Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
Nach dem Jahreswechsel
Christian Guhl:
Interessant wäre noch zu wissen, wo die Gas-Abschläge der EGNW-Kunden geblieben sind. EnerGenSüd hat den ganzen Sommer über abgebucht, ohne dafür Gas zu liefern.
Diese Abschläge stehen der EGNW zu, um den Winterverbrauch zu bezahlen.
Ich vermute, dass das Geld nicht mehr zur Verfügung steht. Auch eine Erklärung dafür, warum die EnerGenSüd keine Endabrechnungen per 30.09.11 (Übergang an die EGNW) erstellt. Die Rückzahlungen kann man sich wahrscheinlich nicht mehr leisten.
SabbelMR:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Interessant wäre noch zu wissen, wo die Gas-Abschläge der EGNW-Kunden geblieben sind. EnerGenSüd hat den ganzen Sommer über abgebucht, ohne dafür Gas zu liefern.
--- Ende Zitat ---
Moment - EnS hat sehr wohl im Sommer Gas an EGNW-Mitglieder geliefert. Vielleicht nicht die im Winter übliche Menge. Aber in vielen Haushalten entsteht auch Gasverbrauch durch Warmwasserbereitung, Kochen..
Ihr Satz liest sich so, als sei gar keine Gaslieferung erfolgt. Das stimmt ja nicht.
Die Rückzahlungsbeträge aus den Einzel-Endabrechnung stehen der EGNW zu oder eben den Kunden selbst. Klar, daß es der EGNW lieber wäre, das Geld flöße an die EGNW. Aber war das mit der EnS so vereinbart?
Sicher, einen von beiden Seiten wird die EnS ausbezahlen müssen. Die betroffenen EGNW-Kunden sollten das nicht so hinnehmen und bspw. dem Dienstleister in Schwäbisch Hall auf die Füße treten, auch wenn dieser auch nichts für die Situation kann, aber vielleicht wird der Druck ja an EnS weitergegeben.
Auch bei manchem EnS-Kunden haben Rückzahlungen in letzter Zeit aus z.B. Endabrechnungen verdächtig lange gedauert und sind teils nur auf mehrmaliges Nachhaken erfolgt. Die offizielle Begründung dafür, sowohl seitens des Dienstleisters als auch dem Genossenschaftsbüro der EnS selbst waren aber ........ Softwareprobleme!
userD0003:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Diese Abschläge stehen der EGNW zu, um den Winterverbrauch zu bezahlen.
--- Ende Zitat ---
Ist das so? - Üblicherweise ist das aus einer Verbrauchsabrechnung resultierende Guthaben wohl eher an den Kunden zu erstatten!?
Kunden, die eine Erstattung zu erwarten haben, sollten die EnS mit Verweis auf die 6-Wochenfrist gemäß EnWG zur unverzüglichen Endabrechnung auffordern. Die \"Androhung\" einer Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. mit Hinweis auf die dort anfallende Gebühr 350 EUR dürfte das Ganze sicherlich beschleunigen.
\"Softwareprobleme\"? Da hat EnS noch etwas von E.ON gelernt: Dort heißt die Ausrede \"Systemfehler\"! :D
SabbelMR:
--- Zitat ---Original von h\'bergerIst das so? - Üblicherweise ist das aus einer Verbrauchsabrechnung resultierende Guthaben wohl eher an den Kunden zu erstatten!?
--- Ende Zitat ---
Ach wie schön - wir sind uns zum Thema EnS / EGNW mal einig;).
Zum Thema der Verbraucherbeschwerde:
Stellt sich jetzt die Frage, mit wem hatten die EGNW-Mitglieder eigentlich in der Vergangenheit das Vertragsverhältnis über die Energielieferungen? Hat die EGNW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Namen der Mitglieder rechtmäßig für diese Lieferverträge Verträge mit der EnS geschlossen (die dann wirksam zwischen Mitglied und EnS direkt bestanden) oder war EnS nur Erfüllungsgehilfe der EGNW, sodaß das direkte Vertragsverhältnis mit dem Mitglied über die Energielieferung ausschließlich seitens der EGNW bestand?
Ich bin kein Jurist, aber auch die Schlichtungsstelle Energie würde sich wohl erstmal fragen, wer jetzt ihr gegenüber ist: EnS oder EGNW?
--- Zitat ---\"Softwareprobleme\" ? - da hat EnS noch etwas von E.ON gelernt: Dort heißt das \"Systemfehler\"! :D
--- Ende Zitat ---
Softwareprobleme ist psychologisch klüger - da denkt man gleich an den selbsterlebten PC-Ärger und 75% der Anrufer werden automatisch sofort verständnisvoll;).
Vielleicht hat sich eine hochintelligente Software aber auch nur geweigert einen Erstattungsauftrag bei leeren Konten anzunehmen. Das wären dann, ääh, ja tatsächlich Hindernisse seitens der Software, also gewissermaßen Softwareprobleme, gewesen;).
userD0003:
--- Zitat ---Original von SabbelMR
[Stellt sich jetzt die Frage, mit wem hatten die EGNW-Mitglieder eigentlich in der Vergangenheit das Vertragsverhältnis über die Energielieferungen? Hat die EGNW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Namen der Mitglieder rechtmäßig für diese Lieferverträge Verträge mit der EnS geschlossen (die dann wirksam zwischen Mitglied und EnS direkt bestanden) oder war EnS nur Erfüllungsgehilfe der EGNW, sodaß das direkte Vertragsverhältnis mit dem Mitglied über die Energielieferung ausschließlich seitens der EGNW bestand?
--- Ende Zitat ---
Spricht die Abmeldung zum 30.09.11 beim Netzbetreiber durch EnS und die Anmeldung ab 01.10.11 durch EGNW (dabei gab es z.B. mit E.ON Avacon auch schon Probleme) für die 1. Alternative? Dann stellt sich aber wohl die Frage, ob eine AGB überhaupt wirksam gem. § 305 (2) in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde. Zudem ist mir nicht bekannt, ob in den Kunden-Aufträgen an EGNW generell (vermutlich gab es zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Versionen) die dafür notwendige Vollmacht enthalten war.
Die \"Androhung\" einer Beschwerde bzgl. der überfälligen Endabrechnungen dürfte in jedem Fall hilfreich sein.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln