Der Herr Dudda und andere Kritiker des CD-Ankaufs machen m.E. einen entscheidenden Fehler:
Sie behaupten, die Beschaffung von Daten über Bankkunden wäre illegal und die Steuerfahndungsbehörden würden sich damit über die Rechtsnormen des eigenen Staates hinwegsetzen und illegal handeln.
Das ist aber falsch.
In Deutschland ist die Beschaffung von Daten über Bankkunden durch Steuerfahndungsbehördern (und andere Behörden) keineswegs illegal, sondern absolut zulässig und üblich.
Dass die Schweiz nun das sog. "Bankgeheimnis", das es in Deutschland gar nicht gibt, als höheres Rechtsgut einstuft als die Steuerehrlichkeit, ist eine Schweizer Besonderheit.
Das müssen deutsche Ermittler und Behörden aber nicht als unantastbar respektieren. Dazu gibt es keine Notwendigkeit - auch keine moralische Pflicht, insbesondere deshalb, weil die Schweiz und die schweizer Banken seit Jahrzehnten eine angemessene Zusammenarbeit bei der Fahndung nach deutschen Steuerhinterziehern abgelehnt haben und somit kriminelles Handeln gefördert und auch für ihren eigenen Bankenprofit ausgenutzt haben.
Dass der Ankauf der Daten-CDs kein Verstoß gegen deutsche Rechtsnormen ist und somit auch nicht strafbar oder anrüchig ist, haben hohe deutsche Gerichte bereits mehrfach festgestellt.
Der Ankauf der Daten mag für die Schweizer, die ihr "Bankgeheimnis" als heilige Kuh betrachten, als Straftat bzw. als illegal eingestuft werden.
Für Deutschland gilt dies hingegen nicht.
Selbst nach Schweizer Recht ist es offenbar nicht strafbar - oder zumindest ist die Strafbarkeit fraglich und umstritten - wenn deutsche Steuerfahnder die Daten aufkaufen, solange sie den Datendiebstahl nicht direkt beauftragt oder selbst durchgeführt haben.
Es biebe allenfalls die Frage, ob sich Deutschland damit über internationale Abkommen oder bilaterale Abkommen mit der Schweiz hinwegsetzt, die fordern, dass schweizer Recht und schweizer Rangordnung bei der Bewertung von Rechtsgütern (Bankgeheimnis vs. Steuerfahndungsinteresse) auch für Deutschland übernommen werden muss, sobald eine schweizer Behörde oder Person oder Bank betroffen ist.
Meines Wissens gibt es ein solches Abkommen bisher eben gerade nicht, weil die Schweizer sich früher (bevor die ersten CDs auftauchten) immer strikt geweigert haben, an ihrem absoluten Bankgeheimnis zu rütteln.
Deutsche Behörden und Steuerfahnder verstoßen also bisher auch nicht gegen irgendwelche Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Nach deutschem Recht haben die Steuerfahnder wohl eher eine Amtspflicht, die ihnen angebotenen Daten zu nutzen, um Straftaten zu verfolgen.
Man sollte vielleicht auch mal überlegen, ob Steuerfahndungsbehördern oder Innenminister der Bundesländer, die die ihnen angebotenen Daten-CDs über Steuerhinterzieher einfach ausschlagen und somit die Strafverfolgung vereiteln, sich nicht viel eher strafbar machen und angezeigt werden sollten.
Das wäre doch auch mal eine interessante Frage, ob hier eine Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen würde?

Fazit:
Der Vorwurf des Herrn Dudda, der Ankauf der CDs würde die Rechtsstaatlichkeit zerstören, beruht wohl auf einem Irrtum hinsichtlich der juristischen Faktenlage, denn deutsche Rechtsnormen werden dadurch nicht verletzt, wie auch Gerichte mehrfach schon festgestellt haben. Zumindest aber wird im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung der CD-Ankauf vertretbar.
Die von der Steuerhinterzieher-Klientelpartei FDP verbreitete Mähr von der Hehlerei und der moralischen Anrüchigkeit wird durch ständiges Wiederholen auch nicht richtiger.