Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Kostenumlage Nachrüstung EEG Anlagen 50,2 Hz Problem
superhaase:
--- Zitat ---Original von Cremer
@superhaase,
--- Zitat ---....... denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden, sie ist ihnen aber wider technischer Vernunft aufgezwungen worden.
--- Ende Zitat ---
das ist mal wieder der größte Schwachsinn von Ihnen und zeugt davon, dass Sie von der gesamten Technik, was das 50,2 Hz-Problem betrifft, keine Ahnung haben.
--- Ende Zitat ---
Könnten Sie das bitte konkretisieren, statt hier nur rumzunölen?
Was genau ist falsch an meiner Darstellung?
@Netznutzer = Netzbetreiber:
Nein, Betreiben und Errichten tun die Netzbeteiber die PV-Anlagen nicht, aber die Netzbetreiber haben diese dumme 50,2 Hz Regel erdacht und durchgesetzt, weil sie zu dämlich waren, sich vorzustellen, dass die PV jemals große Leistungen ins Netz einspeisen wird.
Man muss schon sagen, das war eine für jeden unterdurchschnittlichen Fachmann leicht erkennbare Dummheit.
Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.
ciao,
sh
Netznutzer:
--- Zitat ---Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.
--- Ende Zitat ---
Genauso ist es, @ Superhaase, und vergessen Sie nicht, wenn jemand erschossen wird, dann liegt\'s an der Pistole, also muss der Knarrenhersteller ran, natürlich beim Messer ebenso, andere Beispiele will ich hier erst gar nicht nennen. Es war ja auch 1998 so, dass die 35 GW PV-Leistung da waren, Sie sind schön in Weiden aufgestanden, und zack, alles war da. Fertig!
Wie immer, sind Sie mit Ihrem Ausfluss bei der Jämmerlichkeit angekommen. Ich gönne Ihnen, ebenfalls wie immer, den Schlussabschnitt, wo Sie sich mal wieder rechtfertigen, wie klug und richtig das alles so ist, was Sie hier verzapfen, und dass das 11. Gebot hiess, es darf keine Meinung neben der von Superhaase geben, dieses es aber leider nicht bis in die Neuzeit geschafft hat, und natürlich auch wie dumm die Welt um Sie herum ist.
Also, pesten Sie los.
Gruß nach Weiden, wo die Sonne ewig lacht,
NN
superhaase:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
--- Zitat ---Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.
--- Ende Zitat ---
Genauso ist es, @ Superhaase, und vergessen Sie nicht, wenn jemand erschossen wird, dann liegt\'s an der Pistole, also muss der Knarrenhersteller ran, natürlich beim Messer ebenso, andere Beispiele will ich hier erst gar nicht nennen. Es war ja auch 1998 so, dass die 35 GW PV-Leistung da waren, Sie sind schön in Weiden aufgestanden, und zack, alles war da. Fertig!
Wie immer, sind Sie mit Ihrem Ausfluss bei der Jämmerlichkeit angekommen. Ich gönne Ihnen, ebenfalls wie immer, den Schlussabschnitt, wo Sie sich mal wieder rechtfertigen, wie klug und richtig das alles so ist, was Sie hier verzapfen, und dass das 11. Gebot hiess, es darf keine Meinung neben der von Superhaase geben, dieses es aber leider nicht bis in die Neuzeit geschafft hat, und natürlich auch wie dumm die Welt um Sie herum ist.
Also, pesten Sie los.
Gruß nach Weiden, wo die Sonne ewig lacht,
NN
--- Ende Zitat ---
@Netzbetreiber:
Sie sind wohl sehr getroffen in dieser Sache und sich Ihrer Schuld als (Angestellter bei einem) Netzbeteiber bewusst?
Da Sie wie so oft nichts Sachliches vorzubringen haben, werden Sie persönlich beleidigend und schwurbeln dummes Zeug.
