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ENBW droht mit Urteilen

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GeBiRa:
Hallo Forengemeinde
habe leider erst heute wiedr reingeschaut und möchte mich erst mal bedanken dass ihr so aktiv geschrieben habt.
Also mal zu meinen verlauf

Ich bin eigentlich seit 1999 Kunde der ENBW mit Sondervertrag (Sonderabkommen SG I zu 5,71 Pfennig je Kw/h  Brutto)

31.12.2006 widerspruch per Einschreiben wg. unbilligkeit gemäß §315 Abs.3 Satz 2 BGB
Festsetzung der Preise (2 Jahre vordatiert )

Habe immer widersprochen und eine Eigene gesonderte Rechnung erstellt mit Zahlung unter vorbehalt.

Irgendwann haben Sie mir meinen Sondervertarg gekündigt und mich irgendwo reingesteckt was dann zu den noch hoheren Gaspreisen führte.
Auch dieser einseitigen kündigung habe ich widersprochen.

In 2010
\"Ausdrücklich halte ich die bisher gemachten Widersprüche aufrecht und erweitere diese zum wiederholten male auf den Gesamten Preis und rüge die Neuen Allgemeinen  und Sondertarife als unbillig\"

Ps Heute kam eine Mahnung an die Verbrauchsstelle  mit Mahngebühren und der Ankündigung eines Inkassobüros ?

Ich hoffe auf weitere kommentare und werde weiterhin standhaft meine Meinung aufrecht erhalten)

Ps bin im Bund der Energieverbraucher und habe auch den Beitrag zu dem Prozesskostenfond geleistet :-)
.

Viele grüsse aus dem Süden
gebira

bolli:

--- Zitat ---Original von GeBiRa
Irgendwann haben Sie mir meinen Sondervertarg gekündigt und mich irgendwo reingesteckt was dann zu den noch hoheren Gaspreisen führte.
Auch dieser einseitigen kündigung habe ich widersprochen.

In 2010
\"Ausdrücklich halte ich die bisher gemachten Widersprüche aufrecht und erweitere diese zum wiederholten male auf den Gesamten Preis und rüge die Neuen Allgemeinen  und Sondertarife als unbillig\"

--- Ende Zitat ---
Hallo gebira,
es wird wichtig und interessant sein, WOHIN man Sie nach der Kündigung gesteckt hat. Denn nach der mittlerweile herrschenden Meinung, die auch durch die BGH-Urteile der letzten Jahre im Sondervertragsbereich gestützt wird, sind ORDENTLICHE Kündigung von Sonderverträgen, auch wenn Sie NUR gegen Widersprüchler ausgesprochen werden, zulässig. Daher könnte die seinerzeitige Kündigung wirksam gewesen sein.
Frage wäre nun, WOHIN man Sie denn nun seinerzeit gesteckt hat. Wenn EON bei Ihnen auch Grundversorger ist, könnte es sein, dass Sie dort gelandet sind. Es ist aber auch möglich, dass konkludent ein neuer Sondervertrag zustande gekommen ist. Dieses müssen Sie selbst anhand Ihrer Unterlagen, die man Ihnen möglicherweise seinerzeit zugeschikt hat sowie der danach erfolgten Rechnungen, entscheiden. Wichtig sind dabei vor allem die Preise und Bezeichnungen der Abrechnung gegenüber den veröffentlichten Preisen für die allgemeinen Tarife (der Grundversorgung) in Ihrem Einzugsgebiet. Hier sollten Sie vergleichen und dann rausfinden, in was für einem Vertragsverhältnis Sie nun sind.
Dabei hat das Sondervertragsverhältnis bekanntermaßen Vorteile, da meist nicht mehr auf die Billigkeit der Preise abzustellen ist sondern eher auf eine nicht wirksam einbezogene oder nicht wirksame Preisanpassungsklausel abgestellt werden kann und somit GAR KEINE Preiserhöhungen in dem Zeitraum des Vertragsverhältnisses zulässig waren.
Und daran denken, dass am 31.12.2011 auch IHRE (Rückforderungs-)Ansprüche verjähren, die aus Forderungen vor dem 01.01.2009 stammen.  ;)

