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Autor Thema: In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!  (Gelesen 17340 mal)

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Offline luispold

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #15 am: 02. Dezember 2011, 18:56:30 »
Es wird irgendwann zu hören und zu lesen sein, dass die Förderung der privaten, kleingewerblichen, bäuerlichen Stromerzeugung die versprochene Rentabilität nicht gewährleistet und die Gebäude mit ihrem wunderschönen PV- und Solarschmuck als mahnendes Beispiel für fehlgelaufene staatliche Förderung dienen.

Gestehe, dass ich keine Ahnung habe, wie man es hätte besser machen können!

Es gehört zwar nicht hierher, aber ich hörte gestern im Bayr. Rundfunk einen Bericht über die derzeitigen und künftigen Probleme der Biogaserzeugung incl. der dazugehörigen Stromerzeugung. Da hat der kluge Vater Staat kürzlich herumnoveliert, um dem Wildwuchs entgegenzutreten. In Zukunft soll es nur Förderung geben, wenn auch die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme genutzt wird!

Habe gehört, man sabotiert die Maiserntemaschinen. Der Widerstand gegen den ökologischen Raubbau der Anbauflächen wird stärker!

Meine Frage an die Wissenden:

Gibt es eine Stelle im diesem Staat die eine Ahnung hat, wieviel tatsächlich Strom erzeugt und tatsächlich verbraucht wird. Wieviel Strom wird erzeugt und wird nicht verbraucht? Und wer kontrolliert das ganze ehrlich?

Es würde mich nicht wundern, wenn Strom wie Lebensmittel entsorgt wird!
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

Offline superhaase

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #16 am: 02. Dezember 2011, 18:58:49 »
@Didakt:
Akzeptiert, danke!

Zitat
Original von RR-E-ft
Warum sinkt denn der Börsenpreis durch die PV- Stromerzeugung?
Zunächst wohl nur aufgrund des Einspeisevorrangs des EEG.

Ginge es nach den Stromerzeugungskosten, käme der PV- Strom nach merit-order- Preisbildung wohl nur ganz selten zum Zuge.
In den Zeiten, in denen er zum Zuge käme, wären dessen Stromerzeugungskosten zugleich preisbestimmend für den Börsenpreis.

Schlussendlich soll doch gerade dieser Zustand erreicht werden, dass die PV- Stromerzeugung ganz normal am Stromerzeugungsmarkt teilnimmt.
Dann aber wird sie eher keinen preisdämpfenden Effekt auf die Großhandelspreise haben.

Den hätte sie zunächst nur dann, wenn die PV- Stromerzeugungskosten unter den Stromerzeugungskosten der konventioneller Stromerzeugung lägen und die PV- Stromerzeugung deshalb nach merit-order- Preisbildung  vorrangig zum Zuge käme.

Maßstab muss deshalb grundsätzlich der Börsenpreis sein, der die Stromerzeugungskosten der Alternativen widerspiegelt.

Dann merkt man, dass der PV- Strom bisher wohl eigentlich nur zur Eigenbedarfsdeckung taugt.
Erstens:
Sie verwechseln hier die Stromgestehungskosten mit den Grenzkosten.
Die Grenzkosten sind beim PV-Strom praktisch gleich Null. Daher wird PV-Strom an der Börse immer einen preisdämpfenden Effekt haben.
Ob sich der Bau einer PV-ANlage lohnt, wenn man für den eingespeisten Strom fast nichts bekommt, hängt dann halt vom Eigenverbrauchsanteil ab, mit dem man dann hauptsächlich seine Investitionskosten wieder einbringen muss.

Dies weist dann auch schon auf den zweiten Fehler in Ihrer Denkweise:

Zitat
Die Eigenbedarfsdeckung erfolgt [ohne Förderung], sobald der Preis für den aus dem Netz bezogenen Strom höher liegt als die eigenen PV- Stromerzeugungskosten (Gestehungskosten).

Dies ist wohl hinreichende Bedingung wie ausreichender wirtschaftlicher Anreiz dafür, den Eigenbedarf durch eigene PV- Stromerzeugung zu decken.

