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Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers

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paul paulchen:
@Kampfzwerg,

ja, da habe ich letztes Jahr leider gepennt, da ich keine Zeit hatte mich genauer drum zu kümmern.

Die Jahresabrechnung kam wie folgt:
1. Altvertrag: inkl. der Restforderung über die einbeh. Beträge seit 2006 => Nachfoderung
2. Neuvertrag: über die neuen Preise, gegen den die mtl. Abschläge gelaufen sind. => Guthaben
   (Wurde vom Versorger schon überwiesen).

Habe jetzt eine Abrechnung wie folgt gemacht:
1. Altvertrag zu den Preisen von 2005/2006 => Nachzahlung wird überwiesen.
   (Die Restfoderung der Vorjahre halte ich weiter ein)
2. Neuvertrag war zwar ein Guthaben, nach den Preisen 2005/2006 hätte der Versoger etwas mehr zurück zahlen müssen. War aber nicht grade viel für den kurzen Zeitraum.

Leider habe ich versehentich die letzte beiden Abschläge unter Angabe der alten Vertragsnummer geleistet. (Abschlag 12/11 und 01/12.) Hatte aber den Versorger aber aufgefodert keine Verrechnung vor zu nehmen.  Außerdem steht ganz klar Abschlag auf der Überweisung.

Werde diese WE erst mal nach einem günstigeren Anbieter suchen. Mal schaun.

Paul

bolli:

--- Zitat ---Original von paul paulchen
Um ehrlich zu sein, der Versorger hat auch schon immer ohne Vertragsänderung /kündigung Preiserhöhungen durchgeführt. Und das mit der gesetzlichen Änderung ist meiner Ansicht nach auch nur eine Ausrede…
--- Ende Zitat ---
Unabhängig von der Tatsache, dass das mit der \"gesetzlichen Änderung\" natürlich tatsächlich nur eine Ausrede für das Angebot eines NEUEN vertrages ist, muss an aber feststellen, dass eben vielfach die Preiserhöhungen der Vergangenheit ohne Vertragsänderungen eben unwirksam waren, weil sie häufig auf unwirksamen Preisanpassungsklauseln in diesen Verträgen beruhten und daher keine wirksame Forderungsbegründung lieferten. Somit war in solchen Fällen immer nur der zu VertragsBEGINN vereinbarte Preis geschuldet. Nachdem man dieses lange Zeit ignoriert hat und nun vor Gericht häufig die Quittung bekommt, will man zumindest diesen oftmals bei länger laufenden Verträgen tatsächlich sehr niedrigen Preis auf ein neues Grundniveau heben, indem man neue Verträge mit eben neu vereinbarten Preisen abschließt. Es scheint allerdings, dass auch viele neue Preisanpassungsklauseln nicht unbedingt rechtssicher sind, weshalb möglicherweise damit zu rechnen ist, dass der Versorger zukünftig häufiger den alten Vertrag kündigen und neue Verträge abschließen werden, vor allem bei Kunden, die bei Preiserhöhungen dem Preis widersprechen (was nach derzeitiger Rechtssprechung des BGH bei Sonderverträgen nicht nötig wäre) und eine gewisse Renitenz erkennen lassen.  ;)



--- Zitat ---Original von paul paulchen
Werde jetzt erst einmal den Altvertrag gemäß des alten Preises 2005/2006 abrechnen.  Und dann schaue ich mich mal nach einem anderen Versorger um.
--- Ende Zitat ---
Möglicherweise wird der Versorger Ihnen noch ein Dankschreiben schicken.  ;)


--- Zitat ---Original von paul paulchen
Oder wie würdet Ihr da am besten vorgehen?
--- Ende Zitat ---
Das sollte sich für den Altvertrag aus dem vorstehend von mir geschriebenem ergeben und für die Grundversorgung habe ich das weiter oben erläutert. ;)


--- Zitat ---Original von paul paulchen
Habt Ihr da eine aktuelle Erfahrung mit günstigen Versorgern? Ansonsten werde ich auch mal bei Verivox usw. suchen.
--- Ende Zitat ---
Die Angebote sind Regionsabhängig und daher individuell zu bewerten. Des weiteren kommt es auf die persönlichen Vorlieben an. Mal abgesehen von Vorkassetarifen (die ja wohl nur noch wenige ganz \"sparsame\" Verbraucher (mit einem gewissen Risikopotenzial) wählen sind derzeit die Tarife mit Boni am günstigsten, bergen aber den Nachteil, dass der Bonus in der Regel nur einmal im ersten Jahr gezahlt wird (Neukundenbonus) und daher einen jährlichen Wechsel des Versorgers bedeutet und zum zweiten einige Versorger durch trickreiche Formulierungen versuchen, die auszahlungen dieser Boni bei Wechsel nach dem ersten Vertragsjahr zu unterlassen (siehe z.B. Probleme bei Flexstrom). Ob man das haben möchte, muss man selbst entscheiden.
Im übrigen sollte man sich nicht nur auf ein Vergleichsportal verlassen, da diese möglicherweise nicht ganz so unabhängig sind, wie sie immer tun. (siehe auch Zweifel an Verivox- Tarifrechner?) ;)

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