Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?

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sparfuchs:
Irgendwie verstehe ich hier die ganze Panikmache überhaupt nicht!

Energensüd eG ist insolvent und kann nicht mehr liefern.
Ab 01.03.2012 gilt hier keine Satzung mehr, sondern deutsches Insolvenzrecht. Das Unternehmen wird abgewickelt und gut ist.

Außerdem können die Genossen ja auch keine Anteile mehr nachzeichnen, da Sie ja keinen Strom und Gas mehr erhalten.

Hoffe, dass ich mit diesem Kommentar etwas helfen konnte.

DS_STG:

uwes:

--- Zitat ---Original von sparfuchs
Ab 01.03.2012 gilt hier keine Satzung mehr, sondern deutsches Insolvenzrecht. Das Unternehmen wird abgewickelt und gut ist.
--- Ende Zitat ---

Das ist so nicht richtig, da der Insolvenzverwalter im Hinblick auf Ansprüche der Genossenschaft gegen ihre Mitglieder und umgekehrt selbstverständlich an die Satzung (und natürlich auch das Gesetz) gebunden ist. Er hat Forderungen einzuziehen. Ob und in welcher Höhe diese bestehen, ergibt sich u.a. aus der Satzung.


--- Zitat ---Original von sparfuchsAußerdem können die Genossen ja auch keine Anteile mehr nachzeichnen, da Sie ja keinen Strom und Gas mehr erhalten.
Hoffe, dass ich mit diesem Kommentar etwas helfen konnte.
--- Ende Zitat ---

Man sollte die kaufvertraglichen Vereinbarungen zur Lieferung nicht mit dem Pflichtenkreis als Genosse \"in einen Topf\" werfen. Hier ist zu unterscheiden.
Ich verstehe die (neue) Satzung zwar auch so, dass der Zeitraum für den zwangsweisen Erwerb von Anteilen erst den zukünftigen Verbrauch betrifft, jedoch gibt der Wortlaut der Satzung das nicht unbedingt her. Der Anteil ist nämlich sofort in voller Höhe zu zahlen (§ 2 Abs. 1 letzter Satz der Satzung) Das lässt Raum für Ermessensentscheidungen. Wenn also der Kunde bereits im Vorjahr bestimmte Verbräuche hatte, ist es ja nicht einmal völlig abwegig anzunehmen, dass dann der Pflichtanteil schon am Jahresbeginn zu zeichnen gewesen wäre. Nas \"Nähere\" sollte zwar eine Pflichtanteilsordnung regeln. Diese habe ich auf der Internetseite aber nicht gefunden und es ist auch sehr fraglich, ob es für den InsVerw. nicht sogar besser wäre, er hätte diesen weiten Ermessensspielraum.

Also keine unbedingte Entwarnung.....

Stromfraß:
Manche sind ja sowas von naiv ...
Uwes hat es im Prinzip schon geschrieben, was der Insolvenzverwalter für Möglichkeiten hat und ich denke, die wird/muss er auch nutzen.
Was den Gas-/Stromverbrauch anbelangt: jeder, der beliefert wurde, hat doch einen Jahresverbrauch angegeben bzw. dieser wurde vom Netzbetreiber mitgeteilt. Daraufhin wurden die Abschlagzahlungen berechnet.
Natürlich ist jeder frei in seiner Entscheidung. Nur soll dann niemand sagen -zumindest diejenigen, die hier im Forum lesen- sie hätten von nichts gewusst.

lehner:
@Stromfraß
Niemand ist naiv. Viele wurden von dem Ereignis einfach überrascht, weil keiner mit einer Insolvenz gerechnet hat. Niemand wurde als Rechtsanwalt geboren. Ich mußte mich auch erst mal informieren und die Info von EnerGen sind sehr dürftig. Dafür ist ein Forum da, um Meinungen, Befürchtungen usw. hier zu posten. Danke an die, die mir Ihrer Erfahrung gute Ansätze posten, wie man hier verfahren soll.

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