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fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?

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lehner:
Wie schaut es eigentlich mit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung nach § 53 aus. Wurde diese durchgeführt. Ich habe das nichts gefunden. Hier hätte man doch schon bemerken müssen, daß hier was aus dem Ruder läuft.

plato:
Mir ging es genauso. Ich habe dann via email auf den Sachverhalt der ausserordentlichen Kündigung hingewiesen und habe folgende Antwort erhalten:

--- SNIP ---
die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt nach § 6 Absatz 1 unserer Satzungen weiterhin 6 Monate zum Geschäftsjahresende. Bei Insolvenz wird der Jahresabschluss eventuell vorgezogen und es ergibt sich eine andere Kündigungsmöglichkeit. Darüber werden wir dann informieren. Das Sonderkündigungsrecht betrifft nur den Bezug von Leistungen von der Genossenschaft - in diesem Fall durch den Liefervertrag.

Mit freundlichen Grüßen
EnerGen Süd eG
--- SNIP ---

Dem habe ich erneut auf Hinweis der Gesetzeslage §67a GenG via email widersprochen - mal schauen was nun die Antwort ist.

Andiadm:
Ja, ich bin da auch noch mit dem netten Herren am Diskutieren. Aber deswegen eine Feststellungsklage anstreben, wo man dann auf den Kosten sitzen bleibt? Ne, das isses ja wohl auch nicht.

Stromfraß:
Da müssten sich die Genossen wohl mal rechtlich beraten lassen.
Jeder Jurist würde ihnen erklären, dass über der Satzung das Genossenschaftsgesetz steht. Und ganz oben steht das Grundgesetz, so einfach ist das.
Allerdings: § 67a betrifft das Außerordentliche  Kündigungsrecht der Mitgliedschaft und nicht das Sonderkündigungsrecht bei Lieferverträgen - hat da jemand falsch formuliert?

Andiadm:
Nein, der Mann der EGS versteht das nicht ... ich hatte geschrieben

Wegen Ihrer mit Wirkung ab 28.02.2012 beschlossenen Satzungsänderung mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 67a GenG in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 3 GenG Gebrauch und kündige hiermit gleichzeitig auch meine Mitgliedschaft in der Energen Süd eG form- und fristgerecht zum 31.12.2012, hilfsweise mit sofortiger Wirkung. Ihre Satzungsänderung erkenne ich ausdrücklich nicht an.

Das kann man nicht falsch verstehen, ausser man will es falsch verstehen, und danach stinkt das für mich hier ganz gewaltig.

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