Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
EnerGen Süd zahlt Guthaben nicht aus
bolli:
@sparfuchs
Sie haben insofern Recht, als der Betrieb bis 23.02. (Insolvenzantrag) und der Betrieb danach rechtlich zu trennen sind.
Da Rantanplan seine Rechnung bereits am 28.01. erhalten hat (vermutlich Abrechnung zum 31.12.) sind seit dem Abrechnungszeitraum bis zum 23.02. ja weitere Verbräuche angefallen, die noch dem \"Altunternehmen\" zugerechnet werden. Hier würde ich persönlich weiterhin davon ausgehen, dass eine Verrechnung möglich ist.
Falls Ratanplan allerdings die Abschläge Jan und Feb schon gezahlt hat (Abbuchung durch Energen ?) wird es wohl tatsächlich nichts mit einem verrechnen, da Abschläge seit dem 24.02. eben dem \"neuen insolventen Energen Süd\" zugerechnet werden.
@jroettges
--- Zitat ---Was ist ungerecht daran, dass man die Energie bezahlt, die man bezogen hat?
--- Ende Zitat ---
DARAN mag nichts ungerecht sein, aber dass man zuviel bezahlte Beträge für nicht bezogene Energie nicht zurück erhält, ist schon nicht so ganz i.O. oder ?
Und wenn dann noch so Tricksereien wie bei TDF hinzukommen, wo Gelder hin- und hergeschoben werden und man letztlich sogar zweimal bezahlen soll, kann einem schon der Kamm schwillen über unser deutsches Recht.
DS_STG:
Hallo Ihr \"Mitgeschädigten\",
auf meine Schreiben an die EnerGen Süd, mit denen ich mein noch ausstehendes Guthaben aus der Endabrechnung angemahnt hatte, kamen heute zwei nahezu identische Schreiben (lediglich bei \"vielen Dank für Ihr Schreiben vom\" wurde anschließend das entsprechende Datum eingefügt). Offensichtlich ist noch genug Portogeld vorhanden. ;)
Es wurde die Pressemitteilung der EnerGen aufgeführt und wer als Insolvenzverwalter bestimmt ist.
Weiter wird mitgeteilt, dass bestehende Guthaben aus Abrechnungen erst im Rahmen des Planverfahrens geregelt werden können. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine Verrechnung mit laufenden Zahlungen gesetzlich nicht zulässig ist.
Ich rate jedem \"Mitgeschädigten\", sich einmal auf der Seite von
www.pluta.net
einzuloggen. Von diesen Seiten kann eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren herunter geladen werden, die man dann an den Insolvenzverwalter mit Beweisbelegen schicken sollte. Ob eine realistische Chance besteht, das noch austehende Guthaben zurück zu bekommen, wage ich aber zu bezweifeln.
Betroffener:
--- Zitat ---Original von DS_STG
Ich rate jedem \"Mitgeschädigten\", sich einmal auf der Seite von
www.pluta.net
einzuloggen. Von diesen Seiten kann eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren herunter geladen werden, die man dann an den Insolvenzverwalter mit Beweisbelegen schicken sollte. Ob eine realistische Chance besteht, das noch austehende Guthaben zurück zu bekommen, wage ich aber zu bezweifeln.
--- Ende Zitat ---
Guter Hinweis mit der Forderungsanmeldung, kleiner Haken:
Derzeit fungiert Pluta nur als vorläufiger Insolvenzverwalter, d.h. erst wird mal nachgeschaut, ob bei EnS überhaupt noch Masse da ist, erst anschließend wird das Verfahren eröffnet. Und erst im regulären Ins.Verfahren macht eine Forderungsanmeldung Sinn.
Erst mal abwarten, bevor man sich die Arbeit macht und unnötig Porto (Tip: Einschreiben) ausgibt. Der vorl.Insolvenzverwalter wird die Anmeldung sonst zurückweisen und auf die Eröffnung des Ins.Verfahrens hinweisen. Und dann nochmal ausfüllen, Porto ...
ronman:
>Hallo an alle,
auch ich habe ein guthaben von 204€ zum 13.02.2012 welche nicht ausgezahlt wird, ferner der genossenschaftsanteil von 100€, einfach toll wie einfach man in deutschland bescheißen kann, sorry.
ich muss lange und hart dafür arbeiten, wo ist das geld, auf malle in der sonne?
ferner der stress jetzt, wir fallen in die teure grundversorgung, anbieter wechsel frühstens, wenn es gut geht, woran ich zweifel zum 01.05. 2012
das war wohl vergoldeter strom in 2011
ich bin der meinung, wir sollten den vorstand anzeigen, wegen betrug, insolvenz verschleppung usw.
die typen sitzen 500m von mir entfernt.......
gruß ronman
Energietourist:
@ronman
anzeigen ist immer gut. Ich habe schon vor Wochen gesagt, dass sich da noch der Staatsanwalt drum kümmern wird. Allerdings dürfte Insolvenzverschleppung nicht leicht nach zuweisen sein. Man fragt sich wirklich, für was die einen Aufsichtsrat hatten. Der muss selig gepennt haben, völlig blind und ahnungslos gewesen sein.
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