Bis zu diesem Punkt kommt PV- Stromerzeugung ohne Förderung nicht aus.
Ab diesem Punkt sollte sie ohne Förderung auskommen.
Zweitens:
Der PV-Strom taugt ab Unterschreiten der Netzparität vorwiegend zum Eigenverbrauch (solange keine zuverlässigen und sehr billigen lokalen Speicher zur Verfügung stehen).
Ohne lokale Speicherung wird es zumeist einen erheblichen Anteil an Einspeisung geben.
Daher wird mit Erreichen der Netzparität eben nicht sofort die gesamte PV-Förderung überflüssig.
Erst mit zunehmendem Unterbieten des Endkundenpreises reicht eine immer kleinere Einspeisevergütung (je nach Eigenverbrauchsanteil) aus, um die Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Dies erreicht man mit kleineren Anlagen offensichtlich eher.

Der Übergang beschleunigt zwar die Senkung der Förderung, ist aber schleichend und nicht abrupt.

Es gilt also, nach Erreichen der Netzparität die Förderung von Jahr zu Jahr so abzuschmelzen, dass sich ein Neubau auch mit der übllichen Eigenverbrauchsquote von 30-40% lohnt.
Vielleicht kann das ja sogar die aktuell geltende Degressionsregel leisten.
Das ist schwer einzuschätzen.
Die Politik muss halt ein Auge darauf haben und ggf. nochmal nachsteuern.

Jedenfalls ist klar, dass nach Erreichen bzw. Unterschreiten der Netzparität für Haushalte (ich sehe das im Jahr 2014) auch mit der jetzigen Regelung (und einem Abschaffen der Eigenverbrauchsförderung) das Förderaufkommen , die von PLUS so genannten Solarschulden, für Neuanlagenvon Jahr zu Jahr stark sinken wird und - nach meiner persönlichen Einschätzung - etwa im Jahr 2017 oder 2018 die \"erhöhte\" EEG-Einspeisevergütung für PV ganz wegfallen kann und nur noch ein Börsenpreis vergütet werden müsste oder gar auf ein freies Vermarktungmodell umgestellt werden könnte.

Außerdem:
Sobald die Netzparität für Gewerbestromkunden oder gar Großindustrie unterschritten ist, wird es sich für diese lohnen, PV-Anlagen auf die Dächer zu bauen, die gerade so groß dimensioniert sind, dass werktags praktisch der komplette PV-Strom selbst verbraucht wird. Ganz ohne Förderung.

Zitat
... So geshen wäre das Verhältnis der PV- Stromerzeugungskosten zu den Strombezugskosten aus dem Netz maßgeblich, weil PV- Strom aufgrund seiner hohen Stromerzeugungskosten weitestgehend nur zur Eigenbedarfsdeckung eingesetzt würde.
Es wird eben ein Nebeneinander von Eigenverbrauch und Einspeisung geben - wie jetzt auch schon. Allerdings wird der Eigenverbrauch dann nicht mehr gesondert gefördert.

Mit zunehmendem Abstand zum Endkundenpreis lohnt sich dann eine neue Anlage auch schon mit immer kleinerem Eigenverbrauchsanteil. Das hängt dann von der zu erwartenen Börsenpreisvergütung oder sonstigen Vermarktung des Einspeisestroms ab.

Zitat
Möglicherweise lässt sich PV- Strom darüber hinaus überhaupt nicht weiter in den Erzeugungsmarkt integrieren oder es bedarf eines vollkommen anderen Marktmodells.
Ich dachte, es ist allen klar, dass das EEG nicht für die Ewigkeit gemacht ist und dass selbstverständlich auch die PV-Stromeinspeisung irgendwann in ein vollkommen anderes Marktmodell übergehen muss, nämlich eines ohne EEG. Einzig die Verpflichtung zum Anschluss und zur Stromabnahme muss natürlich bleiben und für alle Stromerzeuger gelten.

Wie ich an anderer Stelle schon mal deutlich zu machen versuchte, halte ich auch das Marktmodell der Strombörse generell nicht mehr für tauglich, wenn später einmal der Großteil des Stroms aus erneuerbaren Energien kommt, die Grenzkosten von nahe Null (Wind), nahezu Null (Wasser) und sogutwiewirklichabsolut Null ;) (Sonne) haben.
Eine nachhaltige Stromversorgung zu 100% aus erneuerbaren Energien wird m.E. ein vollkommen anderes Vermarktungs- und Vergütungsmodell für die Erzeuger als das bisherige erfordern.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline egn

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #17 am: 02. Dezember 2011, 18:59:44 »
Zitat
Märchen sollten gerade Solaristen ertragen, sie erzählen ja ständig welche.

Auch Sie haben anscheinend keine sachlichen Argumente mehr zu bieten. Sie gehen in keinster Weise auf die vorgebrachten Argumente ein, sondern sie schreiben wie immer am Thema vorbei.

