Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
lehner:
Das ist eigentlich auch eine Sache für unsere Politiker in Bayern.
Wir sollten alle ans Wirtschaftsministerium posten.
Es kann doch nicht sein, daß wir uns alle Gedanken machen müssen, wie wir hier aus der Mitgliedschaft wieder rauskommen. Ich bin der Auffassung sobald ein Energieunternehmen pleite geht muß automatisch der Vertrag ohne Folgekosten für die Betroffenen beendet sein. Bei mir hat sich heute EON gemeldet, daß für ca 3 Monate die Stromversorgung übernimmt und ich mich während dieser zeit um einen anderen Stromanbieter bemühen kann.
Monatlicher Abschlag 230 Euro gegenüber 170 Euro Energensüd
Stromfraß:
--- Zitat ---Das ist eigentlich auch eine Sache für unsere Politiker in Bayern.
--- Ende Zitat ---
Ich glaube nicht, dass dafür die Politiker in Bayern zuständig sind.
Ansonsten geht es ja um 2 Angelegenheiten:
1. als Kunde
2. als Genosse
Man kann z.B. Kunde bei EON sein, aber auch Genossenschaftsmitglied bei EnS.
Derzeit ist es so, dass man in beiden Fällen aktiv werden muss, wenn sich daran etwas ändern soll. Wie das geht? Z.B. hier im Forum lesen und dann handeln!
Neuhaus:
Ich habe heite per eMail die Bestätigung der Kündigung der Mitgliedschaft erhalten zum Ende 2012.
Es geht also doch
Andiadm:
Achtung:
Auch ich habe eine Email mit Bestätigung meiner Kündigung erhalten. In dieser steht haben wir gem. § 6 Abs. 1 unserer Satzung zum Schluss des Geschäftsjahres 2012 vorgemerkt.
Das sollte so nicht unwidersprochen stehen bleiben, wenn man von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 67a GenG in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 3 GenG Gebrauch gemacht hat. Denn nur bei einer solchen Kündigung dürfte §67a Abs 2 gelten: Im Falle der Kündigung wirkt die Änderung der Satzung weder für noch gegen das Mitglied, und das könnte in der Frage der Nachzeichnung von Anteilen noch interessant werden.
Ich persönlich habe erstmal nur zurückgemailt. Falls mir eine Bestätigung auch des Grundes der Kündigung nicht zeitnah zugeht, werde ich da nochmals ein Einschreiben hinterherjagen.
Stromfraß:
Da ist die EnS nicht alleinstehend.
Auch andere Vertragspartner \"vergessen\" gern, auf die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung hinzuweisen. Da könnte dahinter stehen, dass manch einer nicht weiß, dass es das gibt bzw. die Voraussetzungen hierzu oder die Fristen nicht kennt.
Dass aber EnS unter Hinweis auf das GenG eine außerordentliche Kündigung erhält und nur eine Bestätigung des normalen Kündigungstermins lt. Satzung gibt, ist schon sehr erstaunlich.
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