Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zahlungserinnerung der besonderen Art  (Gelesen 39003 mal)

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Offline Didakt

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Zahlungserinnerung der besonderen Art
« am: 20. Oktober 2012, 12:59:31 »
Werte (Leidens-) Genossen der EGNW,

ich möchte Sie an einer Klamotte teilhaben lassen, die unter das Motto fällt: „Humor ist, wenn man trotzdem lacht.“

Justamente erhielt ich einen Brief von unser aller „hochgeschätzten“, vermeintlichen Energieliefergemeinschaft, von der ich de fakto niemals direkt mit Energie beliefert wurde. Ei der Daus, dachte ich, widerfährt dir denn nun wieder eine von den diversen Unheilsbotschaften nach altem „qualizifizierten Muster“ oder enthält der Brief doch endlich einmal eine erfreuliche Mitteilung. Etwa die Bestätigung über die beantragte Auszahlung meines ungeschmälerten Geschäftsanteils in den ersten Monaten des nächsten Jahres. ;) Denn seit 01. Januar dieses Jahres bin ich nach ordentlichem Kündigungs- und Wechselprocedere kein Kunde des Chaosvereins bzw. dessen ehemaligen, nunmehr insolventen Dienstleisters mehr, und auch meine Mitgliedschaft in dem „Club der Leiden“ endet am letzten Tag dieses Jahres.

Aber weit gefehlt. Der Brief enthielt doch tatsächlich eine „Zahlungserinnerung“ über einen angeblich geschuldeten Abschlagsbetrag für 1/2012 einschl. der Gebühr für eine unterstellte, aber niemals veranlasste Rücklastschrift. All dies ist rechtsgrundlos. Dafür liegen mir einschlägige beweiskräftige Dokumente vor. Es ist halt - wie schon oft passiert - eine Geschichte aus dem Alltag des "außerordentlichen" Umgangs der EGNW mit ihren Mitgliedern. Überraschen kann man mich damit zwar nicht mehr, aber sie führen zur Sprachlosigkeit über solche permanent anhaltende Dämlichkeiten. Verfasser des Schreibens auf dem Briefbogen der EGNW sind scheinbar die Stadtwerke Schw. Hall, die doch tatsächlich meine bisher von der EnerGen Süd benutzte Kundennummer verwenden. Es ist der helle Wahnsinn, was hier weiter abläuft.

Mir fehlen schlichtweg die Worte für einen Antworttext und meine beiden Zeigefinger sträuben sich auch, einen solchen in die Tastatur zu hämmern. Der Briefumschlag nebst Inhalt freut sich auf die Papiertonne, komme was da wolle. >:(

Ein sonniges Wochenende.

Offline angeljustus

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2012, 12:48:40 »
Wohl kein Einzelfall,

das gleiche ist mir auch widerfahren! Anscheinend versuchen die noch ein wenig Kapital an Land zu ziehen.... ;D

Offline Energietourist

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2012, 13:01:13 »
mir auch. Diese Genossenschaft gehört sofort aufgelöst, da arbeiten nur Amateure, die aber auch rein gar nichts verstehen.

Offline herbertj

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2012, 20:08:32 »
nachdem ich diese Schreiben auch erhalten habe freue ich mich nicht alleine da zu stehen. Aber das Büro ist nicht mehr besetzt, die E-mailadressen sind zwar da aber keine Antwort und das interne Forum ist der Hohn...

Offline Didakt

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #4 am: 22. Oktober 2012, 10:39:47 »
@ herbertj,

lassen Sie es doch bei dem Posteingang bewenden und vergeuden Sie keine Zeit für vergebliche Versuche der Kontaktaufnahme mit den unbelehrbaren „Unkundigen“. Sie sind zu keiner Beantwortung verpflichtet! Wenn Sie einwandfreie Unterlagen in den Händen haben, die deren Forderung, die möglicherweise sogar einen betrügerischen Hintergrund hat, entkräften, dann sollen die weiter schreiben, bis ihnen die Finger wund werden. Irgendwann wird dieses idiotische Vorgehen zu deren Lasten sein Ende finden. Da bin ich mir ganz sicher! >:(

Offline Energietourist

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2012, 18:22:41 »
jetzt droht die ehrenwerte Genossenschaft damit, ihre Forderungen einem Inkassobüro weiter zu geben.
Den eigenen Mitgliedern wird nicht geantwortet, sondern mit Inkasobüro gedroht. Die scheuen wohl den normalen
Klageweg, d.h. Mahnbescheid und Klage. Da bin ich aber mal gespannt, wie das Inkassobüro die Forderungen eintreiben will,
 

