Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
EnerGen Süd zahlt Guthaben nicht aus
PLUS:
--- Zitat ---Original von SabbelMR
Wer zum Ende dieses Jahres ausgetreten ist, sieht doch seinen Geschäftsanteil (Auseinandersetzungsguthaben) aufgrund des Verlustvotrages aus dem Vorjahr sowieso nicht wieder - oder habe ich da etwas falsch verstanden?
--- Ende Zitat ---
@SabbelMR, das könnte im Falle des Falles so oder nur teilweise eintreten.
... dazu diesen BGH-Leitsatz und vielleicht noch ein Blick in die wohl nicht mehr ganz aktuelle bzw. anpassungsbedürftige Satzung:
Eine Regelung in der Satzung einer Genossenschaft, wonach ein in der Bilanz ausgewiesener Verlustvortrag bei dem Auseinandersetzungsguthaben ausscheidender Mitglieder anteilig zu berücksichtigen ist, ist wirksam.
BGH II ZR 169/02 vom 26.05.03[/list]
Didakt:
@ SabbelMR, zunächst mal zur Satzung der ENS, § 6 Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss, Auseinandersetzung:
\"(1) Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Schluss des Geschäftsjahres.\"
Der Fragesteller mazu35 hat seine Mitgliedschaft zum 31.12.2012 gekündigt. Kurzfristig - wie von Ihnen unterstellt noch zum Jahresende 2011 - konnte er das also gar nicht!
--- Zitat --- Sie schreiben:
Eben. Und wenn die Verluste die Summe der Genossenschaftsanteile überschreiten, gibts kein Auseinandersetzungsguthaben zurück, ansonsten eben nur anteilig und den vollen eingebrachten Genossenschaftsanteil nur bei null Verlusten - richtig?
--- Ende Zitat ---
Die Frage könnte Ihnen evtl. Radio Eriwan beantworten. Ich wage ein Prognose, wenn Sie mir vorher mitteilen, ob Sie ein optimistischer oder pessimistischer Zeitgenosse sind. ;)
@ PLUS
Ihre Beiträge nebst Ouellenangaben sind informativ, aufklärend und...lobenswert. Das muss mal gesagt werden. Danke, im Namen vieler Leser, erlaube ich mir nachzutragen.
SabbelMR:
@ PLUS
Auch von meiner Seite ein Dankeschön für Ihre fachkundigen Einwürfe!
@ Didakt
Daß hier im konkreten Fall des Anfragenden ein Austritt zum 31.12.2011 nicht zur Diskussion stand, hatte ich zur Kenntnis genommen. Es war eine grundsätzliche Frage. Meinetwegen können Sie sagen nicht in die Diskussion passend - ich finde aber vom Tenor her schon in gewisser Weise.
Grundsätzlich würde ich mich für die optimistische Prognose entscheiden;). Jedoch habe ich bisher weder meinen Austritt bei der EnS erklärt noch beabsichtige ich dies. Mit meinem Genossenschaftsanteil, und auch sollte er am Ende wertlos sein, habe ich eine gute Idee unterstützt und bin in Bester Hoffnung, daß die Genossenschaft sich in diesem Jahr erholt. Im unglücklichen Fall, daß dem nicht so sei: Der Genossenschaftsanteil ist längst durch die vormals konkurrenzlos günstigen Strompreise wieder \"eingefahren\" und grundsätzlich muß immer mit dem Fall X gerechnet werden.
Leid tun mir nur die ganzen Leute, denen ich und viele andere die EnS Anhand von Mundpropaganda weiterempfohlen habe. Auf die Frage betreffs des Genossenschaftsanteils habe ich dann stets gesagt: Der sei ja quasi nur eine Anlage, sollte man irgendwann austreten wollen, erhielte man den zurück. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz natürlich nicht - aber die EnS entwickele sich gerade prächtig und es sei wohl mit allem zu rechnen aber nicht damit.
Schlußendlich war dies auch das Bild in dem wir EnS Genossen gehalten wurden bis uns \"auf den letzten Drücker\" die Katastrophennachricht erreichte, während ehemalige Verantwortliche wie der Ex-Finanzvorstand Sihler ja wohl schon länger den Abgrund haben kommen sehen wollen. Ich glaube auch schlichtweg die Mär von der \"vergessenen EEG-Abgabe\" nicht. Sowas vergisst man nicht so einfach, insbesondere wenn die eigenen Geschäftspartner (Stadtwerke Hall als Dienstleister, Südweststrom als Energieeinkaufsgemeinschaft) \"alte Hasen\" im Geschäft sind, ferner die Vorstände auch nicht gerade aus branchenfernen Berufen kommen..
Gut, das ist ein anderes Thema..
Aber die Frage nach der Verfahrensweise betreffs der Auseinandersetzungsguthaben wird doch an dieser Stelle, da das Thema Austritt in den Raum geworfen wurde, erlaubt gewesen sein - hoffe ich.
jroettges:
Wer einer Genossenschaft beitritt muss wissen, dass er dadurch Miteigentümer wird und mithaftet. Er darf aber auch mitreden und mitentscheiden, auch mitverdienen, wenn Gute gemacht werden.
Sein Anteil ist nicht mit der Kaution in einem Energieliefervertrag vergleichbar. Die bekommt man bei dessen Ende zurück, hoffentlich.
Den Mitgliedsanteil einer Genossenschaft bekommt man nach einer Kündigung der Mitgliedschaft zurück, wenn die Bilanz des Jahres, in dem man noch Mitglied gewesen ist, durch die General-/Vertreterversammlung festgestellt worden ist. Daraus ergibt sich eben das besagte Auseinandersetzungsguthaben.
Wer also am Ende eines Verlustjahres aussteigt, muss seinen Anteil an diesem Verlust tragen und abschreiben. Es wäre also besser, seine Mitgliedschaft fortzusetzen und seinen Anteil stehen zu lassen. Damit erhöht man auch die Chance, dass sich die betreffende Genossenschaft erholt und irgendwann wieder Gewinne macht.
Der Gesetzgeber hat für solche Regelungen gesorgt, damit Genossenschaften kein ständiges Rein und Raus erleben. Also cool bleiben oder die Finger von Genossenschaften lassen.
SabbelMR:
@ jroettges
Danke für die Erläuterung.
Vielleicht sind meine Intentionen nicht hinreichend rübergekommen, mit meinen Fragen - halb informativ halb suggestiv - wollte ich eigentlich auch gegen einen Austritt zu den aktuellen Zeiten propagieren.
Wie Sie selbst sagen - man schadet sich, weil man weniger zurückbekommt als man eingebracht hat und der Genossenschaft.
Vielleicht müsste dies aber auch mal klar und deutlich den Mitgliedern kommuniziert werden, damit nicht eine allgemeine \"Wut-Stimmung\" aufkommt im Sinne: Ich warte vergeblich auf meine Rückzahlung, die Genossenschaft ist ja sowieso pleite, jetzt reichts, ich \"rette\" (vermeintlich) noch mein Geschäftsguthaben und sehe, daß ich so schnell wie möglich hier rauskomme.
Seitens der Genossen ist tatsächlich \"cool bleiben\" angesagt.
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