GeBiRa:
Hallo Forengemeinde
ENBW gibt anscheined \"gas\"  


ich hatte die Wahl
  dass ich einen Vertrag natürlichgas Premiunm unterzeichnen kann oder Sie stecken mich in die Schublade Natürlich gas (Grundversorgung).
HAbe dauf wieder einen den Widerspruch zur Kündigung gemacht

Heute kam wieder ein schreiben mit

MAHNUNG mit SPERRANDROHUNG

mit Zahlungsfrist bis 31.12.2011

Sie wollen mir einen Inkassobeauftragten schicken was wiederum  Kosten von
55 EURO bewirkt.
 Soll ich mir nun nun einen Anwalt  besorgen oder BEZAHLEN,
Evtl sogar den ANbieter wechseln?

 Was muss ich bei der Sperrandrohung machen  muss ich einspruchh erheben ?


(Bin im Energieverbund und bei der Prozesskostenbeihilfe)


Der Vertrag in den ich nun gesteckt wurde ist keinesfalls der BIlligkeit entsprechend.

Anscheinend habe ich mich die Ganze Zeit umsonst angestengt und mir immer wieder gedanken gemacht ob das wohl sinn machen kann wenn doch durch einne Brief die Ganze grundlage auf einmal nichts mehr ist
Warte auf Antworten.

GeBiRa:
Habe jetzt noch mal meine Schriftverkehr rausgeholt.

Darin kündigt mir die ENBW den VERTRAG mit K/G/H.  
Ich habe aber nie eine solchen Vertrag (wissentlich zur Unterschrift erhalten)  erhalten da ich nur dem Vertrag von 1999 zugestimmt habe und dieser anders lautet
die Bezeichnung diese Vertrages

 Sonderabkommen zu Gasheizanlagen SGI
zu diesem Vertag bekam ich noch nie eine Kündigung

Was soll ich tun

Vielen Dank und Frohe Weihnacht aus dem Süden

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von GeBiRa
MAHNUNG mit SPERRANDROHUNG

mit Zahlungsfrist bis 31.12.2011

Was muss ich bei der Sperrandrohung machen  muss ich Einspruch erheben?
--- Ende Zitat ---
Auf dieser Seite steht genaueres zur Sperrandrohung und wie Sie verfahren sollten:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/#con-4344


--- Zitat ---Original von GeBiRa
Sie wollen mir einen Inkassobeauftragten schicken was wiederum  Kosten von 55 EURO bewirkt.
--- Ende Zitat ---
Das ist aus mehreren Gründen Unsinn:
[list=1]
[*]Mitarbeiter eines Inkassounternehmens haben zunächst einmal genauso viele Rechte wie Staubsaugervertreter - nämlich keine. Wenn sie eine Vollmacht der EnBW im Original vorlegen können - was regelmäßig nicht der Fall ist - können sie immerhin für die EnBW mit Ihnen verhandeln; also Forderungen stellen, Angebote machen, etc.
[*]Den Mitarbeiter müssen Sie nicht hineinlassen. Sie sollten vorab Hausverbot erteilen, damit die Kosten des Hausbesuchs bei der EnBW bleiben.
[*]Der Mahnbescheid für die zum 31.12.2011 verjährende Teilforderung könnte durchaus billiger sein als 55 Euro. Daher gehe ich von einem Einschüchterungsversuch aus.
[/list=1]

--- Zitat ---Original von GeBiRa
(Bin im Energieverbund und bei der Prozesskostenbeihilfe)
--- Ende Zitat ---
Na um so besser.
Ich nehme an, Sie meinten \"Bund der Energieverbraucher\" und \"Prozesskostenfonds\".
Wenn Sie wie vom BdE empfohlen Widerspruch eingelegt haben, dann müssen Sie jetzt eine ggf. unzulässige Sperre abwenden und ansonsten abwarten, bis Sie einen Mahnbescheid von einem Amtsgericht erhalten. Dem widersprechen Sie dann beim Amtsgericht und reichen dann ihre Unterlagen zwecks Prüfung beim BdE ein. Dieser übernimmt dann alles weitere (auch Kontaktherstellung mit einem Anwalt).

Weiteres zum Prozesskostenfonds und zur Vorgehensweise steht hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Prozesskostenfonds__1715/#con-5889

Gruss,
ESG-Rebell.

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