Energiepreis-Protest > EnBW
ENBW droht mit Urteilen
GeBiRa:
Hallo da ich jetzt nun etwas mehr zeit habe kann ich nun auch öfters hier reinschauen
Ich habe jetzt das Schreiben an die ENBW verfasst und diese lt Musterbrief aufgefordert die Sperrandrohung schriftlich zurückzunehmen.
Habe ihnen auch wie im Musterbrief vorbereitet Hausverbot erteilt.
Jetzt habe ich immer noch Fragen
Soll ich auch das Schreiben an das Amtgericht senden oder muss ich jetzt warten bis die ENBW reagiert?
Muss ich die Kartellbehörde Informieren?
Muss ich dem Inkasso-Beauftragten auch Hausverbot erteilen?
DAnn habe ich nachdem ich mal alles durchgelesen habe mir die Frage gestellt ob ich nun Grundversorgt werde oder nicht ahabe ja denen keinen Neuen Vertrag zugesendet .
Habe aber in dem Verordnung der Allgemeinen Bedingungen folgendes gelesen.
....
§2 Vertragsschluss
[1] Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden.
Ist er auf andere Weise zustande gekommen so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzuglich in Textform zu betätigen.
Habe aber keinen Solchen Brief erhalten nur die Info. Und keinen Grundversorgungsvertrag unterzeichnet.
Vielen Dank
Gruß aus dem Süden
GeBiRa
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von GeBiRa
Soll ich auch das Schreiben an das Amtgericht senden oder muss ich jetzt warten bis die ENBW reagiert?
--- Ende Zitat ---
Das Amtsgericht kann damit meines Erachtens nichts anfangen; es gibt ja kein laufendes Verfahren.
--- Zitat ---Original von GeBiRa
Muss ich die Kartellbehörde Informieren?
--- Ende Zitat ---
Wenn Ihnen eine Sperre aufgrund Ihres Protestes konkret angedroht wurde, dann ja. \"Konkret\" bedeutet, dass Ihnen ein Datum genannt wurde. Auch wenn die schriftliche Ankündigung weniger als vier Wochen vor diesem Datum bei Ihnen eintrifft, ist dies unzulässig.
--- Zitat ---Original von GeBiRa
Muss ich dem Inkasso-Beauftragten auch Hausverbot erteilen?
--- Ende Zitat ---
Die Ankündigung des Besuchs eines Inkasso-Beauftragten ist m. E. keine Sperrandrohung. Sie müssen ihm ja nicht einmal die Tür öffnen; geschweige denn ihn herein lassen. Sie haben der EnBW bereits Hausverbot erteilt. Wenn diese dann dennoch jemanden beauftragen, ist das deren Problem (und deren Kosten).
--- Zitat ---Original von GeBiRa
DAnn habe ich nachdem ich mal alles durchgelesen habe mir die Frage gestellt ob ich nun Grundversorgt werde oder nicht ahabe ja denen keinen Neuen Vertrag zugesendet.
--- Ende Zitat ---
Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten. Es kann im Einzelfall sein, dass ein Sondervertrag nicht wirksam gekündigt wurde und fortbesteht.
--- Zitat ---Original von GeBiRa
Habe aber keinen Solchen Brief erhalten nur die Info. Und keinen Grundversorgungsvertrag unterzeichnet.
--- Ende Zitat ---
Wird ohne Vertrag Gas bezogen, dann werden Sie im Rahmen der sog. Ersatzversorgung beliefert. Nach längstens drei Monaten kommt - nach Lesart des BGH - ein Grundversorgungsvertrag zustande, bei dem Sie die derzeit gültigen allgemeinen Tarife stillschweigend akzeptieren. Ein solcher Vertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden.
Gruß,
ESG-Rebell.
GeBiRa:
Hallo danke
jetzt die Frage , soll ich dann den Versorger wechseln ?
ich fühle mich in dieser situation jetzt doch etwas unsicher
und wenn mein ehemaliger Sondertarifversorger auch noch der Grundversorger ist, was will man(n) da machen.
Was passiert wenn ich jetzt der ENBW kündige und mir einen anderen versorger Suche (bei Verivox). ?
Ich habe zur Zeit noch keine Anwalt, was muss ich beachten wenn sich die ENBW nicht meldet (Rücknahme der Sperrandrohung zum 04.01.2012)
Muss ich dann eine Anwalt einschalten der die ENBW anschreibt und wenn ja kann ich ja nicht jeden Anwalt nehmen wo bekomme ich einen mit erfahrung im Energierecht?
Habe den Brief per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Werde immer unsicherer aber anscheinend ist das auch der Zweck der ENBW :-)
Viele
Grüße GeBiRa
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von GeBiRa
jetzt die Frage , soll ich dann den Versorger wechseln ?
--- Ende Zitat ---
So wie ich die bisherige Diskussion in diesem Forum interpretiere, können Sonderverträge grundsätzlich gekündigt werden; wobei ggf. Form und Fristen strittig sein können. Für Sie als Kunden bedeutet dies aber, dass Sie dann in der teuren Grundversorgung ihres Grundversorgers gelandet sind; und das ist auch die EnBW.
Sie könnten es auf die Klärung der Frage ankommen lassen, ob Sie trotz widersprochener Kündigung die allgemeinen Tarife konkludent akzeptiert haben sollen. In diesem Fall würden Sie bei der EnBW bleiben und weiterhin die Unbilligkeit der allgemeinen Tarife rügen. Dies ist aber riskant.
--- Zitat ---Original von GeBiRa
Was passiert wenn ich jetzt der ENBW kündige und mir einen anderen versorger Suche (bei Verivox). ?
--- Ende Zitat ---
Dann werden Sie von dem neuen Versorger beliefert. Die EnBW muss dem nicht zustimmen und sie kann dagegen auch nichts unternehmen.
--- Zitat ---Original von GeBiRa
Ich habe zur Zeit noch keine Anwalt, was muss ich beachten wenn sich die ENBW nicht meldet (Rücknahme der Sperrandrohung zum 04.01.2012)
--- Ende Zitat ---
Falls jemand am 4.1.12 vor Ihrer Tür steht und sie ihn nicht einlassen, dann muss er unverrichteter Dinge erstmal wieder abziehen. Die EnBW müsste dann eine einstweilige Verfügung beim AG beantragen um sich Zutritt zu Ihrem Haus zwecks Sperrung zu verschaffen.
Da eine Sperre unter Umgehung des Rechtswegs (in der Hauptsache) nach Unbilligkeitseinwand unzulässig ist, können Sie dann mit dem BdE und dem Kartellamt dagegen vorgehen. Daher halte ich es für unwahrscheinlich, dass die EnBW so vorgehen wird.
--- Zitat ---Original von GeBiRa
wo bekomme ich einen Anwalt mit erfahrung im Energierecht?
--- Ende Zitat ---
In welchem Ort wohnen Sie denn?
Gruss,
ESG-Rebell.
GeBiRa:
Hallo Danke esg Rebell
Ich wohne in 69231 Rauenberg. Denke mal es ist zur Findung eines Anwaltes, der in der Nähe sich mit dem Energierecht befasst.
Danke für die Antworten
Bin schwer am grübeln wegen der kündigung.
Die habe mir ja eigentlich was anderes gekündigt als ich habe. Oder dürfen die die verträge einfach so umbenennen.
Da könnte ich ja glatt jede Versicherung dem anschließen und die Kunden in Teure bezw. unrentable vertäge drücken.
Werd mich evtl mal nach einem Neuen Versorger umschauen. :-)
Schönes Neues Jahr noch allen
gruß GeBiRA
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