Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH

Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers

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bolli:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Bleibt für mich die Frage offen, warum ein Versorger einen bereits bestehenden Sondervertrag durch einen neuen Sondervertrag eretzen wollte? Hat er womöglich sein Klauselwerk geändert und geht nun von einer neu gefundenen wirksamen Preisänderungsklausel aus? ;)
--- Ende Zitat ---
Zumindest setzt er damit einen neuen vereinbarten Anfangspreis fest und wird nicht ggf. durch ein Gericht wie bei Mensch-Ärger-Dich-Nicht auf Null zurückgesetzt, ggf. auf die (preisliche) Basis aus den 80-er Jahren. Das ist mir schon verständlich und hätte ich an der Stelle als Versorger schon viel früher gemacht.   :D

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von bolli
Zumindest setzt er damit einen neuen vereinbarten Anfangspreis fest und wird nicht ggf. durch ein Gericht wie bei Mensch-Ärger-Dich-Nicht auf Null zurückgesetzt, ggf. auf die (preisliche) Basis aus den 80-er Jahren. Das ist mir schon verständlich und hätte ich an der Stelle als Versorger schon viel früher gemacht.   :D
--- Ende Zitat ---

Stimmt.
Das hatte ich tatsächlich total vergessen  ;)
Und das, obwohl mein Versorger diesen Versuch ebenfalls gemacht hatte. Mehrfach. Aber bei dessen ständigen Um-, Rück-, Vor-, Ein- und Ausstufungen bin ich irgendwann im Laufe der Jahre wohl dazu übergegangen, diese Versuche einfach nur hinzunehmen und kommentar- bzw. reaktionslos abzuheften.  :D

paul paulchen:
Hallo zusammen,

Sorry, war in den letzten Tagen viel unterwegs und konnte nicht antworten.

Vorab:
Ich dachte ja immer, dass die Gasversorger aufgrund Ihrer sogenannten “Monopolstellung” nicht so einfach mal eben die Verträge einseitig kündigen dürfen. So kann man sich halt irren…

______________________

Hier ein Auszug aus dem Schreiben aus 02/2011:
Wichtige Information zu Ihrem Erdgasliefervertrag
-   Beendigung des Altvertrages “Sondervereinbarung GZV…”
-   Angebot eines neuen Erdgasliefervertrages
Kundennummer      xxxx
Verbrauchsstelle      xxxx

Sehr geehrte …

Jetzt macht eine Erhöhung unserer Erdgasbezugskosten, die auch durch Kosteneinsparungen in anderen Bereichen nicht aufgefangen waren konnte, es notwendig, zum 01.04.2011 eine Erdgaspreiserhöhung vorzunehmen.
Der Erdgaspreis steigt….
Diese jetzt anstehende Preisanpassung nehmen wir zum Anlass, die Lieferverträge mit unseren Erdgaskunden den neuen gesetzlichen Vorschriften anzupassen.
So ist zwischenzeitlich zwingend vorgeschrieben, die bisherige Kubikmeter-Preis-Angabe auf unseren Verträgen auf eine Preisangabe in kwh umzustellen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben beenden wir den bestehenden Vertrag,
“Sondervereinbarung GZV Vollversorgung”
aus den beschriebenen Gründen zum 31.03.2011.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen jedoch gerne die Fortführung … zu den Bedingungen eines beigefügten , aktualisierten Sondervertrages an.

Wie können Sie den Großteil der Kostensteigerung kompensieren?
Als treuer Erdgaskunde … bieten wir… “SWN-Sondertarif-Vollversorgung” … und gewähren einen 4% Rabatt auf den … Nettopreis …

Wenn Sie uns bis zum 15.03.2011 ein von Ihnen unterschriebene Vertragsexemplar …

Sofern Sie unser Vertragsangebot nicht annehmen möchten, erfolgt eine weitere Erdgasbelieferung und Abrechnung zu den Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung, die Sie den Veröffentlichungen in den Medien und Internet entnehmen können.


______________________

Um ehrlich zu sein, der Versorger hat auch schon immer ohne Vertragsänderung /kündigung Preiserhöhungen durchgeführt. Und das mit der gesetzlichen Änderung ist meiner Ansicht nach auch nur eine Ausrede…

Auch das Verhalten, uns nicht nach abgelaufener Angebotszeit einmal mit zu teilen, wie die neue Kd.Nr. ist, finde ich schon sehr „gewöhungsbedürftig“. Alle unsere mtl. Abschlagzahlungen auf die alte Kd.Nr. hat der Versorger intern auf die Neue umgebucht.
Aber warum auch ein paar Cent Porto an einen Kunden verschwenden.
Das Verhalten zeigt einmal mehr die „Machtstellung“...

