Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Nach dem Jahreswechsel

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userD0003:

--- Zitat ---Original von PLUS
Die \"eingebundenen Banken\" können auch beim tollsten Sanierungskonzept nur ein Liquiditätsproblem lösen, aber keine Überschuldung beseitigen. Nur frisches Eigenkapital, wie durch die Zeichnung weitere Anteile ja offensichtlich durch die Vertreterversammlung beschlossen, kann bei Überschuldung abhelfen.[/list]
--- Ende Zitat ---

Sagte ich doch bereits........ :D

PLUS:

--- Zitat ---Original von h\'berger
Sagte ich doch bereits........ :D
--- Ende Zitat ---
So so, sagten Sie bereits! Meine Suche brachte keinen Erfolg.

Das ist das Problem: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Dann warten wir mal bis die Umstände bekannt gemacht werden.

....auch nicht lustig[/list]

userD0003:
@Plus
Für Sie nochmals zum nachlesen:


--- Zitat ---Original von h\'berger
Das Negativkapital muss durch neue Geschäftsguthaben (und nötigenfalls durch z.B. Stille Beteiligungen) mindestens ausgeglichen werden.
Erst dann werden Banken evtl. die benötigten Kredite/Liquidität (z.B. zur Begleichung offener Lieferantenrechnungen) zur Verfügung stellen.
--- Ende Zitat ---

Die \"Umstände\" könnten sein (Spekulation):
1. GENO EQUITY hat zugesichert, nicht ausreichende neue Geschäftsguthaben durch eine Stille Beteiligung aufzustocken.
2. Die Banken haben signalisiert, Liquidität durch Kredite zur Verfügung zu stellen.

Energietourist:
Wie kann eine Genossenschaft überhaupt soviel Schulden anhäufen?
Die EEG Umlage war 2011 3,53ct/kwH. Sagen wir mal die Energensüd kauft die kwh Strom für 15ct ein Jahr im Voraus ein und sie muss die Umlage an den Netzbetreiber zahlen. Erste Frage von wem kauft sie den Strom? Zweite Frage ist in den 15ct schon die EEG Umlage drin?
Wenn nicht, wann muss sie die EEG Umlage abführen? Dritte Frage, warum ist es ein Jahr lang nicht aufgefallen, dass in den Preisen die EEG Umlage nicht einkalkuliert ist?
Nehmen wir mal an, die Genossenschaft kauft am Jahresanfang zu 15ct ein, in dem Preis ist keine EEG Umlage enthalten (soll am Jahresende bezahlt werden), sie verkauft den Strom zu 16ct, vergisst die EEG Umlage zu kalkulieren. Dann müsste ja jemand (irgeneind Netzbetreiber) noch viel Geld von der Genossenschaft bekommen. Man liest und hört nichts darüber.
In allen anderen Fällen (der eingekaufte Strom enthält schon die EEG Umlage) kann die Genossenschaft ja nur so tief in die Miesen geraten, wenn sie den Strom weit unter Einkaufspreis verscherbelt.

PLUS:
@h\'berger, wenn man unbedingt will kann man immer missverstehen. Ich wollte auf die Fragen von @SabbelMr informieren und nicht streiten:

--- Zitat ---Original von h\'berger
Eine Bank wird/kann Kredit nur einräumen, wenn der Kreditnehmer nicht überschuldet ist. Zur Verfügung gestelltes Risikokapital ist teuer.
Ein positiver Aspekt: Durch den Verlustvortrag werden künftig von der eG (hoffentlich) erwirtschaftete Gewinne auf Jahre steuerfrei bleiben.  :]
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Original von h\'berger
...
Es geht mir keinesfalls um die Frage der Überschuldung usw. Vielmehr scheint es ein entsprechendes (durchaus machbares) Sanierungskonzept zu geben, welches sicherlich mit den eingebundenen Banken und den anderen Beteiligten abgestimmt ist.
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Original von h\'berger
Für Sie nochmals zum nachlesen:
....
Die \"Umstände\" könnten sein (Spekulation):
1. GENO EQUITY hat zugesichert, nicht ausreichende neue Geschäftsguthaben durch eine Stille Beteiligung aufzustocken.
2. Die Banken haben signalisiert, Liquidität durch Kredite zur Verfügung zu stellen.
--- Ende Zitat ---
@h\'berger,[*]die Frage der Überschuldung stellt sich aber offensichtlich.
[*]Kredit von der Bank ist kein Eigenkapital oder was meinen Sie denn mit Risikokapital?
[*]Sind denn stille Beteiligungen (GENO EQUITY) mit Gesetz und Satzung vereinbar?
[*]Wenn, dann wäre das eventuell haftendes Eigenkapital was bei der Berechnung der Überschuldung berücksichtigt werden kann. Aber wie Sie schon festgestellt haben ist solches \"Risikokapital\" ja nicht umsonst (\"teuer\").[/list]
--- Zitat ---Original von Energietourist
Wie kann eine Genossenschaft überhaupt soviel Schulden anhäufen?

--- Ende Zitat ---
@Energietourist, gute Frage! Der Vorgang ist eigentlich nicht nachvollziehbar.

Seit 2010 erfolgt die Berechnung der EEG-Umlage auf Basis der sogenannten Ausgleichsmechanismusverordnung. Die Übertragungsnetzbetreiber vermarkten den Strom aus den EEG-Anlagen. Den Erlösen stehen die Aufwendungen für die Zahlungen an die Einspeiser entgegen. Die Fehlbeträge werden an alle Letztverbraucher weitergegeben. Wie wir wissen, führt insbesondere der massive PV-Zubau zu einer gravierenden Steigerung des EEG-Umlagebetrages, die Umlage je Kilowattstunde erhöhte sich für den Endverbraucher auf brutto 4,3 ct/kWh.

--- Zitat ---2) Die Übertragungsnetzbetreiber können von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern, anteilig zu dem jeweils von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung verlangen (EEG-Umlage). Der Anteil ist so zu bestimmen, dass jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede von ihm an eine Letztverbraucherin oder einen Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom dieselben Kosten trägt. Auf die Zahlung der EEGUmlage sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu entrichten.
--- Ende Zitat ---
Gesetzestext[/list]

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