Offline Didakt

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #6 am: 01. November 2012, 12:54:47 »
Die „Letzte Mahnung“ habe ich auch erhalten und mich nunmehr entschlossen, darauf doch schriftlich zu reagieren, allerdings rücksichtsvoll mit nur „angemessener“ Schärfe, weil wir es untrüglich mit Zeitgenossen zu tun haben, die unter der Borderline-Intelligenz leiden. :o  Ich schicke jetzt jeden Tag so lange eine E-Mail ab, bis sich bei den Empfängern (EGNW und Stadtwerke SH) die Lernfähigkeit eingestellt hat.
Dem Inkassobüro sage ich schon jetzt ein „Herzliches Willkommen“! :P

Offline EGNW Geschädigter

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #7 am: 04. November 2012, 11:09:04 »
Hallo, liebe Leute!
Ich habe mich soeben registrieren lassen, weil ich Euch um Hilfe bitten will.
Seit Mai 2011 beziehe ich Gas von der EGNW, besser wohl der EG Süd. Es ist klar, ich habe einiges vorausgezahlt und diesen Betrag von der Nord eingefordert bzw. eine Abrechnung über den gesamten Zeitraum verlangt. Mehrere Einsprüche an die Nord blieben unbeantwortet.
Jetzt habe ich ein Schlichtungsverfahren in Berlin beantragt und das der Nord  mitgeteilt mit der Bitte, die strittige Sache ruhen zu lassen bis zum Entscheid der Schlichter. Die Reaktion der Nord war, jetzt ein Inkassobüro einzuschalten. Das dürfen die, aber es zeugt nicht von einer fairen Gesinnung.
Mein Problem ist nun, dass der Schlichter einen Liefervertrag und die AGB haben will. Einen Liefervertrag habe ich in meinen Unterlagen weder von der EG Süd noch der Nord gefunden und weiß nicht, was ich da nachweisen soll.
Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue  vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.
Meine Bitte an Euch nun: Kann mir jemand die alte AGB für Gas mailen und evtl. den Internet-Gasantrag? Beides hat die EGNW gelöscht und langes googeln war erfolglos.

Vielen Dank!
« Letzte Änderung: 05. November 2012, 16:02:04 von EGNW Geschädigter »

Offline khh

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #8 am: 04. November 2012, 14:47:52 »
@ EGNW Geschädigter

Tja, das ist der "klassische Fall": Für Mai - Sept. 2011 hat die EnS (unautorisiert!) Abschläge eingezogen, Sie dürften in dem Zeitraum kaum Gas verbraucht haben, Ihre Überzahlungen gehören jetzt zur EnS-Insolvenzmasse, dazu macht die EGNW einen "auf unschuldig" und "nicht zuständig", antwortet auf Ihre Einsprüche nicht und besitzt jetzt sogar die Unverfrorenheit, für den Einzug ihrer eigenen vermeintlichen Forderungen für Lieferzeiträume ab dem 01.10.11 ein Inkassobüro zu beauftragen - das ist die "wahre" Genossenschafts-Idee !!!   :o   

Der ursprüngliche "Liefervertrag" (war ein solcher überhaupt wirksam zustande gekommen ?) setzt sich zusammen aus 1. Ihrem eingereichten Lieferauftrag an die EGNW, 2. dem damaligen Preisblatt der EGNW, 3. der damaligen AGB der EGNW (die 3 Unterlagen haben Sie für sich nicht ausgedruckt?) und 4. der seinerzeit wohl zugegangenen "Vertragsbestätigung zur Gasbelieferung" durch die EnS. Wie, wann und durch wen der Vertrag (bis Ende Sept. 11 mit der EnS ?) zum 30.09.11 zunächst beendet/gekündigt wurde und wie dann die Vertragsfortsetzung mit der EGNW ab 01.10.11 zustande gekommen sein soll (mit welcher Einzugsermächtigung, welchem Preisblatt, welcher AGB, usw. ?), ist mehr als fragwürdig !!

Wenn Sie in 2011 auch Stromkunde gewesen sind, dann lassen Sie die ebenfalls nicht autorisierten EnS-Lastschriften für die Strom-Abschläge November und Dezember 2011 unverzüglich von Ihrer Hausbank zurückbuchen zwecks Schadenminimierung (siehe EGNW-Unterforum / Thema: EnS und unautorisierte Lastschriften).

