Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kein Anbieterwechsel möglich  (Gelesen 62575 mal)

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Offline FirstCon

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« Antwort #45 am: 09. Juli 2012, 20:31:01 »
Es ist schon befremdlich, wenn zur Hetzjagd auf ein junges, kleines und unabhängiges Unternehmen geblasen wird, dass bereits mehrfach der EGNW zur Seite gesprungen ist und sie vor größeren Katastrophen bewahrt hat. Hier scheinen sich leider eine persönliche Antipathie oder/und Missgunst eines Herren und  seiner engen Gefolgsleute eine Bahn gebrochen zu haben, die eine Reihe von Genossen mitreißt. Schade, wir dachten, dass wir als kleines und unabhängiges Unternehmen gut zu einer Genossenschaft passen, aber das sehen offenbar einige Leute anders.

Nun zu den Fakten, die leider auch von der EGNW teilweise falsch oder irreführend dargestellt werden:
    •    Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon. Diesen Vertrag haben wir bereits bei diversen Netzbetreibern vorgelegt, da gewisse Genossen hier mit falschen Aussagen diese Netzbetreiber irritiert hatten. Kein Netzbetreiber hatte anschließend irgendwelche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages und der Delegation der Belieferung an FirstCon.
    •    Auch die EGNW hat weder diesen Vertrag gegenüber der FirstCon als „nicht gültig“ oder ähnliches bezeichnet, noch Gründe vorgetragen, warum er nicht rechtmäßig sein sollte.
    •    Der Vertrag sieht vor, dass FirstCon den Schriftverkehr mit den Kunden im Namen und mit Absender der EGNW durchführt. Der Hinweis auf der neuen Internetseite der EGNW steht somit im Widerspruch zum Vertrag. Übrigens ist seitens der EGNW nie der Inhalt des Anschreibens, sondern nur die (vertragsgemäße) Verwendung der EGNW-Adresse moniert worden.
    •    Es hat nicht gegen den Kundenbrief ein Begehren auf eine anwaltliche Unterlassungserklärung gegeben, sondern gegen die Verwendung des Namens „EGNW“ in jeglichen Briefen und die Verwendung der EGNW-Adresse.
    •    Die EGNW erweckt den Eindruck, dass diese Unterlassungserklärung bereits vor dem Versand der ersten Kundenbriefe der FirstCon zugestellt wurde. Auch das ist falsch. Der Versand begann bekanntlich am 26.06., den Brief von RA Petersen erhielten wir am 27.06., nachmittags, mit Fristsetzung bis zum nächsten Tag, 11 Uhr!
    •    Die EGNW behauptet, der Brief sei ignoriert worden. Auch das ist falsch. Am 28.06. wurde das Begehren wegen Vertragswidrigkeit abgelehnt.


Wir hatten einen Liefervertrag als Vorlieferant der EGNW für das ganze Jahr 2012. Wir hätten in aller Ruhe abwarten können, die sichere Katastrophe zum 01.07. mit dem zwangsweisen Verfall des Lieferantenstatus der EGNW im Auge. Dann hätten wir auf Erfüllung des Vertrages geklagt und eine nette Schadensersatzforderung geltend machen können. Anstelle dessen springen wir der EGNW bei, übernehmen die gesamten Lieferverpflichtungen und verdienen noch nicht einmal mehr dabei als vorher! Wie daraus jetzt eine „feindliche Übernahme“ und ähnlicher Unsinn konstruiert werden, mag nur ein Ignorant der Fakten verstehen.

Wenn jemand allerdings lieber von jemand anderem beliefert werden möchte, steht ihm FirstCon nicht im Wege. Die Behauptung der EGNW, die FirstCon würde einen Lieferantenwechsel blockieren, ist – wieder einmal – falsch! Diese Behauptung soll wohl davon ablenken, dass die EGNW bis heute noch keine einzige Kündigung an die FirstCon weitergeleitet hat! Wenn wir nichts von Kündigungen wissen, können wir diese auch nicht bearbeiten.

Die EGNW behauptet, 3 Wochen lang voll mit den Sonderkündigungen ausgelastet gewesen zu sein. Wie das? Die EGNW kann Kündigungen überhaupt nicht durchführen, das kann nur FirstCon als Lieferant. Es ist in dieser Hinsicht schlichtweg nichts geschehen – außer dass die EGNW tatsächlich die Glanzleistung vollbracht hat, Kündigungen weiterhin nach Schwäbisch-Hall zu schicken! Super Idee! FirstCon hat absolut nichts von der EGNW erhalten, obwohl wir eine vorbereitete Tabelle aller Kunden übersendet hatten, in der nur die Kündigung durch ein einfaches Kreuz o.ä. eingetragen werden müsste.

