Ich bin bei meinen Recherchen mehr zufällig auf diesen Thread gestoßen.
Leider gibt es seit Monaten hier keinen Beitrag mehr.
Da ich auch mal kurz "Kunde" bei FirstCon war (ich wurde seinerzeit aber von ProEnergie "vermittelt", interessiert mich das mit der Rückbuchung von Lastschriften. Mir wurde auch 1 Monatsbetrag per Lastschrift abgebucht. Nachdem ich dagegen vorgegangen bin, hat man mich gebeten, die künftigen Abschlagszahlungen selbst vorzunehmen, was ich allerdings ablehnte.
In einem anderen Thread steht geschrieben, dass "Kunden" der FirstCon, die trotz Sonderkündigung zu diesem Versorger "übergewechselt" wurden, gerichtlich dagegen vorgehen und keine Zahlungen vornehmen bzw. diese zurückfordern.
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: was ist bei denen passiert, die Rückbuchungen über ihre Bank veranlasst haben? Kam da keine Forderung von EnS bzw. FirstCon? Wurde nicht mit dem Eintreiben der Forderung über ein Inkassounternehmen gedroht bzw. beauftragt?
Wenn das so einfach ist, dass man unkompliziert solche Rückbuchungen ohne Konsequenzen vornehmen kann, dann bin ich -ehlich gesagt- doch recht erstaunt. Bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass ein EVU seine Forderungen -egal ob berechtigt oder nicht- in den Wind schreibt, sondern diese notfalls gerichtlich eintreibt.