Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

Nach dem Jahreswechsel

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PLUS:

--- Zitat ---Original von SabbelMR
Dürfen die Geschäftsanteile eigentlich ohne gesonderten Beschluß für die Zwecke der Genossenschaft angetastet werden?

D.h. sind die jetzt für einen bestimmten Kundenkreis zusätzlich zu zeichnenden Geschäftsanteile nur eine Sicherheit für Gläubiger und potentielle Kreditgeber oder liquides Kapital?
--- Ende Zitat ---
Geschäftsguthaben sind keine abtretbaren Sicherheiten, es sind haftende Eigenkapitalbestandteile und haften somit den Gläubigern indirekt.  Die Frage ob sie \"für die Zwecke der Genossenschaft angetastet werden dürfen\" kann man so nicht stellen, Eigenkapital dient der Natur nach dem Zweck der Genossenschaft, dazu ist weder ein Beschluss notwendig noch ein einschränkender Beschluss überhaupt möglich.  Jedes Mitglied haftet mit den gezeichneten Anteilen. Sind sie nicht voll einbezahlt muss das nachgeholt werden. Nicht zu verwechseln mit der Nachschusspflicht, die hier ja ausgeschlossen ist.

Nach der Kündigung darf daher das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben erst nach dem festgestellten Jahresabschluss ausbezahlt werden.

... und das Mitglied kann kündigen, wenn ihm z.B. Satzungsänderungen nicht passen Blick ins Gesetz[/list]

userD0003:
SüdWest Presse vom 16.11.2011:

--- Zitat ---... einen zentralen Posten im Jahresplan vergessen hatte: die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die schlägt in der Ertrags- und Aufwendungs-Berechnung für 2011 mit 6,6 Millionen Euro zu Buche und stellt die Kalkulation auf den Kopf. Statt eines angestrebten Überschusses von 2,4 Millionen Euro geht die Genossenschaft nun von einem Minus von 3,67 Millionen aus. Das könnte zwar, wie aus der internen Berechnung hervorgeht, die der Redaktion vorliegt, mit Griff auf Geschäftsguthaben und Rücklagen vermindert werden. Doch nur zum Teil. Ein Defizit zum Jahresende erscheint unumgänglich.
--- Ende Zitat ---

Ich kenne den Jahresabschluss 2011 der EnerGen Süd eG nicht und kann mich daher nur auf den vorstehenden Zeitungsbericht beziehen. Demnach stellt sich die Situation wie folgt dar:
ca. 3,67 Mio. Verlust 2011 ./. Geschaftguthaben ca. 2,7 Mio. = ca. 1,0 Mio. Negativkapital (ggf. ./. vorhandene Rücklagen). Das Negativkapital muss durch neue Geschäftsguthaben (und nötigenfalls durch z.B. Stille Beteiligungen) mindestens ausgeglichen werden.
Erst dann werden Banken evtl. die benötigten Kredite/Liquidität (z.B. zur Begleichung offener Lieferantenrechnungen) zur Verfügung stellen.

PLUS:
@h\'berger, was so alles immer in den Zeitungen steht.  ;) Das ist auch wieder so eine oberflächliche Schreiberei die zu Missverständnissen führen kann.

Das Minus oder das Defizit kann nicht durch einen Griff auf die Geschäftsguthaben und Rücklagen vermindert werden. Das  im Jahresabschluss  festgestellte \"Defizit\" bleibt ein \"Defizit\". Nochmal, Geschäftsguthaben gehören zum Eigenkapital. Geschäftsguthaben sind keine eingenommenen Erträge die man einfach in der G+V Rechnung mit den Verlusten verrechnen kann.

Es geht dem Schreibenden hier wohl um die Frage der Überschuldung die ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren wäre. siehe hier

userD0003:

--- Zitat ---Original von PLUS
Geschäftsguthaben sind keine eingenommenen Erträge die man einfach in der G+V Rechnung mit den Verlusten verrechnen kann.
Es geht dem Schreibenden hier wohl um die Frage der Überschuldung die ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren wäre. siehe hier
--- Ende Zitat ---

Nee, aber der Verlust der G+V wird im Ergebnis mit dem Eigenkapital einschließlich Geschäftsguthaben \"verrechnet\".  ;)
Es geht mir keinesfalls um die Frage der Überschuldung usw. Vielmehr scheint es ein entsprechendes (durchaus machbares) Sanierungskonzept zu geben, welches sicherlich mit den eingebundenen Banken und den anderen Beteiligten abgestimmt ist.

PLUS:

--- Zitat ---Original von h\'berger
Nee, aber der Verlust der G+V wird im Ergebnis mit dem Eigenkapital einschließlich Geschäftsguthaben \"verrechnet\".  ;)
Es geht mir keinesfalls um die Frage der Überschuldung usw. Vielmehr scheint es ein entsprechendes (durchaus machbares) Sanierungskonzept zu geben, welches sicherlich mit den eingebundenen Banken und den anderen Beteiligten abgestimmt ist.
--- Ende Zitat ---
Dann viel Erfolg beim \"Verrechnen\".  

Die \"eingebundenen Banken\" können auch beim tollsten Sanierungskonzept nur ein Liquiditätsproblem lösen, aber keine Überschuldung beseitigen. Nur frisches Eigenkapital, wie durch die Zeichnung weitere Anteile ja offensichtlich durch die Vertreterversammlung beschlossen, kann bei Überschuldung abhelfen.[/list]

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