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (mindestens seit Anfang 2011), dann sollten Sie vielleicht spätestens jetzt einen mit Energie- und Vertragsrecht vertrauten Rechtsanwalt aufsuchen. Möglicherweise finden sich gleichermaßen Betroffene (mit einem ausgewiesenen Fachanwalt) ja auch zu einer "Streitgenossenschaft" o.ä. zusammen!? 

Sollte sich niemand finden, der Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen kann, dann fordern Sie doch schnellstens Kopien von der EGNW an (per Email ist wohl zwecklos, da angeblich über tausend Rückstände  ??? ) ! 

Zitat
Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue  vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.

Im April 2012 wurde versucht, den Kunden in Vorbereitung des "FirstCon-Deals" insbesondere den neuen § 2.4 "unterzujubeln". 
Für "Altkunden" war und ist die EGNW nicht legitimiert, Verträge an andere Versorger (wie z.B. EnS oder FirstCon) zu vermitteln  -  insofern dürfte die EGNW jetzt schadensersatzpflichtig sein, wenn Ihnen im Zusammenhang mit der EnS ein finanzieller Schaden entsteht !

 
« Letzte Änderung: 04. November 2012, 16:15:45 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Energietourist

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #9 am: 05. November 2012, 09:23:29 »
@khh
genau dieser "klassische Fall" ist es, der die meisten Probleme verursacht, und es ist eine große Schweinerei, wie sich hier die EGNW Verantwortlichen jetzt winden.
Ich kann sie in ihren Ausführungen nur bestärken, weil ich es ganz genauso sehe wie sie. Lassen sie sich von @masterflok nicht verunsichern, er scheint sehr mitgenommen von der Angelegenheit und substantiell steckt nichts hinter seinen Äusserungen.

Offline jroettges

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #10 am: 05. November 2012, 09:53:03 »
@khh
genau dieser "klassische Fall" ist es, der die meisten Probleme verursacht, und es ist eine große Schweinerei, wie sich hier die EGNW Verantwortlichen jetzt winden.

Die Verantwortlichen der EGNW winden sich keinesfalls. Sie sind seit Mitte Juni im Amt. Das nicht durch schrifliche Verträge dokumentierte Zusammenwirken der EGNW und der EGS haben sie nicht zu verantworten. Aktuell haben sie vielmehr alles zu tun, Schaden von der EGNW abzuwenden und deren Bestand zu sichern.

Eine Entlastung der in 2011 verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte hat bisher nicht stattgefunden. Sollte sich herausstellen, dass die EGNW im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der EGS zum Schadenersatz an Mitglieder verpflichtet wird, die Kunden der EGS gewesen sind, dann ist eine Haftung des damaligen Vorstands zu prüfen. Zu dieser Prüfung hat die Generalversammlung den Aufsichtsrat am 28.01.2012 verpflichtet.

Wie bisher in diesem Faden kann noch monatelang diskutiert und auf die "EGNW Verantwortlichen" eingeprügelt werden. Diese haben aber damals keine Verantwortung getragen, sondern tragen diese jetzt. Sie haben nur Ärger und Arbeit damit.  Eine abschließende Klärung kann da wohl nur eine gerichtliche Prüfung herbeiführen.

Offline Energietourist

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #11 am: 05. November 2012, 10:41:01 »
@jroettges
in ihrer ehrenwerten Genossenschaft trägt überhaupt niemals irgendwer Verantwortung, alle schieben diese Verantwortung auf ihre Vorgänger.
Warum drohen sie ehemaligen und heutigen Genossen mit einem Inkassobüro?
Diese Genossen sind ja bereit für ihre Energie zu bezahlen - nur wollen sie nicht doppelt bezahlen. Sie wollen natürlich, dass ihre im Sommer bezahlten Abschläge
verrechnet werden (klassischer Fall) und nicht in der Insolvenzmasse verschwinden. Warum warten sie nicht ab, bis diese Angelegenheit geklärt ist, dann können sie immer noch Forderungen stellen. Oder steht der Genossenschaft so das Wasser bis zum Hals, dass sie kurz vor dem Ersaufen ist?

Offline angeljustus

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #12 am: 05. November 2012, 10:43:55 »
Nach dieser Darstellung ist es vielleicht besser, die EGNW abzuwickeln!

Damit ließe sich viel Arbeit und Ärger vermeiden.

