Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?

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Stromfraß:
bolli, es war keine Kritik von mir, sondern nur eine Feststellung.
Ich glaube, es hilft keinem Ratsuchenden, wenn man Ratschläge erteilt, die aber dann von demjenigen auszubaden sind und man nicht selber "im Regen steht".
Wenn es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, muss man schon wissen, auf was man sich da ggf. einlässt. Da ist u.U. anwaltliche Hilfe nötig und da ist wiederum wichtig, ob man eine RS-Versicherung hat, die die Kosten übernimmt usw.

bolli:
Da haben Sie sicherlich Recht, aber man sollte wegen einer Androhung eines Mahn- oder Gerichtsverfahrens auch nicht direkt vor Ehrfurcht erstarren, was leider immer noch zuviele Leute tun. Deshalb läuft es ja so wie es läuft. Das man sich ein Bild von seiner eigenen Lage machen muss und letztlich diese Geschichte alleine bzw. mit Anwalt alleine durchstehen muss, ist klar.

Stromfraß:
Ja, Ruhe bewahren und gut überlegen ist richtig.
Der Rat hier ist zwar kostenlos, hilft aber nur bedingt.
Es ist allerdings schwierig, überhaupt einen sinnvollen Rat zu geben ohne genauere Kenntnis der Sachverhalte.
Offensichtlich ist SUPER4 seinerzeit gewillt gewesen, Genossenschaftsmitgglied zu werden, um günstig Strom zu beziehen.
Aus dem Strombezug ist nichts geworden und was ist mit dem Antrag passiert? Die Frage ist derzeit offen und auch in welcher Form die Entrichtung des Genossenschaftsanteils erfolgen sollte - Überweisung oder Lastschrift.
Wenn so lange weder eine Bestätigung, noch eine Ablehnung erfolgte, ist das zwar sehr merkwürdig, aber rechtlich gesehen?
Schlau machen kann man sich wie PLUS bereits schrieb, durch Studium der Satzung und des GenG.
Man kann auch anwaltliche Hilfe suchen oder anderswo, aber in der Regel kostet das und da muss man wegen 120 Euro schon abwägen.

khh:

--- Zitat von: SUPER4 am 17. März 2013, 23:57:12 ---... was mich noch interessieren würde ob nach diesem langen zeitraum noch der beitrag erhoben werden darf, ist übrigens die letzte mahnung vor außergerichtlichen einigung (ps: wurde noch nie angemahnt - brennt wohl unter den nägeln) also antrag vom 08.06.2011 das sind fast 2 jahre ....
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie in 2011 keine schriftliche Mitgliedschaftsbestätigung und vor der jetzigen Zahlungsaufforderung auch keine Mahnung erhalten haben, dann schreiben Sie den Insolvenzverwalter doch an  -  z.B. gemäß Muster von @ein_bayer :

--- Zitat ---"Offensichtlich wurde mein Aufnahmeantrag vom 08.06.2011 nicht akzeptiert, da ich keinerlei Bestätigung oder Zahlungsaufforderung erhalten habe. Damit bin ich 2011 kein Mitglied der EnerGen Süd eG geworden und nicht zu einer Zahlung eines Anteils verpflichtet."
--- Ende Zitat ---

Das würde ich noch sinngemäß ergänzen: "Sollten Sie anderer Auffassung sein, dann erwarte ich, dass Sie mir unverzüglich eine Kopie des Aufnahmebeschlusses der Genossenschaft zur Verfügung stellen. Außerdem bitte ich um Aufklärung, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein Geschäftsanteil ohne zugegangene Mitgliedschaftsbestätigung noch 1 3/4 Jahrenach dem Aufnahmeantrag zur Zahlung fällig sein soll."

Stromfraß:
Den Beitrag von SUPER4 vom 17.03.13:

--- Zitat ---anruf bei puta beitrittserjlärung anfordern, die mir nie bestätigt wurde und dann wieder abwägen ..... wenn die sagen nö wir suchen ihnen das ding nicht raus ....steh ich genau am selben punkt ....werde dann salafist
--- Ende Zitat ---
habe ich so interpretiert, dass er dort angerufen hat.
Das finde ich ohnehin nicht so gut, besser ist immer schriftlich und das möglichst mit Nachweis (Einschreiben).
Ich denke, ein_bayer und khh haben hier sinnvolle Hinweise gegeben, wie so ein Schreiben in etwa abgefasst sein müsste.
Vielleicht reagiert IV Pluta aber auch so?

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