Energiepreis-Protest > EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG
Zahlungserinnerung der besonderen Art
Energietourist:
jetzt droht die ehrenwerte Genossenschaft damit, ihre Forderungen einem Inkassobüro weiter zu geben.
Den eigenen Mitgliedern wird nicht geantwortet, sondern mit Inkasobüro gedroht. Die scheuen wohl den normalen
Klageweg, d.h. Mahnbescheid und Klage. Da bin ich aber mal gespannt, wie das Inkassobüro die Forderungen eintreiben will,
Didakt:
Die „Letzte Mahnung“ habe ich auch erhalten und mich nunmehr entschlossen, darauf doch schriftlich zu reagieren, allerdings rücksichtsvoll mit nur „angemessener“ Schärfe, weil wir es untrüglich mit Zeitgenossen zu tun haben, die unter der Borderline-Intelligenz leiden. :o Ich schicke jetzt jeden Tag so lange eine E-Mail ab, bis sich bei den Empfängern (EGNW und Stadtwerke SH) die Lernfähigkeit eingestellt hat.
Dem Inkassobüro sage ich schon jetzt ein „Herzliches Willkommen“! :P
EGNW Geschädigter:
Hallo, liebe Leute!
Ich habe mich soeben registrieren lassen, weil ich Euch um Hilfe bitten will.
Seit Mai 2011 beziehe ich Gas von der EGNW, besser wohl der EG Süd. Es ist klar, ich habe einiges vorausgezahlt und diesen Betrag von der Nord eingefordert bzw. eine Abrechnung über den gesamten Zeitraum verlangt. Mehrere Einsprüche an die Nord blieben unbeantwortet.
Jetzt habe ich ein Schlichtungsverfahren in Berlin beantragt und das der Nord mitgeteilt mit der Bitte, die strittige Sache ruhen zu lassen bis zum Entscheid der Schlichter. Die Reaktion der Nord war, jetzt ein Inkassobüro einzuschalten. Das dürfen die, aber es zeugt nicht von einer fairen Gesinnung.
Mein Problem ist nun, dass der Schlichter einen Liefervertrag und die AGB haben will. Einen Liefervertrag habe ich in meinen Unterlagen weder von der EG Süd noch der Nord gefunden und weiß nicht, was ich da nachweisen soll.
Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.
Meine Bitte an Euch nun: Kann mir jemand die alte AGB für Gas mailen und evtl. den Internet-Gasantrag? Beides hat die EGNW gelöscht und langes googeln war erfolglos.
Vielen Dank!
khh:
@ EGNW Geschädigter
Tja, das ist der "klassische Fall": Für Mai - Sept. 2011 hat die EnS (unautorisiert!) Abschläge eingezogen, Sie dürften in dem Zeitraum kaum Gas verbraucht haben, Ihre Überzahlungen gehören jetzt zur EnS-Insolvenzmasse, dazu macht die EGNW einen "auf unschuldig" und "nicht zuständig", antwortet auf Ihre Einsprüche nicht und besitzt jetzt sogar die Unverfrorenheit, für den Einzug ihrer eigenen vermeintlichen Forderungen für Lieferzeiträume ab dem 01.10.11 ein Inkassobüro zu beauftragen - das ist die "wahre" Genossenschafts-Idee !!! :o
Der ursprüngliche "Liefervertrag" (war ein solcher überhaupt wirksam zustande gekommen ?) setzt sich zusammen aus 1. Ihrem eingereichten Lieferauftrag an die EGNW, 2. dem damaligen Preisblatt der EGNW, 3. der damaligen AGB der EGNW (die 3 Unterlagen haben Sie für sich nicht ausgedruckt?) und 4. der seinerzeit wohl zugegangenen "Vertragsbestätigung zur Gasbelieferung" durch die EnS. Wie, wann und durch wen der Vertrag (bis Ende Sept. 11 mit der EnS ?) zum 30.09.11 zunächst beendet/gekündigt wurde und wie dann die Vertragsfortsetzung mit der EGNW ab 01.10.11 zustande gekommen sein soll (mit welcher Einzugsermächtigung, welchem Preisblatt, welcher AGB, usw. ?), ist mehr als fragwürdig !!
Wenn Sie in 2011 auch Stromkunde gewesen sind, dann lassen Sie die ebenfalls nicht autorisierten EnS-Lastschriften für die Strom-Abschläge November und Dezember 2011 unverzüglich von Ihrer Hausbank zurückbuchen zwecks Schadenminimierung (siehe EGNW-Unterforum / Thema: EnS und unautorisierte Lastschriften).
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (mindestens seit Anfang 2011), dann sollten Sie vielleicht spätestens jetzt einen mit Energie- und Vertragsrecht vertrauten Rechtsanwalt aufsuchen. Möglicherweise finden sich gleichermaßen Betroffene (mit einem ausgewiesenen Fachanwalt) ja auch zu einer "Streitgenossenschaft" o.ä. zusammen!?
Sollte sich niemand finden, der Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen kann, dann fordern Sie doch schnellstens Kopien von der EGNW an (per Email ist wohl zwecklos, da angeblich über tausend Rückstände ??? ) !
--- Zitat ---Die alte AGB habe ich auch nie erhalten, bezeichnenderweise aber die neue vom 1.4.2012 gleich dreimal zugeschickt bekommen. Die soll an entscheidender Stelle geändert worden sein.
--- Ende Zitat ---
Im April 2012 wurde versucht, den Kunden in Vorbereitung des "FirstCon-Deals" insbesondere den neuen § 2.4 "unterzujubeln".
Für "Altkunden" war und ist die EGNW nicht legitimiert, Verträge an andere Versorger (wie z.B. EnS oder FirstCon) zu vermitteln - insofern dürfte die EGNW jetzt schadensersatzpflichtig sein, wenn Ihnen im Zusammenhang mit der EnS ein finanzieller Schaden entsteht !
Energietourist:
@khh
genau dieser "klassische Fall" ist es, der die meisten Probleme verursacht, und es ist eine große Schweinerei, wie sich hier die EGNW Verantwortlichen jetzt winden.
Ich kann sie in ihren Ausführungen nur bestärken, weil ich es ganz genauso sehe wie sie. Lassen sie sich von @masterflok nicht verunsichern, er scheint sehr mitgenommen von der Angelegenheit und substantiell steckt nichts hinter seinen Äusserungen.
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