Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?

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--- Zitat von: SUPER4 am 15. März 2013, 17:08:18 ---Hallo ich bin neu hier und auch nicht ganz freiwillig, aber mich zwingt der kollege pluta dazu: er will jetzt 120 euro genossenschaftsanteil oder wie auch immer er das nennen will. eine stromlieferung erfolgte nie, nun frage ich darf er das ? man wollte sparen, hat eh schon zu kämpfen um im alltag über die runden zu kommen und dann diese abzocke ...  :-[ weiss jemand ob ich dieses entrichten muss oder ob er fristen einhalten muss oder ob der kleine mann immer am kurzen hebel sitzt....in der beitrittserklärung steht auch "Ich trete der EnerGen Süd eg bei........." die energen ist aber pleite ......mein schreiben war vom 08.06.2011 .  >:( naja vielleicht hat jemand ne idee danke und sorry für meine schwache ausdruckweise.
--- Ende Zitat ---
@SUPER4, zuerst mal selbst schlau machen, die Satzung lesen, dazu das Genossenschaftsgesetz und die Energielieferverträge und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft auseinander halten.

Wer einer Genossenschaft beitritt, egal ob die quasi schon "Pleite" ist oder nicht, hat u. a. die in der Satzung geregelten Pflichtbeiträge bzw. Pflichtbeteiligung zu leisten. Ob da Energie oder sonst was bezogen wurde oder nicht, ist nicht relevant.

Nach § 23 (2) GenG haftet, wer in die Genossenschaft eintritt, auch für die vor seinem Eintritt eingegangenen Verbindlichkeiten.

Der Konkursverwalter ist nach dem Insolvenzrecht den Gläubigern verpflichtet, die ausstehenden Pflichtbeteiligungen einzufordern. Er haftet sonst persönlich.
 
Sie tragen somit das gleiche Schicksal, wie diejenigen Mitglieder, die ihre Anteile bereits einbezahlt haben.

Christian Guhl:
Wenn ich im Juni 2011 die Mitgliedschaft beantragt habe, diese aber damals von der EGS nicht angenommen wurde, bezweifle ich stark, dass der Antrag jetzt noch Gültigkeit hat. Da wird jetzt aber um jeden Cent gerungen. Was ist Insolvenzverwalter doch für ein armseliger Job ! (Dafür aber fürstlich bezahlt.)

Stromfraß:

--- Zitat ---in der beitrittserklärung steht auch "Ich trete der EnerGen Süd eg bei........." die energen ist aber pleite ......mein schreiben war vom 08.06.2011
--- Ende Zitat ---
Ich denke, das ist der entscheidende Satz.
Christian Guhl schreibt dazu:

--- Zitat ---Wenn ich im Juni 2011 die Mitgliedschaft beantragt habe, diese aber damals von der EGS nicht angenommen wurde, ...
--- Ende Zitat ---
Das ist eben die Frage: was ist nach der Beitrittserklärung passiert?
Wenn die EnS diese Mitgliedschaft nichtangenommen hat -aus welchen Gründen auch immer- dann hat sich die Sache erledigt und davon kann man den IV informieren.
Wenn aber nur "vergessen" wurde, den Beitrag einzufordern bzw. zu überweisen, dann ist er jetzt noch fällig.
M.E. müsste doch aber seitens der EnS ein Schriftstück vorliegen und auf dessen Inhalt kommt es an.

SUPER4:
Also erst einmal recht herzlichen dank an alle die sich die mühe gemacht haben und mir geantwortet haben. mein fazit lautet nun (nach langem hin und her, zahlen oder nicht, ärgern oder noch mehr ärgern [vor gericht]) anruf bei puta beitrittserjlärung anfordern, die mir nie bestätigt wurde und dann wieder abwägen ..... wenn die sagen nö wir suchen ihnen das ding nicht raus ....steh ich genau am selben punkt ....werde dann salafist  8)
was mich noch iteressieren würde ob nach diesem langen zeitraum noch der beitrag erhoben werden darf, ist übrigens die letzte mahnung vor außergerichtlichen einigung (ps: wurde noch nie angemahnt - brennt wohl unter den nägeln) also antrag vom 08.06.2011 das sind fast 2 jahre ....
mfg andreas

Stromfraß:
@Super4: zunächst würde ich noch abwarten, ob der Beitritt rechtens erfolgte oder nicht. Wenn ja, ist die Einforderung des Beitrags auch jetzt noch möglich. Die Verjährungsfrist ist durch die Mahnung ohnehin unterbrochen und die dürfte hier bei 2 Jahren liegen.
Kritisch wird es tatsächlich, wenn der IV gar nicht reagiert. Er wird der Meinung sein, die Forderung ist berechtigt. Dann würde es tatsächlich darauf hinauslaufen, zahlen oder nicht. Auch wenn das Gericht anbietet, sich außerhalb zu einigen, wird das kaum billiger.

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