Energiepreis-Protest > EnerGen Süd eG
EnerGen Süd zahlt Guthaben nicht aus
mazu35:
Hi,
also, ich hab noch zum Jahresende gekündigt bei Energen gekündigt.
Das hat sogar geklappt.
Aber: ich habe weder auf meine Kündigung der Genossenschaft zum Ende 2012 (nächster möglicher Termin) was bekommen, noch eine Endabrechnung. Perse habe ich Abschläge in 2011 für 1300 Kwh geleistet, aber wohl weniger verbraucht (ca.1150-1200Kwh).
Darf ich die jetzt auch noch extra wegem meinem bezahlten, aber nicht verbrauchten Rest anschreiben per Einschreiben?
Gehts jemandem ähnlich??
Gruss
Maik
Didakt:
Warten Sie bis zum 15.02.2012. Wenn die Schlussrechnung dann nicht vorliegt, schreiben Sie folgendes:
„Ihre Abschlussrechnung aus unserem seit 31.12.2011 beendeten Stromliefervertrag steht noch aus.
Bitte beachten Sie hierzu § 40 (4) EnWG (Energiewirtschaftsgesetz): „Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.“
Ihr Abschlussrechnung erwarte ich nunmehr bis spätestens 29.02.2012.\"
Und dann zunächst wieder abwarten und ggf. wieder handeln.
Haben Sie die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft in der Genossenschaft form- und fristgerecht per Einschreiben mit Rückschein versandt? Dann dürfte Sie als wirksam erteilt anzusehen sein und Sie können auch hierbei zunächst abwarten. Anderenfalls könnten sich hinsichtlich des Termins 31.12.2012 Schwierigkeiten ergeben.
SabbelMR:
Wer zum Ende dieses Jahres ausgetreten ist, sieht doch seinen Geschäftsanteil (Auseinandersetzungsguthaben) aufgrund des Verlustvotrages aus dem Vorjahr sowieso nicht wieder - oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Didakt:
Es geht in zweiter Sache um die Kündigung der Mitgliedschaft, und zwar um die Frage, ob die - empfangsbedürftig - den Empfänger erreicht hat. Die Auseinandersetzung (Rückzahlung des Genossenschaftsanteils) kann in diesem Zusammenhang so oder so erst nach der Bilanzierung in 2013 stattfinden. Mit welchem Ausgang auch immer?
SabbelMR:
Eben. Und wenn die Verluste die Summe der Genossenschaftsanteile überschreiten, gibts kein Auseinandersetzungsguthaben zurück, ansonsten eben nur anteilig und den vollen eingebrachten Genossenschaftsanteil nur bei null Verlusten - richtig?
Beispiel: Wer wirksam zum 31.12.2011 ausgetreten war, sieht seinen Genossenschaftsanteil nicht wieder, oder?
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