Es ist hier endlich einmal die Gelegenheit, diesen Unfug eines offensichtlich völlig rechtsunkundigen Kaufmanns, der sich als Alleingesellschafter und Sprachrohr der FirstCon aufschwingt und in Wirklichkeit nur ein Verkäufer seiner eigenen Interessen ist., richtig zu stellen und zu kommentieren.
Original von FirstCon
Es ist schon befremdlich, wenn zur Hetzjagd auf ein junges, kleines und unabhängiges Unternehmen geblasen wird, dass bereits mehrfach der EGNW zur Seite gesprungen ist und sie vor größeren Katastrophen bewahrt hat.
Mir kommen die Tränen. Sie haben von vornherein geplant und mit Herr Lange einen willigen Helfer gefunden, die Kunden auf Ihr Unternehmen zu übertragen. Kaufmännisch clever gemacht. Rechtlich zum Scheitern verurteilt. Die Schädigung an der EGNW, die Sie in ihrer Funktion als AR- Vorsitzendem zu lasten der Genossen und der EGNW zusammen mit dem Vorstand begangen haben, wird ein ganz erhebliches Nachspiel haben. Meines Erachtens erfüllt dieses Maßnahme des Verschacherns des wesentlichen Genossenschaftsvermögens in Form der Kunden an ihre eigene Firma FirstCon GmbH einen strafrechtlich relevanten Straftatbestand. Sie haben unautorisiert und gegen den erklärten Willen des übrigen Aufsichtsrats (als er davon erfuhr) eine Art \"Asset Deal\" ohne auch nur angemessene Gegenleistungen veranlasst, aber dabei den juristischen Aspekt laienhaft außer Acht gelassen.
Original von FirstCon Nun zu den Fakten, die leider auch von der EGNW teilweise falsch oder irreführend dargestellt werden:
• Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon. Diesen Vertrag haben wir bereits bei diversen Netzbetreibern vorgelegt, da gewisse Genossen hier mit falschen Aussagen diese Netzbetreiber irritiert hatten. Kein Netzbetreiber hatte anschließend irgendwelche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages und der Delegation der Belieferung an FirstCon.
Welche Version haben Sie denn vorgelegt? Wieder eine Neue? Hat der ehemalige Vorstand noch eine Unterschrift unter einen von Ihnen verfassten Laien-vertrag gesetzt?
Sie wissen, wir wissen, dass der Vertrag nicht das Papier wert ist, auf dem er gedruckt ist. Sie haben dabei derartige juristische Fehler gemacht, dass mir nur so das Grausen kommt. Ihnen war und ist als AR- Vorsitzender der EGNW bekannt, dass der Vorstand lt. Satzung eine Genehmigung benötigt, wenn er Verbindlichkeiten über mehr als 10.000,-- € eingeht. Das gleiche gilt für die Veräußerung nahezu des gesamten Genossenschaftsvermögens. Wobei ich \"Veräußerung\" nicht wörtlich meine, da hierzu nach landläufiger Meinung eine Gegenleistung Ihrer FirstCon hätte versprochen werden müssen. Die paar Provisionen, die die EGNW hätte beanspruchen können sind doch keine \"Gegenleistung\" für die Übertragung des gesamten operativen Geschäfts in Form der Kunden. Dass letzteres nicht einmal rechtlich bewirkt werden kann, fällt sogar Ihnen jetzt offenbar auf. Hier hat der Kaufmann nicht vorher gedacht.
Original von FirstCon• Es hat nicht gegen den Kundenbrief ein Begehren auf eine anwaltliche Unterlassungserklärung gegeben, sondern gegen die Verwendung des Namens „EGNW“ in jeglichen Briefen und die Verwendung der EGNW-Adresse.
Genau. Sie haben aber immer noch nicht erkannt, dass Sie damit genau das Gegenteil dessen erreicht haben, als Sie beabsichtigten. Sie haben der EGNW eine Steilvorlage gegeben.
Original von FirstCon• Die EGNW erweckt den Eindruck, dass diese Unterlassungserklärung bereits vor dem Versand der ersten Kundenbriefe der FirstCon zugestellt wurde. Auch das ist falsch. Der Versand begann bekanntlich am 26.06., den Brief von RA Petersen erhielten wir am 27.06., nachmittags, mit Fristsetzung bis zum nächsten Tag, 11 Uhr!
