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Autor Thema: Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?  (Gelesen 75797 mal)

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Offline Stromfraß

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #45 am: 06. März 2012, 22:01:47 »
bei wem?

Offline netsracz

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #46 am: 06. März 2012, 22:13:57 »
Zitat
Original von Stromfraß
bei wem?

Hier:

http://www.energensued.de/40113.html

Grüße netsracz

Offline DieterMichael

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #47 am: 06. März 2012, 23:02:20 »
Kampfzwerg: Herzlichen Dank für den Link auf das Genossenschaftsgesetz.
Ich werde auch kündigen. Jetzt per Fax und morgen per Einschreiben.

Offline uwes

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #48 am: 07. März 2012, 00:23:17 »
Zitat
Original von Stromfraß
Und der Insolvenzverwalter bekommt zwar einen ordentlichhen Batzen, aber doch keine Millionen!

Siehe z.B. hier: € 14.4. Mio für den Insolvenzverwalter

@Plus

Sie müssen das Register schon richtig lesen. Für die Wirkungen einer Eintragung im Genossenschaftsregister kommt es auf die Bekanntmachung an. Das war ausweislich der von ihnen nur unvollständig zitierten Eintragung nicht der 17.2.2012, zumal selbst die (notariell beglaubigte) Anmeldung erst am 20.1.2012 mit Protokollergänzung vom 10.2.2012 eingereicht wurde.

Die Bekanntmachung erfolgte im Genossenschaftsregister vielmehr am

28.02.2012 12:00 Uhr.

@Alle: Die Kündigung per Fax wahrt nicht die erforderliche Schriftform!
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Betroffener

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #49 am: 07. März 2012, 07:18:34 »
Zitat
Original von uwes
Der Insolvenzverwalter ist derzeit in der Tat nicht der richtige Zustellungsadressat.
Im Beschluss des AG Ulm Geschäfts-Nr.: 3 IN 98/12 vom 22.2.2012 heißt es:

\"Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin.\"

Zitat Stromfraß:
Zitat
Ein Insolvenzverwalter, der so eine Möglichkeit geboten bekommt, um zusätzliche Millionen in die Kasse zu spülen, wird dies nutzen. Damit vergrößert sich die Insolvenzmasse und über die Quote würde ja jeder zumindest einen gewissen Anteil zurückbekommen. Sagen wir mal 50% wären nicht abnorm oder 30%. Dann kann sich jeder selbst ausrechnen, was ihm die Mitgliedschaft bei EnS eingebracht hat.

Achtung, bitte auch den Beschluss vom 23.02.2012 beachten:
https://insoweb.pluta.net/cgi-bin/dokument.cgi/Erweiterung_Beschluss_EnerGen_S%FCd_eG.pdf?P=IFIYFYKUFWJVJJJVIYFXJGEXEUEVEXEYEYJGFIIWDE

EnS hat ein allgemeines Verfügungsverbot!
\"Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen\" (und dazu gehören auch Genossenschaftsanteile) gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Hört sich nach einem starken vorläufigen Insolvenzverwalter an ....
Bitte beachten: Eine Kündigung ist nur wirksam wenn sie gegenüber dem richtigen Adressaten ausgesprochen wird!

Offline bolli

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #50 am: 07. März 2012, 07:57:53 »
Ich wage mal anzuzweifeln, ob die Entgegennahme von Kündigungen unter die vom Amtsgericht übertragene Verfügungs- und Verwaltungsgewalt des Vermögens fällt. Sicherlich fällt da der später auszuzahlende Genossenschaftsanteil drunter, aber um den geht es hier ja erstmal nicht.

Offline Betroffener

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Offline egn

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #52 am: 07. März 2012, 08:38:21 »
Hat jetzt jemand einen Musterbrief für die Kündigung des Gesellschaftsanteils erstellt und stellt diesen zur Verfügung?

Die Kündigung kann man dann ja zur Sicherheit sowohl an die Gesellschaft, als auch an den Insolvenzverwalter senden.

Danke!

Offline Neuhaus

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #53 am: 07. März 2012, 09:28:23 »
Ich lese hier immer etwas vom einer neu eingestellten Satzung

Satzung

Aber am ende des Dokumentes steht das Datum der Änderung zum 28.01.2011

wo finde ich denn dann die ganz neue?

Offline mc_chris

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #54 am: 07. März 2012, 09:45:44 »
Ein Musterbrief wäre wirklich klasse :-)

Offline Stromfraß

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #55 am: 07. März 2012, 09:52:15 »
@Neuhaus: http://www.energensued.de/media/EnS_Satzung_20120114.pdf
@mc chris: da hilft schon ein wenig googeln:
http://www.kuendigung-vorlagen.de/Kuendigung-Vorlage-Mitgliedschaft/
Natürlich muss man dann noch einige Passagen ändern, aber als Muster ...
wichtig ist der Grund: außerordentliche Kündigung wegen Satzungsänderung!

Offline Neuhaus

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #56 am: 07. März 2012, 09:56:23 »
Danke

aber ich hab ihn wirklich nicht über die WEB-Seite der EnerGen Süd gefunden

Offline Stromfraß

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #57 am: 07. März 2012, 10:00:42 »
http://www.energensued.de/index2.html
und dann \"unsere Satzung und GO\"?

Offline rkum12

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #58 am: 07. März 2012, 10:09:47 »
Hallo zusammen, hier gibts nen Musterbrief zum runterladen (Link unten im Artikel) .

Habe heute auch per Einschreiben gekündigt.

http://www.vz-bawue.de/UNIQ133111129823031/link1034501A.html

Offline Neuhaus

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Aktualisierte Satzung der Energen Süd - Konsequenzen?
« Antwort #59 am: 07. März 2012, 10:28:56 »
Hallo @Stromfraß

Das Problem war der FireFox 10.x, der den Cache nicht geleert hat!
Da hilft der Link auf die Seite und suchen der Satzung und GO gar nichts, da mußte ich erst die Grundeinstellungen des FireFox ändern!

mfg

 

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