Jede Kündigung, die jetzt bei uns eingeht und einging, wird / wurde auf elektronischem Weg bestätigt. Briefe gehen in den kommenden Wochen noch heraus, wir wollten zunächst einmal die Kündigungen elektronisch bearbeiten, damit ein neuer Lieferant anmelden kann.

Ein Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet. Unter EGNW findet der Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr und die Anmeldung kann nicht erfolgen. Wenn Sie FirstCon angeben, erfolgt die Kündigungsbestätigung elektronisch wenige Minuten nach der Meldung Ihres neuen Lieferanten. Dann benötigen Sie auch nicht die merkwürdigen Pamphlete, die Herr Röttges ins Netz gestellt hat. Wir benötigen über diesen elektronischen Weg überhaupt keine schriftliche Erklärung von Ihnen.

Zur Bezahlung der Energie: FirstCon ist es egal, ob Sie überweisen oder wir per Lastschrift einziehen. Wer keinen Lastschrifteinzug wünscht, aber trotzdem ihn im Kundenbrief bestätigt bekommen hat, kann (bitte mit Angabe der Vertragsnummer!) per Mail auf Selbstzahlung per Überweisung umstellen. Stromkunden: service@kunden.firstcon.de ; Gaskunden: service@firstcon.de

Dass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB). Da die Energiereise, die die EGNW ihren Kunden mitgeteilt hatte, weiterhin gelten (also auch bei Belieferung durch FirstCon), hat kein Kunde einen Schaden aus der Umstellung. Im Gegenteil: es wurde eine Energiepreisfixierung gewährt und die Abwicklung wird auch professioneller sein, als es die Kunden in der Vergangenheit erleben mussten. Wer trotzdem wechseln möchte, kann dies ungehindert von FirstCon tun.
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Offline Neu-Genosse

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« Antwort #46 am: 09. Juli 2012, 21:46:06 »
wie kann FirstCon mein Lieferant sein, wenn ich zum 30.6. bei der EGNW gekündigt habe und mit der ewe einen neuen Vertrag abgeschlossen habe? FirstCon  kann doch nur mein Lieferant sein, wenn ich mit dieser Firma einen Liefervertrag geschlossen habe!

Im übrigen ist die EGNW mein letzter Lieferant bis 30.6. und zum 1.7. ist mein Lieferant die EWE! Wenn die FirstCon sich durch dunkle Machenschaften meine Kundendaten beschafft hat, ist das ihr Problem, nicht meins.

Zitat
Diesen Vertrag haben wir bereits bei diversen Netzbetreibern vorgelegt,
Haben Sie diesen Netzbetreibern auch gesagt, dass der Vorstand kraft Satzung der EGNW gar nichtt zur Unterschrift berechtigt war bzw. die Unterschrift erst wirksam werden kann, wenn der AR diesem Geschäft zustimmt? Oder hat der Geschäftsführer der FirstCon auch dort mit Halbwahrheiten gearbeitet?

Zitat
Diese Behauptung soll wohl davon ablenken, dass die EGNW bis heute noch keine einzige Kündigung an die FirstCon weitergeleitet hat
Hat die FirstCon eigentlich der EGNW mitgeteilt wen sie alles illegal als Kunden übernommen hat? Oder gibt es für den Datentransfer Einwilligungen der Kunden?

Zitat
Dass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB

Zu meiner Zeit war es noch so, dass unbestellt zugesandte Waren einen gewissen Zeitraum zur Abholung bereitgehalten werden mussten und danach in das Eigentum des Empfängers übergingen.

Ich hab da schon ein paar kwh rumstehen, können sie sich gern wieder abholen.


Warum bekomme ich eine Vertragsnummer verpasst, wenn ich gar keinen Vertrag habe?

Bei der EGNW hatte ich nie einen Arbeitspreis von 0,2288 ct.. Wenn dann bei einem Verbrauch unter 10.000 kwh ein monatlicher Abschlag von über 140 € errechnet wird spricht das wahrlich für eine professionelle Abwicklung  :D Ein echtes mathematisches Kunststück.

Bezogene Energie werde ich gerne bezahlen, aber nur an einen Lieferanten, den ich gewählt habe oder der mich grundversorgt.

