Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Nach dem Jahreswechsel
ein_bayer:
Die Meldungen, die jetzt SabbelMR zitiert, enthalten sicherlich auch Fehler! Woher soll ich wissen, ob vielleicht aus persönlicher Verärgerung absichtlich Falsches verbreitet wird?
Ein Fehler: Herr Claus war im Januar 2012 nicht Aufsichtsratsvorsitzender, sondern bis zum 10.01.2012 Vorstand der EnS.
So ist es zumindest in den Veröffentlichungen des Amtsgerichts Ulm nachzulesen. Zum Nachschlagen: GnR 720022 Ulm eingeben. Die jeweilige Zusammensetzung des Aufsichtsrats geht aus den Eintragungen nicht hervor.
Kurze Chronologie:
07.05.2008 Hr. Claus nicht mehr Vorstand; Hr. Kübler Vorstand
24.10.2008 Hr. Hetzel nicht mehr Vorstand; Hr. Sihler Vorstand
24.01.2011 Hr. Claus Vorstand
28.01.2011 Letzte Generalversammlung; Beschluss Vertreterversammlung
04.04.2011 Eintrag der neuen Satzung vom 28.01.2011
26.10.2011 Hr. Sihler ist nicht mehr Vorstand
12.11.2011 Ordentliche Vertreterversammlung; Beschlüsse werden verschwiegen
10.01.2012 Hr. Claus ist nicht mehr Vorstand; Hr. Wetzel ist Vorstand
14.01.2012 Außerordentliche Vertreterversammlung; Neue Satzung!
Die Mitglieder haben meines Wissens keine Informationen über die Beschlüsse der beiden Vertreterversammlungen erhalten. Im Amtsgericht Ulm ist bis heute keine neue Satzung veröffentlicht.
Nach einer transparenten Führung einer Genossenschaft sieht das nicht aus!
SabbelMR:
--- Zitat ---Original von h\'berger
@SabbelMR
Wird mit angeblichem Insiderwissen und mit Beiträgen, wie von Ihnen zitiert, von ehemaligen Verantwortlichen (ähnlich wie bei der EGNW) womöglich in der Öffentlichkeit \"nachgekartet\" und \"schmutzige Wäsche gewaschen\" ? ;)
--- Ende Zitat ---
Erstmal habe ich die Beiträge ja tatsächlich nur kommentarlos zitiert.
Mit Ihrer Einschätzung haben Sie wohl recht.
ein_bayer:
Jetzt habe ich wieder mal einen Blog-Eintrag zum Thema Energen Süd gefunden (Donaufisch).
Aber als einfaches Mitglied habe ich immer noch keine Informationen. Im Genosssenschaftsregister ist auch noch keine neue Satzung eingetragen. Vorstand und Aufsichtsrat sollten sich ein Beispiel an der EGNW nehmen, die Ihre Mitglieder ca. zwei Wochen nach der Generalversammlung unterrichtet.
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