Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH

Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers

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berghaus:

--- Zitat ---von paul paulchen
Angebot Erdgasliefervertrag und Beendigung des Altvertrages
Sofern Sie unser... Angebot nicht annehmen möchten, erfolgt die weitere Belieferung zu den Bedingungen der Grund- / Ersatzversorgung die im Internet...
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---von Cremer
@paul paulchen,
o.k. dann sind Sie im Grundversorgungstarif.
--- Ende Zitat ---

Da frage ich mich und unsere Experten:

Sind mit dieser Ausdrucksweise im Zitat von paul paulchen, die Anforderungen für eine Kündigung erfüllt?

Müsste nicht das Wort Kündigung vorkommen?

Ich würde das \'Angebot\' für einen solchen neuen Vertrag so verstehen, dass da noch ergänzt werden könnte: \"Wir werden dann demnächst Ihren Vertrag kündigen.\"
- Und das müsste dann auch noch geschehen!

berghaus 25.01.2012

bolli:

--- Zitat ---Original von berghaus
Da frage ich mich und unsere Experten:

Sind mit dieser Ausdrucksweise im Zitat von paul paulchen, die Anforderungen für eine Kündigung erfüllt?

Müsste nicht das Wort Kündigung vorkommen?

Ich würde das \'Angebot\' für einen solchen neuen Vertrag so verstehen, dass da noch ergänzt werden könnte: \"Wir werden dann demnächst Ihren Vertrag kündigen.\"
- Und das müsste dann auch noch geschehen!

berghaus 25.01.2012
--- Ende Zitat ---
Bezeichne mich zwar nicht als den Experten, aber ich habe letztens in einem Urteil gelesen, dass das Wort \"Kündigung\" nicht expliziet genannt sein muss, dass aber für den normalen Leser des Textes klar sein muss, was gemeint ist. Finde aber leider derzeit die Fundstelle nicht mehr. Werde mal nochwas suchen.  :rolleyes:

Cremer:
@bolli,


--- Zitat ---Nein, dass wäre wohl nicht zu diskutieren, da die Grundversorgung nur in ganz wenigen Ausnahmefällen vom Versorger gekündigt werden darf und da zählt gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 Gas GVV die Kündigung zwecks neuem Vertragsschluss mit neuen vereinbarten Preisen (so es denn sowas überhaupt gibt) nicht zu
--- Ende Zitat ---

genau das wollte ich hören ;)



--- Zitat ---Bezeichne mich zwar nicht als den Experten, aber ich habe letztens in einem Urteil gelesen, dass das Wort \"Kündigung\" nicht expliziet genannt sein muss, dass aber für den normalen Leser des Textes klar sein muss, was gemeint ist. Finde aber leider derzeit die Fundstelle nicht mehr. Werde mal nochwas suchen.
--- Ende Zitat ---

Dies ist nicht zweifelsfrei.
es wird ein neues Angebot unterbreitet, allesdings muss m.E. das Wort \"Kündigung\" oder \"der Vertrag kann wegen ...... nicht weiter fortgesetzt werden\" fallen.

berghaus:

--- Zitat ---von paul paulchen
Angebot Erdgasliefervertrag und Beendigung des Altvertrages
Sofern Sie unser... Angebot nicht annehmen möchten, erfolgt die weitere Belieferung zu den Bedingungen der Grund- / Ersatzversorgung die im Internet...
--- Ende Zitat ---

Auch die Aussage in der Überschrift: Beendigung des Altvertrages, wohl als Betreffzeile in dem Angebot enthalten, lese ich nicht als Kündigung, sondern als Hinweis: \"Wir werden den Vertrag demnächst beenden (kündigen) müssen.\"

berghaus 25.01.12

userD0003:

--- Zitat ---Original von berghaus

--- Zitat ---von paul paulchen
Angebot Erdgasliefervertrag und Beendigung des Altvertrages
Sofern Sie unser... Angebot nicht annehmen möchten, erfolgt die weitere Belieferung zu den Bedingungen der Grund- / Ersatzversorgung die im Internet...
--- Ende Zitat ---
Auch die Aussage in der Überschrift: Beendigung des Altvertrages, wohl als Betreffzeile in dem Angebot enthalten, lese ich nicht als Kündigung, sondern als Hinweis: \"Wir werden den Vertrag demnächst beenden (kündigen) müssen.\"
--- Ende Zitat ---
Das lese ich nicht unbedingt nur als Hinweis. Frage an @paul paulchen: Ist in dem Versorger-Schreiben aus 02/2011 im Text z.B. nochmals ausgeführt \"... beenden wir den Altvertrag zum 31.03.2011\"? Wenn das so ist, dann dürfte dieses Schreiben eindeutig eine Vertragskündigung sein und es stellt sich wohl nur noch die Frage, ob diese Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist.

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