Einen Versorger, der unter Missachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften mich ohne meine ausdrückliche Einwilligung vereinnahmt werde ich ganz bestimmt nicht bezahlen. Wir werden uns dann irgendwann vor Gericht sehen ....... ach geht ja nicht, Sie haben ja für die FirstCon keine Handlungsvollmacht .... dann eben ihren Sohn. Da bin ich schon gespannt wie Ihr  Sohn vor dem Amtsrichter mit dem Liefervertrag wedelt.
Der Neu-Genosse

Offline herbertj

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« Antwort #47 am: 09. Juli 2012, 22:02:06 »
Es ist doch Heuchelei die EnergenSüd -Abbuchungen immer, unter gleichen Voraussetzungen, in Kauf genommen zu haben und jetzt auf einmal eine \"Welle\" zu schlagen. Zudem kommt, das die SH als Dienstleister der EGNW genau den selben Fehler wie jetzt der Dienstleister der Firstcon gemacht hat. Darüber kann man schmunzeln aber letztendlich weiß jeder, das es sich um einen Schreibfehler handelt. Zudem besteht ein Vertrag zwischen FC und der EGNW, den nur die Internen kennen und mal ganz ehrlich; in der Vergangenheit hat fast jeder über die Fehler, Vertuschungen  und Inkompetenz der EGNW gejammert. Jetzt ist ein neuer \"Buh-Mann\" da und auf einmal ist die EGNW der Branchenkenner Nr. 1 ohne Fehler, Ecken und Kanten.? Liegt das am Kurzzeitgedächnis der Mitglieder oder warum ist die Frage des JA 2011 und WP 2012 in den Hintergrund geraten? Wir haben das erste Halbjahr überschritten und ausser Tipps, wie man am besten ein Lastschriftverfahren rückgängig macht und Briefe schreibt ist ansonsten nichts von meiner noch Genossenschaft bis Ende 2013 rüber gekommen. Doch, ich vergaß, der Vorstand hat sich geäußert obwohl er es nicht wollte und da kam auch nichts gescheites rüber ausser das die Arbeit in der EGNW eher als Spiel angesehen wird, denn es gibt Mitspieler und es soll sich nicht in die Karten geschaut werden. Egal ob dieser thread jetzt der richtige ist aber ich finde diese ganze Diskussion lenkt vom eigentlichen Stand der EGNW nur ab.

Offline Neu-Genosse

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« Antwort #48 am: 09. Juli 2012, 22:21:21 »
@herbertj
das zeigt doch eigentlich nur, dass die Menschen lernfähig sind. Zudem können sie einen Unterschied erkennen zwischen \"Tolpatschigkeit\" und Kalkül.

Ich bin mir sicher, dass der JA rechtzeitig vor der nächsten GV, angekündigt für Ende August, zur Verfügung stehen wird. Vielleicht ja diesmal mit einem endgültigen Ergebnis. Den WP erwarte ich persönlich mit viel mehr Spannung.
Der Neu-Genosse

Offline herbertj

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« Antwort #49 am: 09. Juli 2012, 22:30:02 »
Zitat
Original von Neu-Genosse
Zudem können sie einen Unterschied erkennen zwischen \"Tolpatschigkeit\" und Kalkül.

Tolpatschigkeit bedeutet aber nicht Verträge per Handschlag zu machen wenn im Gegenzug Kalkül für Sie heisst, Verträge zu schließen, die auf Basis eines WP 2012 !!! und JA2011 basiert, der nicht erläutertert werden konnte und von denjenigen, die ja jetzt alles richtig machen, geblockt wurde. Ich nenne das nicht Lernfähigkeit sonder Manipulation oder Ablenkungsmanöver. Oder kennen Sie persönlich den geschlossenen Vertrag? Ich kenn diesen nicht

Offline masterflok

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« Antwort #50 am: 09. Juli 2012, 22:47:24 »
Im Grund klingt vieles schlüssig, auch was der Herr von der FirstCon schreibt. Mein Bauch sagt mir mitlerweile \"Finger weg von der EGNW, Finger weg von FirstCon\"

Der Wechsel zur EGNW war der vierte Anbieterwechsel, nie gab es Probleme ... aber das, was seit September 2011 passiert ... ohne Wort!

Eine Frage hätte ich jedoch noch an die FirstCon. Und zwar frag ich mich, wieso Mitglieder der EGNW einen höheren Arbeits- und Grundpreis zahlen als reine FirstCon-Kunden? Wieso werden darüber hinaus noch 73.000€ (146.000€) Setup-Kosten fällig, was in etwa 25€ (50€) je Kunden bedeutet? Zahlt ein Direkt-Kunde der FirstCon auch eine Anschlussgebühr in dieser Höhe? Wenn nicht, welchen Mehraufwand verursacht der EGNW-Kunde? Die Provisionszahlung klingt zwar erst mal gut, decken aber gerade mal den Service- und Verwaltungsaufwand der EGNW.

