Energiepreis-Protest > EnBW
ENBW droht mit Urteilen
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von GeBiRa
Die habe mir ja eigentlich was anderes gekündigt als ich habe.
--- Ende Zitat ---
Also da bin ich überfragt - diese Feinheiten kann nur ein Anwalt zutreffend beurteilen.
Kündigt ein Versorger den einzigen Vertrag, den er mit einem Kunden geschlossen hat und benennt diesen dabei falsch, dann kann der Kunde aber dennoch die Kündigungsabsicht erkennen. Es sei denn, der Kunde hätte durch die falsche Benennung Grund zu der Annahme, auf Seiten des Versorgers liege ein Fehler vor und die Kündigung sei irrtümlich erfolgt.
--- Zitat ---Original von GeBiRa
Oder dürfen die die verträge einfach so umbenennen.
Da könnte ich ja glatt jede Versicherung dem anschließen und die Kunden in Teure bezw. unrentable vertäge drücken.
--- Ende Zitat ---
Vertragsänderungen bedürfen Ihrer Zustimmung, sofern einseitige Änderungen durch den Versorger nicht vertraglich vereinbart sind und Sie dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.
Die reine Umbenennung des Tarifs von \"PG1\" in \"SG1\" bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen dürfte keine solche Änderung darstellen.
Gruss,
ESG-Rebell.
GeBiRa:
Hallo Preisverweigerer
Heute war der angebliche Inkassobeauftragte da.
Da ich der ENBW Hausverbot erteilt habe,und ich ihn nicht einließ warf er mir einen Brief ein.
Das ist mal wieder Typisch enbw ein anderer Betrag als im letzten Brief (mal wieder 940€ mehr als beim letzten Brief ?????
Sie wollen mir jetzt eine Frist geben bis zum 21.03.2012 (soll mich bei denen Melden und bezahlen )
Komisch haben die einen Eigenen Inkasobeauftragten der von ENBW? gesponsert war dieser mit einer ENBW Jacke.
Wie soll ich weiter verfahren?
Soll ich jetzt Antworten und schon nach einem Anwalt ausschau halten
oder soll ich erst mal wieder die Frist abwarten?
GeBiRa:
Ich bin immer noch unsicher wie es weitergehen soll.
Muss ich Antworten oder soll ich es einfach weiterlaufen lassen.
Habe denen ja Hausverbot erteilt.
Bitte dringend um Rat
Vielen Dank
Gruß gebira
GeBiRa:
Hallo heute hatt ich ein Schreiben im Briefkasten
\"Letzte Zahlungsaufforderung vor der Sperrung \"
Muss ich jetzt das Kartellamt informieren?
Danke Euch
Gruß Gebira
GeBiRa:
Hallo da ich leider keine Infos bekomme habe ich jetzt
Dieses Formular ausgefüllt:
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Auf dieser Seite steht genaueres zur Sperrandrohung und wie Sie verfahren sollten:
http://www.energieverbraucher.de/de/site..._1717/#con-4344
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hat schon Jemand Erfahrung wie die ENBW jetzt weiter verfährt
Welchen Anwalt in der Nähe von 69231 Rauenberg ist auf Energierecht spezialisiert ?
Kann mir hier jemand eine Empfehlung machen?
Denke mal dass ich jetzt verloren bin da mir keiner mehr Tipps zum Weitermachen gibt.
Danke und viele Grüße aus dem Süden
Gebira
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