Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH

Einseitige Vertragsänderung des Gasversorgers

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paul paulchen:
Hallo zusammen,

seit 2006 kürze ich die Gasabrechnungen (Heizungsversorgung) jedes Jahr wegen Unbilligkeit.
Der Gasversorger (SWN Neuss) hat darauf nie so wirklich reagiert, ausser seine Billigkeit zu behaupten. Klage hat er auch nie eingereicht.

02/2011 Angebotsschreiben über einen neuen Vertrag bi 4% Rabatt, wenn ich den Vertrag unterschreibe ansonsten würde ich automatisch in den Grundversorgungsvertrag kommen.

02/2011 habe ich dem schriftlich widersprochen.

Seit dem keine Rekation der SWN !

11/2011 Jahresabrechnung
1. SWN schickt mir eine Vertragsbestätigung über den neuen Vertrag ab 01.04.2011.
2. Schlussrechnung alter Vertrag / alte Kundennummer mit der Nachforderung der gekürzten Beträge
3. Abrechnung Gas 04/2011-08/2011 über den Grundversorgungsvertrag und neuer Kundennummer!!!.

11/2011 habe ich dem ganzen sofort widersprochen.


Frage:
Darf die SWN trotz Widerspruch einfach so den Vertrag ändern und nachträglich eine Vertragsbestätigung zuschicken? Oder habe wir schon Anarchie???
Warum haben sie eine neue Kundennummer eingestellt?
Wie ist am Besten damit jetzt zu verfahren?

Meine Abschlagzahlungen werde ich weiter auf den alten Vertrag und die alte Kundennummer leisten.

Vielen Dank für ein paar Hinweise

Paul Paulchen

Cremer:
@paul paulchen,

wie leutete denn der Text seinerzeit in dem Angebotsschreiben?

Zunächst ist zu klären:
- War dies deutlich eine Kündigung gewesen?
- Wenn ja, wurde die Kündigungsfrist zur Vertragslaufzeit eingehalten.

Natürlich kann der Versorger den Vertrag fristgerecht kündigen.

Er hat sie ab diesem Zeitpunkt in die Grundversorgung mit neuer Kundennummer gestellt.

paul paulchen:
Hallo Herr Cremer,

soweit ich mich erinnern kann (habe das Angebot grade nicht greifbar und muss das heute abend nochmal ansehen) sah das Angebot in dem Sinne aus, dass:

... wir bieten Ihnen einen neuen Tarif an mit einem Nachlass von 4% oder 5% ...

Irgendwann kam dann unten sinngemäß die Aussage:
Sollten Sie dieses Angebot nicht annehmen, kommen Sie in den Grundversorgungstarif...

Werde das aber heute abend nochmal genauer nachsehen.

Paul Paulchen

paul paulchen:
Hi,

habe mal in diesem Angebotsschreiben nachgesehen.


Vorher:   Sondervereinbarung GZH / GZV Vollversorgung

Neu:    SWN Sondertarif Vollversorgung
   Angebot Erdgasliefervertrag und Beendigung des Altvertrages

Sofern Sie unser... Angebot nicht annehmen möchten, erfolgt die weitere Belieferung zu den Bedingungen der Grund- / Ersatzversorgung die im Internet...

Paul

Cremer:
@paul paulchen,

o.k. dann sind Sie im Grundversorgungstarif.

Ich habe aber nach den alten Vertragsbedingungen, also nach den AGB, gefragt.

Das ist zunächst maßgebend !!

- Vertragslaufzeit
- Vertragskündigung

Ist die Kündigung danach rechtens?

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