Ich würde mich freuen, wenn meine Fragen beantwortet würden, und zwar von einem Verantwortlichen der FirstCon. Ich würde nämlich dazu gerne mal die Gegenseite hören.

Offline userD0003

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« Antwort #51 am: 09. Juli 2012, 22:51:52 »
Nach meiner Einschätzung ist der Beitrag von FirstCon keine \"Richtigstellung\" sondern \"nur\" deren Darstellung der eigenen Rechtsauffassung.

Zitat
Original von FirstCon
... Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon. ...
Die Existenz einen Vertrages zwischen EGNW und FirstCon mag zutreffend sein, allerdings kann sich FirstCon nicht auf dessen Wirksamkeit berufen. Bei Unterzeichnung war auch der FirstCon in Person des verhandlungsführenden Alleingesellschafters J. Kreyer (dem seinerzeitigen AR-Vors. der EGNW) bekannt, dass der damalige EGNW-Vorstand nicht autorisiert war, die Lieferverträge auf einen anderen Lieferanten zu übertragen, insbesondere mangels einer entsprechenden Vollmacht der einzelnen Kunden.

Zitat
Jede Kündigung, die jetzt bei uns eingeht und einging, wird / wurde auf elektronischem Weg bestätigt. Briefe gehen in den kommenden Wochen noch heraus, wir wollten zunächst einmal die Kündigungen elektronisch bearbeiten, damit ein neuer Lieferant anmelden kann.
Das steht im Widerspruch zur Feststellung von Christian Guhl im Eröffnungsbeitrag, dass Versorgerwechsel abgelehnt wurden, da bei der FirstCon angeblich eine Vertragslaufzeit von einem Jahr besteht. Diese Richtigstellung von FirstCon nehmen die EGNW-Kunden sicherlich gerne als verbindliche Zusicherung.

Zitat
Ein Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet. Unter EGNW findet der Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr und die Anmeldung kann nicht erfolgen. Wenn Sie FirstCon angeben, erfolgt die Kündigungsbestätigung elektronisch wenige Minuten nach der Meldung Ihres neuen Lieferanten. Wir benötigen über diesen elektronischen Weg überhaupt keine schriftliche Erklärung von Ihnen.
Da es Fakt ist, dass sich FirstCon als Lieferant angemeldet hat, dürfte es zweckmäßig sein, so zu verfahren. Auch die vorstehende Aussage von FristCon betrachten die EGNW-Kunden ebenfalls wohl gerne als verbindliche Zusicherung.

Zitat
Zur Bezahlung der Energie: FirstCon ist es egal, ob Sie überweisen oder wir per Lastschrift einziehen. Wer keinen Lastschrifteinzug wünscht, aber trotzdem ihn im Kundenbrief bestätigt bekommen hat, kann (bitte mit Angabe der Vertragsnummer!) per Mail auf Selbstzahlung per Überweisung umstellen. Stromkunden: service@kunden.firstcon.de ; Gaskunden: service@firstcon.de
Kein Kunde hat der FirstCon eine Einzugsermächtigung erteilt, insofern ist nichts umzustellen und nicht autorisierte Lastschriften können ohne weiteres zurück gegeben werden !

Zitat
Dass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB). Da die Energiereise, die die EGNW ihren Kunden mitgeteilt hatte, weiterhin gelten (also auch bei Belieferung durch FirstCon), hat kein Kunde einen Schaden aus der Umstellung.
Möglicherweise trifft es zu, dass die bezogene Energie bezahlt werden muss, allerdings gelten die mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise. Und wenn den Kunden im Vergleich zu den mit der EGNW bzw. mit einem neuen Lieferanten vereinbarten Preisen ein Schaden entsteht, dann ist zu klären, wer Schadensersatz zu leisten hat.

Meine Empfehlung: Niemand sollte sich durch die Behauptungen von FirstCon verunsichern lassen !!!

Offline Neu-Genosse

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« Antwort #52 am: 09. Juli 2012, 23:06:50 »
entweder Sie waren nicht auf der GV oder haben nicht richtig aufgepasst. Der TOP JA wurde vom Versammlungsleiter , der vom Vorstand! bestellt wurde, wegen Formfehlern von der Tagesordnung genommen. Diese Formfehler hatte der Vorstand zu verantworten. Diese Formfehler bewirkten, dass ausser dem Ex-Vorsitzenden des AR niemand wusste was in den Büchern stand. Der Vorstand Mücke hatte von Buchführung oder gar Bilanzen absolut keine Ahnung. Es hätte also ein JA zur Entscheidung gestanden, den niemand kannt und niemand beurteilen konnte. Zudem war der JA in der dritten Fassung vorgelegt worden, das Defizit hatte sich wunderbarer Weise von über 200 T€ auf über 70 T€ verringert. Über solche Zahlenwerke soll nach Ihrer Ansicht nach einer kurzen Präsentation abgestimmt werden?

