen an diese zurechnen lassen. Die Verträge bestanden dann mit der EGNW und diese kann sie wie vertraglich vereinbart weiterführen.
Oder aber man hatte mit den Vertragsbeziehungen zwischen Energen Süd und den Kunden nichts zu tun (war also nur Vermittler), dann kann EGNW ohne Zustimmung der Kunden aber wohl keine Verträge einfach so ab einem Datum "weiterführen".

Jetzt wird's also ein wenig heikel.  ;)

Offline Christian Guhl

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #42 am: 11. Dezember 2012, 16:45:56 »
Moment mal ! Ich glaube hier wird gerade etwas verwechselt ! Es geht hier um die Zahlungen an die FirstCon, nicht an die EnerGenSüd. Aus dem Schreiben der EGNW entnehme ich, dass alle, die Zahlungen an die FirstCon geleistet haben (weil diese ja angeblich die Verträge übernommen hatte), jetzt nochmal an die EGNW zahlen sollen. Natürlich nur, wenn bei Kreye nichts mehr zu holen ist. Aber davon dürfte mal ausgegangen werden.

Offline jroettges

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #43 am: 11. Dezember 2012, 17:07:37 »
Noch einmal zur Klarstellung:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall waren Dienstleister im Rahmen eines Sherpavertrages sowohl für die EnerGen Süd als auch für die EGNW. Für die EGNW sind sie immer noch der Dinstleister. Das Verhältnis ist ausgeprochen positiv.

Beide Genossenschaften waren also Mandanten des gleichen Dienstleisters mit entsprechend strikter Trennung der Datenverarbeitung. Schwäbisch Hall hat der EGNW, eben wegen dieses Mandantenschutzes, auch nie die Energiemengen offengelegt, die durch die EnerGen Süd an die Mitglieder der EGNW geliefert und abgerechnet worden waren.

Die EnerGen Süd war nie Dienstleister der EGNW. Sie war in einer Partnerschaft (nicht in einem schriftlichen Vertrag vereinbart) eigenverantwortlich Lieferant für die Mitglieder, die mit diesen Lieferverhältnissen einverstanden gewesen sind. In dieser Zeit bestanden keinerlei Lieferverhältnisse zwischen den von der EnerGen Süd belieferten Mitgliedern und der EGNW.

Jeder Kunde hatte ein Lieferverhältnis ausschließlich mit der EnerGen Süd. Er hat von dort eine Lieferbestätigung bekommen, seine Abschläge wurden von dort in die Kassen der EnerGen Süd abgebucht und auch die Abrechnungen erfolgten im Namen der EnerGen Süd. Eine erkleckliche Anzahl sogenannter Selbstzahler hat die Abschläge eigenhändig an die EnerGen Süd überwiesen.

Niemand hat sich gegen diese Form der Belieferung gewehrt. Alle Belieferten haben von den sehr günstigen Bedingungen profitiert.

Nicht profitiert hat die EGNW, denn sie hat keinen Cent der (nicht schriftlich vereinbarten) Provisionen erhalten. Diesen Schaden wird die EGNW anzumelden haben.

Der, am 01.10.11 für Gas und am 01.01.12 für Strom, erfolgte Eintritt in die Belieferung der eigenen Mitglieder durch die EGNW selbst entsprach dem Beschluss der Generalversammlung der EGNW am 26.08.2011. Es hat sich nie ein Mitglied gegen die Eigenbelieferung gewehrt.

Wäre die EnerGen Süd nicht in die Insolvenz gegangen, hätte es die heutigen Diskussionen nie gegeben. Die EnerGen Süd ist in die Insolvenz gegangen, weil sie ihre Preise nicht richtig kalkuliert hatte. Davon haben alle profitiert, die durch die EnerGen Süd beliefert worden sind, also auch die Mitglieder der EGNW.

Jedem steht der Weg zu einem Gericht offen.  Bisher ist keine entsprechende Klage bekannt geworden.