@RR-E-ft:
Die Aussage dass PV-Anlagen ohne EEG Vergütung nicht zum Zuge kommen würden ist schlicht falsch. Denn da die Grenzkosten nahezu 0 sind gibt es keinen Grund für die Betreiber der Anlagen ihre Wechselrichter abzustellen wenn der Preis unterhalb der eigenen Gestehungskosten liegt. Jede verkaufte kWh liefert einen Deckungsbeitrag. Effektiv gibt es auch keinen Einspeisevorrang mehr. Die Einspeisung erfolgt alleine wegen der geringen Grenzkosten.

Wind und PV haben wegen der niedrigen Grenzkosten immer eine preisbestimmende Wirkung wenn sie Einspeisen da sie in der Merit-Order, die Kraftwerke die an der Preisgrenze produzieren, verdrängen.

Und natürlich ist das Endziel das keine gesonderte Vergütung mehr nötig ist. Bis die Netzparität erreicht wurde war die volle Vergütung nötig. Nach dem Unterschreiten der Netzparität ist nur noch für den eingespeisten Strom eine Vergütung nötig. Durch den immer weiter steigenden Vorteil durch Eigenverbrauch wird immer weniger ins Netz eingespeist und dadurch die EEG Vergütung weiter gesenkt. Dann fallen die ersten Anlagen nach 20 Jahren aus dem EEG. Die Anlagen sind abgeschrieben und können bis zur Verschrottung mit geringen Grenzkosten weiterhin Strom weit unterhalb der Grenzkosten anderer konventioneller Kraftwerke einspeisen. Dies ist dann wie bei den AKWs. Dies ist der Punkt wo die tatsächliche Rendite sowohl für den Betreiber als auch für alle Verbraucher erzielt wird. Sieht man heute 20 Jahre in der Zukunft dann haben wir um 2030 rund 15 GW an PV-Leistung (Degradation) die zum Marktpreis einspeisen. Auch dann wird die Einspeisung marktbestimmend sein.

Wir sind mit dem weiteren Ausbau auf einem guten Weg und brauchen bis zum Zeitpunkt wo die ersten Anlagen aus dem EEG fallen auch kein neues Marktmodell.

Offline superhaase

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #18 am: 02. Dezember 2011, 19:58:42 »
Zitat
Original von egn
... Durch den immer weiter steigenden Vorteil durch Eigenverbrauch wird immer weniger ins Netz eingespeist und dadurch die EEG Vergütung weiter gesenkt. ...
Das sehe ich anders - siehe oben.
Auch in Zukunft werden private Neuanlagen einspeisen.
Anders kann es bei Anlagen der Industrie aussehen, die wohl zumindest anfangs nach Erreichen der Gewerbestrom-Parität komplett auf Eigenverbrauch ausgelegt sein werden. Aber auch hier wird es sich später wahrscheinlich lohnen, die Anlagen zu erweitern und auch einzuspeisen.

Ansonsten aber sind wir einer Meinung.  8)
8) solar power rules

Offline PLUS

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #19 am: 02. Dezember 2011, 20:11:07 »
Zitat
Original von egn
Nach dem Unterschreiten der Netzparität ist nur noch für den eingespeisten Strom eine Vergütung nötig. Durch den immer weiter steigenden Vorteil durch Eigenverbrauch wird immer weniger ins Netz eingespeist und dadurch die EEG Vergütung weiter gesenkt .......
So so @Sachargumentierer ;) und der umgekehrte Schuh?
  • Was wurde denn mit den durch den Eigenverbrauch wegfallenden Stromvergütungen alles finanziert?
  • Nichts? Oder wenn doch, was war das genau und fällt dieser Finanzbedarf mit der \"Netzparität\" auch weg?
  • Wenn nicht, wer deckt diesen Finanzbedarf ab der \"Netzparität\"? Die geförderte, so gemeinnützige Solaristengemeinde?
Aber ja, \"Durch den immer weiter steigenden Vorteil durch Eigenverbrauch wird immer weniger ins Netz eingespeist und dadurch die EEG Vergütung weiter gesenkt.\"

Da verzichtet man doch besser gleich auf eine solche \"Förderung\". Den Eigenverbrauch und deren Förderung als Vorteil der Allgemeinheit hier verkaufen zu wollen ist schon eine \"tolle Argumentation\"! Die Verbraucher müssen jahrzehntelang die gesamte extreme PV-Förderung mit überteuerten und ständig steigenden Strompreisen bezahlen. Der Wegfall der Förderung ist dabei für die Solaristen erst akzeptabel, wenn die sogenannte Netzparität erreicht ist. Die dann folgende schleichende Verabschiedung der geförderten \"Eigenverbraucher\" von der Finanzierung der Netz- und Allgemeinkosten wird noch als preissenkender und vorteilhafter Effekt für den Rest verkauft!