Haben Sie schon einmal das Vorblatt zu einem Geschäftsabschluss gesehen? Darauf bescheinigt der Stb. sinngemäß, dass in dem Werk genau das steht, was ihm sein Mandant vorgegeben hat.

Ich denke Ihre persönlichen Eindrücke von der GV unterscheiden sich in diesem Punkt erheblich von den Tatsachen.

Vielleicht hat der Versammlungsleiter und die Protokollführerin ja demnächst das Protokoll fertig. Die beiden sind nämlich dafür zuständig und nicht der AR oder VS. Dann hätten wir auch die offizielle Version zum TOP JA 2011.

Wenn sie den angeblichen Vertrag noch nicht kennen, vieleicht erhalten sie ihn ja von der FirstCon. Von dort wird er anscheinend überall hingeschickt. Sonst werden Sie wohl bis zu einer Veröffentlichung durch den VS warten müssen. Und erst wenn sie den gelesen und verstanden haben können Sie sich eine Meinung über den Inhalt bilden. Dann können Sie beurteilen ob er einen Segen oder eine Katastrophe für die EGNW bedeutet hätte.

Kalkül heisst übrigens Berechnung.

@ masterflok

Kostendeckung aber höchstens, wenn keiner gekündigt hätte. das wäre dann doch eine sehr blauäugige Annahme gewesen. Der Verantwortliche wäre der GF Jannik K. Der wurde aber bisher weder gesehen noch gehört.
Der Neu-Genosse

Offline userD0003

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« Antwort #53 am: 09. Juli 2012, 23:34:58 »
Zitat
Original von herbertj
Es ist doch Heuchelei die EnergenSüd -Abbuchungen immer, unter gleichen Voraussetzungen, in Kauf genommen zu haben und jetzt auf einmal eine \"Welle\" zu schlagen. ...
Egal ob dieser thread jetzt der richtige ist aber ich finde diese ganze Diskussion lenkt vom eigentlichen Stand der EGNW nur ab.
@herbertj

Mit Verlaub: Es wäre besser, Sie würden sich nicht zu Sachverhalte äußern, die Sie augenscheinlich nicht im geringsten nachvollziehen können!  X(

Haben Sie überhaupt eine Vorstellung davon, welche Vermögensschäden den EGNW-Mitgliedern, die zu hohe Abschlagszahlungen an die EGS geleistet haben, im Zusammenhang mit der EGS-Insolvenz entstehen, wenn die Rückgabemöglichkeit der unautorisierten Lastschriften nicht genutzt wird ? - Zu Ihrer Kenntnis: Für nicht wenige Betroffene dürften das vierstellige und für manche sogar fünfstellige Euro-Beträge sein !

Die Diskussion bzgl. der Lastschriften hat mit dem \"eigentlichen Stand der EGNW\" gar nichts zu tun, ist aber überaus wichtig und...... Ja, für Ihren wirren Beitrag gibt es kaum einen \"richtigen\" Thread !


@masterflok,
Ja, einiges im Beitrag von FirstCon klingt schlüssig, ist es aber nicht...... und es sind wohl kaum irgendwelche Setup-Kosten fällig !

Offline uwes

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« Antwort #54 am: 09. Juli 2012, 23:38:22 »
Es ist hier endlich einmal die Gelegenheit, diesen Unfug eines offensichtlich völlig rechtsunkundigen Kaufmanns, der sich als Alleingesellschafter und Sprachrohr der FirstCon aufschwingt und in Wirklichkeit nur ein Verkäufer seiner eigenen Interessen ist., richtig zu stellen und zu kommentieren.

Zitat
Original von FirstCon
Es ist schon befremdlich, wenn zur Hetzjagd auf ein junges, kleines und unabhängiges Unternehmen geblasen wird, dass bereits mehrfach der EGNW zur Seite gesprungen ist und sie vor größeren Katastrophen bewahrt hat.

Mir kommen die Tränen. Sie haben von vornherein geplant und mit Herr Lange einen willigen Helfer gefunden, die Kunden auf Ihr Unternehmen zu übertragen. Kaufmännisch clever gemacht. Rechtlich zum Scheitern verurteilt. Die Schädigung an der EGNW, die Sie in ihrer Funktion als AR- Vorsitzendem zu lasten der Genossen und der EGNW zusammen mit dem Vorstand begangen haben, wird ein ganz erhebliches Nachspiel haben. Meines Erachtens erfüllt dieses Maßnahme des Verschacherns des wesentlichen Genossenschaftsvermögens in Form der Kunden an ihre eigene Firma FirstCon GmbH einen strafrechtlich relevanten Straftatbestand. Sie haben unautorisiert und gegen den erklärten Willen des übrigen Aufsichtsrats (als er davon erfuhr)  eine Art \"Asset Deal\" ohne auch nur angemessene Gegenleistungen veranlasst, aber dabei den juristischen Aspekt  laienhaft außer Acht gelassen.

