Energiepolitik > Erneuerbare Energie

Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem

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superhaase:

--- Zitat ---Original von PLUS
Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn  die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.
--- Ende Zitat ---
Der Professor sag doch eindeutig:
Verursacherprinzip. Die Netzbetreiber sollen das tragen.
Es sagt mit keinem Wort, dass die Kosten am Ende wieder die Verbraucher bezahlen sollen.

Auch wenn dieses Gutachten vom Solarförderverein initiiert war, so wäre es doch zunächst mal inhaltlich anzugreifen, wenn man anderer Meinung ist.
Die Fakten bzgl. der von den Netzbetreibern durchgesetzten fehlerhaften Norm sind ja nun mal da und seit langem bekannt.

PLUS:

--- Zitat ---Original von superhaase
Auch wenn dieses Gutachten vom Solarförderverein initiiert war, so wäre es doch zunächst mal inhaltlich anzugreifen, wenn man anderer Meinung ist.

--- Ende Zitat ---
@supehaase, dass dieses Gutachten aus der Solaristenecke stammt ist bei diesem ideologisch gefärbten starken Tobak nicht zu übersehen - Auszug-:


--- Zitat ---Zu  bedenken  ist  dabei  auch,  dass  eine  Regelung  zu  Lasten  der  PV-Anlagenbetreiber auch anderen (letztlich nämlich allen Menschen) schadet, indem solche Regelungen eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu untergraben drohen. Jene wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Markteinführung der erneuerbaren  Energien,  wie  bereits  Erwähnung  fand,  ist  nämlich  das Vertrauen auf künftiger Erneuerbare-Energien-Anlagenbauer in die Verlässlichkeit der finanziellen Anreize zum Bau solcher Anlagen.

Genau jenes Vertrauen wird durch Regelungen, die in ersichtlich unbilliger Weise den Anlagenbetreibern Kosten auferlegen, nachdrücklich erschüttert. In diesem Zusammenhang ist auch an die bereits gewonnene Erkenntnis zu erinnern, dass die Klima- und Energiewende nicht im Belieben der öffentlichen Gewalt steht, sondern angesichts der sonst drohenden drastischen Folgen für die Menschheit zu einer grundrechtlichen Verpflichtung verfestigt ist.
--- Ende Zitat ---
Was soll man da noch angreifen? Es geht doch um PV-Strom oder? Von Markt keine Spur, Kosten ohne Ende und wer bezahlt?! Es gibt auch noch ein Vertrauen der Verbraucher, das schon mehr als beschädigt ist. Gerade Verbrauchern werden in ersichtlich unbilliger Weise Kosten auferlegt, die das Vertrauen in diese Energiepolitik nachdrücklich erschüttert. Verbraucher sollten erkennen, es ist ein parteiisches Lobby-Gutachten, mehr nicht. [/list]

Wolfgang_AW:

--- Zitat ---Original von PLUS
So so, ein Rechtsgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. . @Wolfgang_AW, da wir hier bei den Energieverbrauchern sind, haben Sie auch ein Rechtsgutachten aus deren Sicht. Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.
--- Ende Zitat ---

Geregelt wird das Problem nicht durch ein Rechtsgutachten, das zeigt nur die Problematik auf, sondern durch die Politik!

Wie man liest werden die Kosten der Nachrüstung, ausgenommen Kleinanlagenbetreiber < 10kwp, je zur Hälfte auf die Netzentgelte und die EEG-Umlage überwälzt.

Ob diese Überwälzung rechtlich angreifbar ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Die Prüfung wäre ein Fall für die Verbraucherzentralen.
Nach meinem Dafürhalten müßte, auch nach dem Rechtsgutachten, der Bund die Kosten tragen.

Folgende Kosten werden in der Bundesdrucksache 257/12 (Verordnung) vom 04.05.2012 veranschlagt:


--- Zitat ---Die Kosten der Nachrüstung an den Wechselrichtern der entsprechenden Anlagen werden auf 170 Millionen Euro geschätzt zuzüglich administrativer Kosten bei den Betreibern von Verteilernetzen in Höhe von ca. 20 Millionen Euro. Die Kosten werden je zur Hälfte über die Netzentgelte und die EEGUmlage
gewälzt. Dies bedeutet einen Anstieg der Netzentgelte für die Dauer des Nachrüstungsprozesses (drei Jahre) um durchschnittlich 0,0065 Cent pro Kilowattstunde, die EEG-Umlage wird sich in dem gleichen Zeitraum um 0,008 Cent pro Kilowattstunde erhöhen; beide Erhöhungen werden von den Stromverbrauchern getragen. Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung von PV-Anlagen ist mit einem unterschiedlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen.

--- Ende Zitat ---


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

Wolfgang_AW:
Bundesdrucksache 257/12 (Verordnung) vom 04.05.2012


--- Zitat ---Bei der Übernahme der Kosten gäbe es die Alternative, dass die Betreiber von PV-Anlagen selbst die Kosten für die Nachrüstung tragen. Nach dieser Lösung würde der Betreiber von PV-Anlagen zur Nachrüstung verpflichtet. Der oben beschriebene administrative Aufwand läge somit größtenteils ebenfalls bei den Betreibern von PV-Anlagen. Die Betreiber von Verteilernetzen wären dann lediglich verpflichtet, die Betreiber von PV-Anlagen zur Umrüstung aufzufordern und zu kontrollieren. Mit dieser Variante würde zwar eine zusätzliche Kostenbelastung für den einzelnen Stromkunden entfallen (keine Wälzung über Netzentgelte/EEG-Umlage), der Nachrüstungsprozess würde sich jedoch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit entscheidend verzögern, da zahlreiche Betreiber von PV-Anlagen die Nachrüstung auf eigene Kosten zunächst verweigern würden. Da die Lösung des 50,2-Hertz-Problems, das inzwischen europäische Aufmerksamkeit erlangt hat, zur Gewährleistung der Systemstabilität schnellstmöglich geboten ist, ist eine Umsetzungsmöglichkeit erforderlich, die eine Nachrüstung ohne Verzögerung garantiert.

--- Ende Zitat ---

Da hat sich wohl jemand vor Klagen gefürchtet ;-)

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

superhaase:
An das Verursacherprinzip denken die Herren im Bundesrat offenbar gar nicht.
Verursacher sind wohl die Netzbetreiber, die den maßgeblichen Einfluss auf die Normungsgremien hatten und haben.

Oder werden die Vorlagen im Bundesrat auch von den Energiekonzernen oder den Netzbetreibern geschrieben und dort nur abgenickt?
Sowas soll ja in Berlin schon vorgekommen sein - zumindest in anderen Gremien ...  :P

Die Netzbetreiber müssen m.E. die Kosten den PV-Betreibern erstatten und sollten sie nicht auf die Stromverbraucher abwälzen dürfen.
Das lässt sich mit dem Gutachten des Professors gut begründen.
Aber es liegt eigentlich auch so für jedes logisch denkende Wesen auf der Hand.

Es wäre nun an den Verbraucherverbänden, gegen diese Kostenwälzung der 50,2Hz-Nachrüstung über EEG und Netzentgelte vorzugehen. Zum Beispiel mit einer Klage?
Das oben verlinkte Gutachten des Professors wäre dafür schon mal eine erste Grundlage.

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