Diesen \"Vorteil\" dürfen Energieverbraucher noch ablehnen! Da folgt dann für die Solaristen nach der einen Förderung die  nächste. Sorry, das ist ein unsoziales, unakzeptables, eigennütziges, geradezu perfides Spiel.

Offline RR-E-ft

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #20 am: 02. Dezember 2011, 20:20:58 »
Zitat
Original von egn

Die Aussage dass PV-Anlagen ohne EEG Vergütung nicht zum Zuge kommen würden ist schlicht falsch. Denn da die Grenzkosten nahezu 0 sind gibt es keinen Grund für die Betreiber der Anlagen ihre Wechselrichter abzustellen wenn der Preis unterhalb der eigenen Gestehungskosten liegt. Jede verkaufte kWh liefert einen Deckungsbeitrag. Effektiv gibt es auch keinen Einspeisevorrang mehr. Die Einspeisung erfolgt alleine wegen der geringen Grenzkosten.

Wenn der PV-Strom dank geringer Grenzkosten von ganz allein  weg geht, wie warme Semmeln und jede verkaufte kWh einen Deckungsbeitrag leistet, dann braucht es wohl keinen gesetzlichen Einspeise- und Vergütungsanspruch mehr. Fraglich, warum man den gesetzlichen Einspeise- und Vergütungsanspruch  dann nicht sofort ersatzlos streichen kann.
 
Der PV- Anlagenbetreiber mit Grenzkosten nahezu 0 sollte dann wohl mit dem weit darüber liegenden Börsenpreis gut auskommen?

Wo soll denn dann eigentlich der Punkt liegen, bis  zu dem es noch einer Förderung bedarf?

Dieser Punkt sollte sich wohl  irgendwie bestimmen lassen.

Er hängt wohl ab von den Stromerzeugungskosten, den Gestehungskosten,  die nicht eben gering sind.

Wie rechnet sich eine PV- Anlage, die noch nie gefördert wurde,  bei vollständigem Fortfall der EEG- Förderung?
Wie rechnet sich also eine PV-Anlage, die von Anfang an ohne jedwede Förderung auskommen muss?

Offline Netznutzer

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #21 am: 03. Dezember 2011, 00:10:43 »
Zitat
Sieht man heute 20 Jahre in der Zukunft dann haben wir um 2030 rund 15 GW an PV-Leistung (Degradation) die zum Marktpreis einspeisen. Auch dann wird die Einspeisung marktbestimmend sein.

Interessant. Ich halte folgendes dagegen:

Für 2011 erwartet der Bundesverband Solarwirtschaft einen Ausbau der Photovoltaik-Leistung um rund 5 Gigawatt. Am Ende des Jahres könnten somit insgesamt 22 Gigawatt Leistung installiert sein, das deckt in etwa 3 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Bis zum Jahr 2020 wird der Solarstrom-Anteil auf mindestens 10 Prozent wachsen. Somit deckt PV in Deutschland bei ca. 20GW inst. Leistung 3% des Bruttostromverbrauchs. Die drei Prozent sollen bis 2020 also in neun Jahren auf 10% des Bruttostromverbrauchs wachsen, also braucht man bis 2020 mind 66GW inst. PV Leistung somit wird ein jährlicher Zubau von mindesten 5 GW benötigt.

Wenn Sie meinen, die Anlagen, die dann ohne EEG zum Marktpreis einspeisen, helfen, muss ich Sie enttäuschen. Sie werden aus dem Netz genommen, denn dann haben die Einspeiseanlagen Vorrang, die nach EEG gefördert werden. Nach dem aufgeführten Beispiel werden also 50 GW inst. nach EEG geförderte PV-Leistung, Einspeisevorrang vor 15 GW aus der EEG-Förderung herausgefallener dezentraler Einspeisung haben.

Dies Wunschdenkenszenario, PV sorgt für sinkende Strompreise, funtioniert nicht, weil niemand seine erzeugte Energie verschenken wird, sondern sich immer am höchsten Marktpreis orientieren wird.

