Machen wir doch mal das, was hier immer wieder empfohlen wird :
Wir prüfen, ob der Anbieter überhaupt zur Preisanhebung berechtigt ist. Und was lesen wir in den AGB :
\"6. Preis und Preisänderung
6.1. Der vom Kunden zu entrichtende Preis richtet sich nach dem von ihm gewählten Tarif, wie er bei Vertragsschluss bestand.
Ändern sich eine oder mehrere der maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen (wie z.B. Änderung des Umsatzsteuersatzes,
Änderung, Neueinführung oder Wegfall sonstiger Steuern und öffentlicher Abgaben im Bereich Beschaffung und Fortleitung
elektrischer Energie, die Kosten für die Fortleitung elektrischer Energie [Netznutzungsentgelte] sowie die Beschaffungskosten
für elektrische Energie an der Leipziger Strombörse [European Energy Exchange, EEX]) für einen Zeitraum von voraussichtlich
mehr als 12 Wochen und werden diese Änderungen nicht durch Änderungen anderer Kalkulationsgrundlagen kompensiert, ist
EGNW berechtigt und verpflichtet, den Tarif nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung etwaiger Kompensationswirkungen
anzupassen.\"
Hat sich hier etwas verändert ? Einzig und allein die Beschaffungskosten an der Leipziger Börse gehen stetig nach unten.
Woraus will die EGNW also die Berechtigung zur Preisanpassung herleiten ?
Diese selbsternannten \"Stromkundenbeglücker\" sind schlimmer als Eon und RWE zusammen !