Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG

Zahlungserinnerung der besonderen Art

<< < (3/11) > >>

jroettges:

--- Zitat von: Energietourist am 05. November 2012, 09:23:29 ---@khh
genau dieser "klassische Fall" ist es, der die meisten Probleme verursacht, und es ist eine große Schweinerei, wie sich hier die EGNW Verantwortlichen jetzt winden.

--- Ende Zitat ---

Die Verantwortlichen der EGNW winden sich keinesfalls. Sie sind seit Mitte Juni im Amt. Das nicht durch schrifliche Verträge dokumentierte Zusammenwirken der EGNW und der EGS haben sie nicht zu verantworten. Aktuell haben sie vielmehr alles zu tun, Schaden von der EGNW abzuwenden und deren Bestand zu sichern.

Eine Entlastung der in 2011 verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte hat bisher nicht stattgefunden. Sollte sich herausstellen, dass die EGNW im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der EGS zum Schadenersatz an Mitglieder verpflichtet wird, die Kunden der EGS gewesen sind, dann ist eine Haftung des damaligen Vorstands zu prüfen. Zu dieser Prüfung hat die Generalversammlung den Aufsichtsrat am 28.01.2012 verpflichtet.

Wie bisher in diesem Faden kann noch monatelang diskutiert und auf die "EGNW Verantwortlichen" eingeprügelt werden. Diese haben aber damals keine Verantwortung getragen, sondern tragen diese jetzt. Sie haben nur Ärger und Arbeit damit.  Eine abschließende Klärung kann da wohl nur eine gerichtliche Prüfung herbeiführen.

Energietourist:
@jroettges
in ihrer ehrenwerten Genossenschaft trägt überhaupt niemals irgendwer Verantwortung, alle schieben diese Verantwortung auf ihre Vorgänger.
Warum drohen sie ehemaligen und heutigen Genossen mit einem Inkassobüro?
Diese Genossen sind ja bereit für ihre Energie zu bezahlen - nur wollen sie nicht doppelt bezahlen. Sie wollen natürlich, dass ihre im Sommer bezahlten Abschläge
verrechnet werden (klassischer Fall) und nicht in der Insolvenzmasse verschwinden. Warum warten sie nicht ab, bis diese Angelegenheit geklärt ist, dann können sie immer noch Forderungen stellen. Oder steht der Genossenschaft so das Wasser bis zum Hals, dass sie kurz vor dem Ersaufen ist?

angeljustus:
Nach dieser Darstellung ist es vielleicht besser, die EGNW abzuwickeln!

Damit ließe sich viel Arbeit und Ärger vermeiden.

Aber wie war das noch, der Käpt´n verlässt doch kein sinkendes Schiff............. ;)

EGNW Geschädigter:
Vielen Dank
für die schnellen Antworten.
Mir haben mehrere Bekannte fast mein ganzes Leben vorgeschwärmt, wie vorteilhaft es sei, Mitglied einer Genossenschaft zu sein. Vielleicht war ich deshalb so naiv und habe weder den Lieferauftrag noch  das Preisblatt noch die AGB ausgedruckt. Warum auch, eine Genossenschaft ist doch ausgesprochen seriös!
Ich fürchte nun, die Schlichtungsstelle sucht einen Weg, meinen Fall nicht anzunehmen. Deshalb noch einmal meine Bitte, ob mir jemand die Unterlagen zumailen kann. Ich verspreche, über das Ergebnis der Schlichtung hier zu berichten. Wird das Verfahren eröffnet, kostet es die Genossenschaft 350 €, und das hat sie verdient.
Da die EGNW nicht ein einziges Mal auf meine Schreiben und Einsprüche außer mit Mahnungen geantwortet hat, glaube ich kaum, dass die mir jetzt die Formulare zur Verfügung stellen.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und bisher in 60 Jahren auch keine gebraucht. Ich überlege, die Forderung der EGNW unter Vorbehalt zu zahlen. Das Inkassobüro wird sonst die Summe beträchtlich hochtreiben,  der Streitwert dann die Anwalts- und Gerichtskosten, sodass ich Gefahr laufe, noch ein Mehrfaches  zu verlieren in zwei Instanzen.
Sollte die Schlichtung positiv ausfallen, werde ich aber die EGNW verklagen, der Streitwert ist dann nicht künstlich aufgebläht und vielleicht sind  meine Chancen auch besser.

Didakt:
@jroettges

Ihre Aussage:

--- Zitat ---Wie bisher in diesem Faden kann noch monatelang diskutiert und auf die "EGNW Verantwortlichen" eingeprügelt werden. Diese haben aber damals keine Verantwortung getragen, sondern tragen diese jetzt. Sie haben nur Ärger und Arbeit damit. Eine abschließende Klärung kann da wohl nur eine gerichtliche Prüfung herbeiführen.
--- Ende Zitat ---

Ihre Ausführungen kann ich unter Bezug auf die mir zugegangene Zahlungsaufforderung und letzte Mahnung (s. mein Beitrag am Anfang dieses Threads) nicht unbeantwortet stehen lassen!

Bitte fassen Sie meine Kritik nicht als persönliche Diffamierung auf, aber ‒ um es im Straßenjargon trefflich zu sagen ‒ die ehemaligen und aktuell tätigen Verantwortlichen hatten und haben doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Und das ist noch gelinde ausdrückt. Sind die rational überhaupt noch in der Lage, einzuordnen, welchen Blödsinn sie tagtäglich absondern? Meine Zweifel an deren Zurechnungsfähigkeit sind ohne Frage berechtigt.

Begründung: Ich habe die Stromlieferung durch die EnS form- und fristgerecht zum 31.12.2011 mittels Einschreiben Rückschein sowohl bei der EGNW als auch bei der EnerGen Süd gekündigt und die bestätigt bekommen, meinem neuen Versorger im Rahmen des Wechselprocederes trotz Vorlage der Kündigungskopien wunschgemäß noch zusätzlich eine Kündigungsvollmacht erteilt und nach einem reibungslos abgelaufenen Versorgerwechsel einen Liefervertrag des neuen Versorgers ab 01.01.2012 in der Hand.

So, und nun flattert mir jetzt ‒ mehr als 10 Monate später ‒ auf einem Briefblatt der EGNW, versandt von den Stadtwerken SH, eine Zahlungsaufforderung über einen noch für den Strombezug zu entrichtenden Abschlag für Monat Januar 2012 ins Haus. Es besteht weder ein Vertrag mit der EGNW noch ist mir von dort jemals die Berechnung/Festlegung von Abschlagszahlungen zugegangen, mit welchem Grund auch.
Es folgte dann eine „Letzte Mahnung“ mit Androhung von Zwangsmaßnahmen. Daraufhin habe ich schriftlich bei beiden Stellen interveniert. Glauben Sie etwa, diese Trottel hätten geantwortet und mir ihr Vorgehen in irgendeiner Form erklärt bzw. belegt. >:(
Ich bleibe dabei, die ham’se nicht alle! Und mit solchen Machenschaften sehen Sie noch eine Zukunft für die EGNW. Das ist lachhaft!

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln