Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von h\'berger
Das lese ich nicht unbedingt nur als Hinweis. Frage an @paul paulchen: Ist in dem Versorger-Schreiben aus 02/2011 im Text z.B. nochmals ausgeführt \"... beenden wir den Altvertrag zum 31.03.2011\"? Wenn das so ist, dann dürfte dieses Schreiben eindeutig eine Vertragskündigung sein und es stellt sich wohl nur noch die Frage, ob diese Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist.
--- Ende Zitat ---
Es kommt auch darauf an, ob dem Lieferanten überhaupt ein Kündigungsrecht zusteht (vgl. BGH, B. 15.09.09 Az. VIII ZR 241/08].
Besteht ein solches im konkreten Fall nicht, kann es auch auf Form und Frist nicht ankommen.
Besteht hingegen ein Kündigungsrecht des Liefranten, kommt es darauf an, ob ein solches form- und fristgerecht ausgeübt wurde.
Es kommt also auf den Zugang einer entsprechenden Kündigungserklärung an.
Wurde de Vertrag wirksam beendet und kam hiernach durch Energieentnahme aus dem Netz ein neuer Grundvsorgungsvertrag zustande, so soll der Anfangspreis dieses Vertrages laut BGH als vereinbart gelten und deshalb als vereinbarter Preis keiner Billigkeitskontrolle unterliegen.
BGH, B. v.13.04.11 VIII ZR 127/10 Preisvereinbarung bei konkludentem Vertragsabschluss (Strom)
userD0003:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es kommt also auf den Zugang einer entsprechenden Kündigungserklärung an.
--- Ende Zitat ---
@paul paulchen
Nicht immer gleich vorschnell widersprechen ... ;) Ist die Vertragsbestätigung ab 01.04.2011 tatsächlich erst mit der Verbrauchsabrechnung im November zugegangen ?
Kampfzwerg:
...ist ein passendes Beispiel für \"gut gemeint\" und \"schlecht gemacht\".
@paul paulchen
Bitte stellen Sie den Text des ersten vermeintlichen \"Kündigungsschreiben\" anonymisiert wörtlich ein, nur dann wird die Sachlage letztendlich klarer.
Edit: Und bitte auch etwas stöbern/suchen, das Thema wurde im Forum nämlich bereits mehrfach behandelt!
@all
bitte langsam, und noch einmal zurück auf Anfang!
Das kommt davon, wenn sich User mit Hilfsangeboten/Kommentaren überschlagen, teils aber ohne richtig zu lesen. ;)
In diesem Fall ist Vorsicht angesagt, da hat @berghaus wohl durchaus recht.
paul paulchen dürfte wahrscheinlich durch Eure diversen Antworten auf völlig unterschiedliche (aber grundsätzlich sehr wichtige) Annahmen i. B. a. die Vertragsart bzw. Ausganglage und entsprechende Grundkenntnisse jetz nur noch verwirrter sein, als ohnehin schon.
Wenn ich richtig gelesen und interpretiert habe, gehe ich davon aus, dass der zuerst geschlossene Sonder-Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde, ein Grundversorgungsvertrag schon gar nicht rechtswirksam zustande gekommen ist
--- Zitat ---Vorher: Sondervereinbarung GZH / GZV Vollversorgung
Neu: SWN Sondertarif Vollversorgung
Angebot Erdgasliefervertrag und Beendigung des Altvertrages
Sofern Sie unser... Angebot nicht annehmen möchten, erfolgt die weitere Belieferung zu den Bedingungen der Grund- / Ersatzversorgung die im Internet...
--- Ende Zitat ---
Demnach hat der Versorger bei bestehendem, bis dato ungekündigtem Sondervertrag lediglich ein ANGEBOT zum Abschluss eines neuen SONDER-Vertrags gemacht.
Sollte dieses Angebot entweder nicht ausdrücklich, z. B. per Unterschrift auf einem neuen Vertragsformular, angenommen worden oder der alte Sondervertrag nicht ausdrücklich gekündigt worden sein, besteht ganz sicher schon gar kein neuer Grundversorgungsvertrag.
Bleibt für mich die Frage offen, warum ein Versorger einen bereits bestehenden Sondervertrag durch einen neuen Sondervertrag eretzen wollte? Hat er womöglich sein Klauselwerk geändert und geht nun von einer neu gefundenen wirksamen Preisänderungsklausel aus? ;)
RR-E-ft:
Möglicherweise handelte es sich um eine sog. Änderungskündigung.
Eine solche kann vorliegen, wenn sich aus der Erklärung zweifelsfrei entnehmen lässt, dass für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsanpassung (Neuvereinbarung) nicht zustande kommt, das bisherige Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Termin jedenfalls beendet werden soll.
berghaus:
Wir stochern alle im Nebel!
Das heißt ja nicht, dass der eine oder andere Leser mal was Neues erfährt oder sich an Vergessenes erinnert.
@paul paulchen
Nun aber mal her mit dem Text des Angebots-/Beendigungsschreibens
berghaus 26.01.12
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