Wie immer @superhaase. Was Sie und kein anderer geschrieben haben und was da steht kann jeder lesen.
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"Da stehen Albert Schweizer und Hans Schmidt, einer von den Beiden ist ein Verbrecher."
Das darf man so schreiben, das ist legitim und fair, es steht ja nicht da, dass es der Linke ist.
Sie können scheinbar wirklich nicht erfassen, was die Aussage meines Satzes war.
Ich erklär es Ihnen aber gerne nochmal mit anderen Worten:
Nicht ich mache einen Unterschied zwischen "echten und unechten Kriminellen", sondern die Schwarzgeldbesitzer. Das geht doch aus meinem Satz eindeutig hervor.
Die Steuerhinterzieher selbst, die ihr Geld in der Schweiz bunkern,
sehen sich nicht als "echte Kriminelle". Sie halten das für ein moralisch ihnen zustehendes "Kavaliersdelikt" und reden sich häufig darauf hinaus, dass dieses Geld ja schließlich aus schon versteuertem Einkommen stammt, und sehen daher nicht ein, dass sie nun für dieses "bereits versteuerte Geld", das sich da auf irgendeinem Konto noch "von selbst vermehrt", "nochmal" Steuern bezahlen sollen. In ihren Augen ist es also "ihr gutes Recht", ihr schon versteuertes Vermögen vor jeglichem weiteren Zugriff der "Raubritter" vom Finanzamt in Sicherheit zu bringen.
Dieses Weltbild der "Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt" wird auch noch dadurch bestärkt, dass der Kavalier weiß, dass er bei einer generösen Selbstanzeige von jeglicher Bestrafung verschont wird. Bei echten Verbrechen, so denkt ein solcher Kavalier, gibt es schließlich solch einen generellen Verzicht auf Bestrafung nach Selbstanzeige nicht.
Der Kavalier denkt womöglich, der Staat betreibt mit ihm einen netten Volkssport:
"Kommt mit der Staat auf die Schliche, bevor ich ihm auf die Schliche komme, dass er mir bald auf die Schliche kommt?"
Wer wagt gewinnt - und verliert nichts, wenn er die Nase im Spiel vorne hat und "schlau verliert".
Ich bin hingegen der Ansicht, dass Steuerhinterziehung kriminell ist. Eine Unterscheidung zwischen "echten und unechten" Straftaten gibt es für mich nicht.
Daher halte ich auch die ausgelobte Straffreiheit bei einer Selbstanzeige für völlig unangebracht. Sie gehört abgeschafft. Schnell. Eine Selbstanzeige sollte sicherlich beim Strafmaß Berücksichtigung finden, darf aber keinesfalls bis zur Straffreiheit gehen. Es muss schon noch weh tun, auch bei einer Selbstanzeige.
Nein, wer will einen solchen "Rechtsstaat"? Dann treten Sie mal ein paar Tausend Haustüren ein, es könnte ja hinter einer Türe sich der Linke (Verbrecher) verstecken.
Was haben Sie denn für eine Vorstellung von einem Rechtsstaat?
Ein Staat, der nicht zu Mitteln staatlicher Gewalt (in verschiedenster Form, auch eine erzwungene Bankdatenabfrage ist eine Form der Gewalt in diesem Sinne, ebenso wie eine Hausdurchsuchung oder eine eingetretene Tür) greifen will/darf, kann keinerlei Rechte durchsetzen.
Ein Rechtsstaat, der das Recht nicht durchsetzt, ist kein Rechtsstaat.
Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist selbstverständlich zu beachten. Dies ist dann halt die Rechtsgüterabwägung, die vorzunehmen ist.
Der Ankauf von angebotenen Daten-CDs ist nun unbestreitbar eine sehr, sehr milde Form staatlicher Gewalt. Diese wird als vertretbar angesehen, wenn damit Steuerhinterziehung aufgedeckt werden kann, weil der Staat eben die Steuerhinterziehung nicht als Kavaliersdelikt, sondern als Verbrechen ansieht.