@Didakt:
Akzeptiert, danke!
Original von RR-E-ft
Warum sinkt denn der Börsenpreis durch die PV- Stromerzeugung?
Zunächst wohl nur aufgrund des Einspeisevorrangs des EEG.
Ginge es nach den Stromerzeugungskosten, käme der PV- Strom nach merit-order- Preisbildung wohl nur ganz selten zum Zuge.
In den Zeiten, in denen er zum Zuge käme, wären dessen Stromerzeugungskosten zugleich preisbestimmend für den Börsenpreis.
Schlussendlich soll doch gerade dieser Zustand erreicht werden, dass die PV- Stromerzeugung ganz normal am Stromerzeugungsmarkt teilnimmt.
Dann aber wird sie eher keinen preisdämpfenden Effekt auf die Großhandelspreise haben.
Den hätte sie zunächst nur dann, wenn die PV- Stromerzeugungskosten unter den Stromerzeugungskosten der konventioneller Stromerzeugung lägen und die PV- Stromerzeugung deshalb nach merit-order- Preisbildung vorrangig zum Zuge käme.
Maßstab muss deshalb grundsätzlich der Börsenpreis sein, der die Stromerzeugungskosten der Alternativen widerspiegelt.
Dann merkt man, dass der PV- Strom bisher wohl eigentlich nur zur Eigenbedarfsdeckung taugt.
Erstens:
Sie verwechseln hier die Stromgestehungskosten mit den Grenzkosten.
Die Grenzkosten sind beim PV-Strom praktisch gleich Null. Daher wird PV-Strom an der Börse immer einen preisdämpfenden Effekt haben.
Ob sich der Bau einer PV-ANlage lohnt, wenn man für den eingespeisten Strom fast nichts bekommt, hängt dann halt vom Eigenverbrauchsanteil ab, mit dem man dann hauptsächlich seine Investitionskosten wieder einbringen muss.
Dies weist dann auch schon auf den zweiten Fehler in Ihrer Denkweise:
Die Eigenbedarfsdeckung erfolgt [ohne Förderung], sobald der Preis für den aus dem Netz bezogenen Strom höher liegt als die eigenen PV- Stromerzeugungskosten (Gestehungskosten).
Dies ist wohl hinreichende Bedingung wie ausreichender wirtschaftlicher Anreiz dafür, den Eigenbedarf durch eigene PV- Stromerzeugung zu decken.
Bis zu diesem Punkt kommt PV- Stromerzeugung ohne Förderung nicht aus.
Ab diesem Punkt sollte sie ohne Förderung auskommen.
Zweitens:
Der PV-Strom taugt
ab Unterschreiten der Netzparität vorwiegend zum Eigenverbrauch (solange keine zuverlässigen und sehr billigen lokalen Speicher zur Verfügung stehen).
Ohne lokale Speicherung wird es zumeist einen erheblichen Anteil an Einspeisung geben.
Daher wird mit Erreichen der Netzparität eben
nicht sofort die gesamte PV-Förderung überflüssig.
Erst mit zunehmendem Unterbieten des Endkundenpreises reicht eine immer kleinere Einspeisevergütung (je nach Eigenverbrauchsanteil) aus, um die Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Dies erreicht man mit kleineren Anlagen offensichtlich eher.
Der Übergang beschleunigt zwar die Senkung der Förderung, ist aber schleichend und nicht abrupt.
Es gilt also, nach Erreichen der Netzparität die Förderung von Jahr zu Jahr so abzuschmelzen, dass sich ein Neubau auch mit der übllichen Eigenverbrauchsquote von 30-40% lohnt.
Vielleicht kann das ja sogar die aktuell geltende Degressionsregel leisten.
Das ist schwer einzuschätzen.
Die Politik muss halt ein Auge darauf haben und ggf. nochmal nachsteuern.
Jedenfalls ist klar, dass nach Erreichen bzw. Unterschreiten der Netzparität für Haushalte (ich sehe das im Jahr 2014) auch mit der jetzigen Regelung (und einem Abschaffen der Eigenverbrauchsförderung) das Förderaufkommen , die von PLUS so genannten Solarschulden, für Neuanlagenvon Jahr zu Jahr stark sinken wird und - nach meiner persönlichen Einschätzung - etwa im Jahr 2017 oder 2018 die \"erhöhte\" EEG-Einspeisevergütung für PV ganz wegfallen kann und nur noch ein Börsenpreis vergütet werden müsste oder gar auf ein freies Vermarktungmodell umgestellt werden könnte.
Außerdem:
Sobald die Netzparität für Gewerbestromkunden oder gar Großindustrie unterschritten ist, wird es sich für diese lohnen, PV-Anlagen auf die Dächer zu bauen, die gerade so groß dimensioniert sind, dass werktags praktisch der komplette PV-Strom selbst verbraucht wird. Ganz ohne Förderung.
... So geshen wäre das Verhältnis der PV- Stromerzeugungskosten zu den Strombezugskosten aus dem Netz maßgeblich, weil PV- Strom aufgrund seiner hohen Stromerzeugungskosten weitestgehend nur zur Eigenbedarfsdeckung eingesetzt würde.
Es wird eben ein Nebeneinander von Eigenverbrauch und Einspeisung geben - wie jetzt auch schon. Allerdings wird der Eigenverbrauch dann nicht mehr gesondert gefördert.
Mit zunehmendem Abstand zum Endkundenpreis lohnt sich dann eine neue Anlage auch schon mit immer kleinerem Eigenverbrauchsanteil. Das hängt dann von der zu erwartenen Börsenpreisvergütung oder sonstigen Vermarktung des Einspeisestroms ab.
Möglicherweise lässt sich PV- Strom darüber hinaus überhaupt nicht weiter in den Erzeugungsmarkt integrieren oder es bedarf eines vollkommen anderen Marktmodells.
Ich dachte, es ist allen klar, dass das EEG nicht für die Ewigkeit gemacht ist und dass selbstverständlich auch die PV-Stromeinspeisung irgendwann in ein vollkommen anderes Marktmodell übergehen muss, nämlich eines ohne EEG. Einzig die Verpflichtung zum Anschluss und zur Stromabnahme muss natürlich bleiben und für alle Stromerzeuger gelten.
Wie ich an anderer Stelle schon mal deutlich zu machen versuchte, halte ich auch das Marktmodell der Strombörse generell nicht mehr für tauglich, wenn später einmal der Großteil des Stroms aus erneuerbaren Energien kommt, die
Grenzkosten von nahe Null (Wind), nahezu Null (Wasser) und sogutwiewirklichabsolut Null

(Sonne) haben.
Eine nachhaltige Stromversorgung zu 100% aus erneuerbaren Energien wird m.E. ein vollkommen anderes Vermarktungs- und Vergütungsmodell für die Erzeuger als das bisherige erfordern.
ciao,
sh