Weiter so, damit verbessern Sie Ihr Ansehen und Ihre Glaubwürdigkeit hier enorm. :D
Gruß in die Netzbetreiber-Amtsstube,
sh
Wolfgang_AW:
Rechtsgutachten Prof. Dr. Felix Ekardt zur 50,2 Hz Problematik
--- Zitat ---In der gesamten Zeit von 2005 bis April 2010 wurden in Deutschland PV-Anlagen mit dem entsprechenden technischen
Mangel installiert, weil die Norm VDE V 0126-1-1:2006-02 einen Fehler aufwies. Alle PV-Anlagen mussten gemäß den technischen Normen seit 2005 mit einer Vorrichtung ausgestattet werden, die die PV-Anlage unverzüglich vom Stromnetz trennt, wenn die Frequenz des europäischen Verbundnetzes UCTE den Wert 50,2 Hertz überschreitet. Jene Installation ist dem Anliegen der Verteilnetzbetreiber (VNB) geschuldet, im Falle einer Ersatzversorgung mit Notstromaggregaten eine unkontrollierte Einspeisung dezentraler Erzeugungsanlagen (DEA) zu verhindern.
(...)
Spätestens seit Mai 2009 ist die Problematik um die Gefährdung der Netzstabilität durch die massenweise Abschaltung von PV-Anlagen bei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hz allgemein bekannt. Ein DKE-Schnellverfahren zur
Änderung der VDE 0126-1-1 (oder auch eine gesetzliche Klarstellung) wurde jedoch seinerzeit nicht eingeleitet. Unabhängig davon war auch vor 2009 die Problematik wohl bereits grundsätzlich erkennbar: Dass langfristig die erneuerbaren Energien den Großteil – oder sogar 100 % – der Stromversorgung übernehmen sollten und dementsprechend eine automatische Abschaltvorrichtung die Netzstabilität spätestens mittelfristig gefährden musste, erschloss sich bereits seit längerem dem objektiven Betrachter.
(...)
VI. Gesamtergebnis
Nach alledem ergibt sich folgender Gesamtbefund: Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die geplante PV-Neuregelung – die auf eine Sicherung der künftigen Netzstabilität auch unter ungünstigen Bedingungen abzielt – kostenmäßig nicht den Betreibern von PV-Altanlagen anzulasten. Dies ergibt sich aus Art. 14, 12 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG. Würde der Gesetzgeber die Regelung trotzdem erlassen, wäre er im Wege des Primärrechtsschutzes einer Verwerfung seiner Regelung vor dem BVerfG ausgesetzt. Zu dieser muss es kommen, da andernfalls ein Amtshaftungsanspruch gegeben wäre bzw. die Grundsätze der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung des Eigentums greifen müssten. Tragend für dieses Ergebnis sind insbesondere der Vertrauensschutz- und der
Verursachergedanke im Rahmen des Eigentumsgrundrechts in Verbindung mit den tatsächlichen Gegebenheiten der vom Gesetzgeber angestrebten Neuregelung.
--- Ende Zitat ---
Hervorh durch Wolfgang_AW
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
PLUS:
--- Zitat ---Original von Wolfgang_AW
Rechtsgutachten Prof. Dr. Felix Ekardt zur 50,2 Hz Problematik
--- Zitat ---Nach alledem ergibt sich folgender Gesamtbefund: Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die geplante PV-Neuregelung – die auf eine Sicherung der künftigen Netzstabilität auch unter ungünstigen Bedingungen abzielt – kostenmäßig nicht den Betreibern von PV-Altanlagen anzulasten. Dies ergibt sich aus Art. 14, 12 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG. .... Tragend für dieses Ergebnis sind insbesondere der Vertrauensschutz- und der Verursachergedanke im Rahmen des Eigentumsgrundrechts in Verbindung mit den tatsächlichen Gegebenheiten der vom Gesetzgeber angestrebten Neuregelung.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
So so, ein Rechtsgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. . @Wolfgang_AW, da wir hier bei den Energieverbrauchern sind, haben Sie auch ein Rechtsgutachten aus deren Sicht. Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.
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