Vorher nachher, wozu ist das wichtig? Wichtig ist, dass die Teilnehmer hier in diesem Forum begriffen haben, dass Sie der EGNW alles nehmen wollten, was sie hatte und Sie sich das selbst einverleiben wollten. Deswegen wird bei FirstCon keiner der EHNW Kunden einen Vertrag abschließen. (hier später mehr)
Original von FirstCon• Die EGNW behauptet, der Brief sei ignoriert worden. Auch das ist falsch. Am 28.06. wurde das Begehren wegen Vertragswidrigkeit abgelehnt.
[/list]
Vertragswidrigkeit! Endlich sehen Sie das ein.
Original von FirstCon Wir hatten einen Liefervertrag als Vorlieferant der EGNW für das ganze Jahr 2012.
Hatten? Wer hat den wie beendet?
Original von FirstConWir hätten in aller Ruhe abwarten können, die sichere Katastrophe zum 01.07. mit dem zwangsweisen Verfall des Lieferantenstatus der EGNW im Auge. Dann hätten wir auf Erfüllung des Vertrages geklagt und eine nette Schadensersatzforderung geltend machen können.
Abwarten war aber nicht Ihr Stil. Sie haben noch weit mehr nachgeholfen. Der derzeitige Vorstand ist gerade dabei, den Schriftverkehr zu sichten und hat auch die Buchhaltung im Visier. Es ist ersichtlich, dass Sie sich nicht mit Zuwarten begnügt, sondern aktiv an der Schadenszufügung mitgewirkt haben. Ich habe leider erst heute von einem Gespräch im letzten Jahr erfahren. Offenbar waren Sie so unvorsichtig, dass die Aufnahme in falsche Hände geriet. Sobald ich detailliertere Informationen hierzu habe, werde ich klarer sehen.
Original von FirstConAnstelle dessen springen wir der EGNW bei, übernehmen die gesamten Lieferverpflichtungen und verdienen noch nicht einmal mehr dabei als vorher! Wie daraus jetzt eine „feindliche Übernahme“ und ähnlicher Unsinn konstruiert werden, mag nur ein Ignorant der Fakten verstehen.
Die FirstCon hat hieran fürstlich verdient. Ein Risiko war ja kaum ersichtlich. \"Ignorant der Fakten?\" Hierzu folgendes:
Die FirstCon hat versucht, mit dem damaligen Vorstand einen schriftlichen Vertrag zu schließen, wonach die Versorgung der Kunden der EGNW von FirstCon übernommen werden sollte. Dafür sollte die EGNW sich in 6-stelliger Höhe an Sicherheiten beteiligen (obwohl sie gar keine Energie mehr beziehen sollte) und diese Sicherheiten sollten mindestens bis 2015 nicht auf einem - vom übrigen Vermögen der FirstCon getrennten - Treuhandkonto sondern ohne jegliche Treuhandverpflichtungen von der FirstCon \"verwaltet\" werden. Ferner sollte sich die EGNW als Gegenleistung für das Verschachern ihrer Kundenbindungen auch noch an weiteren \"Kosten\" in Höhe von mehr als € 60.000,-- beteiligen. In der GV wurde dieses Szenario mit einem Gebrauchtwagenkauf verglichen, bei dem der Verkäufer dem Käufer noch Geld mitgibt dafür, das er das Auto kauft.
Sie haben allerdings vergessen, dass kein Kunden Ihr Kunde wird, wenn er dies nicht ausdrücklich bestätigt. (Hierzu unten mehr)
Original von FirstConDie EGNW behauptet, 3 Wochen lang voll mit den Sonderkündigungen ausgelastet gewesen zu sein. Wie das? Die EGNW kann Kündigungen überhaupt nicht durchführen, das kann nur FirstCon als Lieferant.
Selten habe ich so einen Blödsinn gelesen. Der Kunde kann seinen Vertrag mit der EGNW kündigen. Die EGNW den mit dem Kunden. FirstCon kann das nicht. Jeder mag sich an seinen Vertragspartner halten. Die Kunden der EGNW sind es gegenüber FirstCon jedoch nicht automatisch.