Bin auch mal gespannt, ob der Versorger jetzt meine Abschlagzahlungen gegen die einbehaltenen Altforderungen verrechnet. Habe gehört, dass soll auch ein beliebtes Spiel sein. (Auch wenn ich bereits mitgeteilt habe, dass ich jegliche Verrechnung ablehne).

Werde jetzt erst einmal den Altvertrag gemäß des alten Preises 2005/2006 abrechnen.  Und dann schaue ich mich mal nach einem anderen Versorger um.

Oder wie würdet Ihr da am besten vorgehen?

Habt Ihr da eine aktuelle Erfahrung mit günstigen Versorgern? Ansonsten werde ich auch mal bei Verivox usw. suchen.

Bis dann

Paul

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von paul paulchen
Wichtige Information zu Ihrem Erdgasliefervertrag
-   Beendigung des Altvertrages “Sondervereinbarung GZV…”
-   Angebot eines neuen Erdgasliefervertrages
Kundennummer      xxxx
Verbrauchsstelle      xxxx

Sehr geehrte …

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben beenden wir den bestehenden Vertrag,
“Sondervereinbarung GZV Vollversorgung”
aus den beschriebenen Gründen zum 31.03.2011.

Sofern Sie unser Vertragsangebot nicht annehmen möchten, erfolgt eine weitere Erdgasbelieferung und Abrechnung zu den Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung, die Sie den Veröffentlichungen in den Medien und Internet entnehmen können.

--- Ende Zitat ---

Aus dem Schreiben kann man wohl ersehen, dass der Versorger durch diese Erklärung den bisherigen Vertrag [Sondervereinbarung GZV...] jedenfalls zum 31.03.2011 beenden wollte, was man gemeinhin auch als Kündigung bezeichnet.

Ebenso kann man wohl ersehen, dass die Belieferung ab dem 01.4.2011 deshalb in der Grundversorgung erfolgen sollte, wenn kein anderer Vertrag über Gaslieferungen zustande kommt.
Ebenso kann man wohl ersehen, dass nach der Rechtsprechung des BGH der bei Beginn der Grundversorgung [am 01.04.2011] geltende Allgemeine Preis als vereinbart gelten und deshalb geschuldet und vom betroffenen Kunden zu zahlen sein soll.

BGH, B. v.13.04.11 VIII ZR 127/10 Preisvereinbarung bei konkludentem Vertragsabschluss (Strom)

Kampfzwerg:
@paul paulchen

den Nebel hätten Sie uns wohl leicht ersparen können.  ;)

Der alte Sondervertrag wurde zum 31.03.2011 gekündigt und seit dem 01.4.2011 sind Sie in der Grundversorgung.
Für diesen neuen, konkludent durch Gasentnahme, abgeschlossenen Vertrag gab es eine neue KD-Nr. und eine neue Vertrags-Nr..
(Meist erhält man dann zumindest ein nettes Begrüßungschreiben, in dem man als neuer Kunde herzlich willkommen geheissen wird  ;) , oder eine Vertragsbestätigung).

Ob die Kündigung form- und fristgerecht rechtswirksam war, hätten Sie besser beizeiten prüfen lassen sollen!

Freuen Sie sich lieber darüber, dass der Versorger die Abschläge, die Sie seit dem 01.04.11 auf die alte Vertragsnr. geleistet haben, intern auf die neue umgebucht hat. Somit ist eine Verrechnung auf die einbehaltenen Beträge des alten Sondervertrags sehr unwahrscheinlich. Sofern Sie genug einbehalten haben, müssten Sie nach Ihrer eigenen Berechnung ein Guthaben gesammelt haben, das wäre best case.
(Ändern Sie ab sofort auch Ihre Überweisungen.)

Haben Sie nach Ihrem ersten Widerspruch eigentlich auf die vertraglichen Anfangspreise gekürzt oder auf die bei Widerspruch gültigen? (vielleicht habe ich das auch überlesen, möchte aber nicht nochmal auf Anfang gehen  :D )
Hat der Versorger Ihnen jetzt erst eine Schlussabrechnung für den alten Sondervertrag geschickt? Merkwürdig.
Sollte das wirklich der Fall sein, rechnen Sie mit den vertraglichen ANFANGSPREISEN, die Sie nach Vertragsschluss erstmals gezahlt haben, ab! Schauen Sie ggf. auf der ersten Rechnung nach. Tip: achten Sie darauf, dass diese erste Rechnung nicht gleich mit einer Preisänderung startet!

Teilen Sie ihm Ihre Berechnungen mit und überweisen Sie ggf. einen nach Ihrer (!) Berechnung entstandenen Restbetrag. Dann natürlich auf die alte Vertrags-Nr..

Geld verschenkt haben Sie jedenfalls, weil Sie bereits seit 9 Monaten in der Grundversorgung sind! Also schnell Preisvergleiche anstellen.

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