Aber wie war das noch, der Käpt´n verlässt doch kein sinkendes Schiff............. ;)

Offline EGNW Geschädigter

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #13 am: 05. November 2012, 12:18:09 »
Vielen Dank
für die schnellen Antworten.
Mir haben mehrere Bekannte fast mein ganzes Leben vorgeschwärmt, wie vorteilhaft es sei, Mitglied einer Genossenschaft zu sein. Vielleicht war ich deshalb so naiv und habe weder den Lieferauftrag noch  das Preisblatt noch die AGB ausgedruckt. Warum auch, eine Genossenschaft ist doch ausgesprochen seriös!
Ich fürchte nun, die Schlichtungsstelle sucht einen Weg, meinen Fall nicht anzunehmen. Deshalb noch einmal meine Bitte, ob mir jemand die Unterlagen zumailen kann. Ich verspreche, über das Ergebnis der Schlichtung hier zu berichten. Wird das Verfahren eröffnet, kostet es die Genossenschaft 350 €, und das hat sie verdient.
Da die EGNW nicht ein einziges Mal auf meine Schreiben und Einsprüche außer mit Mahnungen geantwortet hat, glaube ich kaum, dass die mir jetzt die Formulare zur Verfügung stellen.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und bisher in 60 Jahren auch keine gebraucht. Ich überlege, die Forderung der EGNW unter Vorbehalt zu zahlen. Das Inkassobüro wird sonst die Summe beträchtlich hochtreiben,  der Streitwert dann die Anwalts- und Gerichtskosten, sodass ich Gefahr laufe, noch ein Mehrfaches  zu verlieren in zwei Instanzen.
Sollte die Schlichtung positiv ausfallen, werde ich aber die EGNW verklagen, der Streitwert ist dann nicht künstlich aufgebläht und vielleicht sind  meine Chancen auch besser.

Offline Didakt

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Re: Zahlungserinnerung der besonderen Art
« Antwort #14 am: 05. November 2012, 13:09:30 »
@jroettges

Ihre Aussage:
Zitat
Wie bisher in diesem Faden kann noch monatelang diskutiert und auf die "EGNW Verantwortlichen" eingeprügelt werden. Diese haben aber damals keine Verantwortung getragen, sondern tragen diese jetzt. Sie haben nur Ärger und Arbeit damit. Eine abschließende Klärung kann da wohl nur eine gerichtliche Prüfung herbeiführen.

Ihre Ausführungen kann ich unter Bezug auf die mir zugegangene Zahlungsaufforderung und letzte Mahnung (s. mein Beitrag am Anfang dieses Threads) nicht unbeantwortet stehen lassen!

Bitte fassen Sie meine Kritik nicht als persönliche Diffamierung auf, aber ‒ um es im Straßenjargon trefflich zu sagen ‒ die ehemaligen und aktuell tätigen Verantwortlichen hatten und haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Und das ist noch gelinde ausdrückt. Sind die rational überhaupt noch in der Lage, einzuordnen, welchen Blödsinn sie tagtäglich absondern? Meine Zweifel an deren Zurechnungsfähigkeit sind ohne Frage berechtigt.

Begründung: Ich habe die Stromlieferung durch die EnS form- und fristgerecht zum 31.12.2011 mittels Einschreiben Rückschein sowohl bei der EGNW als auch bei der EnerGen Süd gekündigt und die bestätigt bekommen, meinem neuen Versorger im Rahmen des Wechselprocederes trotz Vorlage der Kündigungskopien wunschgemäß noch zusätzlich eine Kündigungsvollmacht erteilt und nach einem reibungslos abgelaufenen Versorgerwechsel einen Liefervertrag des neuen Versorgers ab 01.01.2012 in der Hand.

So, und nun flattert mir jetzt ‒ mehr als 10 Monate später ‒ auf einem Briefblatt der EGNW, versandt von den Stadtwerken SH, eine Zahlungsaufforderung über einen noch für den Strombezug zu entrichtenden Abschlag für Monat Januar 2012 ins Haus. Es besteht weder ein Vertrag mit der EGNW noch ist mir von dort jemals die Berechnung/Festlegung von Abschlagszahlungen zugegangen, mit welchem Grund auch.
Es folgte dann eine „Letzte Mahnung“ mit Androhung von Zwangsmaßnahmen. Daraufhin habe ich schriftlich bei beiden Stellen interveniert. Glauben Sie etwa, diese Trottel hätten geantwortet und mir ihr Vorgehen in irgendeiner Form erklärt bzw. belegt. >:(
Ich bleibe dabei, die ham’se nicht alle! Und mit solchen Machenschaften sehen Sie noch eine Zukunft für die EGNW. Das ist lachhaft!

 

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