Heute habe ich meine \"Rücklastschrift\" bei der Bank abgegeben. Dem Jung-Banker war die 13-Monatsfrist vollkommen unbekannt, der sollte vielelicht eher auf Hinterbänkler umschulen. Diese Frist ist im übrigen auch aktuell noch gültig.
Mich irritiert nur, dass die vollkommene Parallelität zur \"Affäre FirstCon\" noch nicht gedanklich umgesetzt wurde.
Für mich gilt auch für Energen Süd:
kein Liefervertrag = kein Zahlungsanspruch
keine Lastschriftermächtigung = Widerspruch
kein Liefervertrag = Widerspruch gegen die Abrechnung
keine Zahlungsverpflichtung = die nicht über den Lastschriftwiderspruch realisierten Beträge werden im Falle des Falles als Forderung angemeldet.
Und der finanzielle Input wird sofort in EGNW-Anteile investiert.
Mich wundert nur immer wieder, dass beim gleichen Sachverhalt zur FirstCon alle auf die Barrikaden gehen, bei Energen Süd das aber alle geschluckt haben, jedenfalls bis zum großen Knall. Keiner hatte einen Liefervertrag, keiner Lastschriften autorisiert. Lags vielleicht an dem Großen Vorsitzenden H.R.? Oder lags eher daran, dass jeder Angst hatte 1 oder 3 Cent/kwh mehr zu zahlen? Hatte jeder Scheuklappen aus Euroscheinen vor den Augen?
Jeder hat von seiner Bank die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr erhalten, anscheinend keiner gelesen und/oder verstanden. Für diese Versäumnisse jedes Einzelnen wird dann heute nach Schadenersatz geschrien. Ich denke das muss man nicht unbedingt verstehen.