Wenn jemand heute einen Kanister Benzin aus der Garage holt, den er vor 20 Jahren zu 99 Pfennigen/Liter befüllt hat, wird er den Inhalt natürlich zum heutigen Preis verkaufen, also ca. 1,50€/l und nicht zu 50 Cent/l, nur weil er diese damals für das Produkt bezahlt hat.

PV Einspeiser sind keine Gutmenschen, sondern Unternehmer, deren Ziel es ist, Gewinne zu erzielen, sie sind keinen Deut besser als alle anderen Energieerzeuger, und in der Gier stehen sie diesen auch um nichts nach, ganz im Gegenteil, gerade die EEG-Einspeiser sind es, die immer mehr versuchen, Gesetze so zu verbiegen, dass Sie sich nach Möglichkeit in keiner Form an den Kosten für Ihre Produktion beteiligen, sondern diese der Allgemeinheit aufdrücken.

Da nützt auch kein Versuch, durch die Augenwischerei der sogen. Netzparität, die in diversen Spannungsebenen und bei div. EEG-Produktionsarten schon längst überschritten ist, den Mist schönzuschreiben. Stattdessen wird von dieser vorher doch so arg gescholtenen Regierung, die Marktprämie eingeführt, damit die Anlagen, deren Förderung unterhalb/nahe der Marktpreise liegen, doch wieder mehr bekommen. Redet man als EEG-Fan natürlich nicht so gern drüber, dass man wieder einen ordentlichen Schluck aus der Pulle erhalten hat.

Wer will hier behaupten, dass 25 ct/kWh bei solchen Modulpreisen überhaupt gerechtfertigt sind? http://www.photovoltaikanlage.biz/Anzeigenmarkt/942?_kk=ac%20dc%20converter&_kt=97029724-36de-44ed-9488-f2aaa5948dff  740€/kW!  Jedes inst. kW bekommt 250€ pro Jahr, macht 5.250€ in 21 Jahren. Mehr muss dazu nicht mehr gesagt werden.

Gruß

NN

Offline egn

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #22 am: 05. Dezember 2011, 09:22:24 »
Zitat
Original von Netznutzer
Wenn Sie meinen, die Anlagen, die dann ohne EEG zum Marktpreis einspeisen, helfen, muss ich Sie enttäuschen. Sie werden aus dem Netz genommen, denn dann haben die Einspeiseanlagen Vorrang, die nach EEG gefördert werden. Nach dem aufgeführten Beispiel werden also 50 GW inst. nach EEG geförderte PV-Leistung, Einspeisevorrang vor 15 GW aus der EEG-Förderung herausgefallener dezentraler Einspeisung haben.

Warum sollten die aus dem EEG gefallenen Anlagen vom Netz gehen?

Sie haben nach aktueller Rechtslage nach wie vor das Recht zur Einspeisung.

Zitat
EEG 2012:
§ 8 Abnahme, Übertragung und Verteilung
(1) Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Er-neuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Die Verpflichtung nach Satz 1 und die Verpflichtungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und Ab-satz 4 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind gleichrangig.

Auch nachdem die Anlage nicht mehr nach EEG gefördert wird ist sie eine Anlage die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt.

Und selbst wenn 66 GWp installiert sind werden die Anlagen selbst bei besten Sonnenschein in der Regel nur etwa 70 % der installierten Leistung liefern. Das sind als dann etwa 46 GW. Das liegt in der Regel unterhalb der Mittagsspitze.

Zitat
Dies Wunschdenkenszenario, PV sorgt für sinkende Strompreise, funtioniert nicht, weil niemand seine erzeugte Energie verschenken wird, sondern sich immer am höchsten Marktpreis orientieren wird.

Am Markt ergibt sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. Da jeder seinen Strom verkaufen möchte muss er soweit mit dem Preis herunter dass er im Rahmen der Merit-Order und des zu erwartenden Bedarfs zum Zuge kommt. Dies macht er am sichersten wenn er zu Grenzkosten anbietet. Über die Merit-Order ergibt sich dann der Preis aus den Grenzkosten des teuersten Kraftwerks. Da das auch 2030 wohl immer noch konventionelle Kraftwerke sein werden wird der Preis weit höher als die Grenzkosten der aus dem EEG-gefallenen Kraftwerke sein.

Zitat
Wer will hier behaupten, dass 25 ct/kWh bei solchen Modulpreisen überhaupt gerechtfertigt sind? http://www.photovoltaikanlage.biz/Anzeigenmarkt/942?_kk=ac%20dc%20converter&_kt=97029724-36de-44ed-9488-f2aaa5948dff  740€/kW!  Jedes inst. kW bekommt 250€ pro Jahr, macht 5.250€ in 21 Jahren. Mehr muss dazu nicht mehr gesagt werden.

