Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?

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Energietourist:
war bei meinem Sohn ähnlich. Der hatte vor über einem Jahr eine Beitrittserklärung abgeschickt und gleichzeitig einen Antrag auf Stromlieferung gestellt. Er hat bis heute weder das Eintrittsgeld bezahlt (sollte, da Einzugsermächtigung erteilt wurde, ja wohl abgebucht werden) noch eine Mitgliedsbestätigung bekommen. Da er ja Strom braucht, hatte er sich natürlich in der Zwischenzeit einen anderen Lieferanten gesucht. Nach über einem Jahr fällt der Genossenschaft auf, da hat ja einer noch einen Mitgliedsantrag gestellt und  - sehr schön - auch einen Stomlieferungsantrag und hat bei seinem jetzigen Versorger den Wechsel eingeleitet - ohne seine Zustimmung!
Solche Fälle werden nur die Gerichte entscheiden können, da können wir Laien nur rumspekulieren.

bolli:

--- Zitat von: Christian Guhl am 15. März 2013, 19:18:16 ---Wenn ich im Juni 2011 die Mitgliedschaft beantragt habe, diese aber damals von der EGS nicht angenommen wurde, bezweifle ich stark, dass der Antrag jetzt noch Gültigkeit hat. Da wird jetzt aber um jeden Cent gerungen. Was ist Insolvenzverwalter doch für ein armseliger Job ! (Dafür aber fürstlich bezahlt.)

--- Ende Zitat ---
Mit Sicherheit hat sie keine Gültigkeit mehr, wenn sie einmal abgelehnt wurde.  Aber wenn sie angenommen wurde, wurde auch ein entsprechendes Schreiben verschickt. Da dieses nicht bei SUPER4 angekommen ist, würde ich mir dieses mal zeigen lassen. (incl. des Aufnahmebeschlusses). Wenn das nicht vorgelegt werden kann oder der IV das nicht will (und darüber sollte man einen Nachweis haben, dass man es haben wollte) dann soll er klagen. DANN muss er es vorlegen.

Allerdings habe ich so die Vermutung, dass man derzeit nochmal eine (letzte ?) "Abgrasrunde" fährt, da auch ich von "letzten Mahnungen vor einem Gerichtsverfahren" gehört habe, wo man Geld aus einer bestrittenen Preiserhöhung haben will, was man mit Sicherheit auch vor Gericht nicht bekommt.

Also, schön ruhig bleiben und nicht bange machen lassen.  ;)

Stromfraß:

--- Zitat ---Also, schön ruhig bleiben und nicht bange machen lassen. 
--- Ende Zitat ---
So einen Ratschlag kann man als Außenstehender gut geben ...
Man braucht aber schon Nerven und Stehvermögen, um so etwas wirklich durchzuziehen und ob man dabei wirklich was gewinnt, ist immer noch die Frage.
Bei mir läuft derzeit auch ein gerichtliches Mahnverfahren, über das ich nach Abschluss mal berichten werde. Die Sache zieht sich nun schon fast 1 Jahr hin.
Da hilft es nicht viel, selbst wenn man sich im Recht glaubt. Letztlich entscheidet ein Gericht, ob das geglaubte Recht auch vom Gericht so gesehen wird.

Natürlich sieht es im hier diskutierten Fall so aus, dass es der "letzte Versuch" ist. Wer zahlt, zahlt.
Wer nicht zahlt, siehe oben.
Wie gesagt, zunächst mal abwarten, was vom IV kommt.

ein_bayer:
@SUPER4
Ich habe am 10.11.2010 einen Aufnahmeantrag gestellt und am 25.11.2010 eine Bestätigung erhalten:
"Der Vorstand hat Ihrem Aufnahmeantrag zugestimmt."
Es wurde auch eine Mitgliedsnummer angegeben. Der Brief war vom Vorstand unterschrieben.

Wenn Sie keine solche Bestätigung erhalten haben, würde ich an IV Pluta schreiben:
Offensichtlich wurde mein Aufnahmeantrag vom ??? nicht akzeptiert, da ich keinerlei Bestätigung erhalten habe. Damit bin ich 2011 kein Mitglied der Genossenschaft geworden und nicht zu einer Zahlung eines Anteils verpflichtet.
Für diese Auffassung spricht auch, dass niemals eine Zahlung angefordert wurde. Es wurde auch niemals Energie von der Genossenschaft bezogen.

Ich bin aber kein Rechtsanwalt und kann keine Verantwortung dafür übernehmen, dass dieser Briefvorschlag die gewünschte Wirkung zeigt.

bolli:

--- Zitat von: Stromfraß am 18. März 2013, 10:22:05 ---
--- Zitat ---Also, schön ruhig bleiben und nicht bange machen lassen. 
--- Ende Zitat ---
So einen Ratschlag kann man als Außenstehender gut geben ...

--- Ende Zitat ---
Ich hab auch so ein (ähnliches) Schreiben bezgl. "letzter Mahnung" erhalten.  ;)

Und aus anderen Verfahren mit meinem früheren Versorger kenne ich das Spielchen auch. Insbesondere bei den fehlerhaften Preisanpassungsklauseln wurde/wird dieses von den Versorgern zuhauf praktiziert, meist sogar bis zum Mahnbescheid (dem man natürlich widersprechen muss, aber erstmal ohne Begründung) und bisher ist noch keine Klage eingegangen.

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