Original von FirstConEin Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet.
Jetzt bekennen Sie Farbe und sagen tatsächlich etwas Nützliches:
Den Rat, EGNW/FirstCon als vorherigen Lieferanten anzugeben um den Wechsel schneller zu bewerkstelligen sollten sich die Kunden wirklich zu Herzen nehmen. Aber wer hat denn die EGNW auf wessen Veranlassung abgemeldet? Niemand wollte das - außer Ihnen und Herr Lange. Die Genossen fielen aus allen Wolken, als Herr Lange sehr kleinlaut und erst nach Nachfrage einräumen musste, dass er das gesamte Geschäftsmodell der EGNW praktisch verschenkt hatte. Warum wohl hat die GV Sie mit 3/4 Mehrheit abgewählt? Und kommen Sie mir nicht damit, dass Sie selbst niedergelegt hätten. Die Händen mit den Stimmkarten waren ja schon oben.
Geben Sie es auf, den Teilnehmern hier im Forum weis machen zu wollen, dass Sie irgendwann einmal irgendetwas im interesse der EGNW getan hätten.
Original von FirstConDass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB).
Und jetzt für alle:
Bezogene
Energie darf und muss nur an den jeweiligen Vertragspartner bezahlt werden. Die Entnahme von Energie aus der Leitung ohne Vertrag führt nur und ausschließlich zu einem Anspruch des Grundversorgers. Nicht von FirstCon, die keine Grundversorgerfunktion hat.
Die Fa. FirstCon GmbH hat nur dann Zahlungsansprüche gegen Kunden der EGNW, wenn der Kunde ausdrücklich mit FirstCon einen Vertrag abgeschlossen hat.
In allen anderen Fällen führt nicht einmal die Energiebelieferung zu einem Zahlungsanspruch, zumal einer \"Bereicherungsforderung\" nach § 812 BGB nicht nur der Umstand entgegensteht, dass der Kunde ja einen Vertrag mit einem anderen Energieversorger hat und deswegen kein Bereicherungsanspruch besteht, sondern der Kunde hat zusätzlich die Einrede, dass FirstCon ja wusste, nicht zur Leistung an diesen EGNW- Kunden verpflichtet gewesen zu sein. (§ 814 BGB)
Alle Kunden, die Ihren Energieversorgungsvertrag mit der EGNW nicht gekündigt haben, sind und bleiben EGNW Kunden und werden nicht durch irgendwelche \"clicks\" von FirstCon bei einem Netzbetreiber Kunden von FirstCon.
Kunden, die ihre Verträge bei der EGNW gekündigt haben, werden Kunden ihres neuen Lieferanten. Den suchen sie sich aber selbst aus. Das kann FirstCon sein, ist aber relativ unwahrscheinlich. Ich kenne keinen EGNW Kunden, der sich mit einem schriftlichen Vertrag bei FirstCon angemeldet hat.
Es ist durchgesickert, dass die Energiebelieferung durch die EGNW alsbald mit einem neuen Angebot fortgesetzt werden soll. Hierauf freue ich mich schon.
Die Kunden, bei denen die FirstCon jetzt Abbuchungen durchführen möchte, werden sich das sicher nicht bieten lassen.
Jeder weiß doch, dass eine nicht genehmigte Abbuchung noch bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluss und Hinweis auf die Genehmigungsfiktion des Kontoabschlusses vom Kunden zurückgebucht werden kann. Lastschriften ohne Einzugsermächtigung sind m.W. nach noch 13 Monate später rückgängig zu machen.
Einzugsermächtigungen können
nicht weitergegeben werden. FirstCon darf daher die von EGNW-Kunden erteilten Einzugsermächtigungen nicht für sich benutzen. Sollte des Unternehmen es dennoch versuchen, sollten die Betroffenen bei der Hausbank der einziehenden Stelle vorstellig werden und darüberhinaus die Berechtigung der Abbuchung prüfen. Lässt sich eine Authorisierung nicht feststellen, ist wohl Handeln angesagt.