Ihre Rechnung falsch da sie ohne Berücksichtigung von Wechselrichter, Installationsmaterial, Installation und Anschluss erfolgt ist. Für die fertige Anlage muss man dann wohl etwa das Doppelte zahlen. Zudem werden zu diesem Preis auch nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen. Es ist eher ein Abverkauf von Lagerbeständen zu oder unterhalb der Produktionskosten von einem Hersteller der seine Module nicht los wird. Wer will schon Dünnschichtmodule wenn er nicht viel teurer Poly Module mit einer mehr als doppelt so hohen Flächeneffizienz bekommt.

Ihr Beispiel ist aber trotzdem ein weiterer Beweis dass die Erzeugungskosten von PV den Stromgestehungskosten der konventionellen Energieerzeugung immer näher kommen. Sobald die kompletten Anlagen weniger als etwa 800 €/kWp kosten liegen die Kosten bei etwa dem Peakpreis an der Strombörse. Ab da ist dann keinerlei finanzielle Förderung mehr nötig. Natürlich muss es zur Erreichung des Ziels einer weitgehend regenerativen Versorgung weiterhin einen Anschlusszwang für die Versorger geben und auch ein Vergütungsmodell für neue und aus dem EEG gefallene Anlagen. Das Vergütungsmodell muss sich dann aber am tatsächlichen stunden-genauen Peak-Preis an der Strombörse orientieren.

Offline Energiesparer51

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #23 am: 05. Dezember 2011, 10:20:12 »
Zitat

Warum sollten die aus dem EEG gefallenen Anlagen vom Netz gehen?

Sie haben nach aktueller Rechtslage nach wie vor das Recht zur Einspeisung.




Das ist ja sehr schön, nur wenn dem Recht auf Einspeisung kein Anspruch auf Vergütung gegenübersteht, wird das dem Einspeiser nicht so recht gefallen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline superhaase

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #24 am: 05. Dezember 2011, 10:36:43 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Wo soll denn dann eigentlich der Punkt liegen, bis  zu dem es noch einer Förderung bedarf?
Dieser Punkt sollte sich wohl  irgendwie bestimmen lassen.
Er hängt wohl ab von den Stromerzeugungskosten, den Gestehungskosten,  die nicht eben gering sind.
Dieser Punkt liegt, wie ich schon mehrfach sagte, wohl ein paar wenige Jahre nach der Netzparität.
Das hängt dann vom weiteren \"Preisverfall\" der PV-Gestehungskosten und von der Endkunden-Strompreisentwicklung ab.
Genau lässt sich das nicht vorhersagen, wie die Erfahung lehrt. Schließlich hatte noch vor 4 oder 5 Jahren kein Schwein im Traum daran gedacht, dass die Netzparität schon 2012 bis 2014 (je nach Sichtweise) erreicht werden könnte.

Es ist aber nach dem heutigen EEG-Förderszenario auch gar nicht notwendig, diesen Zeitpunkt genau vorherzubestimmen und im Voraus dafür neue Gesetze zu beschließen.

Mit der jetzigen Regelung für die PV-Vergütungen ergibt sich ja ganz automatisch - wenn man ab Netzparität die Eigenverbrauchsvergütung streicht - mit dem weiteren Zubau eine Senkung der Förderung, bis sie allmählich bedeutungslos wird.

Man kann m.E. die Sache in der jetzigen Form erst mal weiterlaufen lassen und dann zu einem Zeitpunkt, wo man sicher ist, dass die erhöhte Einspeisevergütung bedeutungslos geworden ist und Neuanlagen keinerlei Förderung mehr bedürfen, die Einspeisevergütung auf Börsenpreisniveau senken oder auf eine freie Vermarktung umstellen. Einzig der Abnahmevorrang des EE-Stroms muss bleiben.

Es tut also derzeit keine Not, sich über den exakten Zeitpunkt den Kopf zu zerbrechen.
Es reicht, wenn die Politik hier wachsam bleibt und die Regeln evtl. nochmal nachsteuert, wenn sich Probleme mit überbordendem oder absterbendem PV-Zubau zeigen.