Zitat
Original von FirstCon Nun zu den Fakten, die leider auch von der EGNW teilweise falsch oder irreführend dargestellt werden:
    •    Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon. Diesen Vertrag haben wir bereits bei diversen Netzbetreibern vorgelegt, da gewisse Genossen hier mit falschen Aussagen diese Netzbetreiber irritiert hatten. Kein Netzbetreiber hatte anschließend irgendwelche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages und der Delegation der Belieferung an FirstCon.
Welche Version haben Sie denn vorgelegt? Wieder eine Neue? Hat der ehemalige Vorstand noch eine Unterschrift unter einen von Ihnen verfassten Laien-vertrag gesetzt?

Sie wissen, wir wissen, dass der Vertrag nicht das Papier wert ist, auf dem er gedruckt ist. Sie haben dabei derartige juristische Fehler gemacht, dass mir nur so das Grausen kommt. Ihnen war und ist als AR- Vorsitzender der EGNW bekannt, dass der Vorstand lt. Satzung eine Genehmigung benötigt, wenn er Verbindlichkeiten über mehr als 10.000,-- € eingeht. Das gleiche gilt für die Veräußerung nahezu des gesamten Genossenschaftsvermögens. Wobei ich \"Veräußerung\" nicht wörtlich meine, da hierzu nach landläufiger Meinung eine Gegenleistung Ihrer FirstCon hätte versprochen werden müssen. Die paar Provisionen, die die EGNW hätte beanspruchen können sind doch keine \"Gegenleistung\" für die Übertragung des gesamten operativen Geschäfts in Form der Kunden. Dass letzteres nicht einmal rechtlich bewirkt werden kann, fällt sogar Ihnen jetzt offenbar auf. Hier hat der Kaufmann nicht vorher gedacht.

Zitat
Original von FirstCon•    Es hat nicht gegen den Kundenbrief ein Begehren auf eine anwaltliche Unterlassungserklärung gegeben, sondern gegen die Verwendung des Namens „EGNW“ in jeglichen Briefen und die Verwendung der EGNW-Adresse.

Genau. Sie haben aber immer noch nicht erkannt, dass Sie damit genau das Gegenteil dessen erreicht haben, als Sie beabsichtigten. Sie haben der EGNW eine Steilvorlage gegeben.

Zitat
Original von FirstCon•    Die EGNW erweckt den Eindruck, dass diese Unterlassungserklärung bereits vor dem Versand der ersten Kundenbriefe der FirstCon zugestellt wurde. Auch das ist falsch. Der Versand begann bekanntlich am 26.06., den Brief von RA Petersen erhielten wir am 27.06., nachmittags, mit Fristsetzung bis zum nächsten Tag, 11 Uhr!

Vorher nachher, wozu ist das wichtig? Wichtig ist, dass die Teilnehmer hier in diesem Forum begriffen haben, dass Sie der EGNW alles nehmen wollten, was sie hatte und Sie sich das selbst einverleiben wollten. Deswegen wird bei FirstCon keiner der EHNW Kunden einen Vertrag abschließen. (hier später mehr)

Zitat
Original von FirstCon•    Die EGNW behauptet, der Brief sei ignoriert worden. Auch das ist falsch. Am 28.06. wurde das Begehren wegen Vertragswidrigkeit abgelehnt.
[/list]

Vertragswidrigkeit! Endlich sehen Sie das ein. 

Zitat
Original von FirstCon Wir hatten einen Liefervertrag als Vorlieferant der EGNW für das ganze Jahr 2012.

Hatten? Wer hat den wie beendet?

 
Zitat
Original von FirstConWir hätten in aller Ruhe abwarten können, die sichere Katastrophe zum 01.07. mit dem zwangsweisen Verfall des Lieferantenstatus der EGNW im Auge. Dann hätten wir auf Erfüllung des Vertrages geklagt und eine nette Schadensersatzforderung geltend machen können.

