Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG

EnerGen Süd zahlt Guthaben nicht aus

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angeljustus:
@ Pille

Schau mal hier: Insolvenz der EnergenSüd    ;)

Rantanplan:
Hallo,


Ich habe meine Jahresabrechnung am 28.01.2012 mit einem Guthaben von ca.80 Euro erhalten, diese Gutschrift sollte ich spätestens am 13.02.2012 erhalten, war aber nicht so. Eine Woche später habe ich angerufen und habe nachgefragt was los ist, ich wurde auf die folgende Woche vertröstet aber diese Woche war wieder nichts. Als ich heute bei den Stadtwerke Hall angerufen habe wurde mir mitgeteilt das Energen insolvent ist, das war erst mal ein Schock. Ich kann nicht verstehen daß man seine Genossen nicht über dieses Ereignis informiert z.B Mail das ist eine Arbeit von höchsten 10 Minuten. Da ich keine Info habe wie oder wann ich mein Guthaben zurück bekomme. Was passiert mir wenn ich bei der nächsten Abschlagszahlung die Gutschrift zurück halte und nur die Differenz bezahle? Natürlich würde ich Energen das Schriftlich per Einschreiben mitteilen. Im folge Monat würde ich dann alles normal  Abbuchen lassen. Es geht immerhin um mein Geld was ich schon bzw. zuviel bezahlt habe. Ich würde mich auf Antworten sehr freuen
Gruß

bolli:
Fraglich wird sein, wie lange Energen Süd den Betrieb überhaupt aufrecht erhalten kann. Wenn die den betrieb einstellen (müssen), werden Sie an den Grundversorger zurückgeben. Da ist dann nichts mehr mit verrechnen. Wenn Sie derzeit noch Kund ebei Energen Süd sind, würde ich tatsächlich die Gutschrift mit dem nächsten Abschlag verrechnen und denen das schriftlich mit Nachweis (wie Sie geschrieben haben) mitteilen.
Ich würde aber die Entwicklung bei Energen im Auge behalten und aufpassen, wenn die den Betrieb einstellen. Dann gilt es nämlich, schnellstmöglich den Vertrag zu kündigen und sich einen neuen Versorger zu suchen, um den Zeitraum der /ERsatz-Grundversorgung so gering wie möglich zu halten.

sparfuchs:
@bolli

Leider ist das mit dem Einbehalten von Abschlagszahlungen rechtlich nicht gestattet.
Am dem Zeitpunkt des Insolvenzantrages wird die ENS vom Insolvenzverwalter geführt und kontrolliert.
Alle Guthaben vor der Insolvenz sind sogenannte \"Altmasse\", werden eingefroren und gelangen in die Insolvenzmasse. Konkret heisst dass, das diese Forderungen erst einmal nicht ausgezahlt werden.
Andererseits können neue Forderungen der ENS nach Insolvenzantrag jederzeit eingefordert werden, da diese ja Ihre Energielieferung nachkam. Zahlen Sie nach Zahlungsaufforderung den Betrag trotzdem nicht, hat die ENS sogar das Recht die offene Forderung per Inkasso einzutreiben.
Ungerecht? Ja, aber leider ist unser deutsches Insolvenzrecht so.

Also Vorsicht mit solchen Tipps Zahlungen einzustellen oder zu reduzieren.

jroettges:
@sparfuchs
Was ist ungerecht daran, dass man die Energie bezahlt, die man bezogen hat?

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