Zitat
Wie rechnet sich eine PV- Anlage, die noch nie gefördert wurde,  bei vollständigem Fortfall der EEG- Förderung?
Wie rechnet sich also eine PV-Anlage, die von Anfang an ohne jedwede Förderung auskommen muss?
Das ist doch nicht schwer, das kann man sich ganz einfach zusammenreimen - und wurde hier im Forum schon mehrfach dargestellt:

Die Einnahmen aus dem zu erwartenden Eigenverbrauchsanteil - hier also die eingesparten Stromeinkaufskosten - und dem zu erwartenden Einspeiseerlös (Menge x z.B. Börsenpreisvergütung) müssen gegenüber den Investitionskosten, Finanzierungskosten und den laufenden Betriebskosten mindestens eine angemessene Rendite ergeben, so dass es sich lohnt, das Geld in eine PV-Anlage und nicht anderswo zu investieren.

Ich brauche also nur die Faktoren PV-Anlagenkosten (mit allem drum und dran), laufende Betriebskosten, erwarteter Eigenverbrauchsanteil, Stromeinkaufspreis, Einspeisepreis, Kreditzins und gewünschte Rendite.
Damit lässt sich das mit den üblichen finanzmathematischen Mitteln ganz einfach ausrechnen.
Wer das nicht selbst kann, kann sich das ja von einem Banker oder einem BWLer ausrechnen lassen.

ciao,
sh
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Offline egn

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« Antwort #25 am: 05. Dezember 2011, 10:44:15 »
Zitat
Original von Energiesparer51
Das ist ja sehr schön, nur wenn dem Recht auf Einspeisung kein Anspruch auf Vergütung gegenübersteht, wird das dem Einspeiser nicht so recht gefallen.

Der Anspruch auf Vergütung ist über die Direktvermarktung heute schon gegeben. Und natürlich kann der Gesetzgeber bis dahin auch noch besondere Regelungen für diese Anlagen treffen, da dieser ein Interesse hat dass die Anlagen weiter am Netz bleiben und nicht durch neue Anlagen mit Vergütungsanspruch ersetzt werden.

Offline Netznutzer

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #26 am: 05. Dezember 2011, 10:50:47 »
Zitat
Und selbst wenn 66 GWp installiert sind werden die Anlagen selbst bei besten Sonnenschein in der Regel nur etwa 70 % der installierten Leistung liefern. Das sind als dann etwa 46 GW. Das liegt in der Regel unterhalb der Mittagsspitze.

Das ist prima, weil dann kein Wind weht, keine Biogasanlage nach Marktprämienmodell mit doppelter Kapazität einspeist und auch alle anderen EEG Träger abgeschaltet sind, um der PV Vorrang zu geben. Ich lach mich gleich schlapp hier.

Zitat
Warum sollten die aus dem EEG gefallenen Anlagen vom Netz gehen? Sie haben nach aktueller Rechtslage nach wie vor das Recht zur Einspeisung.

Zum Einen ist das aktuelle Gesetz nicht das EEG 2012, aber das nur am Rande, zum Anderen haben die nach EEG geförderten Anlage ausdrücklich Vorrang vor denen, die nicht nach EEG gefördert werden. Anlagen, die aus dem EEG herausgefallen sind, können sich nicht auf EEG berufen, da sie nich darunter fallen.

Zitat
Ihre Rechnung falsch

Meine Rechnung ist nur deshalb falsch, weil ich den Preis mit USt. gewählt habe. EEG Generator ist nur das Panel, der ganze andere Ramsch den Sie hier nennen, ist nicht relevant. Ich weiss, dass gerade die PV-Freunde allen möglichen Blödsinn mit in Ihre Anlagenkosten reinbrinegen wollen, um nicht so dazustehen, wie aufgezeigt, das geht so weit, dass selbst Laubbläser als Geschäftsausstattung versucht werden, ertragsmindernd mit in die Anlagen GuV eingebracht zu werden (und natürlich anteilig der verbrauchte Strom/Benzin von den Teilen), versuchen Sie daher nicht, die exorbitante Förderung schön zu schreiben, jeder, der Augen im Kopf hat und das kleine 1x1 beherrscht, sieht hier den Schiefstand.

Ich habe Ihnen schon mehrfach aufgezeigt, dass Ihre Art zu rechnen nicht den Tatsachen entspricht, und wenn dieses ganze Gedöns, dass gebraucht wird, mit einberechnet wird, dann ist es selbstverständlich ein enormer Unterschied, ob die Anlage 1 kW hat, oder 1000. Daher kann nur der Modulpreis entscheidend sein, da das Modul den Strom produziert, was dahinter passsiert, ist für das EEG zweitrangig.