Abwarten war aber nicht Ihr Stil. Sie haben noch weit mehr nachgeholfen. Der derzeitige Vorstand ist gerade dabei, den Schriftverkehr zu sichten und hat auch die Buchhaltung im Visier. Es ist ersichtlich, dass Sie sich nicht mit Zuwarten begnügt, sondern aktiv an der Schadenszufügung mitgewirkt haben. Ich habe leider erst heute von einem Gespräch im letzten Jahr erfahren. Offenbar waren Sie so unvorsichtig, dass die Aufnahme  in falsche Hände geriet. Sobald ich detailliertere Informationen hierzu habe, werde ich klarer sehen.

Zitat
Original von FirstConAnstelle dessen springen wir der EGNW bei, übernehmen die gesamten Lieferverpflichtungen und verdienen noch nicht einmal mehr dabei als vorher! Wie daraus jetzt eine „feindliche Übernahme“ und ähnlicher Unsinn konstruiert werden, mag nur ein Ignorant der Fakten verstehen.

Die FirstCon hat hieran fürstlich verdient. Ein Risiko war ja kaum ersichtlich. \"Ignorant der Fakten?\" Hierzu folgendes:

Die FirstCon hat versucht, mit dem damaligen Vorstand einen schriftlichen Vertrag zu schließen, wonach die Versorgung der Kunden der EGNW von FirstCon übernommen werden sollte. Dafür sollte die EGNW sich in 6-stelliger Höhe an Sicherheiten beteiligen (obwohl sie gar keine Energie mehr beziehen sollte) und diese Sicherheiten sollten mindestens bis 2015  nicht auf einem - vom übrigen Vermögen der FirstCon getrennten - Treuhandkonto sondern ohne jegliche Treuhandverpflichtungen von der FirstCon \"verwaltet\" werden. Ferner sollte sich die EGNW als Gegenleistung für das Verschachern ihrer Kundenbindungen auch noch an weiteren \"Kosten\" in Höhe von mehr als € 60.000,-- beteiligen. In der GV wurde dieses Szenario mit einem Gebrauchtwagenkauf verglichen, bei dem der Verkäufer dem Käufer noch Geld mitgibt dafür, das er das Auto kauft.

Sie haben allerdings vergessen, dass kein Kunden Ihr Kunde wird, wenn er dies nicht ausdrücklich bestätigt. (Hierzu unten mehr) 


Zitat
Original von FirstConDie EGNW behauptet, 3 Wochen lang voll mit den Sonderkündigungen ausgelastet gewesen zu sein. Wie das? Die EGNW kann Kündigungen überhaupt nicht durchführen, das kann nur FirstCon als Lieferant. 

Selten habe ich so einen Blödsinn gelesen. Der Kunde kann seinen Vertrag mit der EGNW kündigen. Die EGNW den mit dem Kunden. FirstCon kann das nicht. Jeder mag sich an seinen Vertragspartner halten. Die Kunden der EGNW sind es gegenüber FirstCon jedoch nicht automatisch.

Zitat
Original von FirstConEin Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet.

Jetzt bekennen Sie Farbe und sagen tatsächlich etwas Nützliches:
Den Rat, EGNW/FirstCon als vorherigen Lieferanten anzugeben um den Wechsel schneller zu bewerkstelligen sollten sich die Kunden wirklich zu Herzen nehmen. Aber wer hat denn die EGNW auf wessen Veranlassung abgemeldet? Niemand wollte das - außer Ihnen und Herr Lange. Die Genossen fielen aus allen Wolken, als Herr Lange sehr kleinlaut und erst nach Nachfrage  einräumen musste, dass er das gesamte Geschäftsmodell der EGNW praktisch verschenkt hatte. Warum wohl hat die GV Sie mit 3/4 Mehrheit abgewählt? Und kommen Sie mir nicht damit, dass Sie selbst niedergelegt hätten. Die Händen mit den Stimmkarten waren ja schon oben.

Geben Sie es auf, den Teilnehmern hier im Forum weis machen zu wollen, dass Sie irgendwann einmal irgendetwas im interesse der EGNW getan hätten.

Zitat
Original von FirstConDass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB).

Und jetzt für alle:

Bezogene Energie darf und muss nur an den jeweiligen Vertragspartner bezahlt werden. Die Entnahme von Energie aus der Leitung ohne Vertrag führt nur und ausschließlich zu einem Anspruch des Grundversorgers. Nicht von FirstCon, die keine Grundversorgerfunktion hat.

Die Fa. FirstCon GmbH hat nur dann Zahlungsansprüche gegen Kunden der EGNW, wenn der Kunde ausdrücklich mit FirstCon einen Vertrag abgeschlossen hat.

