Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
fristlose Kündigung aufgrund der Insolvenz möglich?
plato:
Tja da merkt man daß ich kein Rechtsanwalt bin. In meinem Kündigungsschreiben habe ich mich an die Formulierung von Andiadm gehalten (danke dafür). Beim ersten Nachfassen via email habe ich folgende Formulierung verwendet:
Ich möchte darauf hinweisen, daß ich nicht gemäß §6 Abs. 1 der Satzung gekündigt habe, sondern außerordentlich nach § 67a GenG in Verbindung mit § 16 (2) Nr. 3 GenG, unter Ablehnung der Satzungsänderung. Ich bitte Sie darum, mir diesen Kündigungsgrund zu bestätigen.
Lediglich beim zweiten Nachfassen via email habe ich die mir von der EGS \"in den Mund\" gelegte Formulierung \"Sonderkündigung\" verwendet (war mir nicht bewusst, daß das was anderes ist:
ich möchte Ihnen hier bzgl. des Kündigungsgrundes / Inhalt / Umfang widersprechen:
§67a des Genossenschaftsgesetzes räumt einem Mitglied einer Genossenschaft ein Sonderkündigungsrecht zur Beendigung der Mitgliedschaft bei Satzungsänderungen ein: http://dejure.org/gesetze/GenG/67a.html
\"(1) Wird eine Änderung der Satzung beschlossen, die einen der in § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5, [...] aufgeführten Gegenstände [...] betrifft, kann kündigen: [...] Hat eine Vertreterversammlung die Änderung der Satzung beschlossen, kann jedes Mitglied kündigen[...].
(2) [...] Im Falle der Kündigung wirkt die Änderung der Satzung weder für noch gegen das Mitglied.\"
§16 Abs 2. Satz 1 Nr. 3 GenG beschreibt \"Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen\" -> dies trifft auf die auf der Website veröffentlichten Satzungsänderung enthaltene Nachzeichnungspflicht für Gasabnehmer bzw. Stromabnehmer >4000 kWh (§2 Satz 1 der neuen Satzung) zu.
Mit dieser Satzungsänderung bin ich nicht einverstanden und habe deshalb das Sonderkündigungsrecht ausgeübt.
lehner:
Was mich auch stutzig macht ist, daß EnerGen am 29.2.2013 angibt, daß die meisten Netzbetreiber Vorkasseleistungen wollten. Dies trifft doch bei den anderen Anbietern auch zu. Ich weiß zwar nicht was an dem Gerücht stimmt, das lautet, jemand bei EnerGen soll sich unrechtmäßig die Taschen gefüllt haben. Die Information von EnerGen ist momentan unter aller Sau. Bin gespannt was da raus kommt. Ich glaube das die Vorkasseleistung nur ein vorgeschobener Grund ist. Ich werde versuchen, die Februar Lastschrift wieder rückbuchen zu lassen.
Stromfraß:
--- Zitat ---Was mich auch stutzig macht ist, daß EnerGen am 29.2.2013 angibt ...
--- Ende Zitat ---
Bist Du Hellseher?
Ansonsten sollte man sich weniger mit Gerüchten aufhalten.
Es konnte auf Dauer nicht gut gehen, wenn man sie Umlagen aus dem EEG nicht an die Kunden weiter ggibt und damit Millionen in der Kasse fehlen. Egal, wen dafür letztlich die Schuld trifft, der Ex-Vorstand Finanzen, Herr Stiehler, weist da jegliche Schuld von sich. Aber auch bei der Energiegenossenschaft Nordwest wollte man ihn dann nicht mehr haben.
Bei den anderen Vorständen hat man auch nicht das Gefühl, dass es sich um Profis handelt. Guter Wille allein reicht in diesem Raubtiergeschäft eben nicht.
lehner:
Nein, ich habe meine Glaskugel wieder weggestellt. Rechnen wir mal bei 27000 Mitglieder nur mal mit den Abschlagszahlungen von 100 Euro im Monat. Da kommt doch einiges zusammen und wenn ich die letzte Erhöhung ansehe, dann liegt die fast mit EON gleich. Das plötzlich Millionen fehlen, weil man in der Kalkulation was übersehen hat - habe da meine Bedenken. Wenn die anderen Netzbetreiber oder der Staat Geld haben wollen, dann wollen die gleich Geld sehen. Also was war dann 2007, 2008, 2009, 2010.
jetzt warten wir mal ab, ob demnächst offizielle Zahlen veröffentlicht werden.
lehner:
Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister. Die Vergabe des Prüfungsrechts ist im 4. Abschnitt des Genossenschaftsgesetzes geregelt.
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