Gruß

NN

Offline Energiesparer51

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #27 am: 05. Dezember 2011, 10:59:39 »
Zitat
Original von egn


Der Anspruch auf Vergütung ist über die Direktvermarktung heute schon gegeben.

Wie das? Selbstverstädlich kann jeder EEG-Anlagenbetreiber die Direktvermarktung wählen, nur muss er sich dafür dann selbst einen Stromhändler suchen und den Preis mit dem aushandeln. Das wird für den EEH-verwöhnten PV-Einspeiser sicher \'ne tolle Sache.

Ich denke, Privat-Solarier werden dann versuchen ihren Strom mehr oder weniger sinnvoll vollständig selbst zu verbrauchen und Investoren werden überlegen, ob sie die Flächen nicht einer neuen Nutzung, die dann mehr Rendite verspricht, zuführen können.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline egn

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #28 am: 05. Dezember 2011, 11:10:01 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zum Einen ist das aktuelle Gesetz nicht das EEG 2012, aber das nur am Rande, zum Anderen haben die nach EEG geförderten Anlage ausdrücklich Vorrang vor denen, die nicht nach EEG gefördert werden. Anlagen, die aus dem EEG herausgefallen sind, können sich nicht auf EEG berufen, da sie nich darunter fallen.

Auch wenn die Anlagen keine Vergütung nach dem EEG erhalten, fallen sie dennoch unter das EEG.

Zitat
Meine Rechnung ist nur deshalb falsch, weil ich den Preis mit USt. gewählt habe. EEG Generator ist nur das Panel, der ganze andere Ramsch den Sie hier nennen, ist nicht relevant. Ich weiss, dass gerade die PV-Freunde allen möglichen Blödsinn mit in Ihre Anlagenkosten reinbrinegen wollen, um nicht so dazustehen, wie aufgezeigt, das geht so weit, dass selbst Laubbläser als Geschäftsausstattung versucht werden, ertragsmindernd mit in die Anlagen GuV eingebracht zu werden (und natürlich anteilig der verbrauchte Strom/Benzin von den Teilen), versuchen Sie daher nicht, die exorbitante Förderung schön zu schreiben, jeder, der Augen im Kopf hat und das kleine 1x1 beherrscht, sieht hier den Schiefstand.

Nun ohne das was sie als Blödsinn bezeichnen ist die Einspeisung von Strom nicht möglich. Deshalb ist und bleibt Ihre Rechnung völlig falsch.

Zitat
Ich habe Ihnen schon mehrfach aufgezeigt, dass Ihre Art zu rechnen nicht den Tatsachen entspricht, und wenn dieses ganze Gedöns, dass gebraucht wird, mit einberechnet wird, dann ist es selbstverständlich ein enormer Unterschied, ob die Anlage 1 kW hat, oder 1000. Daher kann nur der Modulpreis entscheidend sein, da das Modul den Strom produziert, was dahinter passsiert, ist für das EEG zweitrangig.

Ok, dann bauen Sie doch mal eine Anlage mit diesem Modul die ins Netz einspeist. Sie werden nach ihrer Rechnung dann ganz schnell Millionär werden und können den Strom dann schon zum Börsenpreis einspeisen.

@Energiesparer51:
Die Ökostromversorger sind ganz scharf auf Strom der weniger als der Börsenpreis kostet.

Und die Betreiber von Großanlagen erzielen mit den abgeschriebenen Anlagen weit höhere Renditen als mit neuen Anlagen. Da beginnt das goldene Zeitalter für den Investor.

Die AKWs sind ja auch nicht einfach abgerissen worden als sie abgeschrieben waren.

Offline Energiesparer51

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In 2012 ist die Netzparität bei PV erreicht!
« Antwort #29 am: 05. Dezember 2011, 11:34:29 »
Zitat
Original von egn

Und die Betreiber von Großanlagen erzielen mit den abgeschriebenen Anlagen weit höhere Renditen als mit neuen Anlagen. Da beginnt das goldene Zeitalter für den Investor.

Die AKWs sind ja auch nicht einfach abgerissen worden als sie abgeschrieben waren.

Das klingt logisch, nur ist bei Windenergieanlagen doch zu beobachten, dass aus heutiger Sicht kleine Altanlagen nicht mehr unterhalten werden und vom Netz gehen bzw. über das Repowering durch neue Anlagen ersetzt werden, die wieder nach EEG gefördert werden.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

 

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