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EnerGen Süd zahlt Guthaben nicht aus

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worker:
Ich kann ihren Ärger verstehen. In eine Genossenschaft setze ich gegenüber anderen Gesellschaften besonderes Vertrauen. Umso schlimmer ist es, wenn schwerwiegende Fehler in der Geschäftsführung unterlaufen, die ein Fachmann nicht gemacht hätte. Und keiner weder Vorstand noch Aufsichtsrat merkt es. Ich kann nicht beurteilen, ob dies grob fahrlässig ist und eine Haftung des Vorstands und Aufsichtsrats begründet. Dies sollte jedoch geprüft werden. Fakt ist auch, dass die letzte Bilanz von Energen Süd im elektronischen Bundesanzeiger von 2008 stammt. Sie wurde am 06.09.2011 in den Bundesanzeiger eingestellt. Dies hätte Grund zu besonderer Vorsicht im Geschäftsumgang mit Energen Süd sein sollen. Als betroffenes Genossenschaftsmitglied würde ich mich an den zuständigen Genossenschaftsverband wenden, der die Abschlüsse von Energen Süd geprüft hat. Die Genossenschaften sind bisher dank der intensiven Betreuung der Genossenschaftsverbände ein sicherer Hafen für die Mitglieder. Insolvenzen sind daher selten.

Nighty:
Hallo,

seit 01.03.2012 ist die aktualisierte Fassung der Satzung und der allgemeinen Geschäftsordnung einsehbar (http://www.energensued.de/40038.html).

Erstens ist es ja Toll das wir diese Dokumente erst jetzt sehen, und zweitens bin ich der (Laien) Meinung, dass man Aufsichtsrat und Vorstand wegen den Punkten 11, 13, und 20 der Geschäftsordnung belangen könnte.

Da der Verlust ja Ende letzten Jahes schon abzusehen war, und nicht unverzüglich eine Generalversammlung einberufen wurde (Punkt 20) kann man m. E. auch von Insolvenzverschleppung, und grober Fahrlässigkeit sprechen.

Bitte korrigiert mich, wenn ich unrecht habe - aber so lese ich diese Dokumente.

Gruß

Nighty

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Wer Rechschreibfehler findet darf diese behalten!!! ;-)

uwes:

--- Zitat ---Original von Betroffener
Ob eine realistische Chance besteht, das noch austehende Guthaben zurück zu bekommen, wage ich aber zu bezweifeln.
--- Ende Zitat ---

und


--- Zitat ---Original von Betroffener
Derzeit fungiert Pluta nur als vorläufiger Insolvenzverwalter, d.h. erst wird mal nachgeschaut, ob bei EnS überhaupt noch Masse da ist, erst anschließend wird das Verfahren eröffnet.
--- Ende Zitat ---

Es ist für den InsVerwalter recht leicht. Er muss nur nachsehen, wieviel er mit den offenen Forderungen einschließlich der neuen \"quasi- Nachschusspflicht\" aus der geänderten Satzung von den Genossen noch einziehen kann. Erreichen diese offenen Forderungen sein Honorar, dann wird eröffnet.

Gegenforderungen muss man zur Tabelle anmelden. Eine Quote gibt\'s nur, wenn nach Abzug des Ins.Verw. Honorars noch etwas zum verteilen übrig bleibt.



--- Zitat ---Original von Nighty
Da der Verlust ja Ende letzten Jahes schon abzusehen war, und nicht unverzüglich eine Generalversammlung einberufen wurde (Punkt 20) kann man m. E. auch von Insolvenzverschleppung, und grober Fahrlässigkeit sprechen.
--- Ende Zitat ---

Die Genossenschaft ist so groß geworden, dass es nur noch Vertreterversammlungen geben musste. Das hat sich jemand offenbar zunutze gemacht und die Satzungsänderungen durchgedrückt.
Wann die eG insolvent war, ist für Außenstehende zumeist nicht zuverlässig erkennbar. Wenn es trotz der bekannten Schwierigkeiten ein tragfähiges Zukunftskonzept gab, und eine Bilanz nach Fortsetzungsgesichtspunkten keine zwingenden Insolvenzgründe ergab, dann ist zunächst gegen die Fortführung, die ja mit kalkulierten Einnahmen erfolgt wäre, nichts zu sagen.

Vermutlich scheiterte dieser Versuch an der Weigerung der Lieferanten, ohne Sicherheiten zu arbeiten. Hierfür ist nun einmal Liquidität erforderlich. Und die war gerade wohl nicht mehr vorhanden.

Stromfraß:

--- Zitat ---Original von Nighty Da der Verlust ja Ende letzten Jahes schon abzusehen war, und nicht unverzüglich eine Generalversammlung einberufen wurde (Punkt 20) kann man m. E. auch von Insolvenzverschleppung, und grober Fahrlässigkeit sprechen.
--- Ende Zitat ---
Uwes hat es bereits dargestellt: Generalversammlung ist nicht (mehr), Vertreterversammlung.
Inwieweit Insolvenzverschleppung vorliegt, kann man ohne genaue Kenntnis der Fakten nicht beurteilen.
Ich glaube nicht. Man hatte ja durch Änderung der Satzung und die noch offenen Forderungen geglaubt oder gehofft, dass EnS noch zu retten ist. Offensichtlich reichten aber vorhandene Rücklagen nicht aus, um die geforderten Sicherheiten auch realisieren zu können.
Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile und Eintreiben offener Forderungen benötigen auch Zeit und die hatte man ebenfalls nicht.

Osterhase:
Hallo zusammen.
Darf ich mich als EnerGen-Kunde auch mal kurz einklinken?
Ich habe auf meinen Namen zwei Stromzähler bei EnerGenSüd angemeldet. Das heisst, ich bekomme zwei Abrechnungen.
Im Januar habe ich meine Jahresabrechnungen erhalten.
Auf der einen ist ein Guthaben von ca. 100 EUR vermerkt, auf der anderen eine Forderung über ca. 300 EUR.
Wie zu erwarten, ist die Forderung schon lange eingezogen, das Guthaben aber bis heute nicht eingangen. Es sollte eigentlich Mitte Februar auf dem Konto sein.
Was meint Ihr, habe ich noch eine Chance an die 100 EUR Abrechnungsguthaben zu kommen?
Da beide Abrechnungen auf meinen Namen lauten, sollte man die Beträge doch wohl gegeneinander aufrechnen dürfen.
Ich könnte mir eine Rücklastschrift über die 300 EUR und gleichzeitiger Überweisung des Differenzbetrages und mit gleichzeitiger Mail an EnergenSüd vorstellen.
Meint Ihr, das wäre Erfolg versprechend?

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