@ EGNW Geschädigter
Tja, das ist der "klassische Fall": Für Mai - Sept. 2011 hat die EnS (unautorisiert!) Abschläge eingezogen, Sie dürften in dem Zeitraum kaum Gas verbraucht haben, Ihre Überzahlungen gehören jetzt zur EnS-Insolvenzmasse, dazu macht die EGNW einen "auf unschuldig" und "nicht zuständig", antwortet auf Ihre Einsprüche nicht und besitzt jetzt sogar die Unverfrorenheit, für den Einzug ihrer eigenen vermeintlichen Forderungen für Lieferzeiträume ab dem 01.10.11 ein Inkassobüro zu beauftragen - das ist die "wahre" Genossenschafts-Idee !!!
Der ursprüngliche "Liefervertrag" (war ein solcher überhaupt wirksam zustande gekommen ?) setzt sich zusammen aus 1. Ihrem eingereichten Lieferauftrag an die EGNW, 2. dem damaligen Preisblatt der EGNW, 3. der damaligen AGB der EGNW (die 3 Unterlagen haben Sie für sich nicht ausgedruckt?) und 4. der seinerzeit wohl zugegangenen "Vertragsbestätigung zur Gasbelieferung" durch die EnS. Wie, wann und durch wen der Vertrag (bis Ende Sept. 11 mit der EnS ?) zum 30.09.11 zunächst beendet/gekündigt wurde und wie dann die Vertragsfortsetzung mit der EGNW ab 01.10.11 zustande gekommen sein soll (
mit welcher Einzugsermächtigung, welchem Preisblatt, welcher AGB, usw. ?), ist mehr als fragwürdig !!
Wenn Sie in 2011 auch Stromkunde gewesen sind, dann lassen Sie die ebenfalls
nicht autorisierten EnS-Lastschriften für die Strom-Abschläge November und Dezember 2011
unverzüglich von Ihrer Hausbank zurückbuchen zwecks Schadenminimierung (siehe EGNW-Unterforum / Thema: EnS und unautorisierte Lastschriften).
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (mindestens seit Anfang 2011), dann sollten Sie vielleicht spätestens jetzt einen mit Energie- und Vertragsrecht vertrauten Rechtsanwalt aufsuchen. Möglicherweise finden sich gleichermaßen Betroffene (mit einem ausgewiesenen Fachanwalt) ja auch zu einer "Streitgenossenschaft" o.ä. zusammen!?
Sollte sich niemand finden, der Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen kann, dann fordern Sie doch schnellstens Kopien von der EGNW an (per Email ist wohl zwecklos, da angeblich über tausend Rückstände
) !
Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.
Im April 2012 wurde versucht, den Kunden in Vorbereitung des "FirstCon-Deals" insbesondere den neuen § 2.4 "unterzujubeln".
Für "Altkunden" war und ist die EGNW
nicht legitimiert, Verträge an andere Versorger (wie z.B. EnS oder FirstCon) zu vermitteln - insofern dürfte die EGNW jetzt schadensersatzpflichtig sein, wenn Ihnen im Zusammenhang mit der EnS ein finanzieller Schaden entsteht !