Ein Mitglied der EGNW müsste also zuerst dagegen klagen, dass ihn seine Genossenschaft damals an die EnerGen Süd vermittelt hat. Es müsste darlegen, dass dies gegen seinen Willen geschehen ist. Ebenso warum es sich damals nicht sofort gewehrt, sondern vielmehr mit den günstigen Konditionen der EnerGen Süd durchaus einverstanden gewesen ist. Außerdem müsste es seinen entstandenen Schaden beziffern (???) und dem Gericht klarmachen, dass dafür die EGNW verantwortlich zu machen ist.

Das Mitglied müsste außerdem dagegen klagen, dass die EGNW es zu den genannten Daten in die direkte Belieferung genommen hat. Es müsste dem Gericht klar machen, dass es damit keinesfalls einverstanden war und dass es einen Schaden erlitten hat.

Damit wird auch hoffentlich deutlich, dass der Fall der feindlichen Übernahme aller Kunden der EGNW durch die FirstCon GmbH aus völlig anderem Holz geschnitzt ist. Dieser nun vom Landgericht Hannover zerrissenen "Kooperation" hat keine Generalversammlung der EGNW und auch kein einzelnes Mitglied vorher zugestimmt. Die Mehrheit des Aufsichtsrates hat dem Vorstand - sofort nach Kenntnis des Vertragstextes (05.06.12) und noch gerade rechtzeitig vorher - die Unterzeichnung des Vertrages ohne Zustimmung des Aufsichtsrates untersagt.

Der Vorstand hat trotzdem unterschrieben (06.06.12) und wird dafür belangt werden. Das LG Hannover hat, in der mündlichen Verhandlung am 20.11.12 genau diesen Fakt herausgestellt.

Langer Rede kurzer Sinn: Warum geht kein Mitglied der EGNW den oben beschriebenen Weg einer Klage gegen die eigene Genossenschaft?

Die derzeit verantwortlichen Organe der EGNW und die Genossenschaft als Ganzes leiden unter diesen Diskussionen und deren Folgen. Dabei ist die Mannschaft guten Mutes und erfolgreich dabei, die von 3 Vorständen hinterlassenen Trümmer wegzuräumen und einen guten Weg in eine erfolgreiche Zukunft einzuschlagen. Das gestrige Urteil macht dies zwar deutlich leichter, aber jeder der ehremamtlich tätigen Gremienmitglieder leistet einen Vollzeitjob zusätzlich.

Die Generalversammlung am 13.10.12 hat nicht gesagt, macht Schluss und knipst das Licht aus, nicht gesagt, überlasst den Rest den Krähen (niederdeutsch Kreyen).

Wer von den ständig über die EGNW herziehenden oberschlauen Postern hat denn jemals als Mitglied einen Handschlag für seine Genossenschaft getan?

Die EGNW ist wohl zulange versucht, sich als Anbieter unter hunderten anderen Anbietern erfolgreich zu mausern. Sie ist nun dabei, wieder eine Genossenschaft zu werden und Ihre Mitglieder im Rahmen einer solidarischen Gemeinschaft mit Energie zu beliefern, der Gründungsgedanke steht also wieder im Zentrum alles Handelns.

Mit große Sicherheit werden die Messer schon gewetzt und man wird mit allen möglichen Frechheiten und Unterstellungen gegen mich selbst über meine Argumentation herfallen. Sollte es in der vorweihnachtlichen Stimmung anders sein, mich würde es sehr freuen. Wenn es allerdings so weitergehen sollte wie bisher, wird dies ohne ein Wort von mir geschehen.

Ich habe meinen Teil dazu beigetragen, dass die EGNW überlebt und  eine Zukunftchance behält. Insofern war das gestrige Urteil für mich persönlich auch das schönste Weihnachtsgeschenk.

Allen frohe Festtage und einen guten Rutsch nach 2013!
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2012, 17:21:48 von jroettges »

Offline Christian Guhl

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #44 am: 11. Dezember 2012, 18:50:30 »
Und ? Jetzt mal Butter bei die Fische. Wird die EGNW Forderungen an diejenigen Kunden stellen, die gutgläubig an die FirstCon Abschläge gezahlt haben ?
Oder werden die Zahlungen, die an die FirstCon geflossen sind, vollumfänglich in der Jahresabrechnung berücksichtigt werden ?

 

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