@EGNW-Geschädigter
Ich bin am 26.08.2011 in den Aufsichtsrat der EGNW gewählt worden. Der vorherige AR war im Juni 2011 geschlossen zurückgetreten, weil er mit der Geschäftsführung des damaligen Vorstandes nicht einverstanden gewesen ist.
Die Gasbelieferung durch die EGS endete bereits am 30.09.11, die Strombelieferung am 31.12.11.
Der unselige Deal mit der EGNW ist bereits in
2010 eingefädelt worden. Alles weitere dazu ist gesagt.
Ihr Zugang zum EGNW-Forum ist nicht gelöscht worden. Ich kann nicht verstehen, wo und wann ich dies erklärt haben soll. Fast jeden Tag werden neue Mitglieder zugelassen.
Die Übersendung neuer Zugangsdaten
zum geschlossenen Mitgliederbereich ist technisch unvermeidbar, es sei denn, die Daten sind nach wie vor korrekt in der Zugangsdatei abgelegt und werden nur falsch eingegeben, wie es bei manchen Buchstaben leicht möglich ist (1,i,l,I,O,0).
Eine Löschung des Forumszuganges ist noch keinem Mitglied widerfahren und das wird auch nicht geschehen, solange man sich halbwegs an die normalen Regeln hält.
Wenn Sie mir Ihren Namen nicht verraten, kann ich Ihnen einfach nicht helfen. Dann muss ich aber davon ausgehen, dass es Ihnen hier lediglich um die Diffamierung der jetzt Verantwortlichen der EGNW geht.
Die Administration des EGNW-Forums mache ich freiwillig und ohne jede Entlohnung . Ich kann nur dann helfen, wenn ich weiß, um wen es sich handelt. Sie können sich auch einfach neu registrieren, wenn Ihre Mailadresse bei der EGNW hinterlegt ist. Dann werde ich Ihre Identität nicht erfahren. Was bleibt, ist dann allenfals eine Leiche in den Registierungsdaten.
Der Ausschluss eines Mitglieds ist Sache des Vorstands. Als AR würde ich, bei einem Widerspruch dagegen, niemals für einen Ausschluss stimmen, wenn das Mitglied lediglich seine eigenen Interressen der EGNW gegenüber vertreten hat. Bei einem Ausschluss muss aber mehr geschehen, als das, was Sie bisher hier geschrieben haben. Außerdem müsste man wissen, wen man ausschließen sollte. Außerdem muss auch bei einem Ausschluss das Ende des Wirtschaftsjahres und die Feststellung des Verlust- oder Gewinnanteils abgewartet werden. Würde ein Vorstand früher auszahlen, verstieße er gegen das Genossenschaftsgesetz. Ein Ausschluss hat also keinesfalls eine frühere Auszahlung zur Folge sondern lediglich der sofortige Wegfall aller Mitgliederrechte.
Lassen wir es aber dabei bewenden.
@AlleIch habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen.
Dieser Kanal ist jetzt zu.
Mitglieder haben Zugang zum EGNW-Forum. Dort kann jeder seine berechtigten Interressen artikulieren und es wird niemand gebannt. Hier aber wird sich nun vermutlich kein Verantwortlicher der EGNW mehr äußern, egal was und wie gestichelt wird.
Außenstehende geht das Ganze nichts an. Wenn die EGNW wieder zu Kräften gekommen ist, wird sie sich auch gegen Verunglimfpungen zu wehren wissen, gegenwärtig ist anderes zu tun. Ich bitte die Moderation darum, einen Augenmerk auf diesen Bereich zu behalten.