In allen anderen Fällen führt nicht einmal die Energiebelieferung zu einem Zahlungsanspruch, zumal einer \"Bereicherungsforderung\" nach § 812 BGB nicht nur der Umstand entgegensteht, dass der Kunde ja einen Vertrag mit einem anderen Energieversorger hat und deswegen kein Bereicherungsanspruch besteht, sondern der Kunde hat zusätzlich die Einrede, dass FirstCon ja wusste, nicht zur Leistung an diesen EGNW- Kunden verpflichtet gewesen zu sein. (§ 814 BGB)

Alle Kunden, die Ihren Energieversorgungsvertrag mit der EGNW nicht gekündigt haben, sind und bleiben EGNW Kunden und werden nicht durch irgendwelche \"clicks\" von FirstCon bei einem Netzbetreiber Kunden von FirstCon.
Kunden, die ihre Verträge bei der EGNW gekündigt haben, werden Kunden ihres neuen Lieferanten. Den suchen sie sich aber selbst aus. Das kann FirstCon sein, ist aber relativ unwahrscheinlich. Ich kenne keinen EGNW Kunden, der sich mit einem schriftlichen Vertrag bei FirstCon angemeldet hat.

Es ist durchgesickert, dass die Energiebelieferung durch die EGNW alsbald mit einem neuen Angebot fortgesetzt werden soll. Hierauf freue ich mich schon.

Die Kunden, bei denen die FirstCon jetzt Abbuchungen durchführen möchte, werden sich das sicher nicht bieten lassen. Jeder weiß doch, dass eine nicht genehmigte Abbuchung noch bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluss und Hinweis auf die Genehmigungsfiktion des Kontoabschlusses vom Kunden zurückgebucht werden kann. Lastschriften ohne Einzugsermächtigung sind m.W. nach noch 13 Monate später rückgängig zu machen.

Einzugsermächtigungen können nicht weitergegeben werden. FirstCon darf daher die von EGNW-Kunden erteilten Einzugsermächtigungen nicht für sich benutzen. Sollte des Unternehmen es dennoch versuchen, sollten die Betroffenen bei der Hausbank der einziehenden Stelle vorstellig werden und darüberhinaus die Berechtigung der Abbuchung prüfen. Lässt sich eine Authorisierung nicht feststellen, ist wohl Handeln angesagt.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2012, 15:26:22 von Evitel2004 »
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline herbertj

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #55 am: 10. Juli 2012, 18:55:03 »
@uwes
Ich habe mal eine ganz einfache und kurze Frage. Hat nur der VS und Herr Kreye senior diese Vertrag unterschrieben und was hat die Tätigkeit des Herrn Kreye, was die OVB angeht damit zu tun? Oder sind Sie nur darauf aus erst einmal "alles in den Dreck "zu ziehen was diese Person betrifft?? Ich dachte Sie beziehen sich auf Fakten. Schade dass das Niveau so sinkt. Zum Anderen würde ich mich persönlich sehr freuen, wenn Sie sich weiterhin äußern und Herr Röttges sich an seine eigene Aussage hält sich hier nicht zu äußern, denn er ist ja noch im AR der sehe ich das falsch?

Offline jroettges

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #56 am: 10. Juli 2012, 19:12:26 »
Zitat
herbertj schrieb:
... und Herr Röttges sich an seine eigene Aussage hält sich hier nicht zu äußern,....

Wo und wann bitte habe ich eine solche Aussage gemacht?

Wenn ich keine inquisitorischen Fragen beantworte und auch nicht auf dumme Sprüche reagiere, bedeutet dies keinesfalls, dass ich mir von irgendjemand den Mund verbieten lasse!  ;)

Offline Neu-Genosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #57 am: 10. Juli 2012, 20:50:03 »
@herbertj
Wer hat je behauptet, dass Kreye senior einen Vertrag unterschrieben hat?? Ein Blick ins HR zeigt auch ihnen wer die FirstCon vertritt.

Sie sollten sich informieren bevor Sie schreiben.
« Letzte Änderung: 10. Juli 2012, 21:13:19 von Neu-Genosse »
Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #58 am: 10. Juli 2012, 21:13:54 »
@ Neu-Genosse

Sie kriegen eben nicht alles mit! :)

OVB? Dann verfolgen Sie doch mal im Beitrag von @ uwes weiter oben den von ihm gleich zu Beginn des Textes in der 2. Zeile gesetzen Link. Da werden Sie geholfen! :D

edit: Da haben Sie Ihren OVB-Teil aber schnell zurückgenommen!  ;)
« Letzte Änderung: 10. Juli 2012, 21:16:15 von Didakt »

Offline Neu-Genosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #59 am: 10. Juli 2012, 21:27:06 »
soooo lernfähig bin ich eben .....
instinkiv habe ich den Link zu dieser Firma nicht geöffnet.  :-[
Der Neu-Genosse

 

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